Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-06-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Einkauf Stromnetz Berlin - Philipp Pape
Telefon: +49 30492023272📞
E-Mail: philipp.pape@vattenfall.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.stromnetz.berlin/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Schaltanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“. Es sollen die zu leistenden Mengen angepasst werden und in Folge dessen ebenso die Vergütung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Zu II.1.7) Gesamtwert: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorliegend beabsichtigte Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“ mit der unter Ziffer V.2.3. genannten Unternehmung, ist ohne...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorliegend beabsichtigte Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“ mit der unter Ziffer V.2.3. genannten Unternehmung, ist ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Nach dieser Vorschrift gilt Folgendes:
(3) Die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist ferner zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung
1) die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 nicht übersteigt und.
2) bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 Prozent und bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil der Wert der Anpassung den relevanten Schwellenwert unterschreitet und weniger als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und zudem, aufgrund der Anpassung, der Gesamtcharakter des Auftrages nicht geändert wird.
Bei dem anzupassenden Vertrag handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag, der in dem unter Ziffer IV 2.1. genannten Verfahren vom AG vergeben worden ist.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 241-439883
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-21 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: W.I.R. Wirtschafts- und Industrie
Postanschrift: Falkenberg 1
Postort: Erkrath
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zu „II.1.7) Gesamtwert“: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren...”
Zu „II.1.7) Gesamtwert“: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Zu „V.2.4) Angaben zum Wert“ des Auftrags/Loses/der Konzession: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Zu „V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung“: An dem dort bezeichneten Datum hat der Auftraggeber entschieden, dass er beabsichtigt, die Anpassung des Vertrages mit der unter V.2.3) genannten Unternehmen zum bestehenden Vertrag durchzuführen. Die Anpassung des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
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Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Landes Berlin Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach (dem im oberschwelligen GWB-Vergaberecht geltenden) § 135 Abs. 1 GWB gilt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach (dem im oberschwelligen GWB-Vergaberecht geltenden) § 135 Abs. 1 GWB gilt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Ferner gilt für die Vergabe eines Auftrags (nach dem oberschwelligen GWB-Vergaberecht) im Falle der Vergabe im Anschluss an eine Freiwillige-Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB und dort im Hinblick auf relevante Fristen nach Nr. 3 Folgendes:
„(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2019/S 125-307099 (2019-06-28)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-06-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle Einkauf Stromnetz Berlin – Philipp Pape
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020"
Kurze Beschreibung:
“Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020". Es sollen die zu leistenden Mengen angepasst werden und in Folge dessen ebenso die Vergütung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020". Es sollen die zu leistenden Mengen angepasst werden und in Folge dessen ebenso die Vergütung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorliegend beabsichtigte Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020" mit der unter Ziffer V.2.3. genannten Unternehmung, ist ohne...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorliegend beabsichtigte Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020" mit der unter Ziffer V.2.3. genannten Unternehmung, ist ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Nach dieser Vorschrift gilt Folgendes:
(3) Die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist ferner zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung:
1) die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 nicht übersteigt und
2) bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 Prozent und bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil der Wert der Anpassung den relevanten Schwellenwert unterschreitet und weniger als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und zudem, aufgrund der Anpassung, der Gesamtcharakter des Auftrages nicht geändert wird.
Bei dem anzupassenden Vertrag handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag, der in dem unter Ziffer IV 2.1. genannten Verfahren vom AG vergeben worden ist.
Auftragsvergabe
Titel: Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020"
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DZG Metering GmbH
Postanschrift: Heidelberger Straße 32
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zu „II.1.7) Gesamtwert": Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren...”
Zu „II.1.7) Gesamtwert": Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Zu „V.2.4) Angaben zum Wert" des Auftrags/Loses/der Konzession: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen
Zu „V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung“: An dem dort bezeichneten Datum hat der Auftraggeber entschieden, dass er beabsichtigt, die Anpassung des Vertrages mit der unter V.2.3) genannten Unternehmen zum bestehenden Vertrag durchzuführen. Die Anpassung des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach (dem im oberschwelligen GWB-Vergaberecht geltenden) § 135 Abs. 1 GWB gilt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach (dem im oberschwelligen GWB-Vergaberecht geltenden) § 135 Abs. 1 GWB gilt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Ferner gilt für die Vergabe eines Auftrags (nach dem oberschwelligen GWB-Vergaberecht) im Falle der Vergabe im Anschluss an eine Freiwillige-Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB und dort im Hinblick auf relevante Fristen nach Nr. 3 Folgendes:
„(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2019/S 126-309585 (2019-06-28)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektro Roehmer GmbH
Postanschrift: Ährenweg 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12683
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zu „II.1.7) Gesamtwert": Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren...”
Zu „II.1.7) Gesamtwert": Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Zu „V.2.4) Angaben zum Wert" des Auftrags/Loses/der Konzession: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Zu „V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung“: An dem dort bezeichneten Datum hat der Auftraggeber entschieden, dass er beabsichtigt, die Anpassung des Vertrages mit der unter V.2.3) genannten Unternehmen zum bestehenden Vertrag durchzuführen. Die Anpassung des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 126-309586 (2019-06-28)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorliegend beabsichtigte Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“ mit der unter Ziffer V.2.3. genannten Unternehmung, ist ohne...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorliegend beabsichtigte Anpassung des Vertrages „Stromzählermontagen 2018-2020“ mit der unter Ziffer V.2.3. genannten Unternehmung, ist ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Nach dieser Vorschrift gilt Folgendes:
(3) Die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist ferner zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung
1) die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 nicht übersteigt und
2) bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 Prozent und bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, weil der Wert der Anpassung den relevanten Schwellenwert unterschreitet und weniger als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und zudem, aufgrund der Anpassung, der Gesamtcharakter des Auftrages nicht geändert wird.
Bei dem anzupassenden Vertrag handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag, der in dem unter Ziffer IV 2.1. genannten Verfahren vom AG vergeben worden ist.
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ENSECO GmbH
Postanschrift: Marienstr. 1
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zu „II.1.7) Gesamtwert“: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren...”
Zu „II.1.7) Gesamtwert“: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Zu „V.2.4) Angaben zum Wert“ des Auftrags/Loses/der Konzession: Der hier angegebene Betrag entspricht nicht dem Wert der Anpassung. Dieser Wert wird nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen
Zu „V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung“: An dem dort bezeichneten Datum hat der Auftraggeber entschieden, dass er beabsichtigt, die Anpassung des Vertrages mit der unter V.2.3) genannten Unternehmen zum bestehenden Vertrag durchzuführen. Die Anpassung des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 126-309587 (2019-06-28)