MORO – Zukunft der europäischen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Es sollen Vorschläge entwickelt werden, welche Möglichkeiten die deutsche Ratspräsidentschaft hat, die europäische Raumentwicklungspolitik voranzutreiben. Die Studie soll analysieren, wie die Territoriale Agenda 2020 (TA2020) in der nationalen Raumentwicklungspolitik der Mitgliedstaaten umgesetzt wird, welche Ziele, Perspektiven und Instrumente der nationalen Raumentwicklungspolitik die Mitgliedstaaten haben und wie die nationalen Raumentwicklungspolitiken in eine gemeinsame europäische Strategie bzw. Vision zusammengeführt und umgesetzt werden können, bzw. wie die Ziele der Raumentwicklung in den Arbeitsprozessen effizient vertreten werden können. Aus den Schlussfolgerungen der Studie, die bis 2018 vorliegen, kann das Programm der DE PRES basiert werden.
Als zweites wichtiges Thema zeichnet sich bereits jetzt die Zukunft der Territorialen Zusammenarbeit nach 2020 ab. Dabei stehen mehrere Fragen im Fokus: Wie sind Überlegungen zu bewerten, die drei Ausrichtungen von Interreg (grenzübergreifend, transnational, interregional) zusammenzuführen? Welche Chancen ergeben sich daraus für die Raumentwicklung? Was wird aus den Interreg-B-Großräumen, in denen keine EU-Makroregion existiert? Wie können ggf. großräumige und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in den „Mainstream“-Programmen besser verankert werden?
Die Antworten auf diese Fragen dienen der frühzeitigen Positionierung des BMVI bei der Ausgestaltung der nächsten Förderperiode.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.

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Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-29 Auftragsbekanntmachung
2016-11-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
1. ProjektdarstellungTerritorialer Zusammenhalt ist seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages (2009) im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) neben wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion als dritte Dimension dieses Zieles verankert. In der Erreichung dieses Zieles haben die EU und die Mitgliedstaaten eine geteilte Kompetenz. Die Mitgliedstaaten führen eine informelle, interministerielle Zusammenarbeit der für Raumentwicklung zuständigen Minister, in der sie sich auf gemeinsame Ziele einigen und diese in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen. Zugleich hat die EU die Zuständigkeit für die EU-Regionalpolitik und entscheidet über die Verwendung von den Struktur- und Investitionsfonds in einem formellen Verfahren, deren Umsetzung verbindlich für die EU und die Mitgliedstaaten ist.Deutschland wird voraussichtlich 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Die Ratspräsidentschaft bietet die Möglichkeit, im Rahmen der informellen interministeriellen Zusammenarbeit der Raumentwicklungsminister einen starken Einfluss auf die Zielsetzung und Umsetzungsmechanismen der raumrelevanten Fachpolitiken zu nehmen.Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der raumentwicklungspolitischen Ziele auf europäischer Ebene sind die Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit – kurz Interreg. Sie sind Teil der EU-Regionalpolitik. Sie beziehen sich auf grenz- und länderübergreifende Gebiete und erfordern daher eine raumentwicklungspolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Deutschland ist in der aktuellen Förderperiode an 23 Programmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligt, davon sechs transnational. Es ist äußerst wichtig, dass die Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit in der kommenden Debatte über die Zukunft dieser Programme nach 2020 noch besser berücksichtigt werden.Darüber hinaus bieten auch die anderen Programme im Rahmen der EU-Regionalförderung durch den EFRE Möglichkeiten, raumentwicklungspoltisiche Ziele, insbesondere integrierte Projekte der Regionalentwicklung umzusetzen. Diese Dimension sollte in der kommenden Förderperiode gestärkt werden. Auch hierfür sollten neue Ansätze entwickelt werden. Während der deutschen Ratspräsidentschaft können von Seiten der Raumentwicklung Empfehlungen entwickelt werden, die in die Gestaltung von Programmen der EU-Strukturförderung eingebracht werden können.Das Projekt soll sowohl die Vorbereitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unterstützen als auch einen Beitrag für die deutsche Stellungnahme in der Debatte über die Zukunft der europäischen territorialen Zusammenarbeit und der EU-Regionalförderung insgesamt mit Bezug auf die Raumentwicklung leisten.Die Zukunft der europäischen RaumentwicklungspolitikDie Mitgliedstaaten der EU haben bereits in den neunziger Jahren festgestellt, dass die räumliche, sozioökonomische und ökologische Entwicklung an den Staatsgrenzen nicht Halt macht. Es besteht daher der Bedarf, die nationalen Raumentwicklungspolitiken zu koordinieren und gemeinsame Ziele für Europa zu setzen. Territorialer Zusammenhalt ist in den EU-Verträgen als geteilte Kompetenz zwischen den Mitgliedstaaten und der EU verankert, mit der Folge, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen einer informellen interministeriellen Zusammenarbeit gemeinsame raumentwicklungspolitische Ziele setzen und gleichzeitig die formale EU-Regionalpolitik räumliche Ansätze aufnimmt. Die Territoriale Agenda der EU 2020 strebt die territoriale Integration in grenzüberschreitenden und transnationalen funktionalen Regionen an und unterstützt die über Kooperationsvorhaben hinausgehende transnationale und grenzüberschreitende Integration.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der territoriale Zusammenhalt in der Zukunft in der europäischen Politik behandelt werden wird. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit einen Vorschlag zur Initiierung einer gemeinsamen europäischen räumlichen Vision gemacht. Wie weit und in welcher Form die Entwicklung gemeinsamer räumlicher Leitbilder möglich ist, ist hängt nicht allein von der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, sondern auch von anderen Faktoren ab.Außerdem hatte die luxemburgische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, ein neues Rechtsinstrument zur Überwindung von Hindernissen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwickeln. Diese sollte weiterverfolgt und von der deutschen Präsidentschaft weiter vorangetrieben werden.Der Zusammenhang zwischen Raumentwicklungspolitik und EU-Regionalpolitik ist nicht nur auf der europäischen Ebene wichtig, um zum Ziel des territorialen Zusammenhalts beizutragen. Die unterschiedlichen institutionellen, finanziellen, inhaltlichen Schwerpunkte in den Mitgliedstaaten haben einen Einfluss auf die Umsetzung raumentwicklungspolitischer Ziele innerhalb und außerhalb des Rahmens der EU-Regionalpolitik. Im Projekt sollen diese Rahmenbedingungen aufbereitet werden und verschiedene mögliche Politikszenarien geprüft werden.Die Zukunft der europäischen territorialen ZusammenarbeitEin wichtiges Instrument in der Umsetzung der gemeinsamen Ziele der europäischen Raumentwicklungspolitik ist Interreg. Es unterstützt die Zusammenarbeit verschiedener Akteure über die Grenzen hinaus schon seit mehr als 25 Jahren. Damit trägt Interreg dazu bei, dass nationale Grenzen innerhalb der EU nicht nur für die Freizügigkeit von Güter, Dienstleistungen, Kapital oder Arbeitskräfte an Bedeutung verlieren, sondern dass auch verschiedene Akteure gemeinsam, über die Grenzen hinaus agieren können. Die Territoriale Agenda weist darauf hin, dass Interreg besser in nationale, regionale und lokale Entwicklungsstrategien eingebunden werden soll. Dieses politische Ziel strebt also eine langfristige, dauerhafte Zusammenarbeit an. Diese Dauerhaftigkeit kann durch institutionalisierte Zusammenarbeit (Netzwerke, Arbeitsgruppen, EVTZ, usw.) gesichert werden. Schon nach den ersten Projektaufrufen der Programme in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 starteten informelle Diskussionen, ob die jetzige Ausrichtung von Interreg angemessen ist und in welche Richtung die Zusammenarbeit nach 2020 gehen soll. Der