„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-Anwendung. Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten. Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird. Leistungen werden vom Auftraggeber im Wege von Einzelabrufen abgerufen. Gegenstand von Einzelabrufen können Dienstleistungen und Werkleistungen sein. Der geschätze Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahmemenge definiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2016/2000003168
Kurze Beschreibung:
„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-Anwendung.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Leistungen werden vom Auftraggeber im Wege von Einzelabrufen abgerufen.
Gegenstand von Einzelabrufen können Dienstleistungen und Werkleistungen sein.
Der geschätze Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahmemenge definiert.
„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-Anwendung.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Leistungen werden vom Auftraggeber im Wege von Einzelabrufen abgerufen.
Gegenstand von Einzelabrufen können Dienstleistungen und Werkleistungen sein.
Der geschätze Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahmemenge definiert.
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → WIM – Weiterentwicklung, Wartung Neu zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 14.10.2016 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.13. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen unter III.1.2) und III.1.3):
Hinsichtlich der Verweisung auf „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf den Anhang „Eignungsanforderungen“ der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Es können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass zwar die Individualsoftware der LHM mit allen Rechten gehört. Diese Individualsoftware aber mittels eines nicht marktüblichen Frameworks – Trend – programmiert wurde. Hierdurch wird die Dokumentation zu der Individualsoftware gesteuert und ist nicht trennbar. Auch nach mehrmaligen Nachbesserungen des ursprünglichen AN weist die Dokumentation noch Lücken auf. Somit ist an dieser Stelle eine Losvergabe getrennt nach Weiterentwicklung, Wartung und Pflege ohne erhebliche und unwirtschaftliche Aufwände auf seiten des potenziellen AN nicht zu gewährleisten. Eine von der Weiterentwicklung, Wartung und Pflege losgelöste Fachberatung und Schulung ist aufgrund der derzeit vorliegenden Dokumentation und der sehr komplexen und langwierigen Einarbeitung des neuen AN aktuell ohne eine Aufbürdung eines ungebührlichen Wagnis auf den zukünftigen AN nach unserer Auffassung nicht möglich. Aus den genannten Gründen erfolgt keine Losbildung, sondern eine Gesamtvergabe.
Abweichung Regelvergabe:
Die Ausschreibung kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach und wegen der damit verbundenen Risiken eine Vergabe ohne vorherige Verhandlungen nicht zulässt. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, sollen Teile der Leistung als Werkleistung ausgeführt werden. Hier muss die komplexe Aufgabenstellung an der Individualsoftware WIM (Besonderheiten: proprietäre Trend-Frameworks mit sehr geringer Verbreitung auf dem Markt) und der damit verbundenen komplexen Dokumentation des Quellcodes mit mehreren Bietern erörtert und verhandelt werden, insbesondere wenn die Angebotserstellung für die potenziellen Bieter sich noch in einem wirtschaftlichen Rahmen halten soll.
Rahmenvertrag ohne monetäre Deckelung:
Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber geht derzeit von einer geschätzten Menge von ca. 2500 Personentagen (PT) für die Vertragslaufzeit aus. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen. Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Demnach ist der Vertrag lediglich zeitlich limitiert und nicht mengenmäßig bzw. vom Umfang her. Ebenso ist die Verteilung der Personentage auf die einzelnen Aufgabengebiete nicht abschätzbar, da sie durch zahlreiche Abhängigkeiten und Faktoren beeinflusst wird, die keine genauen Angaben ermöglichen.
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → WIM – Weiterentwicklung, Wartung Neu zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 14.10.2016 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.13. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen unter III.1.2) und III.1.3):
Hinsichtlich der Verweisung auf „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf den Anhang „Eignungsanforderungen“ der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Es können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass zwar die Individualsoftware der LHM mit allen Rechten gehört. Diese Individualsoftware aber mittels eines nicht marktüblichen Frameworks – Trend – programmiert wurde. Hierdurch wird die Dokumentation zu der Individualsoftware gesteuert und ist nicht trennbar. Auch nach mehrmaligen Nachbesserungen des ursprünglichen AN weist die Dokumentation noch Lücken auf. Somit ist an dieser Stelle eine Losvergabe getrennt nach Weiterentwicklung, Wartung und Pflege ohne erhebliche und unwirtschaftliche Aufwände auf seiten des potenziellen AN nicht zu gewährleisten. Eine von der Weiterentwicklung, Wartung und Pflege losgelöste Fachberatung und Schulung ist aufgrund der derzeit vorliegenden Dokumentation und der sehr komplexen und langwierigen Einarbeitung des neuen AN aktuell ohne eine Aufbürdung eines ungebührlichen Wagnis auf den zukünftigen AN nach unserer Auffassung nicht möglich. Aus den genannten Gründen erfolgt keine Losbildung, sondern eine Gesamtvergabe.
