Umbau der Kläranlage Duisburg-Huckingen durch Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (SBR-Pufferbiologie) und Verfahrenstechnische Anpassung der vorhandenen Festbettfiltrationsanlage in Teilbereichen. Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlage für folgende wesentliche Anlagenteile: — Vorklärung, — Zwischen-und Schlammpumpwerk, — Neubau Schlamm- und Beschickungspumpwerk mit Schaltanlagenraum, — SBR-Becken, — Sauerstoffeintrag, — Festbettanlage inkl. Rohabwasserpumpwerk, Spülwasserbehandlung und Prozesswasserspeicher, — Schieber und Kontrollschächte, — Kabelschacht- und Leerrohrsystem, — Die Leistungen sind in bestehenden und in neu erstellten Bauwerken auszuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasserbehandlungsanlage
Referenznummer: 2017-0345 WBD
Kurze Beschreibung:
Umbau der Kläranlage Duisburg-Huckingen durch Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (SBR-Pufferbiologie) und Verfahrenstechnische Anpassung der vorhandenen Festbettfiltrationsanlage in Teilbereichen.
Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlage für folgende wesentliche Anlagenteile:
— Vorklärung,
— Zwischen-und Schlammpumpwerk,
— Neubau Schlamm- und Beschickungspumpwerk mit Schaltanlagenraum,
— SBR-Becken,
— Sauerstoffeintrag,
— Festbettanlage inkl. Rohabwasserpumpwerk, Spülwasserbehandlung und Prozesswasserspeicher,
— Schieber und Kontrollschächte,
— Kabelschacht- und Leerrohrsystem,
— Die Leistungen sind in bestehenden und in neu erstellten Bauwerken auszuführen.
Umbau der Kläranlage Duisburg-Huckingen durch Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (SBR-Pufferbiologie) und Verfahrenstechnische Anpassung der vorhandenen Festbettfiltrationsanlage in Teilbereichen.
Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlage für folgende wesentliche Anlagenteile:
— Vorklärung,
— Zwischen-und Schlammpumpwerk,
— Neubau Schlamm- und Beschickungspumpwerk mit Schaltanlagenraum,
— SBR-Becken,
— Sauerstoffeintrag,
— Festbettanlage inkl. Rohabwasserpumpwerk, Spülwasserbehandlung und Prozesswasserspeicher,
— Schieber und Kontrollschächte,
— Kabelschacht- und Leerrohrsystem,
— Die Leistungen sind in bestehenden und in neu erstellten Bauwerken auszuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasserbehandlungsanlage📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Schaltanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Vertragserfüllung:
5,0 % der Brutto-Angebotssumme
Gewährleistung:
3,0 % der Brutto-Schlussrechnungssumme
Vertragsstrafen:
1.) Leistungsverzug: 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme/Werktag,
max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme
2.) Verstoß gem. der §§ 4 oder 8 TVgG-NRW. 1 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, bei mehreren Verstößen max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme.
1.) Leistungsverzug: 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme/Werktag,
max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme
2.) Verstoß gem. der §§ 4 oder 8 TVgG-NRW. 1 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, bei mehreren Verstößen max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau der Kläranlage Duisburg-Huckingen durch Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (SBR-Pufferbiologie) und Verfahrenstechnische Anpassung der vorhandenen Festbettfiltrationsanlage in Teilbereichen.
Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlage für folgende wesentliche Anlagenteile:
— Vorklärung,
— Zwischen-und Schlammpumpwerk,
— Neubau Schlamm- und Beschickungspumpwerk mit Schaltanlagenraum,
— SBR-Becken,
— Sauerstoffeintrag,
— Festbettanlage inkl. Rohabwasserpumpwerk, Spülwasserbehandlung und Prozesswasserspeicher,
— Schieber und Kontrollschächte,
— Kabelschacht- und Leerrohrsystem,
— Die Leistungen sind in bestehenden und in neu erstellten Bauwerken auszuführen.
Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlagen.
In den v. g. Arbeiten fallen folgende Leistungen an:
— 3 Schaltanlagen mit insgesamt ca. 37 Schalt- und Verteilerschränke
— 13 Frequenzumrichter bis 55 kW
— 4 USV-Anlagen
— Ausrüstungen für die Anbindung der Anlagen an den vorhandenen redundanten Zentralrechner (redundantes S7-417H-System) und Leittechnik, bestehend aus ET200M -, E/A- und Feldbus Systemen für die Anbindungen der Peripherie, mit Anbindung über einen redundanten Bus an das bestehende Leitsystem der Kläranlage, Umfang ca. 15.000 Datenpunkte.