erste Entwurf der EU-Verordnungen für den mehrjährigen Finanzrahmen und die Regionalpolitik wird für Ende 2017 erwartet. Die Diskussion wird durch den siebten Kohäsionsbericht, der ebenfalls 2017 veröffentlicht werden soll, unterstützt. Die ersten Erfahrungen in der jetzigen Förderperiode zeigen, dass es in vielen Bereichen Diskussionsbedarf und Verbesserungsbedarf gibt. Dies betrifft einerseits administrative Fragen ( z.B. zur staatlichen Beihilfe, Kontrollmechanismen, Haftungsregelung), und andererseits inhaltliche, fachpolitische Fragen zu Ergebnisorientierung, Indikatoren, Wirkungen, Kapitalisierung, Abgrenzung zu anderen Förder- und Kooperationsmechanismen und zur thematischen Ausrichtung der Programme, von der Programmierung bis zur Projektauswahl. Im Fokus dieses Vorhabens stehen die inhaltlichen, fachpolitischen Fragen.Ziel des Projektes ist, das BMVI als inhaltlich zuständiges Ressort sowie BBSR, das BMVI in den Gremien der transnationalen Zusammenarbeit vertritt, für die raumentwicklungspolitische Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der deutschen Ratspräsidentschaft und in der Diskussion um die nächste Strukturfondperiode ab 2020 zu begleiten und zur Entwicklung der deutschen Position durch Empfehlungen und dazu gehörende Argumentation beitragen. Dazu gehören die Zukunft der transnationalen Programme und die Möglichkeiten der Förderung von raumrelevanten Projekten im Rahmen der Strukturfonds insgesamt.Forschungsfragen— Wie hat das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags die Inhalte der EU-Regionalpolitik mit Bezug auf die territoriale Kohäsion verändert?— Wie hat sich die Rolle der verschiedenen Institutionen (Mitgliedstaaten, EU Kommission, Europäisches Parlament, Europarat) in der europäischen Zusammenarbeit in dem Thema der territorialen Kohäsion verändert?— Welche Schwerpunkte haben die EU-Ratspräsidentschaften zum Thema der territorialen Kohäsion seit der Verabschiedung der Territorialen Agenda 2020 gesetzt?— Was wären mögliche Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft?— Welche Möglichkeiten gibt es, eine gemeinsame räumliche Vision für Europa zu entwickeln und diese umzusetzen?— Wie kann die luxemburgische Initiative für ein Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Deutschland weiter vorangetrieben werden?.— Wie könnte die europäische Raumentwicklung institutionell verstärkt werden? Wie stark sind die Ziele der territorialen Kohäsion formell in den EU-Politiken vertreten? Wie könnten die gemeinsame Ziele der europäischen Raumentwicklung in den Mitgliedstaaten besser umgesetzt werden?— Wie wirken unerwartete externe Einflüsse wie der Brexit oder andere „wild cards“ auf die räumliche Entwicklung Europas? Wie könnten die europäische Raumentwicklungspolitik und die Interreg-Programme künftig besser darauf reagieren?— Wie können makroregionale Strategien die weitere Planung und Umsetzung der europäischen Raumentwicklungspolitik voranbringen?— Entsprechen die bestehenden Abgrenzungen der Interreg-Programmräume funktionalen Räumen und sind sie angemessen, um den räumlichen Herausforderungen zu begegnen? Welche Möglichkeiten gibt es, die territoriale Zusammenarbeit an grenzüberschreitende funktionale Großräume anzupassen?— Welche Möglichkeiten gibt es, den spezifischen Charakter und Mehrwert der transnationalen Interreg-Zusammenarbeit (Planung, Umsetzung, Monitoring) besser hervorzuheben?— Welche Möglichkeiten gibt es, die Abgrenzung und Synergien zwischen Interreg und anderen Förderprogrammen zu verbessern und die Anwendung von innovativen Finanzierungsinstrumenten zu fördern, um zu den Zielen der Raumentwicklung besser beizutragen?2. Aufgabendarstellung2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, ZeitschieneArbeitspaket (AP) 1: Einordnung der europäischen territorialen Zusammenarbeit und Raumentwicklungspolitik in den breiteren Kontext der RaumentwicklungDas Projekt soll zunächst den aktuellen Stand der europäischen Raumentwicklungspolitik und der europäischen territorialen Zusammenarbeit systematisch aufarbeiten. Dabei sollen die Entwicklungen der Rahmenbedingungen analysiert werden, die möglichen strategischen Ausrichtungen nach der Europa-2020-Strategie und mögliche Tendenzen, die die Zukunft der europäischen Fachpolitiken beeinflussen können. Dabei soll dargestellt werden, welche „Wild Cards“ in den letzten 10 Jahren Einfluss auf die räumliche Entwicklung und auf die Politik gehabt haben. Die Zusammenhänge zwischen den europäischen Entwicklungstendenzen, den politischen Rahmenbedingungen, EU-Raumentwicklungspolitik und EU-Regionalpolitik sollen im Lichte des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrags analysiert werden. Die Entwicklung der Makroregionalen Strategien soll in die Analyse eingebunden werden. Dieser Arbeitsschritt hat das Ziel, die Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Synergien der verschiedenen Politikfelder (Europa-2020, EU Raumentwicklungspolitik, EU Regionalpolitik, usw.) aufzuzeigen und die politischen Rahmenbedingungen für die Gestaltung von transnationaler Zusammenarbeit und Raumentwicklungspolitik ab 2020 zusammenzufassen.Methodologisches Vorgehen— Dokumentenanalyse inkl. Berichte der Europäischen Kommission, ESPON und anderer europäischen Akteure und NetzwerkeBerichte, Produkte— Ein Bericht über den Stand des politischen Rahmens soll 4 Monate nach dem Projektstart vorliegen. Ein Entwurf soll 2 Monate nach dem Projektstart vorliegen. Der Bericht soll danach alle 6 Monate mit aktuellen Entwicklungen ergänzt bzw. geändert werden.Arbeitspaket (AP) 2 Identifizierung möglicher Schwerpunkte der europäischen Raumentwicklung unter der deutschen Ratspräsidentschaft der EU2.1Auswertung nationaler und transnationaler/makroregionaler VisionenDie luxemburgische Ratspräsidentschaft hat angestrebt, den Prozess für eine gemeinsame räumliche Vision für Europa anzustoßen. Bisher gibt es in den Mitgliedstaaten nationale räumliche Leitbilder, zum Teil auch im grenzüberschreitenden Kontext, wie z.B. in Makroregionen. In diesem Arbeitsschritt sollen die bereits existierenden Leitbilder der Raumentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten bewertet werden. Es soll herausgearbeitet werden: Welchen Zeithorizont haben diese Leitbilder? Welche Schwerpunkte, räumliche Ziele setzen sie? Wie ist die Legitimation, Verbindlichkeit dieser Leitbilder? Wie werden diese Leitbilder mit den Nachbarn abgestimmt? In welchem Zyklus werden diese Leitbilder überarbeitet, wann ist die nächste Revision fällig? Die Analyse soll sowohl einen Überblick, als auch eine systematische Auswertung dieser räumlichen Visionen liefern.2.2 Räumliche Dimension der EU-Regionalpolitik in den MitgliedstaatenIn den Verhandlungen über die Territoriale Agenda 2020 wurde viel diskutiert, welche Rolle die EU Regionalpolitik bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Raumentwicklung haben kann. In diesem Arbeitsschritt soll dargestellt werden, welche Bedeutung die EU-Regionalpolitik in den Mitgliedstaaten hat. Dabei sollen einfache quantitative Analysen durchgeführt werden, wie z.B. Bedeutung der ESI Fonds für die Wirtschaftsleistung bzw. Anteil an den öffentlichen Ausgaben. Daneben soll die Analyse einen Überblick über qualitative Aspekte geben, also wie die EU Regionalpolitik Arbeitsprozesse beeinflusst, bei welchen Akteuren die Zuständigkeiten für die EU-Regionalpolitik in den jeweiligen Staaten angesiedelt sind und in welcher Form die verschiedene Akteure kooperieren bzw. koordiniert werden.2.3 Aufbereitung verschiedener Politikszenarien (Chancen, Konflikte, Konsequenzen für EU und Deutschland)In diesem Arbeitsschritt sollen mögliche Politikszenarien für die Raumentwicklung aufbereitet werden, die die Schwerpunktsetzung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unterstützen können. Mögliche Szenarien, die bewertet werden sollen:Leitbilder der europäischen Raumentwicklung: In diesem Szenario sollen verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. eine top-down Entwicklung der Leitbilder durch die Europäische Kommission oder eine bottom-up