REACH nach 2018 – unter besonderer Berücksichtigung der Regulierungsalternativen „Beschränkung“ und „Zulassung“
Die REACH-VO ist der Grundpfeiler der EU-Chemikalienpolitik. Ihr Ziel ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt und die Förderung alternativer Beurteilungsmethoden. Der Registrierungsprozess für etwa 30 000 chemische Stoffe durch Hersteller und Importeure erfolgt graduell im Zeitraum 2007 bis 2018. Parallel erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Daten die Identifizierung besonders gefährlicher Stoffe, die anschließend einer Regulierung unterworfen werden können. Zu Regulierungszwecken stehen im Wesentlichen die Beschränkung oder das Verbot mit Zulassungsvorbehalt bestimmter Verwendungen von gefährlichen Stoffen zur Verfügung. Wenngleich sowohl Beschränkungs- als auch Zulassungsverfahren nach REACH grundsätzlich funktionieren, bestehen doch zahlreiche Kritikpunkte von vielen Wirtschaftsbeteiligten, vor allem von KMUs und nachgeschalteten Anwendern, bezüglich der insbesondere mit dem Zulassungsverfahren verbundenen hohen Kosten und dem aufwändigen Prozedere. Daneben werden auch die mangelnde Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit beanstandet. Die EU-KOM hat eine Roadmap 2020 verabschiedet, um eine bessere Vorhersehbarkeit, eine Vereinfachung der Prozesse sowie ein höhere Effizienz / Effektivität zu erreichen. Damit soll eine Entscheidungsgrundlage dafür geschaffen werden, wann die Zulassung als der „richtige Weg“ beschritten werden soll.
(Weiter siehe Abschnitt VI Nr. 3 „Sonstige Informationen“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-08
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Auftragsbekanntmachung
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