Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des »Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord« entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4.003 m2 setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m²; NF2 Büroarbeit 1.130 m²; NF3 Labore 2.081 m²; NF4 Lager 433 m²; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m²; NF6 Sanitätsraum 12 m². NF Außenlager 138 m² Die BGF des Neubaus beträgt 9.220 m² und der BRI 40.587 m³.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Falk Woldt
Telefon: +49 8912053299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Fax: +49 8912057518 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen – 70 Starkstromanlage und...”
Titel
149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen – 70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik
V_149_755931_70_Starkstromanlage_Fernmeldetechnik
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Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie...”
Kurze Beschreibung
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4.003 m setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m; NF2 Büroarbeit 1 130 m; NF3 Labore 2 081 m; NF4 Lager 433 m; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m; NF6 Sanitätsraum 12 m. NF Außenlager 138 m Die BGF des Neubaus beträgt 9.220 m und der BRI 40.587 m³.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2190770.85 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gießen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME, Ohlebergsweg, 35392 Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4.003 m setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m; NF2 Büroarbeit 1 130 m; NF3 Labore 2.081 m; NF4 Lager 433 m; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m; NF6 Sanitätsraum 12 m. NF Außenlager 138 m Die BGF des Neubaus beträgt 9 220 m und der BRI 40 587 m³.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 243-507990
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405235
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: IME Gießen V_149_ 755 931_70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R+S solutions GmbH
Postanschrift: Sophie-Scholl-Platz 2
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 156-357768 (2018-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME Gießen, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_70 Stark- und Schwachstrom
V_149_755931_70_Stark- und Schwachstrom”
Kurze Beschreibung:
“Änderung Einbau FIBS — Sonderlösung
Entwicklung Scharfschalt-System für Wochenendarbeit.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9758.23 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Änderung Einbau FIBS — Sonderlösung
Entwicklung Scharfschalt-System für Wochenendarbeit.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Erforderliche Anpassungen im Zuge der Montageplanung; erforderliche Arbeiten für Wochenendarbeit.”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R+S Solutions GmbH
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2020/S 078-183469 (2020-04-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Änderung Einbau FIBS - Sonderlösung;
— Entwicklung Scharfschalt-System für Wochenendarbeit.” Dauer
Datum des Beginns: 2018-03-27 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 078-183469
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 118-285684 (2020-06-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Änderung Einbau FIBS – Sonderlösung
Entwicklung Scharfschalt-System für Wochenendarbeit.” Dauer
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 217-529558 (2020-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-02) Objekt Dauer
Datum des Endes: 2020-10-16 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 13 4 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 217-529559 (2020-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Änderung Einbau FIBS - Sonderlösung
Entwicklung Scharfschalt-System für Wochenendarbeit” Dauer
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 010-017616 (2022-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Kontaktperson: B10 Forschungsbau
E-Mail: christina.barnhouse@zv.fraunhofer.de📧
URL: https://vergabe.fraunhofer.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME Gießen, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_70 Stark- und Schwachstrom” Dauer
Datum des Beginns: 2018-03-31 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 405235/4100044185_NV23
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Quelle: OJS 2023/S 237-743939 (2023-12-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 70 Starkstromanlage und...”
Titel
149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik
V_149_755931_70_Starkstromanlage_Fernmeldetechnik
Mehr anzeigen
Titel: 149/755 931 - 70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4.003 m2 setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m²; NF2 Büroarbeit 1.130 m²; NF3 Labore 2.081 m²; NF4 Lager 433 m²; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m²; NF6 Sanitätsraum 12 m². NF Außenlager 138 m² Die BGF des Neubaus beträgt 9.220 m² und der BRI 40.587 m³.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-357768
Auftragsvergabe
Titel: IME Gießen V_149_ 755 931_70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik - NV20
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 244-767124 (2023-12-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-14) Auftragsvergabe
Titel: IME Gießen V_149_ 755 931_70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik - NV17
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Quelle: OJS 2023/S 244-767758 (2023-12-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 01
Auftragsvergabe
IME Gießen V_149_ 755 931_70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik - NV 16
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Quelle: OJS 2023/S 247-777534 (2023-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-19) Auftragsvergabe
Titel: IME Gießen V_149_ 755 931_70 Starkstromanlage und Fernmeldetechnik - NV15
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Quelle: OJS 2023/S 247-779214 (2023-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9758.23 💰
Quelle: OJS 2023/S 248-785363 (2023-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Quelle: OJS 2023/S 248-786136 (2023-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2190770.85 💰
Quelle: OJS 2023/S 249-791154 (2023-12-22)