Entwicklung durch die Addition nationaler räumlicher Leitbilder der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.Leitbilder der Makroregionen: In diesem Szenario soll ein Modell dargestellt werden, in dem für Teilgebiete Europas räumliche Leitbilder entwickelt werden. Dabei sollen Erfahrungen bereits existierender makroregionaler Leitbilder berücksichtigt werden.Territoriale Kohäsion als Teil der formellen Kohäsionspolitik: In diesem Szenario soll bewertet werden, was passieren würde, wenn territoriale Kohäsion vollständig in die formelle EU Kohäsionspolitik integriert wäre und die Mitgliedstaaten ihre Kompetenzen im Thema der Raumentwicklung an die EU abgeben würden.Business as usual – interministerielle Zusammenarbeit: In diesem Szenario soll dargestellt werden, was in Zukunft passieren würde, wenn die europäische Raumentwicklungspolitik in Form einer informellen interministeriellen Zusammenarbeit weitergeführt würde, in der die amtierenden Ratspräsidentschaften mit ihren individuellen (in Trio-Ratspräsidentschaften gebündelten) Schwerpunktsetzungen die Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien voranbringen.In der Bewertung der Szenarien sollen die Chancen für die Umsetzung, mögliche Konflikte, Konsequenzen für die EU und für Deutschland dargestellt werden. Eine Auswertung von Vor- und Nachteilen der jeweiligen Szenarien ist durchzuführen.2.4 Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden ZusammenarbeitDie Hindernisse der grenzübergreifenden Zusammenarbeit liegen oft in den Unterschiedlichkeiten von Regelungen, Normen, Standards, die über die existierenden Förderpolitik und Rechtsinstrumente nicht vollständig beseitigt werden können. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat ein neues Rechtsinstrument vorgeschlagen, um Akteure im grenzüberschreitenden Kontext die Möglichkeit zu geben, rechtliche Hindernisse der Zusammenarbeit zu beseitigen. Sie hat die folgenden Ratspräsidentschaften und die Europäische Kommission empfohlen, die europäische Diskussion über diese Möglichkeit weiterzuführen. In diesem Arbeitsschritt sollen die Diskussion mitverfolgt, mögliche Wirkungen für die deutschen Regionen untersucht und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die deutsche Präsidentschaft zur Einführung dieses Instrumentes beitragen kann.Methodologisches VorgehenDer Auftragnehmer soll in seinem Angebot einen detaillierten Plan für die Anwendung verschiedener Methoden vorlegen. Beispiele sind— – Dokumentenanalyse, inkl. Berichte europäischer Institutionen und Programme, Modellvorhaben der Raumordnung und Ressortforschungsergebnisse, Dokumente der interministeriellen Zusammenarbeit in der territorialen Kohäsion (wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)— – Umfrage unter deutschen und europäischen Vertretern der Raumentwicklungspolitik— – Fokusgruppen, bzw. Interviews mit deutschen und europäischen Vertretern der RaumentwicklungspolitikProdukte— – 1 Bericht auf Englisch und Deutsch zu den Arbeitsschritten 2.1-2.4— – Workshop mit deutschen und europäischen Vertretern der Raumentwicklungspolitik(2018)Arbeitspaket (AP) 3: Empfehlungen zur Zukunft von InterregDas Projekt soll in diesem Arbeitsschritt Analysen, Argumente, Evidenz und schließlich Handlungsempfehlungen liefern, die das BMVI/BBSR in der Diskussion über die Zukunft von Interreg unterstützen. Im Fokus dieser Arbeit soll die die transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) stehen. Andere Ausrichtungen, wie die interregionalen Programme (ESPON, INTERACT, Interreg Europe, URBACT) und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Interreg A) sollten nur in Bezug auf die transnationale Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Das BMVI/BBSR ist für die inhaltliche, strategische Steuerung der transnationalen Zusammenarbeit zuständig, deshalb liegt der Schwerpunkt auf inhaltlichen bzw. strategischen Fragen.3.1 Entwicklung der transnationalen ZusammenarbeitIn diesem Arbeitsschritt soll die Entwicklung der europäischen transnationalen Zusammenarbeit von 1996 bis 2020 aufgearbeitet werden. Es sind die Unterschiede zwischen den jeweiligen Förderperioden, bzw. Programmen darzustellen, etwa in Bezug auf die Abgrenzung der Programmräume, die Verteilung finanzieller Ressourcen, der thematischen Ausrichtungen, der Zielgruppen, Änderungen in den Zuständigkeiten in wichtigen Mitgliedstaaten und ähnliches. Die Analyse soll die verschiedenen Perioden der Zusammenarbeit und ihre Kontinuitäten und Brüche kritisch bewerten und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rahmenbedingungen darstellen, damit die Erfahrung aus den früheren Förderperioden in die Gestaltung des künftigen Förderrahmens einfließen kann.3.2.Bewertung der neuen Ausrichtung der transnationalen ZusammenarbeitIn der laufenden Förderperiode 2014-20 stehen Instrumente zur Verfügung, die die transnationale Zusammenarbeit verbessern könnten. In diesem Arbeitsschritt soll herausgearbeitet werden, in welchem Maß und wie diese angewendet werden und wie sie die transnationale Zusammenarbeit beeinflussen. Mindestens sollen Erfahrungen mit makroregionalen Strategien und der verstärkten Ergebnisorientierung untersucht werden. Weitere Aspekte können im Angebot benannt werden.3.3.Definition des Alleinstellungsmerkmals von Interreg in der RegionalpolitikInterreg ist Teil der EU-Regionalpolitik, unterscheidet sich aber von den sog. Mainstream (ESF und EFRE) Programmen der Mitgliedstaaten. Es wird in den Programmgremien viel diskutiert, wie sich Interreg von den anderen Förderprogrammen und –titeln abgrenzen lässt, wie Interreg zu den übergeordneten Zielen Wachstum und Beschäftigung beitragen kann. In diesem Arbeitsschritt ist das Verhältnis von Interreg zu dem breiteren Kontext der EU Regionalpolitik zu bearbeiten. Dabei soll der Mehrwert der territorialen Zusammenarbeit herausgestellt werden. Die Analyse soll dazu beitragen, das Alleinstellungsmerkmal (USP-unique selling point) von Interreg zu definieren. Der Fokus ist dabei auf die transnationale Zusammenarbeit zu legen, wobei dies in dem weiteren Kontext (interregionale, grenzüberschreitende und „mainstream“ Programme) betrachtet werden soll. Aus der Analyse sollen Vorschläge abgeleitet werden, wie dieses Alleinstellungsmerkmal in der Zukunft besser herausgestellt werden kann.3.4.Rahmenbedingungen, die die Gestaltung der künftigen europäischen territorialen Zusammenarbeit beeinflussen könnenDie zukünftige Ausrichtung von Interreg hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Arbeitsschritt sollen verschiedene Rahmenbedingungen bewertet werden, die die Gestaltung von Interreg einschränken können. Dabei soll bewertet werden, an welchen strategischen Leitbildern (z.B. Folgestrategie von Europa-2020) Interreg nach 2020 sich orientieren muss und wie Interreg in diesem Rahmen positioniert werden soll. Aktuelle relevante politische Prozesse in Europa (z.B. zunehmender Einfluss europakritischer Meinungen, Brexit, Verhandlungen mit Nachbarländern, Flüchtlingskrise, Wiedereinführung der Grenzkontrollen) und deren möglicher Einfluss auf die Gestaltung der territorialen Zusammenarbeit sollen ebenso wie rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Neben diesen externen Einflussfaktoren sollen auch interne, organisatorische Hemmnisse, die Verbesserungen im Weg stehen, untersucht werden.Methodologisches VorgehenDer Auftragnehmer soll in seinem Angebot einen detaillierten Plan für die Anwendung verschiedener Methoden vorlegen. Beispiele sind:— Dokumentenanalyse, inkl. Berichte europäischer Institutionen und Programme, MORO und ReFo Projektergebnisse, Evaluationsergebnisse der abgeschlossenen und laufenden Interreg-B-Programme— Auswertung von Interreg Projektdatenbank(en)— Umfrage unter Interreg-Akteuren— Fokusgruppen, bzw. Interviews mit Interreg-AkteurenBerichte, Produkte— 4 Teilberichte auf Englisch zu den Arbeitsschritten 2.1-2.4— 6 Position Papers auf Englisch mit Handlungsempfehlungen und dazugehörender Evidenz (á 3-8 Seiten)— Ein Workshop mit deutschen Interreg Akteuren (2017) in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR— Vorbereitung