Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste, Veranstaltungsdienste sowie Veranstaltungstechnik (letzteres im Wege der Arbeitnehmerüberlassung)

Land Berlin, vertreten durch das Konzerthaus Berlin

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind der Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste, Veranstaltungsdienste sowie Veranstaltungstechniker (letzteres im Wege der Arbeitnehmerüberlassung):
Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung den Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste sowie Veranstaltungsdienste im Konzerthaus Berlin übernehmen sowie im Wege der Arbeitnehmerüberlassung Veranstaltungstechniker für das Konzerthaus Berlin stellen mit variablen Einsatzzeiten und den nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten:
— Veranstaltungsservice
o Einsatzleitung
o Kassenpförtner
o Einlasskontrollen
o Platzanweisungen
o Garderobenannahme, Garderobenverwahrung und Garderobenausgabe
o Verkauf von Programmheften und Merchandiseprodukten
o Erteilung von Auskünften
— Pförtnerdienste
o Einlasskontrollen
o Objektkontrollen
o Kontrolle der Überwachungs- und Meldeanlagen
o Schließdienste
o Schlüsselverwaltung
o Postannahme
o Erteilung von Auskünften
o Telefonzentrale mit Vermittlung
— Veranstaltungsdienste
o Veranstaltungsschutz
— Veranstaltungstechniker (im Wege der Arbeitnehmerüberlassung)
o technische Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Beleuchter)
o Helfer für Transporte etc.
Der Vertrag wird zunächst für zwei Jahre abgeschlossen und kann maximal zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden durch den öffentlichen Auftraggeber.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Empfangsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Konzerthaus Berlin
Postanschrift: Gendarmenmarkt
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.konzerthaus.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung-va-service@konzerthaus.de 📧
Telefon: +49 30203092309 📞
Fax: +49 30203092071 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137517
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot haben die Bieter die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Die Unterlagen können bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle angefordert werden. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot postalisch (der Eingang beim Auftraggeber ist für die Einhaltung der Frist maßgeblich) an die unter I.1 angegebene Adresse zu schicken oder persönlich dort abzugeben (Abgabe bei der Poststelle; diese ist besetzt von Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr). Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und außen deutlich sichtbar – idealerweise im Fettdruck – mit dem Betreff „Angebot zum Vergabeverfahren: Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste, Veranstaltungsdienste sowie Veranstaltungstechnik im Konzerthaus Berlin / Nicht Öffnen“ zu versehen. Die elektronische Übermittlung der Angebote ist ausgeschlossen. Elektronisch übermittelte Angebote werden nicht berücksichtigt und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen verlangt oder eingeholt werden können. 6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen per E-Mail und in deutscher Sprache zu stellen; telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Antworten auf Bieterfragen werden per E-Mail an alle Interessenten geschickt, die die Vergabeunterlagen angefordert haben. 7. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 8. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zu Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der europaweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind der Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste, Veranstaltungsdienste sowie Veranstaltungstechniker (letzteres im Wege der Arbeitnehmerüberlassung):
Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung den Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste sowie Veranstaltungsdienste im Konzerthaus Berlin übernehmen sowie im Wege der Arbeitnehmerüberlassung Veranstaltungstechniker für das Konzerthaus Berlin stellen mit variablen Einsatzzeiten und den nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten:
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— Veranstaltungsservice
o Einsatzleitung
o Kassenpförtner
o Einlasskontrollen
o Platzanweisungen
o Garderobenannahme, Garderobenverwahrung und Garderobenausgabe
o Verkauf von Programmheften und Merchandiseprodukten
o Erteilung von Auskünften
— Pförtnerdienste
o Objektkontrollen
o Kontrolle der Überwachungs- und Meldeanlagen
o Schließdienste
o Schlüsselverwaltung
o Postannahme
o Telefonzentrale mit Vermittlung
— Veranstaltungsdienste
o Veranstaltungsschutz
— Veranstaltungstechniker (im Wege der Arbeitnehmerüberlassung)
o technische Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Beleuchter)
o Helfer für Transporte etc.
Der Vertrag wird zunächst für zwei Jahre abgeschlossen und kann maximal zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden durch den öffentlichen Auftraggeber.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Selbstauskunft mit diversen Angaben zum Unternehmen, u.a. zur personellen Ausstattung des Unternehmens (Mitarbeiteranzahlen sowie Umsatzzahlen (vgl. auch Ziffer III.2.2)
2. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren, während der Vertragsdurchführung und auch über die Beendigung der Bietergemeinschaft hinaus zu vertreten.
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3. Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung.
4. Nachweis darüber, dass der Bieter bzw. die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen im Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem sie ansässig sind. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
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5. Versicherung des Bieters, dass er bzw. die Bietergemeinschaft über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt und diese Erlaubnis jederzeit vorgelegt werden kann, wenn der Auftraggeber dies im Rahmen der Angebotsprüfung oder später wünscht.
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6. Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Verstöße bzw. entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Kann diese Erklärung nicht abgegeben werden, so ist dies genauer zu erläutern, insbesondere sind Gründe anzugeben, warum nach Ansicht des Bewerbers ein zutreffender Ausschlussgrund (der genau zu benennen ist) die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellen soll.
