Referat 114 / Projekt BfEE 06/2016 Evaluation der Maßnahme „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.9.2010 festgelegten Ziele zur Verringerung des Energieverbrauchs gegenüber dem Basisjahr 2008 – insbesondere die Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 und um 50 Prozent bis 2050 – haben weiterhin Bestand für die Politik der Bundesregierung. Im Jahr 2050 soll der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte und Maßnahmen genügen nicht für die Erreichung der nationalen Effizienzziele. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 3.12.2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen. Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt auf die Beheizung. Entsprechend groß ist dort das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz. Derzeit sind über 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Dabei liegt das durchschnittliche Alter der Heizgeräte bei 17,6 Jahren. 36 Prozent aller Heizgeräte sind sogar älter als 20 Jahre. Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate bei Heizgeräten von gut 3 Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist. Energieeffiziente Heizgeräte erreichen die Effizienzklasse A, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien eine Energieeffizienzklasse von bis zu A+++. An diesem Punkt setzt die Maßnahme des Nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen an, das von der Bundesregierung als Sofortmaßnahme des NAPE verabschiedet wurde. Mit dem nationalen Effizienzlabel soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgerätes informiert werden. Das Effizienzlabel verfolgt dabei letztlich das Ziel, die Austauschrate alter ineffizienter Heizgeräte zu erhöhen. Die Maßnahme startete am 1.1.2016. Ab Seit diesem Zeitpunkt dürfen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung das nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen vergeben. Ab dem 1.1.2017 werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Label auf den Heizgeräten anzubringen die sie im Rahmen der Feuerstättenschau aufsuchen, sofern diese noch nicht mit einem Label versehen sind.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-31.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-31 Auftragsbekanntmachung
2016-07-01 Ergänzende Angaben
2016-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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