einer Lenkungsgruppe für das Projekt, in der Vertreter der Länder und des Bundes zu den Ergebnissen rückmelden können (max. 4 Treffen in der Projektlaufzeit)Arbeitspaket (AP) 4 Begleitende BeratungKonkrete, detaillierte Fragen in den Verhandlungen zur raumentwicklungspolitischen Zusammenarbeit sind für die gesamte Projektlaufzeit nicht immer vorhersehbar und die Terminierung von europäischen Arbeitssitzungen, an denen das BMVI/BBSR teilnimmt, kann nicht in Details geplant werden. In diesem Arbeitsschritt soll der Auftragnehmer kurzfristig nach Bedarf des BMVI/BBSR auf Basis der Analysen aus den vorherigen Arbeitspaketen Policy Briefs (kurze Analysen, Positionspapiere, Vorträge) erstellen. Im Zusammenhang mit der regelmäßigen Zusammenfassung der aktuellen politischen Entwicklungen (AP1) konkretisieren Auftragnehmer und BMVI/BBSR – soweit erforderlich und möglich – halbjährlich den Inhalt und Zeitplan der Policy Briefs in Details.Es ist zunächst von 8 Policy Briefs auszugehen.Vom Anbieter ist zu kalkulieren, um welchen Betrag sich die Kosten für diesen Leistungsbaustein bei Abweichung von der angenommenen Zahl der Policy Briefs erhöhen bzw. vermindern, bezogen auf je zwei Policy Briefs.Methodologisches Vorgehen— Kurzanalysen, Zusammenfassung von (Teil)Ergebnissen aus AP 1-3Produkte— 8 Policy Briefs auf Deutsch mit nachfolgender englischer Übersetzung (kurze Analysen, Positionspapiere, Vorträge)2.2 Veranstaltungen— 4 Sitzungen der Lenkungsgruppe (1 Tag, ca 20. Personen, in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR in Bonn und Berlin)— 1 Workshop zur Zukunft von Interreg (1 Tag, ca. 30 Personen, in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR in Berlin)— 1 Workshop zu Themen der Raumentwicklung unter der deutschen Ratspräsidentschaft (1 Tag, ca. 30 Personen, in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR in Berlin)— Teilnahme von einer Person an drei, eintägigen Veranstaltungen (BMVI/BBSR in Berlin/Bonn und Veranstaltungen Dritter (vsl. in Brüssel), auf Anfrage des BMVI/BBSRDie Kosten für Technik, Erstellung und Layout der Einladungen, Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis erstattet.3. Ergebnistransfer3.1 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für InternetbeiträgeFür die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen Forschungsprojekte) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:Termin Form der Berichterstattung10/2016 Projektstart06/2017 1. Aktualisierung11/2017 2. Aktualisierung06/2018 3. Aktualisierung11/2018 ArchivfassungBei Projektabschluss ist der Internetbeitrag für das Archiv zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Dieser Textbeitrag soll den bestehenden Text im Internet spätestens ein halbes Jahr nach dem Projektabschluss ersetzen. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.3.2 Publikation – gemäß GestaltungsrichtlinienZum Projektende:Entscheidet sich der Auftraggeber am Projektende für eine Publikation in der Schriftenreihe „MORO Forschung“, „MORO Praxis“ oder „MORO Online“, so erfolgt die Erstellung und ggfs. der Druck der Publikation durch die vom Auftraggeber vertraglich gebundene Transferagentur. Die Entscheidung über die Schriftenreihe fällt der Auftraggeber bis zu 2 Monate nach der fachlichen Abnahme des Endberichts.Soll eine Publikation in der Schriftenreihe „MORO Praxis“ erstellt werden, so ist neben dem Endbericht auch die adressatengerechte Darstellung der Forschungsergebnisse in Form eines gesonderten Textes vorzulegen. Hierbei gelten die gleichen Vorgaben wie bei der Erstellung des Endberichts.Beauftragt der Auftraggeber bei der Transferagentur auch eine redaktionelle Bearbeitung der Publikation, gilt Folgendes:Um die Urheberrechte des Auftragnehmers und die inhaltliche Korrektheit der Aussagen zu sichern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Falle einer redaktionellen Überarbeitung der Texte durch die Transferagentur diese zu prüfen und spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Textes von der Transferagentur seine Zustimmung zu der redaktionellen Bearbeitung dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Für den Fall einer notwendigen Korrektur durch den Auftragnehmer sind diese Änderungen der Transferagentur spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Textes schriftlich und verständlich mitzuteilen. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Kopie des Vorgangs.4. BerichterstattungDie Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format09.12.2016 1. Sachstandsbericht Word Datei06/2017 2. Sachstandsbericht Word Datei11/2017 Zwischenbericht Word Datei06/2018 3. Sachstandsbericht Word Datei11/2018 Endbericht Word DateiDie Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:1. laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums2. tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte3. Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen4. Ergebnisse5. ZusammenfassungEventuell aus haushälterischen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden und es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen Forschungsprojekte). Der Umfang des Endberichts beträgt einschließlich eines Anhangs mit allen Teilberichten zu 2.1 bis 2.4, Position Papers und Policy Briefs ca. 150 SeitenDabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:— Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.— Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.— Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.— Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.— Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.— Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.— Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.— Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.— Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte vorzulegen.— Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie pdf-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0) in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen.Getrennt vom Endbericht sind- in einem gesonderten Papier – aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Referat SD abzustimmen.210 084,03
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Gesamtwert des Auftrags: 210 084,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de 🌏
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 148-268836
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html und umfassen Leistungsbeschreibung; Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Angebotsformular; Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung; Roter Aufkleber; Mustervertrag; Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien. Form der Angebote: Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes. Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle „Zuschlagskriterien“ zu entnehmen. Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht. Angebotsfrist: Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen. Sonstige Teilnahmebedingungen: Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Vertragsbedingungen: BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A_EG werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen. Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart. Kostenrahmen: Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Vorschläge entwickelt werden, welche Möglichkeiten die deutsche Ratspräsidentschaft hat, die europäische Raumentwicklungspolitik voranzutreiben. Die Studie soll analysieren, wie die Territoriale Agenda 2020 (TA2020) in der nationalen Raumentwicklungspolitik der Mitgliedstaaten umgesetzt wird, welche Ziele, Perspektiven und Instrumente der nationalen Raumentwicklungspolitik die Mitgliedstaaten haben und wie die nationalen Raumentwicklungspolitiken in eine gemeinsame europäische Strategie bzw. Vision zusammengeführt und umgesetzt werden können, bzw. wie die Ziele der Raumentwicklung in den Arbeitsprozessen effizient vertreten werden können. Aus den Schlussfolgerungen der Studie, die bis 2018 vorliegen, kann das Programm der DE PRES basiert werden.
