Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) benötigt Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese Absicherung ggf. ausgestaltet werden muss. Dabei sind lediglich Verträge über den Bau von neuen Gebäuden und Verträge über erhebliche Umbaumaßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistungsansprüche nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben. Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere ist zu klären, ob eine Versicherung – entweder abgeschlossen durch den Bauunternehmer oder durch den Bauherrn in Form einer Multi-Risk-Versicherung – wirtschaftlich weniger belastend für die Vertragspartner ist und wie diese realisiert werden kann. Nähere Informationen hinsichtlich der konkreten Fragestellungen und anzuwendenden Methoden sowie der Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe können der Leistungsbeschreibung (als Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen) in detaillierter Form entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.ble.de🌏
E-Mail: sven.goldbach@ble.de📧
Fax: +49 2286845-3379 📠
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter I.1) genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Die Anfrage muss bis spätestens zur unter IV.3.3) genannten Frist erfolgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Form der Angebote: schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
D)
Der Angebotsvordruck (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt, ausgedruckt sowie eigenhändig unterschrieben dem Angebot beizufügen.
E)
Dem Angebot ist ein Angebotskonzept beizufügen. Alle hierfür erforderlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6 der Vergabeunterlagen) sowie die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Anlage 7) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen / Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfühurng der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragsnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
J)
Der Gerichtsstand ist Bonn.
Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter I.1) genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Die Anfrage muss bis spätestens zur unter IV.3.3) genannten Frist erfolgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Form der Angebote: schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
D)
Der Angebotsvordruck (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt, ausgedruckt sowie eigenhändig unterschrieben dem Angebot beizufügen.
E)
Dem Angebot ist ein Angebotskonzept beizufügen. Alle hierfür erforderlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6 der Vergabeunterlagen) sowie die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Anlage 7) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen / Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfühurng der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragsnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
J)
Der Gerichtsstand ist Bonn.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) benötigt Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese Absicherung ggf. ausgestaltet werden muss. Dabei sind lediglich Verträge über den Bau von neuen Gebäuden und Verträge über erhebliche Umbaumaßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) benötigt Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung angezeigt ist und wie diese Absicherung ggf. ausgestaltet werden muss. Dabei sind lediglich Verträge über den Bau von neuen Gebäuden und Verträge über erhebliche Umbaumaßnahmen in die Untersuchung einzubeziehen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistungsansprüche nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unternehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistungsansprüche nicht realisieren können und ob sich insoweit Differenzen zwischen Verbraucherbauverträgen und Verträgen zwischen Unternehmen ergeben.
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere ist zu klären, ob eine Versicherung – entweder abgeschlossen durch den Bauunternehmer oder durch den Bauherrn in Form einer Multi-Risk-Versicherung – wirtschaftlich weniger belastend für die Vertragspartner ist und wie diese realisiert werden kann.
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren. Insbesondere ist zu klären, ob eine Versicherung – entweder abgeschlossen durch den Bauunternehmer oder durch den Bauherrn in Form einer Multi-Risk-Versicherung – wirtschaftlich weniger belastend für die Vertragspartner ist und wie diese realisiert werden kann.
Nähere Informationen hinsichtlich der konkreten Fragestellungen und anzuwendenden Methoden sowie der Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe können der Leistungsbeschreibung (als Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen) in detaillierter Form entnommen werden.
Nähere Informationen hinsichtlich der konkreten Fragestellungen und anzuwendenden Methoden sowie der Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe können der Leistungsbeschreibung (als Teil der abzufordernden Vergabeunterlagen) in detaillierter Form entnommen werden.
Referenznummer: 123-02.05-20.0028/16-I-L
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung
entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht
kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe
vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen) unterschrieben vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) unterschrieben vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (siehe Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Mit Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (siehe Anlage 7 der Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie eigenhändig unterschrieben einzureichen.
— Einen Nachweis mindestens eines Mitglieds des Projektteams über…
… einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss an einer juristischen und mindestens eines Mitglieds des Projektteams an einer wirtschaftswissenschaftlichen oder mathematischen Fakultät: Die Abschlüsse sind zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
… empirische, wirtschafts- oder versicherungsmathematische Kenntnisse und Erfahrungen: Dieser Nachweis ist zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
… Erfahrungen mit Gesetzesanalysen unter Einbindung der Praxis und von Modellrechnungen: Dieser Nachweis ist anhand von gesonderten Kurzdarstellungen (u. a. Ziel, Ergebnis, Aufbau, Methodik und Laufzeit) von mindestens zwei Projekten aus den letzten 6 Jahren zu belegen. Die Nachweiserbringung bzw. die Erfahrungen in den 3 Bereichen (Gesetzesanalyse, Einbindung der Praxis, Modellrechnungen) müssen nicht in einer Person vorhanden sein.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMEL
Herrn Goldbach
Internetadresse: www.ble.de🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 123-02.05-20.0028/16-I-L
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 162-296997
Zusätzliche Informationen
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter I.1) genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Die Anfrage muss bis spätestens zur unter IV.3.3) genannten Frist erfolgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der dortigen Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter I.1) genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Die Anfrage muss bis spätestens zur unter IV.3.3) genannten Frist erfolgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderungen, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Form der Angebote: schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Fax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
D)
Der Angebotsvordruck (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt, ausgedruckt sowie eigenhändig unterschrieben dem Angebot beizufügen.
E)
Dem Angebot ist ein Angebotskonzept beizufügen. Alle hierfür erforderlichen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6 der Vergabeunterlagen) sowie die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Anlage 7) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Die Eigenerklärungen zu § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 4 bis 6 der Vergabeunterlagen) sowie die Eigenerklärung über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Anlage 7) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen / Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfühurng der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragsnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausfühurng der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragsnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
J)
Der Gerichtsstand ist Bonn.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.3.4)) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.3.4)) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB).
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Quelle: OJS 2016/S 053-089207 (2016-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 22868453379 📠
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie die genannten Ansprüche der Besteller in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können. Mit Blick darauf, dass durch eine Absicherung mit herkömmlichen Sicherungsmitteln (insbesondere Bankbürgschaften und Einbehalten) die Kreditlinie kleinerer Bauunternehmen überschritten und ihre Liquidität zu stark eingeschränkt werden könnte, sind auch alternative Absicherungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wissenschaftliche Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angemessenheit von Personal- und Mitteleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-14 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zv-bmel
Adresse des Käuferprofils: www.ble.de/zv🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 101b Abs. 1 (alte Fassung) bzw. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 152-275491 (2016-08-04)