Projekt/Hintergrund Mit dem Koalitionsvertrag 2012? 2017 hat die Landesregierung die Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden Umweltwirtschaftsstrategie vereinbart. Ziel ist es, Ökologie und Klimaschutz als eine der Leitideen der Regierungs- und Standortpolitik zu verankern und nordrhein-westfälische Unternehmen dabei zu unterstützen, die Märkte der Umweltwirtschaft national und international zu erschließen. Neben den Unternehmen sollen auch Wirtschafts- und Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen etc. gestärkt, die Unterstützung ausgebaut und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht werden. Die Umweltwirtschaftsstrategie ist dabei als langfristig ausgerichteter Prozess angelegt. Für eine Bestandsaufnahme und Bewertung der nordrhein-westfälischen Umweltwirtschaft wurde ein Umweltwirtschaftsbericht erarbeitet, welcher aus einer angebotsorientierten Sichtweise umfassende, aktuelle und detaillierte Informationen zur Situation der Umweltwirtschaft in NRW liefert (der Bericht ist unter www.umweltwirtschaft.nrw.de abrufbar). Für Nordrhein-Westfalen wurden acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft identifiziert: Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung; Energieeffizienz und Energieeinsparung; Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft; Umweltfreundliche Mobilität; Wasserwirtschaft; Minderungs- und Schutztechnologien; Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft; Umweltfreundliche Landwirtschaft. Für eine gezielte struktur- und wirtschaftspolitische Unterstützung der Unternehmen und der damit betrauten Akteure der Wirtschaftsförderung sollen die vorhandenen Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik spezifisch und zielgerichtet für die Belange der Umweltwirtschaft weiterentwickelt und ergänzt werden. Hierfür soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Studie als vertiefender Fachbeitrag zu dem Teilmarkt des Umweltwirtschaftsberichts ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? erarbeitet und 2 Jahre später fortgeschrieben werden. Die Definition der Umweltwirtschaft und ihrer Teilmärkte soll zum Umweltwirtschaftsbericht NRW konsistent sein. Leistungsgegenstand Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung einer Studie zum Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und ?speicherung?. Auf den Ergebnissen des Umweltwirtschaftsberichts basierend sollen die Besonderheiten des Teilmarkts aufgezeigt und unter deren Berücksichtigung spezifische Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Inhaltlich soll die Studie auf die Anforderungen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik ausgerichtet werden. Ziel der Studie ist die Herleitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Erweiterung bestehender Ansätze der Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalens sowie das Aufzeigen zugehöriger konkreter Umsetzungsmöglichkeiten (Projektansätze) in dem Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung?. Die Empfehlungen sind spezifisch auf den Teilmarkt und seine Marktsegmente auszurichten und sollen sich durch einen praxis- und umsetzungsorientierten Bezug auszeichnen. Handlungsebenen sollen sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch seine Regionen sein. Für die Bearbeitung des Teilmarktes ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? sind folgende Arbeitspakete vorgesehen: AP 0: Prozessbegleitende Arbeitsgruppe Begleitend zur Studienerstellung ist eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe einzurichten und zu moderieren, um eine Einbindung relevanter Akteure (z. B. Wirtschafts- und Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen, Hochschulen, zuständige Ministerien), die ihr praktisches Know-how einbringen, zu gewährleisten. Diese Fachleute sollen zunächst identifiziert und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zusammengestellt werden. AP 1: Beschreibung des Teilmarktes und Darstellung energiewirtschaftlicher Trends Der Analyse ist die Abgrenzung des Teilmarktes und seiner Marktsegmente des Umweltwirtschaftsberichts NRW zugrunde zu legen und spezifisch zu konkretisieren. Die wichtigsten nationalen und internationalen energiewirtschaftlichen Trends, die den Rahmen für die wirtschaftliche Entwicklung in dem Teilmarkt und seiner Marktsegmente setzen, sind zu beschreiben. AP 2: Analyse der Wertschöpfungsketten und Anforderungen an die Wirtschaftsförderung Die Anforderungen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu erheben. Hierfür muss eine Unternehmensbefragung konzipiert und umgesetzt werden, um Informationen zu den Wertschöpfungsketten und Strukturen der Unternehmen in dem Teilmarkt, die Branchenentwicklung, konjunkturelle Parameter und die Nutzung unterstützender strukturpolitischer Angebote zu erlangen. Weiterhin sollen ebenfalls die Profile der befragten Unternehmen insbesondere bezüglich ihrer spezifischen Produktgruppen und der zugehörigen Marktsegmente abgebildet werden. Die spätere Nutzung der Befragungsergebnisse durch den Auftraggeber, z. B. im Rahmen einer öffentlichen Datenbank, muss gewährleistet werden. AP 3: Analyse der nordrhein-westfälischen Wissenschafts-, Forschungs- und Qualifikationsstrukturen Der Stellenwert der Regenerativen Energiewirtschaft in der Forschung an den