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Als zweites wichtiges Thema zeichnet sich bereits jetzt die Zukunft der Territorialen Zusammenarbeit nach 2020 ab. Dabei stehen mehrere Fragen im Fokus: Wie sind Überlegungen zu bewerten, die drei Ausrichtungen von Interreg (grenzübergreifend, transnational, interregional) zusammenzuführen? Welche Chancen ergeben sich daraus für die Raumentwicklung? Was wird aus den Interreg-B-Großräumen, in denen keine EU-Makroregion existiert? Wie können ggf. großräumige und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch in den „Mainstream“-Programmen besser verankert werden?
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Die Antworten auf diese Fragen dienen der frühzeitigen Positionierung des BMVI bei der Ausgestaltung der nächsten Förderperiode.
Menge oder Umfang:
1. Projektdarstellung
Territorialer Zusammenhalt ist seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages (2009) im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) neben wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion als dritte Dimension dieses Zieles verankert. In der Erreichung dieses Zieles haben die EU und die Mitgliedstaaten eine geteilte Kompetenz. Die Mitgliedstaaten führen eine informelle, interministerielle Zusammenarbeit der für Raumentwicklung zuständigen Minister, in der sie sich auf gemeinsame Ziele einigen und diese in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen. Zugleich hat die EU die Zuständigkeit für die EU-Regionalpolitik und entscheidet über die Verwendung von den Struktur- und Investitionsfonds in einem formellen Verfahren, deren Umsetzung verbindlich für die EU und die Mitgliedstaaten ist.
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Deutschland wird voraussichtlich 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Die Ratspräsidentschaft bietet die Möglichkeit, im Rahmen der informellen interministeriellen Zusammenarbeit der Raumentwicklungsminister einen starken Einfluss auf die Zielsetzung und Umsetzungsmechanismen der raumrelevanten Fachpolitiken zu nehmen.
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Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der raumentwicklungspolitischen Ziele auf europäischer Ebene sind die Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit – kurz Interreg. Sie sind Teil der EU-Regionalpolitik. Sie beziehen sich auf grenz- und länderübergreifende Gebiete und erfordern daher eine raumentwicklungspolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Deutschland ist in der aktuellen Förderperiode an 23 Programmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligt, davon sechs transnational. Es ist äußerst wichtig, dass die Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit in der kommenden Debatte über die Zukunft dieser Programme nach 2020 noch besser berücksichtigt werden.
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Darüber hinaus bieten auch die anderen Programme im Rahmen der EU-Regionalförderung durch den EFRE Möglichkeiten, raumentwicklungspoltisiche Ziele, insbesondere integrierte Projekte der Regionalentwicklung umzusetzen. Diese Dimension sollte in der kommenden Förderperiode gestärkt werden. Auch hierfür sollten neue Ansätze entwickelt werden. Während der deutschen Ratspräsidentschaft können von Seiten der Raumentwicklung Empfehlungen entwickelt werden, die in die Gestaltung von Programmen der EU-Strukturförderung eingebracht werden können.
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Das Projekt soll sowohl die Vorbereitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unterstützen als auch einen Beitrag für die deutsche Stellungnahme in der Debatte über die Zukunft der europäischen territorialen Zusammenarbeit und der EU-Regionalförderung insgesamt mit Bezug auf die Raumentwicklung leisten.
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Die Zukunft der europäischen Raumentwicklungspolitik
Die Mitgliedstaaten der EU haben bereits in den neunziger Jahren festgestellt, dass die räumliche, sozioökonomische und ökologische Entwicklung an den Staatsgrenzen nicht Halt macht. Es besteht daher der Bedarf, die nationalen Raumentwicklungspolitiken zu koordinieren und gemeinsame Ziele für Europa zu setzen. Territorialer Zusammenhalt ist in den EU-Verträgen als geteilte Kompetenz zwischen den Mitgliedstaaten und der EU verankert, mit der Folge, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen einer informellen interministeriellen Zusammenarbeit gemeinsame raumentwicklungspolitische Ziele setzen und gleichzeitig die formale EU-Regionalpolitik räumliche Ansätze aufnimmt. Die Territoriale Agenda der EU 2020 strebt die territoriale Integration in grenzüberschreitenden und transnationalen funktionalen Regionen an und unterstützt die über Kooperationsvorhaben hinausgehende transnationale und grenzüberschreitende Integration.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der territoriale Zusammenhalt in der Zukunft in der europäischen Politik behandelt werden wird. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit einen Vorschlag zur Initiierung einer gemeinsamen europäischen räumlichen Vision gemacht. Wie weit und in welcher Form die Entwicklung gemeinsamer räumlicher Leitbilder möglich ist, ist hängt nicht allein von der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, sondern auch von anderen Faktoren ab.
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Außerdem hatte die luxemburgische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, ein neues Rechtsinstrument zur Überwindung von Hindernissen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwickeln. Diese sollte weiterverfolgt und von der deutschen Präsidentschaft weiter vorangetrieben werden.
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Der Zusammenhang zwischen Raumentwicklungspolitik und EU-Regionalpolitik ist nicht nur auf der europäischen Ebene wichtig, um zum Ziel des territorialen Zusammenhalts beizutragen. Die unterschiedlichen institutionellen, finanziellen, inhaltlichen Schwerpunkte in den Mitgliedstaaten haben einen Einfluss auf die Umsetzung raumentwicklungspolitischer Ziele innerhalb und außerhalb des Rahmens der EU-Regionalpolitik. Im Projekt sollen diese Rahmenbedingungen aufbereitet werden und verschiedene mögliche Politikszenarien geprüft werden.
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Die Zukunft der europäischen territorialen Zusammenarbeit
Ein wichtiges Instrument in der Umsetzung der gemeinsamen Ziele der europäischen Raumentwicklungspolitik ist Interreg. Es unterstützt die Zusammenarbeit verschiedener Akteure über die Grenzen hinaus schon seit mehr als 25 Jahren. Damit trägt Interreg dazu bei, dass nationale Grenzen innerhalb der EU nicht nur für die Freizügigkeit von Güter, Dienstleistungen, Kapital oder Arbeitskräfte an Bedeutung verlieren, sondern dass auch verschiedene Akteure gemeinsam, über die Grenzen hinaus agieren können. Die Territoriale Agenda weist darauf hin, dass Interreg besser in nationale, regionale und lokale Entwicklungsstrategien eingebunden werden soll. Dieses politische Ziel strebt also eine langfristige, dauerhafte Zusammenarbeit an. Diese Dauerhaftigkeit kann durch institutionalisierte Zusammenarbeit (Netzwerke, Arbeitsgruppen, EVTZ, usw.) gesichert werden. Schon nach den ersten Projektaufrufen der Programme in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 starteten informelle Diskussionen, ob die jetzige Ausrichtung von Interreg angemessen ist und in welche Richtung die Zusammenarbeit nach 2020 gehen soll. Der erste Entwurf der EU-Verordnungen für den mehrjährigen Finanzrahmen und die Regionalpolitik wird für Ende 2017 erwartet. Die Diskussion wird durch den siebten Kohäsionsbericht, der ebenfalls 2017 veröffentlicht werden soll, unterstützt. Die ersten Erfahrungen in der jetzigen Förderperiode zeigen, dass es in vielen Bereichen Diskussionsbedarf und Verbesserungsbedarf gibt. Dies betrifft einerseits administrative Fragen ( z.B. zur staatlichen Beihilfe, Kontrollmechanismen, Haftungsregelung), und andererseits inhaltliche, fachpolitische Fragen zu Ergebnisorientierung, Indikatoren, Wirkungen, Kapitalisierung, Abgrenzung zu anderen Förder- und Kooperationsmechanismen und zur thematischen Ausrichtung der Programme, von der Programmierung bis zur Projektauswahl. Im Fokus dieses Vorhabens stehen die inhaltlichen, fachpolitischen Fragen.
