Vorhaben I: Querschnittsvorhaben und Direktvermarktung, Vorhaben II a) – f) 6 spartenspezifische Vorhaben zu a) Biomasse, b) Geothermie, c) Solare Strahlungsenergie, d) Wasserkraft, e) Windenergie an Land und f) Windenergie auf See, Vorhaben III: Vorhaben zu den Förderkosten des EEG und der EEG-Umlage sowie Vorhaben IV: Vorhaben zur Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Eigenversorgung. Die Leistungen für die einzelnen Vorhaben I bis IV sollen in Losen ausgeschrieben werden. Die Leistungsbeschreibung umfasst im ersten Teil Leistungen, die für alle Vorhaben gleich sind. Weiterhin werden dann für jedes Fachlos die jeweils spezifischen Leistungen aufgeführt. Fortsetzung der Beschreibung unter VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: hannelore.burmann-jaschke@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186154382📞
Fax: +49 30186152698 📠
Fortsetzung von II.1.5):
Das Vorhaben I (Los 1) dient zunächst dazu, die Wirkungsweise der neuen Vorschriften zur Direktvermarktung zu evaluieren. Hierbei sollen mögliche Hemmnisse erkannt und Vorschläge zur Überwindung sowie zur Fortentwicklung des Instrumentes Direktvermarktung entwickelt werden. Darüber hinaus fällt dem Vorhaben die fachliche Koordinierung der Erfahrungsberichtsvorhaben (Vorhaben II a-f, III und IV) zu. Dies ist notwendig, um eine wissenschaftliche Einheitlichkeit der einzelnen Vorhabenberichte sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die wesentlichen Ergebnisse und Informationen aus anderen EEG-relevanten BMWi-Vorhaben ausgewertet werden und in den Erfahrungsbericht einfließen. Auf dieser Grundlage sollen dann Entwürfe der jeweiligen Berichte vorbereitet und der Prozess ihrer Abstimmung bis zur endgültigen Veröffentlichung eng begleitet werden.
Die Vorhaben II a bis f (Lose 2-7) haben für die jeweilige Sparte (Energieträger) der erneuerbaren Energien und Grubengas den Stand der Marktdurchdringung in Deutschland und soweit möglich in den einzelnen Bundesländern in installierten Megawatt und produzierten Kilowattstunden anzugeben. Die Entwicklung ist nach den einzelnen Jahren sowie nach EE-Sparten und differenziert nach den im EEG 2014 relevanten Anlagengrößen (Leistungsstufen) aufzuschlüsseln. Die Stromgestehungskosten (inkl. durchschnittlicher Netzanschlusskosten) sind jährlich zu evaluieren und in Zwischenberichten zu dokumentieren. Dies dient auch der Erfüllung von Berichtspflichten an die EU-Kommission. Auf besondere Auffälligkeiten bezüglich der Entwicklung in einzelnen Bundesländern ist hinzuweisen, ebenso ggf. auch auf mögliche Abweichungen der dargestellten Zahlen von Angaben Dritter. Dabei sind Daten seit 1990 einzubeziehen. Abschätzungen für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Energieträger bis 2025, insbesondere vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Grenzen (z. B. Flächenrestriktionen), sind ebenfalls vorzunehmen. Hierfür sind keine Szenarien zu entwickeln. Darüber hinaus ist eine Potentialabschätzung der einzelnen Energieträger in Deutschland durchzuführen.
Ziel des Vorhabens III (Los 8) ist, die historische Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010 zu analysieren, die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage bis 2035 abzuschätzen und den Einfluss der EEG-Umlage auf verschiedene Stromverbraucher zu beleuchten. Zudem ist ein Software-Tool für die Prognose der EEG-Umlage zu entwickeln.
Mit dem Vorhaben IV (Los 9) sollen die Erfahrungen mit der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) und den Regelungen zum Eigenverbrauch (§§ 63 ff. EEG 2014) untersucht und bewertet werden. Weiterhin sollen Vorschläge für mögliche instrumentelle Weiterentwicklungen erarbeitet werden.
Die Erkenntnisse der Vorhaben sollen in die Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts und weiterer Berichte des BMWi einfließen.
Für die Erstellung von Angeboten sind die Angaben der kompletten Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung ist sowohl auf der BMWi Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrages als auch als Anlage (PDF-Datei) auf der E-Vergabe-Plattform des Bundes abrufbar.
Ihre Angebote sollen einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden.