nordrhein-westfälischen Forschungseinrichtungen ist durch eine Hochschulbefragung zu erheben. Hier ist ebenfalls eine spezifische Auflistung der Lehrstühle einschließlich der jeweiligen Schwerpunktsetzung anzufertigen. Ergänzend sind die Qualifikationsstrukturen sowie die Wissenschafts- und Forschungsstrukturen in NRW mit thematischem Bezug zu dem Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? zu analysieren. AP 4: Weiterqualifizierung der Ergebnisse der Analysen Es muss ein Workshop-Verfahren konzipiert und umgesetzt werden, welches einen gegenseitigen Wissensaustausch mit relevanten Akteuren gewährleistet und die Ergebnisse der Analysen und der Unternehmens- sowie Hochschulbefragungen weiterqualifiziert. Die Laufzeit der Workshops ist begrenzt auf die Dauer der Themenbearbeitung. AP 5: Handlungsempfehlungen Die Erkenntnisse aus den vorherigen Arbeitspaketen sind zusammenzuführen zu Handlungsempfehlungen, welche durch eine Erarbeitung von Projektansätzen zu konkretisieren sind. Die Studie soll nach zwei Jahren mit Hilfe einer erneuten Unternehmens- und Hochschulbefragung aktualisiert und in einer inhaltlich angepassten Form fortgeschrieben werden. Dokumentation und Präsentation Die Ergebnisse sind für jeden Themenbereich der Studie separat schriftlich, graphisch und kartographisch in einem Zwischen- und Abschlussbericht aufzubereiten und dem Auftraggeber in digitaler Form (im Format .doc und .pdf) sowie jeweils zwei Exemplare in gedruckter und gebundener Form zu übergeben. Weiterhin sind die Dokumentation der Arbeit der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe und die Ergebnisse des Workshop-Verfahrens sowie der Unternehmensbefragung aufzuarbeiten und in digitaler Form (im Format .doc und .pdf) zur Verfügung zu stellen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsinhalt werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den ausgewählten Bewerberinnen, Bewerbern und Bewerbergemeinschaften mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Vertragssprache Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt. Ansprechpartner während der Projektlaufzeit: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer benennt verbindlich eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Betreuung des Auftrages. Veränderungen innerhalb des Projektteams sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Der Austausch eines Teammitglieds bedarf der Genehmigung des Auftraggebers. Ein neues Teammitglied muss mindestens die gleiche Qualifikation nachweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-25.
Auftragsbekanntmachung (2016-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelt.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@mkulnv.nrw.de📧
Telefon: +49 2114566-463📞
Fax: +49 2114566-430 📠
1. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik ?Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente? zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden.
Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter? soweit einschlägig? abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
2. Nutzung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
3. Hinweis zu Auskünften und Fragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen / Bewerberinnen oder Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen oder Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerberinnen oder Bewerber werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen oder Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 17.2.2016 gestellt werden.
Die den Bewerberinnen oder Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYYS2
Vorzulegende Nachweise:
Darstellung des Projektteams; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik ?Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente? zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden.
Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter? soweit einschlägig? abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
2. Nutzung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
3. Hinweis zu Auskünften und Fragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen / Bewerberinnen oder Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen oder Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerberinnen oder Bewerber werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen oder Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 17.2.2016 gestellt werden.
Die den Bewerberinnen oder Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Darstellung des Projektteams; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt/Hintergrund
Mit dem Koalitionsvertrag 2012? 2017 hat die Landesregierung die Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden Umweltwirtschaftsstrategie vereinbart. Ziel ist es, Ökologie und Klimaschutz als eine der Leitideen der Regierungs- und Standortpolitik zu verankern und nordrhein-westfälische Unternehmen dabei zu unterstützen, die Märkte der Umweltwirtschaft national und international zu erschließen. Neben den Unternehmen sollen auch Wirtschafts- und Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen etc. gestärkt, die Unterstützung ausgebaut und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht werden. Die Umweltwirtschaftsstrategie ist dabei als langfristig ausgerichteter Prozess angelegt.