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7. Erklärung des Bieters, dass kein in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannter Ausschlussgrund vorliegt. Kann diese Erklärung nicht abgegeben werden, so ist dies genauer zu erläutern, insbesondere sind Gründe anzugeben, warum nach Ansicht des Bieters ein zutreffender Ausschlussgrund (der genau zu benennen ist) die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellen soll.
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8. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Gemäß § 23 Abs. 1 AEntG sollen Bieter von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des GWB genannten öffentlichen Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung in dem vorgenannten Sinne besteht.
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9. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. Gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG sollen Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des GWB genannten öffentlichen Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
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10. Erklärung des Bieters, dass ihm nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betreffen.
11. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffern 1, 3, 4 sowie 6 bis 10 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
12. Beabsichtigt der Bieter sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen Dritter (insbesondere Nachunternehmen/konzernverbundenen Unternehmen) zu bedienen, sind von diesen namentlich zu benennenden Dritten die unter Ziffern 1, 3, 4 sowie 6 bis 10 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber, möglichst durch eine Verpflichtungserklärung, nachzuweisen, dass dem Bieter die Ressourcen des Dritten, deren sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, für die Auftragsführung zur Verfügung stehen werden.
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13. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig. Plant der Bieter den Einsatz von Nachunternehmern, so hat er mit dem Angebot anzugeben, an welche Nachunternehmen welche Leistungen vergeben werden sollen.
14. Die Bieter sollen die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebots verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, von der Wertung auszuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen
— Vergleichbare Dienstleistungen Veranstaltungsservice: Veranstaltungsservice in einem Konzerthaus, Oper, Theater oder einer ähnlichen kulturellen Einrichtung auf hohem und höchstem künstlerischem Niveau mit mindestens 1.000 Sitzplätzen, bei mehr als einem Veranstaltungssaal, die gleichzeitig bespielt werden.
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— Vergleichbare Dienstleistungen Pförtnerdienste: Pförtnerdienste in einem Konzerthaus, Oper, Theater oder einer ähnlichen kulturellen Einrichtung auf hohem und höchstem künstlerischem Niveau.
— Vergleichbare Dienstleistungen Veranstaltungsdienste: Veranstaltungsdienste in einem Konzerthaus, Oper, Theater oder einer ähnlichen kulturellen Einrichtung auf hohem und höchstem künstlerischem Niveau.
— Vergleichbare Dienste Veranstaltungstechnik: Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik in Form der Arbeitnehmerüberlassung in einem Konzerthaus, Oper, Theater oder einer ähnlichen kulturellen Einrichtung auf hohem und höchstem künstlerischem Niveau.
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2. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten (jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsfahren Beschäftigten sowie eine Aufsplittung nach Berufsgruppen).
3. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung/Garderobenversicherung mit den unter Ziffer III.1.1. genannten. Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Deckungssummen abgeschlossen werden wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nur bei Vorlage einer entsprechenden – ggf. vorläufigen – Versicherungszusage zu erteilen.
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4. Die Bieter sollen die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebots verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, von der Wertung auszuschließen.
Mindeststandards:
— Der Mindestumsatz bezüglich der Erbringung von vergleichbaren Leistungen muss insgesamt mind. 1.700.000 EUR / Jahr (netto) im Durchschnitt der letzten drei Jahre betragen.
— Die Mindestanzahl versicherungspflichtig Beschäftigter im Bereich Veranstaltungsservice beträgt 100 Mitarbeiter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von Referenzen öffentlicher und privater Auftraggeber über Dienstleistungen des Veranstaltungsservice (mindestens zwei Referenzen, maximal fünf Referenzen), die mit der ausgeschrieben Leistung vergleichbar sind (zur Vergleichbarkeit siehe Ziffer III 2.2. 1.).
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Eine Referenz wird nur anerkannt, wenn folgende Mindestbedingungen erfüllt sind:
— Jahresauftragswert (netto): Mindestauftragswert 290 000 EUR/Jahr netto
— Anzahl Sitzplätze: 1.000 Sitzplätze und mehr als ein Veranstaltungsort im Gebäude
— Jährlicher Stundeneinsatz Veranstaltungspersonal: 15.000h/Jahr
— die bisherige Vertragslaufzeit der angegebenen Referenz beträgt mind. 24 Monate
2. Angabe von Referenzen öffentlicher und privater Auftraggeber über Pförtnerdienstleistungen (mindestens zwei Referenzen, maximal fünf Referenzen), die mit der ausgeschrieben Leistung vergleichbar sind (zur Vergleichbarkeit siehe Ziffer III 2.2. 1.).
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— Jahresauftragswert (netto): Mindestauftragswert 95 000 EUR/Jahr netto
3. Angabe von Referenzen öffentlicher und privater Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik (mindestens eine Referenz, maximal drei Referenzen), die mit der ausgeschrieben Leistung vergleichbar sind (zur Vergleichbarkeit siehe Ziffer III 2.2. 1.).
