Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) ist verantwortlich für die Mitarbeiterbetreuung und die meisten Personalprozesse: die Personalbetreuung, -controlling, -gewinnung, -entwicklung, -einsatz und -freistellungen. Dies beinhaltet ebenfalls die Pflege der Stamm- und Bewegungsdaten. Im Rahmen der Vergabe von Personaldienstleistungen wird ein HR-Dienstleister (HR-DL) gesucht, der die gesamte technische Systemlandschaft inkl. eines SAP- Stamm-/ und Abrechnungssystems und seiner Peripheriesysteme und Schnittstellen zu Nicht-HR Systemen bereitstellt und betreut. Neben der Abrechnungssteuerung werden von dem HR-Dienstleister weitere Services erwartet, u.a. Druck, Kuvertierung und Versand. Als optionale Leistung wird die Abrechnung von Reisekosten im HR-System ausgeschrieben. (II 2.2)). Die betriebliche Altersversorgung der WWN wird durch die EBSHA (E.ON Business Services Hannover GmbH) verwaltet und bearbeitet. Die Meldung des versorgungsfähigen Entgeltes an die Versorgungskasse (EBSHA) erfolgt über eine vom HR-DL aufzubauende und zu betreibende Schnittstelle. Es wird erwartet, dass das System regelmäßig und zeitnah aktualisiert wird, um Vorgaben der Datensicherheit und des Datenschutzes, gesetzliche Vorschriften und Tarifverträge der Energiewirtschaft (insbesondere GWE, ÖPNV) zu erfüllen. Die heutige Systemlandschaft und -ausgestaltung basiert auf Anforderungen eines Konzerns (komplexe Betriebsvereinbarungen). Zukünftig soll diese Landschaft und die anfallenden Kosten soweit möglich und zweckmäßig an die mittelständische Größe angepasst und optimiert werden. Vom HR-Dienstleister wird erwartet entsprechendes Potential aufzuzeigen. Nach derzeitigem Planungsstand ist es Ziel mit dem neuen HR-Dienstleister am 1.1.2018 produktiv zu gehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Menge oder Umfang: 1 600 0002 200 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westfalen Weser Netz GmbH
Postanschrift: Tegelweg 25
Postleitzahl: 33102
Postort: Paderborn
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@ww-energie.com📧
Telefon: +49 52515034421📞
Fax: +49 52515034417 📠
Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail an nachfolgende E-Mail Adresse zu richten: Ausschreibung@ww-energie.com
Fragen zu den Bewerbungsbedingungen können bis zum 11.8.2016, 12:00 Uhr gestellt werden.
1) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 47 Abs.1 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs.1 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/- angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 47 Abs.1 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
2) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/ Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 47 Abs.1 SektVO zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unter zu vergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
3) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 47 Abs.1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
4) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
5) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail an nachfolgende E-Mail Adresse zu richten: Ausschreibung@ww-energie.com
Fragen zu den Bewerbungsbedingungen können bis zum 11.8.2016, 12:00 Uhr gestellt werden.
1) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 47 Abs.1 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs.1 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/- angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 47 Abs.1 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
2) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/ Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 47 Abs.1 SektVO zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unter zu vergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
3) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 47 Abs.1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
4) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
5) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) ist verantwortlich für die Mitarbeiterbetreuung und die meisten Personalprozesse: die Personalbetreuung, -controlling, -gewinnung, -entwicklung, -einsatz und -freistellungen. Dies beinhaltet ebenfalls die Pflege der Stamm- und Bewegungsdaten.
Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) ist verantwortlich für die Mitarbeiterbetreuung und die meisten Personalprozesse: die Personalbetreuung, -controlling, -gewinnung, -entwicklung, -einsatz und -freistellungen. Dies beinhaltet ebenfalls die Pflege der Stamm- und Bewegungsdaten.
Im Rahmen der Vergabe von Personaldienstleistungen wird ein HR-Dienstleister (HR-DL) gesucht, der die gesamte technische Systemlandschaft inkl. eines SAP- Stamm-/ und Abrechnungssystems und seiner Peripheriesysteme und Schnittstellen zu Nicht-HR Systemen bereitstellt und betreut. Neben der Abrechnungssteuerung werden von dem HR-Dienstleister weitere Services erwartet, u.a. Druck, Kuvertierung und Versand.