Ihre Angebote zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Die Angebote müssen – komplett mit allen Bestandteilen und jeweils in einer PDF-Datei zusammengefasst – spätestens am 20.4.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihre Angebote auch per Post oder direkter Zustellung (jeweils 1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 17/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität des Angebots“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Das Vorhaben I (Los 1) dient zunächst dazu, die Wirkungsweise der neuen Vorschriften zur Direktvermarktung zu evaluieren. Hierbei sollen mögliche Hemmnisse erkannt und Vorschläge zur Überwindung sowie zur Fortentwicklung des Instrumentes Direktvermarktung entwickelt werden. Darüber hinaus fällt dem Vorhaben die fachliche Koordinierung der Erfahrungsberichtsvorhaben (Vorhaben II a-f, III und IV) zu. Dies ist notwendig, um eine wissenschaftliche Einheitlichkeit der einzelnen Vorhabenberichte sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die wesentlichen Ergebnisse und Informationen aus anderen EEG-relevanten BMWi-Vorhaben ausgewertet werden und in den Erfahrungsbericht einfließen. Auf dieser Grundlage sollen dann Entwürfe der jeweiligen Berichte vorbereitet und der Prozess ihrer Abstimmung bis zur endgültigen Veröffentlichung eng begleitet werden.
Die Vorhaben II a bis f (Lose 2-7) haben für die jeweilige Sparte (Energieträger) der erneuerbaren Energien und Grubengas den Stand der Marktdurchdringung in Deutschland und soweit möglich in den einzelnen Bundesländern in installierten Megawatt und produzierten Kilowattstunden anzugeben. Die Entwicklung ist nach den einzelnen Jahren sowie nach EE-Sparten und differenziert nach den im EEG 2014 relevanten Anlagengrößen (Leistungsstufen) aufzuschlüsseln. Die Stromgestehungskosten (inkl. durchschnittlicher Netzanschlusskosten) sind jährlich zu evaluieren und in Zwischenberichten zu dokumentieren. Dies dient auch der Erfüllung von Berichtspflichten an die EU-Kommission. Auf besondere Auffälligkeiten bezüglich der Entwicklung in einzelnen Bundesländern ist hinzuweisen, ebenso ggf. auch auf mögliche Abweichungen der dargestellten Zahlen von Angaben Dritter. Dabei sind Daten seit 1990 einzubeziehen. Abschätzungen für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Energieträger bis 2025, insbesondere vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Grenzen (z. B. Flächenrestriktionen), sind ebenfalls vorzunehmen. Hierfür sind keine Szenarien zu entwickeln. Darüber hinaus ist eine Potentialabschätzung der einzelnen Energieträger in Deutschland durchzuführen.
Ziel des Vorhabens III (Los 8) ist, die historische Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010 zu analysieren, die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage bis 2035 abzuschätzen und den Einfluss der EEG-Umlage auf verschiedene Stromverbraucher zu beleuchten. Zudem ist ein Software-Tool für die Prognose der EEG-Umlage zu entwickeln.
Mit dem Vorhaben IV (Los 9) sollen die Erfahrungen mit der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) und den Regelungen zum Eigenverbrauch (§§ 63 ff. EEG 2014) untersucht und bewertet werden. Weiterhin sollen Vorschläge für mögliche instrumentelle Weiterentwicklungen erarbeitet werden.
Die Erkenntnisse der Vorhaben sollen in die Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts und weiterer Berichte des BMWi einfließen.
Für die Erstellung von Angeboten sind die Angaben der kompletten Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung ist sowohl auf der BMWi Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrages als auch als Anlage (PDF-Datei) auf der E-Vergabe-Plattform des Bundes abrufbar.
Ihre Angebote sollen einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden.
Ihre Angebote zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Die Angebote müssen – komplett mit allen Bestandteilen und jeweils in einer PDF-Datei zusammengefasst – spätestens am 20.4.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihre Angebote auch per Post oder direkter Zustellung (jeweils 1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 17/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität des Angebots“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorhaben I: Querschnittsvorhaben und Direktvermarktung,
Vorhaben II a) – f) 6 spartenspezifische Vorhaben zu a) Biomasse, b) Geothermie, c) Solare Strahlungsenergie, d) Wasserkraft, e) Windenergie an Land und f) Windenergie auf See,
Vorhaben III: Vorhaben zu den Förderkosten des EEG und der EEG-Umlage sowie
Vorhaben IV: Vorhaben zur Evaluierung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Eigenversorgung.