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— Jahresauftragswert (netto): Mindestauftragswert 85 000 EUR/Jahr netto
4. Erklärung des Bieters, dass ein für den Einsatz vorgesehener Objektleiter über eine mindestens 5-jährige Betriebszugehörigkeit beim Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt sowie über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung (davon 2 Jahre als Führungskraft).
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5. Erklärung des Bieters, dass ein für den Auftragsdurchführung vorgeschlagener Einsatzleiter über eine mindestens 3-jährige Betriebszugehörigkeit beim Bieter bzw. einem Mitglieder der Bietergemeinschaft verfügt sowie über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügt..
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6. Die Bieter sollen die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebots verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, von der Wertung auszuschließen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung/Garderobenversicherung mit folgenden Deckungssummen für die benannten Risiken je Schadensfall nach:
Personenschäden 2 500 000 EUR
Sachschäden 2 500 000 EUR
Vermögensschäden 2 500 000 EUR
Abwasserschäden 50 000 EUR
Obhuts- und Bearbeitungsschäden 250 000 EUR
Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250 000 EUR
Schlüsselschäden 100 000 EUR
Verlust von Mänteln 5 000 EUR
Verlust von Taschen 1 000 EUR
Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen.
Kann der geforderte Versicherungsnachweis zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erbracht werden, ist mit dem Angebot zu versichern, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Deckungssummen abgeschlossen werden wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nur bei Vorlage einer entsprechenden – ggf. vorläufigen – Versicherungszusage zu erteilen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Vorausgesetzt wird eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gemäß § 1 Abs. 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) bzw. zur Zahlung des Mindestlohns von 8,50 EUR gemäß § 1 Abs. 4 BerlAVG sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer oder Verleiher hingewiesen. Auf die Regelungen des BerlAVG wird ausdrücklich verwiesen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen wird vertraglich festgeschrieben werden.
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2. Gemäß § 9 BerlAVG gilt für Auftragsvergaben § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) sowie die hierauf basierende Frauenförderverordnung (FFV). Danach sind beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 25.000 EUR in den jeweiligen Verträgen die Verpflichtungen des Auftragnehmers festzuschreiben, Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Diese Regelung gilt nicht für Auftragnehmer, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, beschäftigen.
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Eine entsprechende Erklärung zu den genannten gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen wird von den Bietern im Rahmen der Angebotsabgabe gefordert; die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem LGG sowie der FFV werden zudem vertraglich festgeschrieben.
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3. Der Bieter (bzw. jedes einzelne Mitglied einer Bietergemeinschaft) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, im Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Abfragen vor Auftragserteilung bei den Registern durchzuführen.
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4. Die ausgeschriebenen Dienstleistungen sind in einer einheitlichen Dienstkleidung zu erbringen, die in Absprache mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu stellen ist.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Peter Laduch

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot haben die Bieter die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Die Unterlagen können bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle angefordert werden. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist Folgendes zu beachten:
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1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot postalisch (der Eingang beim Auftraggeber ist für die Einhaltung der Frist maßgeblich) an die unter I.1 angegebene Adresse zu schicken oder persönlich dort abzugeben (Abgabe bei der Poststelle; diese ist besetzt von Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr). Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und außen deutlich sichtbar – idealerweise im Fettdruck – mit dem Betreff „Angebot zum Vergabeverfahren: Veranstaltungsservice, Pförtnerdienste, Veranstaltungsdienste sowie Veranstaltungstechnik im Konzerthaus Berlin / Nicht Öffnen“ zu versehen. Die elektronische Übermittlung der Angebote ist ausgeschlossen. Elektronisch übermittelte Angebote werden nicht berücksichtigt und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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2. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen verlangt oder eingeholt werden können.
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6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen per E-Mail und in deutscher Sprache zu stellen; telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Antworten auf Bieterfragen werden per E-Mail an alle Interessenten geschickt, die die Vergabeunterlagen angefordert haben.
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7. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
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8. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zu Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der europaweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. §101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 077-137517 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 154-278749
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-137517
ABl. S-Ausgabe: 154

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Veranstaltungsservice:
o Einsatzleitung;
o Kassenpförtner;
o Einlasskontrollen;
o Platzanweisungen;
o Garderobenannahme, Garderobenverwahrung und Garderobenausgabe;
o Verkauf von Programmheften und Merchandiseprodukten;
o Erteilung von Auskünften;
— Pförtnerdienste:
o Objektkontrollen;
o Kontrolle der Überwachungs- und Meldeanlagen;
o Schließdienste;
o Schlüsselverwaltung;
o Postannahme;
o Telefonzentrale mit Vermittlung;
— Veranstaltungsdienste:
o Veranstaltungsschutz;
— Veranstaltungstechniker (im Wege der Arbeitnehmerüberlassung):
o technische Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Beleuchter);
o Helfer für Transporte.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betreiberkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Mitarbeiterschulung /-qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bekleidungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium: Angebotssumme gemäß Leistungsverzeichnis / Preisblatt
Gewichtung der Kosten: 65
Kostenkriterium: Summe der Einheitspreise für 21 Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis / Preisblatt
Gewichtung der Kosten: 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2016/S 154-278749 (2016-08-07)