Mit dem Koalitionsvertrag 2012? 2017 hat die Landesregierung die Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden Umweltwirtschaftsstrategie vereinbart. Ziel ist es, Ökologie und Klimaschutz als eine der Leitideen der Regierungs- und Standortpolitik zu verankern und nordrhein-westfälische Unternehmen dabei zu unterstützen, die Märkte der Umweltwirtschaft national und international zu erschließen. Neben den Unternehmen sollen auch Wirtschafts- und Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen etc. gestärkt, die Unterstützung ausgebaut und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht werden. Die Umweltwirtschaftsstrategie ist dabei als langfristig ausgerichteter Prozess angelegt.
Für eine Bestandsaufnahme und Bewertung der nordrhein-westfälischen Umweltwirtschaft wurde ein Umweltwirtschaftsbericht erarbeitet, welcher aus einer angebotsorientierten Sichtweise umfassende, aktuelle und detaillierte Informationen zur Situation der Umweltwirtschaft in NRW liefert (der Bericht ist unter www.umweltwirtschaft.nrw.de abrufbar). Für Nordrhein-Westfalen wurden acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft identifiziert: Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung; Energieeffizienz und Energieeinsparung; Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft; Umweltfreundliche Mobilität; Wasserwirtschaft; Minderungs- und Schutztechnologien; Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft; Umweltfreundliche Landwirtschaft.
Für eine Bestandsaufnahme und Bewertung der nordrhein-westfälischen Umweltwirtschaft wurde ein Umweltwirtschaftsbericht erarbeitet, welcher aus einer angebotsorientierten Sichtweise umfassende, aktuelle und detaillierte Informationen zur Situation der Umweltwirtschaft in NRW liefert (der Bericht ist unter www.umweltwirtschaft.nrw.de abrufbar). Für Nordrhein-Westfalen wurden acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft identifiziert: Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung; Energieeffizienz und Energieeinsparung; Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft; Umweltfreundliche Mobilität; Wasserwirtschaft; Minderungs- und Schutztechnologien; Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft; Umweltfreundliche Landwirtschaft.
Für eine gezielte struktur- und wirtschaftspolitische Unterstützung der Unternehmen und der damit betrauten Akteure der Wirtschaftsförderung sollen die vorhandenen Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik spezifisch und zielgerichtet für die Belange der Umweltwirtschaft weiterentwickelt und ergänzt werden.
Für eine gezielte struktur- und wirtschaftspolitische Unterstützung der Unternehmen und der damit betrauten Akteure der Wirtschaftsförderung sollen die vorhandenen Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik spezifisch und zielgerichtet für die Belange der Umweltwirtschaft weiterentwickelt und ergänzt werden.
Hierfür soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Studie als vertiefender Fachbeitrag zu dem Teilmarkt des Umweltwirtschaftsberichts ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? erarbeitet und 2 Jahre später fortgeschrieben werden.
Hierfür soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Studie als vertiefender Fachbeitrag zu dem Teilmarkt des Umweltwirtschaftsberichts ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? erarbeitet und 2 Jahre später fortgeschrieben werden.
Die Definition der Umweltwirtschaft und ihrer Teilmärkte soll zum Umweltwirtschaftsbericht NRW konsistent sein.
Leistungsgegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung einer Studie zum Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und ?speicherung?.
Auf den Ergebnissen des Umweltwirtschaftsberichts basierend sollen die Besonderheiten des Teilmarkts aufgezeigt und unter deren Berücksichtigung spezifische Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Inhaltlich soll die Studie auf die Anforderungen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik ausgerichtet werden. Ziel der Studie ist die Herleitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Erweiterung bestehender Ansätze der Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalens sowie das Aufzeigen zugehöriger konkreter Umsetzungsmöglichkeiten (Projektansätze) in dem Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung?. Die Empfehlungen sind spezifisch auf den Teilmarkt und seine Marktsegmente auszurichten und sollen sich durch einen praxis- und umsetzungsorientierten Bezug auszeichnen. Handlungsebenen sollen sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch seine Regionen sein.