Die Leistungen für die einzelnen Vorhaben I bis IV sollen in Losen ausgeschrieben werden. Die Leistungsbeschreibung umfasst im ersten Teil Leistungen, die für alle Vorhaben gleich sind. Weiterhin werden dann für jedes Fachlos die jeweils spezifischen Leistungen aufgeführt.
Die Leistungen für die einzelnen Vorhaben I bis IV sollen in Losen ausgeschrieben werden. Die Leistungsbeschreibung umfasst im ersten Teil Leistungen, die für alle Vorhaben gleich sind. Weiterhin werden dann für jedes Fachlos die jeweils spezifischen Leistungen aufgeführt.
Fortsetzung der Beschreibung unter VI.3).
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/17; Projekt-Nr. 17/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. / Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a)Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c)Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d)Nachweis der Eignung (technische Leistungsfähigkeit, Referenzaufträge, Qualifikation des Projektteams); Einzelheiten siehe Anlage „Eignungskriterien“, die sowohl auf der BMWi-Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrags als auch als Anlage (PDF-Datei) auf der E-Vergabeplattform des Bundes abrufbar ist.
d)Nachweis der Eignung (technische Leistungsfähigkeit, Referenzaufträge, Qualifikation des Projektteams); Einzelheiten siehe Anlage „Eignungskriterien“, die sowohl auf der BMWi-Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrags als auch als Anlage (PDF-Datei) auf der E-Vergabeplattform des Bundes abrufbar ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/17; Projekt-Nr. 17/16
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von II.1.5):
Das Vorhaben I (Los 1) dient zunächst dazu, die Wirkungsweise der neuen Vorschriften zur Direktvermarktung zu evaluieren. Hierbei sollen mögliche Hemmnisse erkannt und Vorschläge zur Überwindung sowie zur Fortentwicklung des Instrumentes Direktvermarktung entwickelt werden. Darüber hinaus fällt dem Vorhaben die fachliche Koordinierung der Erfahrungsberichtsvorhaben (Vorhaben II a-f, III und IV) zu. Dies ist notwendig, um eine wissenschaftliche Einheitlichkeit der einzelnen Vorhabenberichte sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die wesentlichen Ergebnisse und Informationen aus anderen EEG-relevanten BMWi-Vorhaben ausgewertet werden und in den Erfahrungsbericht einfließen. Auf dieser Grundlage sollen dann Entwürfe der jeweiligen Berichte vorbereitet und der Prozess ihrer Abstimmung bis zur endgültigen Veröffentlichung eng begleitet werden.
Das Vorhaben I (Los 1) dient zunächst dazu, die Wirkungsweise der neuen Vorschriften zur Direktvermarktung zu evaluieren. Hierbei sollen mögliche Hemmnisse erkannt und Vorschläge zur Überwindung sowie zur Fortentwicklung des Instrumentes Direktvermarktung entwickelt werden. Darüber hinaus fällt dem Vorhaben die fachliche Koordinierung der Erfahrungsberichtsvorhaben (Vorhaben II a-f, III und IV) zu. Dies ist notwendig, um eine wissenschaftliche Einheitlichkeit der einzelnen Vorhabenberichte sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die wesentlichen Ergebnisse und Informationen aus anderen EEG-relevanten BMWi-Vorhaben ausgewertet werden und in den Erfahrungsbericht einfließen. Auf dieser Grundlage sollen dann Entwürfe der jeweiligen Berichte vorbereitet und der Prozess ihrer Abstimmung bis zur endgültigen Veröffentlichung eng begleitet werden.
Die Vorhaben II a bis f (Lose 2-7) haben für die jeweilige Sparte (Energieträger) der erneuerbaren Energien und Grubengas den Stand der Marktdurchdringung in Deutschland und soweit möglich in den einzelnen Bundesländern in installierten Megawatt und produzierten Kilowattstunden anzugeben. Die Entwicklung ist nach den einzelnen Jahren sowie nach EE-Sparten und differenziert nach den im EEG 2014 relevanten Anlagengrößen (Leistungsstufen) aufzuschlüsseln. Die Stromgestehungskosten (inkl. durchschnittlicher Netzanschlusskosten) sind jährlich zu evaluieren und in Zwischenberichten zu dokumentieren. Dies dient auch der Erfüllung von Berichtspflichten an die EU-Kommission. Auf besondere Auffälligkeiten bezüglich der Entwicklung in einzelnen Bundesländern ist hinzuweisen, ebenso ggf. auch auf mögliche Abweichungen der dargestellten Zahlen von Angaben Dritter. Dabei sind Daten seit 1990 einzubeziehen. Abschätzungen für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Energieträger bis 2025, insbesondere vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Grenzen (z. B. Flächenrestriktionen), sind ebenfalls vorzunehmen. Hierfür sind keine Szenarien zu entwickeln. Darüber hinaus ist eine Potentialabschätzung der einzelnen Energieträger in Deutschland durchzuführen.