Im Rahmen der Vergabe von Personaldienstleistungen wird ein HR-Dienstleister (HR-DL) gesucht, der die gesamte technische Systemlandschaft inkl. eines SAP- Stamm-/ und Abrechnungssystems und seiner Peripheriesysteme und Schnittstellen zu Nicht-HR Systemen bereitstellt und betreut. Neben der Abrechnungssteuerung werden von dem HR-Dienstleister weitere Services erwartet, u.a. Druck, Kuvertierung und Versand.
Als optionale Leistung wird die Abrechnung von Reisekosten im HR-System ausgeschrieben. (II 2.2)).
Die betriebliche Altersversorgung der WWN wird durch die EBSHA (E.ON Business Services Hannover GmbH) verwaltet und bearbeitet. Die Meldung des versorgungsfähigen Entgeltes an die Versorgungskasse (EBSHA) erfolgt über eine vom HR-DL aufzubauende und zu betreibende Schnittstelle. Es wird erwartet, dass das System regelmäßig und zeitnah aktualisiert wird, um Vorgaben der Datensicherheit und des Datenschutzes, gesetzliche Vorschriften und Tarifverträge der Energiewirtschaft (insbesondere GWE, ÖPNV) zu erfüllen. Die heutige Systemlandschaft und -ausgestaltung basiert auf Anforderungen eines Konzerns (komplexe Betriebsvereinbarungen). Zukünftig soll diese Landschaft und die anfallenden Kosten soweit möglich und zweckmäßig an die mittelständische Größe angepasst und optimiert werden. Vom HR-Dienstleister wird erwartet entsprechendes Potential aufzuzeigen.
Die betriebliche Altersversorgung der WWN wird durch die EBSHA (E.ON Business Services Hannover GmbH) verwaltet und bearbeitet. Die Meldung des versorgungsfähigen Entgeltes an die Versorgungskasse (EBSHA) erfolgt über eine vom HR-DL aufzubauende und zu betreibende Schnittstelle. Es wird erwartet, dass das System regelmäßig und zeitnah aktualisiert wird, um Vorgaben der Datensicherheit und des Datenschutzes, gesetzliche Vorschriften und Tarifverträge der Energiewirtschaft (insbesondere GWE, ÖPNV) zu erfüllen. Die heutige Systemlandschaft und -ausgestaltung basiert auf Anforderungen eines Konzerns (komplexe Betriebsvereinbarungen). Zukünftig soll diese Landschaft und die anfallenden Kosten soweit möglich und zweckmäßig an die mittelständische Größe angepasst und optimiert werden. Vom HR-Dienstleister wird erwartet entsprechendes Potential aufzuzeigen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist es Ziel mit dem neuen HR-Dienstleister am 1.1.2018 produktiv zu gehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 💰
2 200 000 💰
Beschreibung der Optionen: BPO Leistungen Reisekosten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierzu wird auf die „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Das Dokument kann bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1)) angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierzu wird auf die „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Das Dokument kann bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1)) angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierzu wird auf die „Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Das Dokument kann bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1)) angefordert werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gegenstand der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Verhandlung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Die vorgenannten Grundsätze gelten nicht für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vertragsverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall gleichwohl zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vertragsverhandlungen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall gleichwohl zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen werden.
Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern bilden.
Sonstige besondere Bedingungen: Beachtung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Christian Meier
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postanschrift: Alsterufer 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Frau Dr. Silke Nieschulz
Telefon: +49 4063781417📞
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster)
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lautet:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Quelle: OJS 2016/S 137-249518 (2016-07-18)
Ergänzende Angaben (2016-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Referenznummer: 2016/S 137-249518
Kurze Beschreibung: Vergabe von Dienstleistungen für die Personalabrechnung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Paderborn
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Einfachen Richtwertmethode: das wirtschaftlichste Angebot wurde durch ein Leistungs (Qualitäts)-Preis-Verhältnis ermittelt
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-22 📅
Name: IT2 Solutions AG
Postort: Henstedt-Ulzburg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen
wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber
die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße,
die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 032-058414 (2017-02-09)