Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) benötigt Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese Absicherung ggf. ausgestaltet werden muss. Dabei sind lediglich Verträge über den Bau von neuen Gebäuden und Verträge über erhebliche Umbaumaßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistungsansprüche nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben.
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere ist zu klären, ob eine Versicherung – entweder abgeschlossen durch den Bauunternehmer oder durch den Bauherrn in Form einer Multi-Risk-Versicherung – wirtschaftlich weniger belastend für die Vertragspartner ist und wie diese realisiert werden kann.
Nähere Informationen hinsichtlich der konkreten Fragestellungen und anzuwendenden Methoden sowie der Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe können der Leistungsbeschreibung (als Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen) in detaillierter Form entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-11 Auftragsbekanntmachung
2016-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.ble.de 🌏
E-Mail: sven.goldbach@ble.de 📧
Fax: +49 2286845-3379 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 053-089207
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter I.1) genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Die Anfrage muss bis spätestens zur unter IV.3.3) genannten Frist erfolgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos. B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. C) Form der Angebote: schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen. D) Der Angebotsvordruck (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt, ausgedruckt sowie eigenhändig unterschrieben dem Angebot beizufügen. E) Dem Angebot ist ein Angebotskonzept beizufügen. Alle hierfür erforderlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. F) Bietergemeinschaften: Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6 der Vergabeunterlagen) sowie die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Anlage 7) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. G) Nachunternehmen / Unteraufträge: Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfühurng der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragsnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. H) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. I) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. J) Der Gerichtsstand ist Bonn.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) benötigt Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese Absicherung ggf. ausgestaltet werden muss. Dabei sind lediglich Verträge über den Bau von neuen Gebäuden und Verträge über erhebliche Umbaumaßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen.
Mehr anzeigen
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistungsansprüche nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere ist zu klären, ob eine Versicherung – entweder abgeschlossen durch den Bauunternehmer oder durch den Bauherrn in Form einer Multi-Risk-Versicherung – wirtschaftlich weniger belastend für die Vertragspartner ist und wie diese realisiert werden kann.
Mehr anzeigen
Nähere Informationen hinsichtlich der konkreten Fragestellungen und anzuwendenden Methoden sowie der Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe können der Leistungsbeschreibung (als Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen) in detaillierter Form entnommen werden.
Mehr anzeigen
Referenznummer: 123-02.05-20.0028/16-I-L
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung
entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht
kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe
vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen) unterschrieben vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) unterschrieben vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (siehe Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Mit Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (siehe Anlage 7 der Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie eigenhändig unterschrieben einzureichen.
— Einen Nachweis mindestens eines Mitglieds des Projektteams über
einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss an einer juristischen und mindestens eines Mitglieds des Projektteams an einer wirtschaftswissenschaftlichen oder mathematischen Fakultät: Die Abschlüsse sind zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
empirische, wirtschafts- oder versicherungsmathematische Kenntnisse und Erfahrungen: Dieser Nachweis ist zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
Erfahrungen mit Gesetzesanalysen unter Einbindung der Praxis und von Modellrechnungen: Dieser Nachweis ist anhand von gesonderten Kurzdarstellungen (u. a. Ziel, Ergebnis, Aufbau, Methodik und Laufzeit) von mindestens zwei Projekten aus den letzten 6 Jahren zu belegen. Die Nachweiserbringung bzw. die Erfahrungen in den 3 Bereichen (Gesetzesanalyse, Einbindung der Praxis, Modellrechnungen) müssen nicht in einer Person vorhanden sein.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMEL
Herrn Goldbach
Internetadresse: www.ble.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 123-02.05-20.0028/16-I-L
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 162-296997
Zusätzliche Informationen
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter I.1) genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Die Anfrage muss bis spätestens zur unter IV.3.3) genannten Frist erfolgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
Mehr anzeigen
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
Mehr anzeigen
C)
Form der Angebote: schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
D)
Der Angebotsvordruck (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt, ausgedruckt sowie eigenhändig unterschrieben dem Angebot beizufügen.
E)
Dem Angebot ist ein Angebotskonzept beizufügen. Alle hierfür erforderlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Mehr anzeigen
Die Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6 der Vergabeunterlagen) sowie die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Anlage 7) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Mehr anzeigen
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen / Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfühurng der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragsnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Mehr anzeigen
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
J)
Der Gerichtsstand ist Bonn.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.3.4)) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB).
Mehr anzeigen
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 053-089207 (2016-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 22868453379 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 152-275491
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 053-089207
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wissenschaftliche Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zv-bmel
Adresse des Käuferprofils: www.ble.de/zv 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 101b Abs. 1 (alte Fassung) bzw. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 152-275491 (2016-08-04)