Inhaltlich soll die Studie auf die Anforderungen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik ausgerichtet werden. Ziel der Studie ist die Herleitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Erweiterung bestehender Ansätze der Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalens sowie das Aufzeigen zugehöriger konkreter Umsetzungsmöglichkeiten (Projektansätze) in dem Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung?. Die Empfehlungen sind spezifisch auf den Teilmarkt und seine Marktsegmente auszurichten und sollen sich durch einen praxis- und umsetzungsorientierten Bezug auszeichnen. Handlungsebenen sollen sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch seine Regionen sein.
Für die Bearbeitung des Teilmarktes ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? sind folgende Arbeitspakete vorgesehen:
AP 0: Prozessbegleitende Arbeitsgruppe
Begleitend zur Studienerstellung ist eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe einzurichten und zu moderieren, um eine Einbindung relevanter Akteure (z. B. Wirtschafts- und Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen, Hochschulen, zuständige Ministerien), die ihr praktisches Know-how einbringen, zu gewährleisten. Diese Fachleute sollen zunächst identifiziert und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zusammengestellt werden.
Begleitend zur Studienerstellung ist eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe einzurichten und zu moderieren, um eine Einbindung relevanter Akteure (z. B. Wirtschafts- und Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsförderungen, Hochschulen, zuständige Ministerien), die ihr praktisches Know-how einbringen, zu gewährleisten. Diese Fachleute sollen zunächst identifiziert und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zusammengestellt werden.
AP 1: Beschreibung des Teilmarktes und Darstellung energiewirtschaftlicher Trends
Der Analyse ist die Abgrenzung des Teilmarktes und seiner Marktsegmente des Umweltwirtschaftsberichts NRW zugrunde zu legen und spezifisch zu konkretisieren. Die wichtigsten nationalen und internationalen energiewirtschaftlichen Trends, die den Rahmen für die wirtschaftliche Entwicklung in dem Teilmarkt und seiner Marktsegmente setzen, sind zu beschreiben.
Der Analyse ist die Abgrenzung des Teilmarktes und seiner Marktsegmente des Umweltwirtschaftsberichts NRW zugrunde zu legen und spezifisch zu konkretisieren. Die wichtigsten nationalen und internationalen energiewirtschaftlichen Trends, die den Rahmen für die wirtschaftliche Entwicklung in dem Teilmarkt und seiner Marktsegmente setzen, sind zu beschreiben.
AP 2: Analyse der Wertschöpfungsketten und Anforderungen an die Wirtschaftsförderung
Die Anforderungen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu erheben. Hierfür muss eine Unternehmensbefragung konzipiert und umgesetzt werden, um Informationen zu den Wertschöpfungsketten und Strukturen der Unternehmen in dem Teilmarkt, die Branchenentwicklung, konjunkturelle Parameter und die Nutzung unterstützender strukturpolitischer Angebote zu erlangen. Weiterhin sollen ebenfalls die Profile der befragten Unternehmen insbesondere bezüglich ihrer spezifischen Produktgruppen und der zugehörigen Marktsegmente abgebildet werden. Die spätere Nutzung der Befragungsergebnisse durch den Auftraggeber, z. B. im Rahmen einer öffentlichen Datenbank, muss gewährleistet werden.
Die Anforderungen von Unternehmen an die Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu erheben. Hierfür muss eine Unternehmensbefragung konzipiert und umgesetzt werden, um Informationen zu den Wertschöpfungsketten und Strukturen der Unternehmen in dem Teilmarkt, die Branchenentwicklung, konjunkturelle Parameter und die Nutzung unterstützender strukturpolitischer Angebote zu erlangen. Weiterhin sollen ebenfalls die Profile der befragten Unternehmen insbesondere bezüglich ihrer spezifischen Produktgruppen und der zugehörigen Marktsegmente abgebildet werden. Die spätere Nutzung der Befragungsergebnisse durch den Auftraggeber, z. B. im Rahmen einer öffentlichen Datenbank, muss gewährleistet werden.