Abweichung Regelvergabe:
Die Ausschreibung kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach und wegen der damit verbundenen Risiken eine Vergabe ohne vorherige Verhandlungen nicht zulässt. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, sollen Teile der Leistung als Werkleistung ausgeführt werden. Hier muss die komplexe Aufgabenstellung an der Individualsoftware WIM (Besonderheiten: proprietäre Trend-Frameworks mit sehr geringer Verbreitung auf dem Markt) und der damit verbundenen komplexen Dokumentation des Quellcodes mit mehreren Bietern erörtert und verhandelt werden, insbesondere wenn die Angebotserstellung für die potenziellen Bieter sich noch in einem wirtschaftlichen Rahmen halten soll.
Rahmenvertrag ohne monetäre Deckelung:
Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber geht derzeit von einer geschätzten Menge von ca. 2500 Personentagen (PT) für die Vertragslaufzeit aus. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen. Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Demnach ist der Vertrag lediglich zeitlich limitiert und nicht mengenmäßig bzw. vom Umfang her. Ebenso ist die Verteilung der Personentage auf die einzelnen Aufgabengebiete nicht abschätzbar, da sie durch zahlreiche Abhängigkeiten und Faktoren beeinflusst wird, die keine genauen Angaben ermöglichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-Anwendung.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Leistungen werden vom Auftraggeber im Wege von Einzelabrufen abgerufen.
Gegenstand von Einzelabrufen können Dienstleistungen und Werkleistungen sein.
Der geschätze Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahmemenge definiert.
Die Dienstleistungen sind in München zu erbringen.
Der Umfang des Auftragsgegenstands umfasst die Prozessschritte vom technischen Design bis zur Lieferung der fachlich getesteten WIM Software an die Landeshauptstadt München (LHM). Die vorausgehende Fachkonzeption und der nachfolgende Abnahmetest verbleiben in der Verantwortung der LHM. Die fallweise Erbringung von Beratungsleistung zur Unterstützung der Fachkonzeption durch den Auftragnehmer ist ebenfalls Auftragsgegenstand.
Der Umfang des Auftragsgegenstands umfasst die Prozessschritte vom technischen Design bis zur Lieferung der fachlich getesteten WIM Software an die Landeshauptstadt München (LHM). Die vorausgehende Fachkonzeption und der nachfolgende Abnahmetest verbleiben in der Verantwortung der LHM. Die fallweise Erbringung von Beratungsleistung zur Unterstützung der Fachkonzeption durch den Auftragnehmer ist ebenfalls Auftragsgegenstand.
WIM unterstützt seit Dezember 2011 ca. 500 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Amts für Wohnen und Migration (AwuM) und der Fachstellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (FaSt) in den Geschäftsprozessen rund um das Thema Wohnen. Gesetzliche Grundlage vieler in WIM abgebildeter Fachprozesse ist das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG.
WIM unterstützt seit Dezember 2011 ca. 500 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Amts für Wohnen und Migration (AwuM) und der Fachstellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (FaSt) in den Geschäftsprozessen rund um das Thema Wohnen. Gesetzliche Grundlage vieler in WIM abgebildeter Fachprozesse ist das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG.
Weiterhin existieren in WIM zentrale Funktionen, (z. B. zur Parametertabellenpflege, Terminverwaltung, Dokumenten- und Formularverwaltung, Berechtigungsverwaltung) sowie fachliche Schnittstellen zu anderen städtischen Verfahren (z.B. zur Wohnungsvergabe im Internet – SOWON), zu Systemen für Personendaten (EWO, IDA), Adressdatensysteme (GGD), Systeme zur Dokumentverwaltung (DMS), Systeme zur Dokumenterzeugung (WollMux), Zahlungssysteme (PKF), Identity Management Systeme (LDAP) und Statistiksysteme (ZIMAS).
Weiterhin existieren in WIM zentrale Funktionen, (z. B. zur Parametertabellenpflege, Terminverwaltung, Dokumenten- und Formularverwaltung, Berechtigungsverwaltung) sowie fachliche Schnittstellen zu anderen städtischen Verfahren (z.B. zur Wohnungsvergabe im Internet – SOWON), zu Systemen für Personendaten (EWO, IDA), Adressdatensysteme (GGD), Systeme zur Dokumentverwaltung (DMS), Systeme zur Dokumenterzeugung (WollMux), Zahlungssysteme (PKF), Identity Management Systeme (LDAP) und Statistiksysteme (ZIMAS).
