Neubau Stadtteilhalle Stbz. Schwenningen – Blitzschutz-/Erdungsanlage

Stadt Villingen-Schwenningen

Lieferung und Montage eine Blitzschutz- und Fundamenterderanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-25 Auftragsbekanntmachung
2016-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzarbeiten
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage eine Blitzschutz- und Fundamenterderanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blitzschutzarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Blitzschutzarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de 📧
Telefon: +49 7720822601 📞
Fax: +49 7720822617 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-155fd13455e-5ad7124decc3bda4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Datum des Beginns: 2016-11-14 📅
Datum des Endes: 2018-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-262962
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 24561.51 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Villingen-Schwenningen errichtet einen Neubau einer Stadthalle in Schwenningen auf demehemaligen Jäckle-Areal. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung zur Aufnahme der haustechnischen Anlagen. Die Ausführung der Blitzschutz-/ sowie der Erdungsanlage wird in zwei Bauabschnitten, gemäß Bauzeitenplan erfolgen. Auf Grund der Gebäudekubatur sind Leitungsversprünge in Fassadenelementen und oder in Betonstützen, bez. Betonwandscheiben notwendig.
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Blitzschutzanlage:
Die Blitzschutzanlage ist für den Gebäudekomplex gemäß DIN EN 01815-305 neu zu errichten. Die Anlage istso zu installieren, dass sie den Anforderungen der Blitzschutzklasse 2 entspricht. Es handelt sich hierbei umein Flachdach, Bitumenbahnen und einer Dachbekiesung, sowie einer Dachbegrünung. Für die Baumaßnahmewerden die einzelnen Gebäudeteile eingerüstet.
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Erdungsanlage:
Es handelt sich hierbei um eine weiße Wanne, d.h. es ist ein Ringerder außerhalb der Wanne zu verlegen. Zur Einhaltung der geforderten Maschenweite sind Verbindungen unterhalb der weißen Wanne nötig. DieAnschlussfahnen sind entweder an der Außenfläche oder innerhalb der Abdichtungsrücklage in Betoneinzubetten, hochzuführen und oberhalb des höchsten Grundwasserstandes in das Gebäudeeinzuführen. Der Ringerder muss die gleiche Maschenweite wie ein Fundamenterder haben. Für den Potentialausgleich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke ist im Fundament ein Rund- oder BandstahlgemäßLeistungsverzeichnis zu verlegen, der mit der Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene zu verbinden ist. Im Falle eines Blitzeinschlags dürfen keine Überschläge vom Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage erfolgen.
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Lieferung und Montage einer Blitzschutz und Fundamenterderanlage:
ca. 817 m Fangleitung Rd8 auf Flachdach
ca. 292m Ableistung Rd8
ca. 35 Stück Fangstangen
ca. 712 Fundamenterder FL30
ca. 6 Stück Anschlussfahnen Potenzialausgleich
ca. 801 m Ringerder Stahl Niro FL30
ca. 22 Stück Anschlussfahnen
ca. 5 Erdungsfestpunkte
1 Messung Blitzschutzanlage
1 Erdungsanlage
Dokumentation und Wartung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 24561.45 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Anpassung der Entgelte für Wartungsarbeiten nach Ablauf der Verjährungsfrist von 4 Jahren möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neckarstr. 30, 78056 Villingen-Schwenningen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr. 1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
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2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen („Eignungsleihe“) so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 „Zusätzliche Angaben“ Ziffer 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen („Eignungsleihe“) so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 „Zusätzliche Angaben“ Ziffer 1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung“ unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen).
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2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:
3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt „KEV 177 AngErg NU EG“).
3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt „KEV 178 AngErg NU Verpfl“).
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen („Eignungsleihe“) so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 „Zusätzliche Angaben“ Ziffer 1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des „Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“. Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
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2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
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3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines Alleinvertretungsberechtigten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Villingen-Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen, Deutschland.
Zusätzliche Informationen: Nein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-155fd13455e-5ad7124decc3bda4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
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c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen ist eine kostenpflichtige Registrierung erforderlich. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
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Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A ausschließlich die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
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Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721-9263985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 146-262962 (2016-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24291.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 7720-822601 📞
Fax: +49 7720-822617 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 220-400643
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 146-262962
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen ist eine kostenpflichtige Registrierung erforderlich. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i. S. v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A ausschließlich die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Villingen-Schwenningen errichtet einen Neubau einer Stadthalle in Schwenningen auf dem ehemaligen Jäckle-Areal. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung zur Aufnahme der haustechnischen Anlagen. Die Ausführung der Blitzschutz-/ sowie der Erdungsanlage wird in 2 Bauabschnitten, gemäß Bauzeitenplan erfolgen. Auf Grund der Gebäudekubatur sind Leitungsversprünge in Fassadenelementen und oder in Betonstützen, bez. Betonwandscheiben notwendig.
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Die Blitzschutzanlage ist für den Gebäudekomplex gemäß DIN EN 01815-305 neu zu errichten. Die Anlage ist so zu installieren, dass sie den Anforderungen der Blitzschutzklasse 2 entspricht. Es handelt sich hierbei um ein Flachdach, Bitumenbahnen und einer Dachbekiesung, sowie einer Dachbegrünung. Für die Baumaßnahmewerden die einzelnen Gebäudeteile eingerüstet.
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Es handelt sich hierbei um eine weiße Wanne, d. h. es ist ein Ringerder außerhalb der Wanne zu verlegen. Zur Einhaltung der geforderten Maschenweite sind Verbindungen unterhalb der weißen Wanne nötig. Die Anschlussfahnen sind entweder an der Außenfläche oder innerhalb der Abdichtungsrücklage in Beton einzubetten, hochzuführen und oberhalb des höchsten Grundwasserstandes in das Gebäudeeinzuführen. Der Ringerder muss die gleiche Maschenweite wie ein Fundamenterder haben. Für den Potentialausgleich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke ist im Fundament ein Rund- oder Bandstahl gemäß Leistungsverzeichnis zu verlegen, der mit der Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene zu verbinden ist. Im Falle eines Blitzeinschlags dürfen keine Überschläge vom Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage erfolgen.
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ca. 817 m Fangleitung Rd8 auf Flachdach;
ca. 292m Ableistung Rd8;
ca. 35 Stück Fangstangen;
ca. 712 Fundamenterder FL30;
ca. 6 Stück Anschlussfahnen Potenzialausgleich;
ca. 801 m Ringerder Stahl Niro FL30;
ca. 22 Stück Anschlussfahnen;
ca. 5 Erdungsfestpunkte;
1 Messung Blitzschutzanlage;
1 Erdungsanlage;

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-29 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i. S. v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A ausschließlich die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
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Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“.
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Quelle: OJS 2016/S 220-400643 (2016-11-11)