AP 3: Analyse der nordrhein-westfälischen Wissenschafts-, Forschungs- und Qualifikationsstrukturen
Der Stellenwert der Regenerativen Energiewirtschaft in der Forschung an den nordrhein-westfälischen Forschungseinrichtungen ist durch eine Hochschulbefragung zu erheben. Hier ist ebenfalls eine spezifische Auflistung der Lehrstühle einschließlich der jeweiligen Schwerpunktsetzung anzufertigen. Ergänzend sind die Qualifikationsstrukturen sowie die Wissenschafts- und Forschungsstrukturen in NRW mit thematischem Bezug zu dem Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? zu analysieren.
Der Stellenwert der Regenerativen Energiewirtschaft in der Forschung an den nordrhein-westfälischen Forschungseinrichtungen ist durch eine Hochschulbefragung zu erheben. Hier ist ebenfalls eine spezifische Auflistung der Lehrstühle einschließlich der jeweiligen Schwerpunktsetzung anzufertigen. Ergänzend sind die Qualifikationsstrukturen sowie die Wissenschafts- und Forschungsstrukturen in NRW mit thematischem Bezug zu dem Teilmarkt ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung? zu analysieren.
AP 4: Weiterqualifizierung der Ergebnisse der Analysen
Es muss ein Workshop-Verfahren konzipiert und umgesetzt werden, welches einen gegenseitigen Wissensaustausch mit relevanten Akteuren gewährleistet und die Ergebnisse der Analysen und der Unternehmens- sowie Hochschulbefragungen weiterqualifiziert. Die Laufzeit der Workshops ist begrenzt auf die Dauer der Themenbearbeitung.
Es muss ein Workshop-Verfahren konzipiert und umgesetzt werden, welches einen gegenseitigen Wissensaustausch mit relevanten Akteuren gewährleistet und die Ergebnisse der Analysen und der Unternehmens- sowie Hochschulbefragungen weiterqualifiziert. Die Laufzeit der Workshops ist begrenzt auf die Dauer der Themenbearbeitung.
AP 5: Handlungsempfehlungen
Die Erkenntnisse aus den vorherigen Arbeitspaketen sind zusammenzuführen zu Handlungsempfehlungen, welche durch eine Erarbeitung von Projektansätzen zu konkretisieren sind.
Die Studie soll nach zwei Jahren mit Hilfe einer erneuten Unternehmens- und Hochschulbefragung aktualisiert und in einer inhaltlich angepassten Form fortgeschrieben werden.
Dokumentation und Präsentation
Die Ergebnisse sind für jeden Themenbereich der Studie separat schriftlich, graphisch und kartographisch in einem Zwischen- und Abschlussbericht aufzubereiten und dem Auftraggeber in digitaler Form (im Format .doc und .pdf) sowie jeweils zwei Exemplare in gedruckter und gebundener Form zu übergeben. Weiterhin sind die Dokumentation der Arbeit der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe und die Ergebnisse des Workshop-Verfahrens sowie der Unternehmensbefragung aufzuarbeiten und in digitaler Form (im Format .doc und .pdf) zur Verfügung zu stellen.
Die Ergebnisse sind für jeden Themenbereich der Studie separat schriftlich, graphisch und kartographisch in einem Zwischen- und Abschlussbericht aufzubereiten und dem Auftraggeber in digitaler Form (im Format .doc und .pdf) sowie jeweils zwei Exemplare in gedruckter und gebundener Form zu übergeben. Weiterhin sind die Dokumentation der Arbeit der prozessbegleitenden Arbeitsgruppe und die Ergebnisse des Workshop-Verfahrens sowie der Unternehmensbefragung aufzuarbeiten und in digitaler Form (im Format .doc und .pdf) zur Verfügung zu stellen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsinhalt werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den ausgewählten Bewerberinnen, Bewerbern und Bewerbergemeinschaften mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Vertragssprache
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Ansprechpartner während der Projektlaufzeit:
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer benennt verbindlich eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Betreuung des Auftrages. Veränderungen innerhalb des Projektteams sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Der Austausch eines Teammitglieds bedarf der Genehmigung des Auftraggebers. Ein neues Teammitglied muss mindestens die gleiche Qualifikation nachweisen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer benennt verbindlich eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Betreuung des Auftrages. Veränderungen innerhalb des Projektteams sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Der Austausch eines Teammitglieds bedarf der Genehmigung des Auftraggebers. Ein neues Teammitglied muss mindestens die gleiche Qualifikation nachweisen.