WIM besitzt ca. 600 000 Non Commented Lines of Code (NLOC) und ist damit ein mittelgroßes System. Das Dokument UML-Anforderungsspezifikation WIM hat 683 Seiten mit ca. 400 Anwendungsfällen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente finden sich in den Vergabeunterlagen. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → WIM – Weiterentwicklung, Wartung Neu zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente.
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente finden sich in den Vergabeunterlagen. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → WIM – Weiterentwicklung, Wartung Neu zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente.
Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
A.1.1 Allgemeines Eignungskriterium:
Die im Anhang „Leistungsumfang und Überblick über die Fachanwendung“ beschriebenen Leistungen werden von Ihnen in der geforderten Art und Weise erbracht und über die Vertragslaufzeit hinweg wird von Ihnen ausschließlich entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt.
Die im Anhang „Leistungsumfang und Überblick über die Fachanwendung“ beschriebenen Leistungen werden von Ihnen in der geforderten Art und Weise erbracht und über die Vertragslaufzeit hinweg wird von Ihnen ausschließlich entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt.
A.1.2 Dokumente:
Sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) werden in deutscher Sprache verfasst und dem Auftraggeber in digitaler Form (im OpenDocument Format) zur Verfügung gestellt.
A.1.3 Deutsche Sprache:
Alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter/ technische Fachkräfte beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend und werden diese im Projekt bei der Kommunikation mit der/ für die Auftraggeberin anwenden.
Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 3 250 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 3 250 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 3 250 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 3 250 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Eigenerklärungen – Vordrucke zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen: Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, ob die Eigenerklärung auszufüllen ist und wenn ja, von wem (Bewerber, Unterauftragnehmer, einzelnes Mitglied der Bewerbergemeinschaft). Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Die Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Unterauftragnehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
Eigenerklärungen – Vordrucke zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen: Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, ob die Eigenerklärung auszufüllen ist und wenn ja, von wem (Bewerber, Unterauftragnehmer, einzelnes Mitglied der Bewerbergemeinschaft). Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Die Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Unterauftragnehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
— Bewerber-/Bieterkonstellation;
— Bevollmächtigung der Bewerber-/Bietergemeinschaft;
— Unterauftragsvergabe;
— Eignungsleihe;
— Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung;
— Berufshaftpflichtversicherung;
— Ausschlussgründe;
— Verschwiegenheit;
— Zustimmung zum Einsatz externer Unterstützung;
— Scientology-Schutzerklärung.
Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard. Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard. Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR;
Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR;
Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → WIM – Weiterentwicklung, Wartung Neu zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → WIM – Weiterentwicklung, Wartung Neu zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Bewerberfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 14.10.2016 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.13. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen unter III.1.2) und III.1.3):
Hinsichtlich der Verweisung auf „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf den Anhang „Eignungsanforderungen“ der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Es können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass zwar die Individualsoftware der LHM mit allen Rechten gehört. Diese Individualsoftware aber mittels eines nicht marktüblichen Frameworks – Trend – programmiert wurde. Hierdurch wird die Dokumentation zu der Individualsoftware gesteuert und ist nicht trennbar. Auch nach mehrmaligen Nachbesserungen des ursprünglichen AN weist die Dokumentation noch Lücken auf. Somit ist an dieser Stelle eine Losvergabe getrennt nach Weiterentwicklung, Wartung und Pflege ohne erhebliche und unwirtschaftliche Aufwände auf seiten des potenziellen AN nicht zu gewährleisten. Eine von der Weiterentwicklung, Wartung und Pflege losgelöste Fachberatung und Schulung ist aufgrund der derzeit vorliegenden Dokumentation und der sehr komplexen und langwierigen Einarbeitung des neuen AN aktuell ohne eine Aufbürdung eines ungebührlichen Wagnis auf den zukünftigen AN nach unserer Auffassung nicht möglich. Aus den genannten Gründen erfolgt keine Losbildung, sondern eine Gesamtvergabe.
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Es können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass zwar die Individualsoftware der LHM mit allen Rechten gehört. Diese Individualsoftware aber mittels eines nicht marktüblichen Frameworks – Trend – programmiert wurde. Hierdurch wird die Dokumentation zu der Individualsoftware gesteuert und ist nicht trennbar. Auch nach mehrmaligen Nachbesserungen des ursprünglichen AN weist die Dokumentation noch Lücken auf. Somit ist an dieser Stelle eine Losvergabe getrennt nach Weiterentwicklung, Wartung und Pflege ohne erhebliche und unwirtschaftliche Aufwände auf seiten des potenziellen AN nicht zu gewährleisten. Eine von der Weiterentwicklung, Wartung und Pflege losgelöste Fachberatung und Schulung ist aufgrund der derzeit vorliegenden Dokumentation und der sehr komplexen und langwierigen Einarbeitung des neuen AN aktuell ohne eine Aufbürdung eines ungebührlichen Wagnis auf den zukünftigen AN nach unserer Auffassung nicht möglich. Aus den genannten Gründen erfolgt keine Losbildung, sondern eine Gesamtvergabe.
