Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) benötigt Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese Absicherung ggf. ausgestaltet werden muss. Dabei sind lediglich Verträge über den Bau von neuen Gebäuden und Verträge über erhebliche Umbaumaßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistungsansprüche nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben.
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere ist zu klären, ob eine Versicherung – entweder abgeschlossen durch den Bauunternehmer oder durch den Bauherrn in Form einer Multi-Risk-Versicherung – wirtschaftlich weniger belastend für die Vertragspartner ist und wie diese realisiert werden kann.
Nähere Informationen hinsichtlich der konkreten Fragestellungen und anzuwendenden Methoden sowie der Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe können der Leistungsbeschreibung (als Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen) in detaillierter Form entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-11
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Auftragsbekanntmachung
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2016-08-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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