Dauer: 35 Monate
Referenznummer: 15/118
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Bewerbergemeinschaft
Soweit mehrere Bewerberinnen oder Bewerber ein Angebot als Bewerbergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sowie während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (gemäß Formblatt). Die Gründe zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind darzulegen.
Soweit mehrere Bewerberinnen oder Bewerber ein Angebot als Bewerbergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sowie während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (gemäß Formblatt). Die Gründe zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind darzulegen.
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der späteren Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Unterauftragnehmerinnen bzw. Unterauftragnehmer (Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer)
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung der Leistung bzw. zum Nachweis ihrer oder seiner Eignung bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Drittunternehmen bedienen, ohne dass diese Mitglied Bewerbergemeinschaft sind (Unterauftragnehmer, Nachunternehmer).
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung der Leistung bzw. zum Nachweis ihrer oder seiner Eignung bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs Drittunternehmen bedienen, ohne dass diese Mitglied Bewerbergemeinschaft sind (Unterauftragnehmer, Nachunternehmer).
In diesem Fall hat die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot Teilnahmeantrag eine Erklärung des Nachunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
In diesem Fall hat die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot Teilnahmeantrag eine Erklärung des Nachunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Mehrfachbeteiligungen
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerberin / Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerberinnen und Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Drittunternehmen verschiedener Bewerberinnen oder Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerberin / Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerberinnen und Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Drittunternehmen verschiedener Bewerberinnen oder Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b EG); Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b EG); Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (gemäß Formblatt); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Darstellung der Bewerberstruktur (gemäß Formblatt); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (VOL 5d EG); Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (VOL 5d EG); Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über den Unternehmensumsatz (gemäß Formblatt); Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis über den Unternehmensumsatz (gemäß Formblatt); Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen sind aus den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 nachzuweisen bzw. vorzulegen, unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und -wertes (s. beigefügtes Formblatt). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungskriterien belegt werden. Jedes Teammitglied muss mindestens eine Referenz vorweisen und jeder Referenz ist ein Teammitglied zuzuordnen.
Referenzen sind aus den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 nachzuweisen bzw. vorzulegen, unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und -wertes (s. beigefügtes Formblatt). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungskriterien belegt werden. Jedes Teammitglied muss mindestens eine Referenz vorweisen und jeder Referenz ist ein Teammitglied zuzuordnen.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z. B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist im Formblatt ?Referenzliste? darzustellen.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z. B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist im Formblatt ?Referenzliste? darzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über Referenzen (gemäß Formblatt); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Nachweis über Mitarbeiterprofile (gemäß Formblatt); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Zum Nachweis der Fachkunde ist von der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich seiner Fachkunde Folgendes vorzulegen:
1. Mindestens eine Referenz zu Analysen aus dem Spektrum ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und ?speicherung? im Bundesland Nordrhein-Westfalen (Gewichtung 30 %).
2. Mindestens zwei Referenzen zu Analysen aus dem Spektrum ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und ?speicherung? in Deutschland und möglichst auch auf internationaler Ebene (Gewichtung 20 %).
3. Mindestens eine Referenz zu Kenntnissen der nordrhein-westfälischen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Bezug zu dem Spektrum ?Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und ?speicherung? (Gewichtung 10 %).
4. Mindestens zwei Referenzen zu Erfahrungen in der Erstellung von Handlungsempfehlungen mit Bezug zu Fragestellungen aus Strukturpolitik und möglichst auch Wirtschaftsförderung (Gewichtung 20 %).
5. Mindestens zwei Referenzen zu Erfahrungen in der Initiierung, Gestaltung und Durchführung von Dialogprozessen zwischen Unternehmen und Wirtschaftsförderung sowie möglichst auch aus Wissenschaft (Gewichtung 20 %).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Teilzahlungen nach Erreichen der jeweiligen Zwischenschritte (Vorstellung detailliertes Konzept, Vorlage Zwischenbericht, Vorstellung Studie, Vorstellung aktualisierte Studie, Schlusszahlung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie alle Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Angebote benannt wurden bzw. werden, haben eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen).
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie alle Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Angebote benannt wurden bzw. werden, haben eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen).
Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Vertrags.
Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Vertrags.
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Über von der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und ener-gieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen -RVO TVgG-NRW) vom 7.5.2013.