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Ziel des Projektes ist, das BMVI als inhaltlich zuständiges Ressort sowie BBSR, das BMVI in den Gremien der transnationalen Zusammenarbeit vertritt, für die raumentwicklungspolitische Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der deutschen Ratspräsidentschaft und in der Diskussion um die nächste Strukturfondperiode ab 2020 zu begleiten und zur Entwicklung der deutschen Position durch Empfehlungen und dazu gehörende Argumentation beitragen. Dazu gehören die Zukunft der transnationalen Programme und die Möglichkeiten der Förderung von raumrelevanten Projekten im Rahmen der Strukturfonds insgesamt.
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Forschungsfragen
— Wie hat das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags die Inhalte der EU-Regionalpolitik mit Bezug auf die territoriale Kohäsion verändert?
— Wie hat sich die Rolle der verschiedenen Institutionen (Mitgliedstaaten, EU Kommission, Europäisches Parlament, Europarat) in der europäischen Zusammenarbeit in dem Thema der territorialen Kohäsion verändert?
— Welche Schwerpunkte haben die EU-Ratspräsidentschaften zum Thema der territorialen Kohäsion seit der Verabschiedung der Territorialen Agenda 2020 gesetzt?
— Was wären mögliche Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft?
— Welche Möglichkeiten gibt es, eine gemeinsame räumliche Vision für Europa zu entwickeln und diese umzusetzen?
— Wie kann die luxemburgische Initiative für ein Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Deutschland weiter vorangetrieben werden?.
— Wie könnte die europäische Raumentwicklung institutionell verstärkt werden? Wie stark sind die Ziele der territorialen Kohäsion formell in den EU-Politiken vertreten? Wie könnten die gemeinsame Ziele der europäischen Raumentwicklung in den Mitgliedstaaten besser umgesetzt werden?
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— Wie wirken unerwartete externe Einflüsse wie der Brexit oder andere „wild cards“ auf die räumliche Entwicklung Europas? Wie könnten die europäische Raumentwicklungspolitik und die Interreg-Programme künftig besser darauf reagieren?
— Wie können makroregionale Strategien die weitere Planung und Umsetzung der europäischen Raumentwicklungspolitik voranbringen?
— Entsprechen die bestehenden Abgrenzungen der Interreg-Programmräume funktionalen Räumen und sind sie angemessen, um den räumlichen Herausforderungen zu begegnen? Welche Möglichkeiten gibt es, die territoriale Zusammenarbeit an grenzüberschreitende funktionale Großräume anzupassen?
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— Welche Möglichkeiten gibt es, den spezifischen Charakter und Mehrwert der transnationalen Interreg-Zusammenarbeit (Planung, Umsetzung, Monitoring) besser hervorzuheben?
— Welche Möglichkeiten gibt es, die Abgrenzung und Synergien zwischen Interreg und anderen Förderprogrammen zu verbessern und die Anwendung von innovativen Finanzierungsinstrumenten zu fördern, um zu den Zielen der Raumentwicklung besser beizutragen?
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2. Aufgabendarstellung
2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
Arbeitspaket (AP) 1: Einordnung der europäischen territorialen Zusammenarbeit und Raumentwicklungspolitik in den breiteren Kontext der Raumentwicklung
Das Projekt soll zunächst den aktuellen Stand der europäischen Raumentwicklungspolitik und der europäischen territorialen Zusammenarbeit systematisch aufarbeiten. Dabei sollen die Entwicklungen der Rahmenbedingungen analysiert werden, die möglichen strategischen Ausrichtungen nach der Europa-2020-Strategie und mögliche Tendenzen, die die Zukunft der europäischen Fachpolitiken beeinflussen können. Dabei soll dargestellt werden, welche „Wild Cards“ in den letzten 10 Jahren Einfluss auf die räumliche Entwicklung und auf die Politik gehabt haben. Die Zusammenhänge zwischen den europäischen Entwicklungstendenzen, den politischen Rahmenbedingungen, EU-Raumentwicklungspolitik und EU-Regionalpolitik sollen im Lichte des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrags analysiert werden. Die Entwicklung der Makroregionalen Strategien soll in die Analyse eingebunden werden. Dieser Arbeitsschritt hat das Ziel, die Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Synergien der verschiedenen Politikfelder (Europa-2020, EU Raumentwicklungspolitik, EU Regionalpolitik, usw.) aufzuzeigen und die politischen Rahmenbedingungen für die Gestaltung von transnationaler Zusammenarbeit und Raumentwicklungspolitik ab 2020 zusammenzufassen.
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Methodologisches Vorgehen
— Dokumentenanalyse inkl. Berichte der Europäischen Kommission, ESPON und anderer europäischen Akteure und Netzwerke
Berichte, Produkte
— Ein Bericht über den Stand des politischen Rahmens soll 4 Monate nach dem Projektstart vorliegen. Ein Entwurf soll 2 Monate nach dem Projektstart vorliegen. Der Bericht soll danach alle 6 Monate mit aktuellen Entwicklungen ergänzt bzw. geändert werden.
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Arbeitspaket (AP) 2 Identifizierung möglicher Schwerpunkte der europäischen Raumentwicklung unter der deutschen Ratspräsidentschaft der EU
2.1Auswertung nationaler und transnationaler/makroregionaler Visionen
Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat angestrebt, den Prozess für eine gemeinsame räumliche Vision für Europa anzustoßen. Bisher gibt es in den Mitgliedstaaten nationale räumliche Leitbilder, zum Teil auch im grenzüberschreitenden Kontext, wie z.B. in Makroregionen. In diesem Arbeitsschritt sollen die bereits existierenden Leitbilder der Raumentwicklung in den EU-Mitgliedstaaten bewertet werden. Es soll herausgearbeitet werden: Welchen Zeithorizont haben diese Leitbilder? Welche Schwerpunkte, räumliche Ziele setzen sie? Wie ist die Legitimation, Verbindlichkeit dieser Leitbilder? Wie werden diese Leitbilder mit den Nachbarn abgestimmt? In welchem Zyklus werden diese Leitbilder überarbeitet, wann ist die nächste Revision fällig? Die Analyse soll sowohl einen Überblick, als auch eine systematische Auswertung dieser räumlichen Visionen liefern.
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2.2 Räumliche Dimension der EU-Regionalpolitik in den Mitgliedstaaten
In den Verhandlungen über die Territoriale Agenda 2020 wurde viel diskutiert, welche Rolle die EU Regionalpolitik bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Raumentwicklung haben kann. In diesem Arbeitsschritt soll dargestellt werden, welche Bedeutung die EU-Regionalpolitik in den Mitgliedstaaten hat. Dabei sollen einfache quantitative Analysen durchgeführt werden, wie z.B. Bedeutung der ESI Fonds für die Wirtschaftsleistung bzw. Anteil an den öffentlichen Ausgaben. Daneben soll die Analyse einen Überblick über qualitative Aspekte geben, also wie die EU Regionalpolitik Arbeitsprozesse beeinflusst, bei welchen Akteuren die Zuständigkeiten für die EU-Regionalpolitik in den jeweiligen Staaten angesiedelt sind und in welcher Form die verschiedene Akteure kooperieren bzw. koordiniert werden.
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2.3 Aufbereitung verschiedener Politikszenarien (Chancen, Konflikte, Konsequenzen für EU und Deutschland)
In diesem Arbeitsschritt sollen mögliche Politikszenarien für die Raumentwicklung aufbereitet werden, die die Schwerpunktsetzung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unterstützen können. Mögliche Szenarien, die bewertet werden sollen:
Leitbilder der europäischen Raumentwicklung: In diesem Szenario sollen verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. eine top-down Entwicklung der Leitbilder durch die Europäische Kommission oder eine bottom-up Entwicklung durch die Addition nationaler räumlicher Leitbilder der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.
