Ausschreibungs-Nr. WSFVE644. Ziegelsteintreppen: Die Ziegelsteintreppen werden in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es handelt sich um Instandsetzungen vorhandener, stark geschädigter, alter Bestandsziegeltreppen im Keller und im Schloßturm. Es werden einzelne Ziegel ausgetauscht und es werden auf dem zu erhaltenden Bestand neue Ziegeltreppenbeläge ausgeführt. Am westlichen Gebäudezugang wird eine Außentreppe neu hergestellt. Auf der neuen Stahlbetonkonstruktion erfolgt die Ausführung einer Abdichtung sowie eines neuen Ziegeltreppenbelags an Stufen und am Austrittspodest. Es kommen handwerklich hergestellte Ziegel / Handschlagziegel zur Ausführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mauerarbeiten
Menge oder Umfang:
Entwässerungsrinne liefern und einbauen 1,5 m; Handschlagziegel herstellen, liefern und einbauen 755 St.; Bestandsziegel reinigen, Fugen auskratzen, Fugen vermörteln, Höhenausgleich 27 m2: Schutzabdeckungen bis zur Übergabe 36 m2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mauerarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Friedberg
Postanschrift: Marienplatz 7
Postleitzahl: 86316
Postort: Friedberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.friedberg.de🌏
E-Mail: wsf@friedberg.de📧
Telefon: +49 8216002300📞
Fax: +49 8216002390 📠
Die Ziegelsteintreppen werden in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es handelt sich um Instandsetzungen vorhandener, stark geschädigter, alter Bestandsziegeltreppen im Keller und im Schloßturm. Es werden einzelne Ziegel ausgetauscht und es werden auf dem zu erhaltenden Bestand neue Ziegeltreppenbeläge ausgeführt. Am westlichen Gebäudezugang wird eine Außentreppe neu hergestellt. Auf der neuen Stahlbetonkonstruktion erfolgt die Ausführung einer Abdichtung sowie eines neuen Ziegeltreppenbelags an Stufen und am Austrittspodest.
Die Ziegelsteintreppen werden in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es handelt sich um Instandsetzungen vorhandener, stark geschädigter, alter Bestandsziegeltreppen im Keller und im Schloßturm. Es werden einzelne Ziegel ausgetauscht und es werden auf dem zu erhaltenden Bestand neue Ziegeltreppenbeläge ausgeführt. Am westlichen Gebäudezugang wird eine Außentreppe neu hergestellt. Auf der neuen Stahlbetonkonstruktion erfolgt die Ausführung einer Abdichtung sowie eines neuen Ziegeltreppenbelags an Stufen und am Austrittspodest.
Es kommen handwerklich hergestellte Ziegel / Handschlagziegel zur Ausführung.
Menge oder Umfang:
Entwässerungsrinne liefern und einbauen 1,5 m; Handschlagziegel herstellen, liefern und einbauen 755 St.; Bestandsziegel reinigen, Fugen auskratzen, Fugen vermörteln, Höhenausgleich 27 m
Referenznummer: WSF VE 644
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schloßstraße 21, 86316 Friedberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von Bietern ohne Präqualifikation ist eine Eigenerklärung gem. Formblatt 124EU des Vergabehandbuchs Bayern abzugeben.
Der Eintrag in das Handelsregister am Sitz oder Wohnort ist nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz der Leistungen, die
Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Vorlage des Freistellungsbescheids des Finanzamts.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen.
Mindeststandards:
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die innerhalb der letzten 3
Jahre bereits Aufträge an Objekten erfolgreich ausgeführt haben, die mit der
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind einschl. Angaben zur
Ausführungsdauer, Auftraggeber und Ansprechpartner des Referenzgebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 von 100 der Auftragssumme ab einer Auftragssumme von Netto 250 000 EUR, weiteres siehe
Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten die Vorschriften der VOB/B, weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-18 📅
Öffnungsort:
Siehe Abschnitt I, bei Stadt Friedberg, Marienplatz 7, 86316 Friedberg, 1. UG, Ratskeller.
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Abschnitt I, bei Stadt Friedberg, Marienplatz 7, 86316 Friedberg, 1. UG, Ratskeller.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-11-29 📅
Datum des Endes: 2017-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-31 📅
2014-04-15 📅
2012-11-17 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: WSF VE 644
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 022-034806
2014/S 074-127063
2012/S 222-365832
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob-bayern.de📧
Telefon: +49 8921762847📞
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für Einlegung von Rechtsbehelfen richten sich nach § 107 GWB. Insbesondere ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 138-250182 (2016-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungs-Nr. WSFVE644.
Ziegelsteintreppen:
Die Ziegelsteintreppen werden in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es handelt sich um Instandsetzungen vorhandener, stark geschädigter, alter Bestandsziegeltreppen im Keller und im Schloßturm. Es werden einzelne Ziegel ausgetauscht und es werden auf dem zu erhaltenden Bestand neue Ziegeltreppenbeläge ausgeführt. Am westlichen Gebäudezugang wird eine Außentreppe neu hergestellt. Auf der neuen Stahlbetonkonstruktion erfolgt die Ausführung einer Abdichtung sowie eines neuen Ziegeltreppenbelags an Stufen und am Austrittspodest.
Es kommen handwerklich hergestellte Ziegel / Handschlagziegel zur Ausführung.
Die Ziegelsteintreppen werden in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es handelt sich um Instandsetzungen vorhandener, stark geschädigter, alter Bestandsziegeltreppen im Keller und im Schloßturm. Es werden einzelne Ziegel ausgetauscht und es werden auf dem zu erhaltenden Bestand neue Ziegeltreppenbeläge ausgeführt. Am westlichen Gebäudezugang wird eine Außentreppe neu hergestellt. Auf der neuen Stahlbetonkonstruktion erfolgt die Ausführung einer Abdichtung sowie eines neuen Ziegeltreppenbelags an Stufen und am Austrittspodest.
Es kommen handwerklich hergestellte Ziegel / Handschlagziegel zur Ausführung.
Gesamtwert des Auftrags: 16287.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aichach-Friedberg
🏙️
Entwässerungsrinne liefern und einbauen 1,5 m; Handschlagziegel herstellen, liefern und einbauen 755 St.; Bestandsziegel reinigen, Fugen auskratzen, Fugen vermörteln, Höhenausgleich 27 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für Einlegung von Rechtsbehelfen richten sich nach § 160 GWB. Insbesondere ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, zu stellen.
Quelle: OJS 2017/S 054-099154 (2017-03-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 16287.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Quelle: OJS 2019/S 179-437126 (2019-09-12)