Über von der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und ener-gieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen -RVO TVgG-NRW) vom 7.5.2013.
Die o. g. Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formblatt VOL 5i EG), die ?Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen? sowie die Einverständniserklärung REFORDAT sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges“ eingestellt.
Die o. g. Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formblatt VOL 5i EG), die ?Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen? sowie die Einverständniserklärung REFORDAT sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges“ eingestellt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.1 bis III.2.3 (bzw. Nr. V. dieser Projektbeschreibung) geforderten Nachweise/Angaben/Erklärungen. Eine Bewerberin, ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft gilt als geeignet, wenn sie bzw. er sämtliche genannten Nachweise/Angaben/Erklärungen vollständig ausgefüllt vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde gemäß den Anforderungen in Tz. III.2.3 (bzw. Nr. V.3 dieser Projektbeschreibung) erfüllt.
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung unter Tz. III.2.1 bis III.2.3 (bzw. Nr. V. dieser Projektbeschreibung) geforderten Nachweise/Angaben/Erklärungen. Eine Bewerberin, ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft gilt als geeignet, wenn sie bzw. er sämtliche genannten Nachweise/Angaben/Erklärungen vollständig ausgefüllt vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde gemäß den Anforderungen in Tz. III.2.3 (bzw. Nr. V.3 dieser Projektbeschreibung) erfüllt.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der folgenden Bewertung (s. hierzu auch "Wertungsmatrix zur Teilnehmerauswahl).
Alle Referenzen der Bewerberin, des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft werden hinsichtlich der Bewertungskriterien auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Bei jedem Eignungskriterium wird die gegebene Punktzahl mit dem Gewichtungsprozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die maximal vier Bieter mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe und Verhandlung aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Alle Referenzen der Bewerberin, des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft werden hinsichtlich der Bewertungskriterien auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Bei jedem Eignungskriterium wird die gegebene Punktzahl mit dem Gewichtungsprozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die maximal vier Bieter mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe und Verhandlung aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Erläuterung:
Bei einer Punktzahl von 0 je Kriterium ist die Anforderung an die Eignung nicht belegt. Der zu erreichende Höchstwert je Kriterium ist 5 Punkte. Zur Bepunktung werden alle eingereichten Referenzen zum jeweiligen Eignungskriterium insgesamt herangezogen bzw. bewertet. In die Bewertung fließen die thematische inhaltliche Bandbreite und die Aktualität der vorgelegten Referenzen. Jedes Teammitglied muss mindestens eine Referenz vorweisen und jeder Referenz ist ein Teammitglied zuzuordnen.
Bei einer Punktzahl von 0 je Kriterium ist die Anforderung an die Eignung nicht belegt. Der zu erreichende Höchstwert je Kriterium ist 5 Punkte. Zur Bepunktung werden alle eingereichten Referenzen zum jeweiligen Eignungskriterium insgesamt herangezogen bzw. bewertet. In die Bewertung fließen die thematische inhaltliche Bandbreite und die Aktualität der vorgelegten Referenzen. Jedes Teammitglied muss mindestens eine Referenz vorweisen und jeder Referenz ist ein Teammitglied zuzuordnen.
Die Anforderungen ergeben sich aus der nachfolgenden Punkteskala:
5 Punkte = Die Anforderungen werden optimal erfüllt,
4 Punkte = Die Anforderungen werden überdurchschnittlich erfüllt,
3 Punkte = Die Anforderungen werden durchschnittlich erfüllt,
2 Punkte = Die Anforderungen werden unterdurchschnittlich erfüllt,
1 Punkt = Die Anforderungen werden geringfügig erfüllt,
0 Punkte = Die Anforderungen werden nicht erfüllt.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/118
Zusätzliche Informationen
1. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik ?Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente? zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden.
Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik ?Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente? zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden.
Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter? soweit einschlägig? abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
2. Nutzung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
3. Hinweis zu Auskünften und Fragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen / Bewerberinnen oder Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen oder Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen / Bewerberinnen oder Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen oder Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Die Fragen der Bewerberinnen oder Bewerber werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen oder Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Die Fragen der Bewerberinnen oder Bewerber werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen oder Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 17.2.2016 gestellt werden.
Die den Bewerberinnen oder Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Darstellung des Projektteams; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf – über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 211 / 475-3131📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/🌏
Fax: +49 211 / 475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf,