Rahmenvertrag für externe Rechtsberatungsleistungen zur „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)“
Die Energiewende ist eine Generationenaufgabe. Mit ihr soll die Umsetzung der Klimaschutzziele erreicht werden. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll gesenkt und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten soll vermindert werden. Dabei sind Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energiepreise zentrale Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) hat das Ziel, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent, bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent und bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG 2014 setzt die instrumentellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Ziele zu erreichen. Damit diese Ziele erreicht und die Grundsätze des EEG 2014 wie Kosteneffizienz und verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien berücksichtigt werden, wird das EEG regelmäßig evaluiert. Gemäß § 97 EEG 2014 ist das EEG 2014 zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2018 und dann alle vier Jahre ein Erfahrungsbericht (EEG-Erfahrungsbericht) vorzulegen. Die Evaluation von Gesetzesvorhaben ist auch ein wichtiger Teil des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung der Bundesregierung“. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau hat mit Beschluss vom 23.1.2013 ein Konzept zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben vorgelegt. Der EEG-Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen des EEG dient der Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Zu diesem Zweck benötigt der AG fundierte und umfassende wissenschaftliche Informationen, die als Grundlage für den Entwurf des Erfahrungsberichts verwendet werden können. Vor diesem Hintergrund hat der AG am 11.3.2016 einen Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben, der aus mehreren Fachlosen besteht (Erfahrungsberichtsvorhaben). In dieser Ausschreibung wurde bereits darauf hingewiesen, dass diese fachlichen Vorhaben ergänzt werden um einen separaten Rahmenvertrag zu rechtlichen Fragen des EEG. Diese Ankündigung wird mit der vorliegenden Beschaffung umgesetzt. Die Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargelegt. Aus Platzgründen kann die komplette Leistungsbeschreibung im Vordruck des EU-Amtsblatt und im Ausschreibungsformular auf der E-Vergabe-Plattform abgebildet werden. Die gesamte Leistungsbeschreibung ist auf der BMW-Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrages einsehbar und auch als PDF-Datei als Anlage auf der E-Vergabe-Plattform im entsprechenden Text abrufbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-10.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-05-10
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Auftragsbekanntmachung
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