Im Rahmen eines ersten Forschungsvorhabens zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz wurde 2014 im Auftrag des BMUB vertreten durch das BBSR eine kommunale Arbeitshilfe als anwendungsorientierte Hilfestellung unter dem Titel „Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der integrierten Stadtentwicklung; Erkennen, erfassen und Entwicklung steuern“ erarbeitet und veröffentlicht. Das jetzige, als Praxistest konzipierte Forschungsvorhaben knüpft daran an, indem die in der vorliegenden kommunalen Arbeitshilfe dargestellten Instrumente getestet und überprüft und der dabei tatsächlich anfallende finanzielle und personelle Aufwand der Umsetzung erhoben werden sollen. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Kommunen sollen bei der Auswahl der Modellvorhaben berücksichtigt werden. Ziel des Praxistest ist die Fortschreibung und Präzisierung der kommunalen Arbeitshilfe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-04.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
Gesamtwert des Auftrags: 168 060 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de🌏
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de📧
Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter:
http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html
Az.: 10.08.10.18 und umfassen Leistungsbeschreibung; Zuschlagskriterien; Angebotsformular; Roter Aufkleber;
Mustervertrag; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE); Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter
auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu
leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem
verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende
Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu
gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Zuschlagskriterien:
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten
Tabelle zu entnehmen. Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn bei einem Kriterium nicht
mindestens 1 Punkt oder nicht mindestens eine Gesamtpunktezahl von 200 erzielt wird.
Rückfragepool:
Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens ausschließlich per E-Mail an das BBSR,
Referat SWD rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der
Ausschreibungsfrist vorliegen. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des
BBSR veröffentlicht, so dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen.
Angebotsfrist:
Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene
Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Sonstiges:
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Angebote
mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt
nicht.
Vertragsbedingungen:
Das BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-
Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für
die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A_EG werden nicht Vertragsbestandteil. Es
besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden
Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die
Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und
zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte
übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten
Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen
(ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige
öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen
Forschung und Lehre vereinbart.
Kostenrahmen:
Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten
einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer.
Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es
von der Vergabe ausgeschlossen.
Ausschreibungsfrist vorliegen. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des
BBSR veröffentlicht, so dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen.
Angebotsfrist:
Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene
Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Sonstiges:
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Angebote
mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt
nicht.
Vertragsbedingungen:
Das BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-
Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für
die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A_EG werden nicht Vertragsbestandteil. Es
besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden
Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die
Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und
zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte
übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten
Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen
(ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige
öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen
Forschung und Lehre vereinbart.
Kostenrahmen:
Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten
einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer.
Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es
von der Vergabe ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines ersten Forschungsvorhabens zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz wurde 2014 im Auftrag des BMUB vertreten durch das BBSR eine kommunale Arbeitshilfe als anwendungsorientierte Hilfestellung unter dem Titel „Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der integrierten Stadtentwicklung; Erkennen, erfassen und Entwicklung steuern“ erarbeitet und veröffentlicht. Das jetzige, als Praxistest konzipierte Forschungsvorhaben knüpft daran an, indem die in der vorliegenden kommunalen Arbeitshilfe dargestellten Instrumente getestet und überprüft und der dabei tatsächlich anfallende finanzielle und personelle Aufwand der Umsetzung erhoben werden sollen. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Kommunen sollen bei der Auswahl der Modellvorhaben berücksichtigt werden. Ziel des Praxistest ist die Fortschreibung und Präzisierung der kommunalen Arbeitshilfe.
Im Rahmen eines ersten Forschungsvorhabens zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz wurde 2014 im Auftrag des BMUB vertreten durch das BBSR eine kommunale Arbeitshilfe als anwendungsorientierte Hilfestellung unter dem Titel „Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der integrierten Stadtentwicklung; Erkennen, erfassen und Entwicklung steuern“ erarbeitet und veröffentlicht. Das jetzige, als Praxistest konzipierte Forschungsvorhaben knüpft daran an, indem die in der vorliegenden kommunalen Arbeitshilfe dargestellten Instrumente getestet und überprüft und der dabei tatsächlich anfallende finanzielle und personelle Aufwand der Umsetzung erhoben werden sollen. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Kommunen sollen bei der Auswahl der Modellvorhaben berücksichtigt werden. Ziel des Praxistest ist die Fortschreibung und Präzisierung der kommunalen Arbeitshilfe.
Fachkenntnisse in Hinblick auf den Städtebaulichen Denkmalschutz und der „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“, energetische Sanierung, Architektur und Städtebau sowie der Stadtentwicklung (historisch und aktuell)
Nachweis:
Einschlägige Referenzen (z. B. bearbeitete Projekte, Publikationen, Fachartikel, etc.)
max. der letzten 5 Jahre
Kriterium 2:
Managementkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Unterstützung der auszuwählenden Modellkommunen bei der Konzeption und Herangehensweise des Praxistests sowie deren Begleitung
Einschlägige Referenzen (z. B. bearbeitete Projekte, etc.)
Kriterium 3:
Fachkenntnisse und Erfahrung in der Durchführung von Veranstaltungen (Werkstattgesprächen) sowie die Erfahrungen mit zielgruppenorientierter Kommunikation und Informationsvermittlung
Einschlägige Referenzen (z. B. Workshops, Veranstaltungen, Werkstätten, Moderationen, Produkte zum Informationstransfer etc.)
Kriterium 4:
Fachkenntnisse und Erfahrung in der Konzeption und Erstellung zielgruppenorientierter Publikationen
max. der letzten 5 Jahre.
Mindeststandards:
Es wird erwartet, dass die Nachweise vom Bewerber
den Kriterien zugeordnet werden und dass sie nach
dem Büro und projektverantwortlichen Personen
differenziert werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.