Abweichung Regelvergabe:
Die Ausschreibung kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach und wegen der damit verbundenen Risiken eine Vergabe ohne vorherige Verhandlungen nicht zulässt. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, sollen Teile der Leistung als Werkleistung ausgeführt werden. Hier muss die komplexe Aufgabenstellung an der Individualsoftware WIM (Besonderheiten: proprietäre Trend-Frameworks mit sehr geringer Verbreitung auf dem Markt) und der damit verbundenen komplexen Dokumentation des Quellcodes mit mehreren Bietern erörtert und verhandelt werden, insbesondere wenn die Angebotserstellung für die potenziellen Bieter sich noch in einem wirtschaftlichen Rahmen halten soll.
Die Ausschreibung kann im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigen Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach und wegen der damit verbundenen Risiken eine Vergabe ohne vorherige Verhandlungen nicht zulässt. Um eine ausreichende vertragliche Absicherung zu erreichen, sollen Teile der Leistung als Werkleistung ausgeführt werden. Hier muss die komplexe Aufgabenstellung an der Individualsoftware WIM (Besonderheiten: proprietäre Trend-Frameworks mit sehr geringer Verbreitung auf dem Markt) und der damit verbundenen komplexen Dokumentation des Quellcodes mit mehreren Bietern erörtert und verhandelt werden, insbesondere wenn die Angebotserstellung für die potenziellen Bieter sich noch in einem wirtschaftlichen Rahmen halten soll.
Rahmenvertrag ohne monetäre Deckelung:
Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber geht derzeit von einer geschätzten Menge von ca. 2500 Personentagen (PT) für die Vertragslaufzeit aus. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen. Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Demnach ist der Vertrag lediglich zeitlich limitiert und nicht mengenmäßig bzw. vom Umfang her. Ebenso ist die Verteilung der Personentage auf die einzelnen Aufgabengebiete nicht abschätzbar, da sie durch zahlreiche Abhängigkeiten und Faktoren beeinflusst wird, die keine genauen Angaben ermöglichen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber geht derzeit von einer geschätzten Menge von ca. 2500 Personentagen (PT) für die Vertragslaufzeit aus. Die tatsächlich abzurufenden Mengen können hierbei nach oben oder unten abweichen. Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Demnach ist der Vertrag lediglich zeitlich limitiert und nicht mengenmäßig bzw. vom Umfang her. Ebenso ist die Verteilung der Personentage auf die einzelnen Aufgabengebiete nicht abschätzbar, da sie durch zahlreiche Abhängigkeiten und Faktoren beeinflusst wird, die keine genauen Angaben ermöglichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 191-343196 (2016-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-Anwendung.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Leistungen werden vom Auftraggeber im Wege von Einzelabrufen abgerufen.
Gegenstand von Einzelabrufen können Dienstleistungen und Werkleistungen sein.
Der geschätzte Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahme definiert.
„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-Anwendung.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Leistungen werden vom Auftraggeber im Wege von Einzelabrufen abgerufen.
Gegenstand von Einzelabrufen können Dienstleistungen und Werkleistungen sein.
Der geschätzte Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahme definiert.
Zu II.1.7 und V.2.4
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des
Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung
bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da eru.
a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und
den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01
EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des
Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung
bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da eru.
a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und
den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01
EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der geschätzte Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahme definiert.
„Wohnen in München“ (WIM) ist das zentrale IT-Fachverfahren der Landeshauptstadt München (LHM) für
das Thema Wohnen. Technisch handelt es sich bei WIM um eine individuell für die LHM entwickelte Java-
Anwendung.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung, Wartung und Pflege der Individualsoftware „Wohnen in
München“ (WIM) mit dem Ziel, die Fachanwendung WIM zukunftsfähig zu halten.
Grundlage der Leistungserbringung ist die vertragsgegenständliche Individualsoftware „Wohnen in
München“ (WIM), die dem Auftragnehmer zusammen mit der Entwicklungsumgebung vom Auftraggeber zu
Vertragsbeginn mit entsprechenden Rechten zur Bearbeitung bzw. Nutzung beigestellt wird.
Der geschätze Aufwand für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 2 500 Personentage. Durch den
Auftraggeber wird in der Angebotsaufforderung eine Mindestabnahmemenge definiert.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das wirtschaftlichste günstigste Angebot in Bezug auf Faktoren Leistung und Preis gemäß UfAB v2. Gewichtung 100; Kriterien in Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-19 📅