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Leitbilder der Makroregionen: In diesem Szenario soll ein Modell dargestellt werden, in dem für Teilgebiete Europas räumliche Leitbilder entwickelt werden. Dabei sollen Erfahrungen bereits existierender makroregionaler Leitbilder berücksichtigt werden.
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Territoriale Kohäsion als Teil der formellen Kohäsionspolitik: In diesem Szenario soll bewertet werden, was passieren würde, wenn territoriale Kohäsion vollständig in die formelle EU Kohäsionspolitik integriert wäre und die Mitgliedstaaten ihre Kompetenzen im Thema der Raumentwicklung an die EU abgeben würden.
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Business as usual – interministerielle Zusammenarbeit: In diesem Szenario soll dargestellt werden, was in Zukunft passieren würde, wenn die europäische Raumentwicklungspolitik in Form einer informellen interministeriellen Zusammenarbeit weitergeführt würde, in der die amtierenden Ratspräsidentschaften mit ihren individuellen (in Trio-Ratspräsidentschaften gebündelten) Schwerpunktsetzungen die Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien voranbringen.
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In der Bewertung der Szenarien sollen die Chancen für die Umsetzung, mögliche Konflikte, Konsequenzen für die EU und für Deutschland dargestellt werden. Eine Auswertung von Vor- und Nachteilen der jeweiligen Szenarien ist durchzuführen.
2.4 Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die Hindernisse der grenzübergreifenden Zusammenarbeit liegen oft in den Unterschiedlichkeiten von Regelungen, Normen, Standards, die über die existierenden Förderpolitik und Rechtsinstrumente nicht vollständig beseitigt werden können. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat ein neues Rechtsinstrument vorgeschlagen, um Akteure im grenzüberschreitenden Kontext die Möglichkeit zu geben, rechtliche Hindernisse der Zusammenarbeit zu beseitigen. Sie hat die folgenden Ratspräsidentschaften und die Europäische Kommission empfohlen, die europäische Diskussion über diese Möglichkeit weiterzuführen. In diesem Arbeitsschritt sollen die Diskussion mitverfolgt, mögliche Wirkungen für die deutschen Regionen untersucht und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die deutsche Präsidentschaft zur Einführung dieses Instrumentes beitragen kann.
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Der Auftragnehmer soll in seinem Angebot einen detaillierten Plan für die Anwendung verschiedener Methoden vorlegen. Beispiele sind
— – Dokumentenanalyse, inkl. Berichte europäischer Institutionen und Programme, Modellvorhaben der Raumordnung und Ressortforschungsergebnisse, Dokumente der interministeriellen Zusammenarbeit in der territorialen Kohäsion (wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
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— – Umfrage unter deutschen und europäischen Vertretern der Raumentwicklungspolitik
— – Fokusgruppen, bzw. Interviews mit deutschen und europäischen Vertretern der Raumentwicklungspolitik
Produkte
— – 1 Bericht auf Englisch und Deutsch zu den Arbeitsschritten 2.1-2.4
— – Workshop mit deutschen und europäischen Vertretern der Raumentwicklungspolitik(2018)
Arbeitspaket (AP) 3: Empfehlungen zur Zukunft von Interreg
Das Projekt soll in diesem Arbeitsschritt Analysen, Argumente, Evidenz und schließlich Handlungsempfehlungen liefern, die das BMVI/BBSR in der Diskussion über die Zukunft von Interreg unterstützen. Im Fokus dieser Arbeit soll die die transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) stehen. Andere Ausrichtungen, wie die interregionalen Programme (ESPON, INTERACT, Interreg Europe, URBACT) und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Interreg A) sollten nur in Bezug auf die transnationale Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Das BMVI/BBSR ist für die inhaltliche, strategische Steuerung der transnationalen Zusammenarbeit zuständig, deshalb liegt der Schwerpunkt auf inhaltlichen bzw. strategischen Fragen.
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3.1 Entwicklung der transnationalen Zusammenarbeit
In diesem Arbeitsschritt soll die Entwicklung der europäischen transnationalen Zusammenarbeit von 1996 bis 2020 aufgearbeitet werden. Es sind die Unterschiede zwischen den jeweiligen Förderperioden, bzw. Programmen darzustellen, etwa in Bezug auf die Abgrenzung der Programmräume, die Verteilung finanzieller Ressourcen, der thematischen Ausrichtungen, der Zielgruppen, Änderungen in den Zuständigkeiten in wichtigen Mitgliedstaaten und ähnliches. Die Analyse soll die verschiedenen Perioden der Zusammenarbeit und ihre Kontinuitäten und Brüche kritisch bewerten und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rahmenbedingungen darstellen, damit die Erfahrung aus den früheren Förderperioden in die Gestaltung des künftigen Förderrahmens einfließen kann.
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3.2.Bewertung der neuen Ausrichtung der transnationalen Zusammenarbeit
In der laufenden Förderperiode 2014-20 stehen Instrumente zur Verfügung, die die transnationale Zusammenarbeit verbessern könnten. In diesem Arbeitsschritt soll herausgearbeitet werden, in welchem Maß und wie diese angewendet werden und wie sie die transnationale Zusammenarbeit beeinflussen. Mindestens sollen Erfahrungen mit makroregionalen Strategien und der verstärkten Ergebnisorientierung untersucht werden. Weitere Aspekte können im Angebot benannt werden.
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3.3.Definition des Alleinstellungsmerkmals von Interreg in der Regionalpolitik
Interreg ist Teil der EU-Regionalpolitik, unterscheidet sich aber von den sog. Mainstream (ESF und EFRE) Programmen der Mitgliedstaaten. Es wird in den Programmgremien viel diskutiert, wie sich Interreg von den anderen Förderprogrammen und –titeln abgrenzen lässt, wie Interreg zu den übergeordneten Zielen Wachstum und Beschäftigung beitragen kann. In diesem Arbeitsschritt ist das Verhältnis von Interreg zu dem breiteren Kontext der EU Regionalpolitik zu bearbeiten. Dabei soll der Mehrwert der territorialen Zusammenarbeit herausgestellt werden. Die Analyse soll dazu beitragen, das Alleinstellungsmerkmal (USP-unique selling point) von Interreg zu definieren. Der Fokus ist dabei auf die transnationale Zusammenarbeit zu legen, wobei dies in dem weiteren Kontext (interregionale, grenzüberschreitende und „mainstream“ Programme) betrachtet werden soll. Aus der Analyse sollen Vorschläge abgeleitet werden, wie dieses Alleinstellungsmerkmal in der Zukunft besser herausgestellt werden kann.
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3.4.Rahmenbedingungen, die die Gestaltung der künftigen europäischen territorialen Zusammenarbeit beeinflussen können
Die zukünftige Ausrichtung von Interreg hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Arbeitsschritt sollen verschiedene Rahmenbedingungen bewertet werden, die die Gestaltung von Interreg einschränken können. Dabei soll bewertet werden, an welchen strategischen Leitbildern (z.B. Folgestrategie von Europa-2020) Interreg nach 2020 sich orientieren muss und wie Interreg in diesem Rahmen positioniert werden soll. Aktuelle relevante politische Prozesse in Europa (z.B. zunehmender Einfluss europakritischer Meinungen, Brexit, Verhandlungen mit Nachbarländern, Flüchtlingskrise, Wiedereinführung der Grenzkontrollen) und deren möglicher Einfluss auf die Gestaltung der territorialen Zusammenarbeit sollen ebenso wie rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Neben diesen externen Einflussfaktoren sollen auch interne, organisatorische Hemmnisse, die Verbesserungen im Weg stehen, untersucht werden.