Die Vorhaben II a bis f (Lose 2-7) haben für die jeweilige Sparte (Energieträger) der erneuerbaren Energien und Grubengas den Stand der Marktdurchdringung in Deutschland und soweit möglich in den einzelnen Bundesländern in installierten Megawatt und produzierten Kilowattstunden anzugeben. Die Entwicklung ist nach den einzelnen Jahren sowie nach EE-Sparten und differenziert nach den im EEG 2014 relevanten Anlagengrößen (Leistungsstufen) aufzuschlüsseln. Die Stromgestehungskosten (inkl. durchschnittlicher Netzanschlusskosten) sind jährlich zu evaluieren und in Zwischenberichten zu dokumentieren. Dies dient auch der Erfüllung von Berichtspflichten an die EU-Kommission. Auf besondere Auffälligkeiten bezüglich der Entwicklung in einzelnen Bundesländern ist hinzuweisen, ebenso ggf. auch auf mögliche Abweichungen der dargestellten Zahlen von Angaben Dritter. Dabei sind Daten seit 1990 einzubeziehen. Abschätzungen für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Energieträger bis 2025, insbesondere vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Grenzen (z. B. Flächenrestriktionen), sind ebenfalls vorzunehmen. Hierfür sind keine Szenarien zu entwickeln. Darüber hinaus ist eine Potentialabschätzung der einzelnen Energieträger in Deutschland durchzuführen.
Ziel des Vorhabens III (Los 8) ist, die historische Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010 zu analysieren, die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage bis 2035 abzuschätzen und den Einfluss der EEG-Umlage auf verschiedene Stromverbraucher zu beleuchten. Zudem ist ein Software-Tool für die Prognose der EEG-Umlage zu entwickeln.
Ziel des Vorhabens III (Los 8) ist, die historische Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010 zu analysieren, die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage bis 2035 abzuschätzen und den Einfluss der EEG-Umlage auf verschiedene Stromverbraucher zu beleuchten. Zudem ist ein Software-Tool für die Prognose der EEG-Umlage zu entwickeln.
Mit dem Vorhaben IV (Los 9) sollen die Erfahrungen mit der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) und den Regelungen zum Eigenverbrauch (§§ 63 ff. EEG 2014) untersucht und bewertet werden. Weiterhin sollen Vorschläge für mögliche instrumentelle Weiterentwicklungen erarbeitet werden.
Mit dem Vorhaben IV (Los 9) sollen die Erfahrungen mit der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) und den Regelungen zum Eigenverbrauch (§§ 63 ff. EEG 2014) untersucht und bewertet werden. Weiterhin sollen Vorschläge für mögliche instrumentelle Weiterentwicklungen erarbeitet werden.
Die Erkenntnisse der Vorhaben sollen in die Vorbereitung des EEG-Erfahrungsberichts und weiterer Berichte des BMWi einfließen.
Für die Erstellung von Angeboten sind die Angaben der kompletten Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung ist sowohl auf der BMWi Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrages als auch als Anlage (PDF-Datei) auf der E-Vergabe-Plattform des Bundes abrufbar.
Für die Erstellung von Angeboten sind die Angaben der kompletten Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung ist sowohl auf der BMWi Homepage unter Service, Ausschreibungen und Bezeichnung des Auftrages als auch als Anlage (PDF-Datei) auf der E-Vergabe-Plattform des Bundes abrufbar.
Ihre Angebote sollen einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden.
Ihre Angebote sollen einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden.
Ihre Angebote zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Die Angebote müssen – komplett mit allen Bestandteilen und jeweils in einer PDF-Datei zusammengefasst – spätestens am 20.4.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Ihre Angebote zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Die Angebote müssen – komplett mit allen Bestandteilen und jeweils in einer PDF-Datei zusammengefasst – spätestens am 20.4.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihre Angebote auch per Post oder direkter Zustellung (jeweils 1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 17/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihre Angebote auch per Post oder direkter Zustellung (jeweils 1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 17/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität des Angebots“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität des Angebots“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat IB6
Quelle: OJS 2016/S 053-089219 (2016-03-11)