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Der Auftragnehmer soll in seinem Angebot einen detaillierten Plan für die Anwendung verschiedener Methoden vorlegen. Beispiele sind:
— Dokumentenanalyse, inkl. Berichte europäischer Institutionen und Programme, MORO und ReFo Projektergebnisse, Evaluationsergebnisse der abgeschlossenen und laufenden Interreg-B-Programme
— Auswertung von Interreg Projektdatenbank(en)
— Umfrage unter Interreg-Akteuren
— Fokusgruppen, bzw. Interviews mit Interreg-Akteuren
— 4 Teilberichte auf Englisch zu den Arbeitsschritten 2.1-2.4
— 6 Position Papers auf Englisch mit Handlungsempfehlungen und dazugehörender Evidenz (á 3-8 Seiten)
— Ein Workshop mit deutschen Interreg Akteuren (2017) in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR
— Vorbereitung einer Lenkungsgruppe für das Projekt, in der Vertreter der Länder und des Bundes zu den Ergebnissen rückmelden können (max. 4 Treffen in der Projektlaufzeit)
Arbeitspaket (AP) 4 Begleitende Beratung
Konkrete, detaillierte Fragen in den Verhandlungen zur raumentwicklungspolitischen Zusammenarbeit sind für die gesamte Projektlaufzeit nicht immer vorhersehbar und die Terminierung von europäischen Arbeitssitzungen, an denen das BMVI/BBSR teilnimmt, kann nicht in Details geplant werden. In diesem Arbeitsschritt soll der Auftragnehmer kurzfristig nach Bedarf des BMVI/BBSR auf Basis der Analysen aus den vorherigen Arbeitspaketen Policy Briefs (kurze Analysen, Positionspapiere, Vorträge) erstellen. Im Zusammenhang mit der regelmäßigen Zusammenfassung der aktuellen politischen Entwicklungen (AP1) konkretisieren Auftragnehmer und BMVI/BBSR – soweit erforderlich und möglich – halbjährlich den Inhalt und Zeitplan der Policy Briefs in Details.
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Es ist zunächst von 8 Policy Briefs auszugehen.
Vom Anbieter ist zu kalkulieren, um welchen Betrag sich die Kosten für diesen Leistungsbaustein bei Abweichung von der angenommenen Zahl der Policy Briefs erhöhen bzw. vermindern, bezogen auf je zwei Policy Briefs.
— Kurzanalysen, Zusammenfassung von (Teil)Ergebnissen aus AP 1-3
— 8 Policy Briefs auf Deutsch mit nachfolgender englischer Übersetzung (kurze Analysen, Positionspapiere, Vorträge)
2.2 Veranstaltungen
— 4 Sitzungen der Lenkungsgruppe (1 Tag, ca 20. Personen, in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR in Bonn und Berlin)
— 1 Workshop zur Zukunft von Interreg (1 Tag, ca. 30 Personen, in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR in Berlin)
— 1 Workshop zu Themen der Raumentwicklung unter der deutschen Ratspräsidentschaft (1 Tag, ca. 30 Personen, in den Räumlichkeiten des BMVI/BBSR in Berlin)
— Teilnahme von einer Person an drei, eintägigen Veranstaltungen (BMVI/BBSR in Berlin/Bonn und Veranstaltungen Dritter (vsl. in Brüssel), auf Anfrage des BMVI/BBSR
Die Kosten für Technik, Erstellung und Layout der Einladungen, Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis erstattet.
3. Ergebnistransfer
3.1 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträge
Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen Forschungsprojekte) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
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Termin Form der Berichterstattung
10/2016 Projektstart
06/2017 1. Aktualisierung
11/2017 2. Aktualisierung
06/2018 3. Aktualisierung
11/2018 Archivfassung
Bei Projektabschluss ist der Internetbeitrag für das Archiv zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Dieser Textbeitrag soll den bestehenden Text im Internet spätestens ein halbes Jahr nach dem Projektabschluss ersetzen. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
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3.2 Publikation – gemäß Gestaltungsrichtlinien
Zum Projektende:
Entscheidet sich der Auftraggeber am Projektende für eine Publikation in der Schriftenreihe „MORO Forschung“, „MORO Praxis“ oder „MORO Online“, so erfolgt die Erstellung und ggfs. der Druck der Publikation durch die vom Auftraggeber vertraglich gebundene Transferagentur. Die Entscheidung über die Schriftenreihe fällt der Auftraggeber bis zu 2 Monate nach der fachlichen Abnahme des Endberichts.
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Soll eine Publikation in der Schriftenreihe „MORO Praxis“ erstellt werden, so ist neben dem Endbericht auch die adressatengerechte Darstellung der Forschungsergebnisse in Form eines gesonderten Textes vorzulegen. Hierbei gelten die gleichen Vorgaben wie bei der Erstellung des Endberichts.
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Beauftragt der Auftraggeber bei der Transferagentur auch eine redaktionelle Bearbeitung der Publikation, gilt Folgendes:
Um die Urheberrechte des Auftragnehmers und die inhaltliche Korrektheit der Aussagen zu sichern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Falle einer redaktionellen Überarbeitung der Texte durch die Transferagentur diese zu prüfen und spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Textes von der Transferagentur seine Zustimmung zu der redaktionellen Bearbeitung dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Für den Fall einer notwendigen Korrektur durch den Auftragnehmer sind diese Änderungen der Transferagentur spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Textes schriftlich und verständlich mitzuteilen. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Kopie des Vorgangs.
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4. Berichterstattung
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format
09.12.2016 1. Sachstandsbericht Word Datei
06/2017 2. Sachstandsbericht Word Datei
11/2017 Zwischenbericht Word Datei
06/2018 3. Sachstandsbericht Word Datei
11/2018 Endbericht Word Datei
Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
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1. laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
2. tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
3. Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
4. Ergebnisse
5. Zusammenfassung
Eventuell aus haushälterischen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden und es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell/Ausschreibungen Forschungsprojekte). Der Umfang des Endberichts beträgt einschließlich eines Anhangs mit allen Teilberichten zu 2.1 bis 2.4, Position Papers und Policy Briefs ca. 150 Seiten
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Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
— Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.
— Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
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— Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
— Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.
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— Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
— Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.
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— Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.
— Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
— Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte vorzulegen.
— Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie pdf-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0) in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen.
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Getrennt vom Endbericht sind- in einem gesonderten Papier – aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
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Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Referat SD abzustimmen.
Dauer: 25 Monate
Referenznummer: SWD-10.05.06-16.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung nach § 123 Abs.1- 3 GWB
Hierfür ist das Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zu verwenden, abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
Mindeststandards:
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 GWB
Hierfür ist das Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zu verwenden, abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird anhand der in der Anlage „Eignungskriterien“ aufgeführten Kriterien beurteilt (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Diese sind abrufbar unter:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung – z. B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Ist
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beabsichtigt, eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Eigenerklärungen von JEDEM Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitgleid im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Vorschläge zur Ausgestaltung der Arbeitspakete 1 – 4 (40)
2. Problem- und Aufgabenverständnis (20)
3. Zeitplanung und Personaleinsatz (20)
4. Angebotspreis (netto) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Forschungsverwaltung

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SWD-10.05.06-16.1
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
und umfassen Leistungsbeschreibung; Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Angebotsformular; Formular zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung; Roter Aufkleber; Mustervertrag; Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
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Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle „Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht.
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Angebotsfrist:
Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht.
Vertragsbedingungen:
BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A_EG werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen.
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Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
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Kostenrahmen:
Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 148-268836 (2016-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 249 717,93 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 223-407494
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 148-268836
ABl. S-Ausgabe: 223

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Vorschläge zur Ausgestaltung der Arbeitspakete 1 bis 4 (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-20 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V., Radboud University Nijmegen, Infrastruktur und Umwelt Prof. Böhm und Partner
Postanschrift: Gregor-Mendel-Straße 9
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@iu-info.de 📧
Internetadresse: www.iu-info.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 223-407494 (2016-11-15)