— Ausrüstungen für die Anbindung der Anlagen an den vorhandenen redundanten Zentralrechner (redundantes S7-417H-System) und Leittechnik, bestehend aus ET200M -, E/A- und Feldbus Systemen für die Anbindungen der Peripherie, mit Anbindung über einen redundanten Bus an das bestehende Leitsystem der Kläranlage, Umfang ca. 15.000 Datenpunkte.
Softwareleistungen gehören nicht zum Lieferumfang, ein Datentest und die Inbetriebnahme ist gemeinsam mit dem Softwareersteller vorzusehen.
— Mess- und Analysengeräte
B. 8 St. Sauerstoffmessungen, 8 St. Niveauerfassungen, 1 St. Phosphatmessung, 2 St. Feststoffmessung, 5 St. Redox- und Leitfähigkeitsmessung, 8 St. MID – und eine Sonden-Mengenmessungen bis DN 900, 4 St. pH-Messungen, 4. St. NOx-N-Messungen, 4 St. NH4-N-Messungen, 4 St. Schlammspiegelmessungen, 6 St. Überflutungsmeldungen, 6 St. Trockenlaufschutz in Pumpensaugleitungen, 2 Drucküberwachungen, Anschluss beigestellter Mess- und Steuergeräten
B. 8 St. Sauerstoffmessungen, 8 St. Niveauerfassungen, 1 St. Phosphatmessung, 2 St. Feststoffmessung, 5 St. Redox- und Leitfähigkeitsmessung, 8 St. MID – und eine Sonden-Mengenmessungen bis DN 900, 4 St. pH-Messungen, 4. St. NOx-N-Messungen, 4 St. NH4-N-Messungen, 4 St. Schlammspiegelmessungen, 6 St. Überflutungsmeldungen, 6 St. Trockenlaufschutz in Pumpensaugleitungen, 2 Drucküberwachungen, Anschluss beigestellter Mess- und Steuergeräten
— Beleuchtung (40 St. Außenleuchten, 20 St. Lichtmasten), Steckdosenkombinationen usw.
— Installationsmaterial; Verkabelung (Gesamtlänge ca. 32.100 m, 0,8mm bis 5 x 150 qmm), Innen- und Außenverlegung
— 530 m Kabelrinnen und Steigetrassen, brandsichere Schottungen
— Blitzschutz- und Potentialausgleich
— Demontieren und an anderer Stelle wieder montieren von 5 St. Schalt- und SPS – Felder.
Dauer: 404 Tage
Zusätzliche Informationen:
Vertragserfüllung:
5,0 % der Brutto-Angebotssumme
Gewährleistung:
3,0 % der Brutto-Schlussrechnungssumme
Vertragsstrafen:
1.) Leistungsverzug: 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme/Werktag,
max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme
2.) Verstoß gem. der §§ 4 oder 8 TVgG-NRW. 1 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, bei mehreren Verstößen max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Duisburg Huckingen; Kaiserswerther Str. ; 47259; Duisburg-Huckingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a) Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
b) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen.
c) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) Pkt. 1-8 VOB/A gemäß Formblatt F5.
Die AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (min. 4 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist (min. 1 Mio. EUR/Jahr), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt F2 (§ 6a EU Nr. 2c) VOB/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (min. 4 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist (min. 1 Mio. EUR/Jahr), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt F2 (§ 6a EU Nr. 2c) VOB/A).
b) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(Eigenerklärung gemäß Formblatt F10)
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindest-deckungssumme für Personen- und Sachschäden 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindest-deckungssumme für Personen- und Sachschäden 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
c) Eigenerklärung gemäß Formblatt F4 über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Eigenerklärung gemäß Formblatt F4 über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG
Die AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a) Benennung der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (hier: Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlagen in Abwasserreinigungsanlagen (Wasserweg und Schlammweg)) mit Angabe des Rechnungswertes, der Auftraggeberin und der Leistungszeit gemäß Formblatt F1 (§ 6a EU Nr. 3a) VOB/A).
a) Benennung der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (hier: Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlagen in Abwasserreinigungsanlagen (Wasserweg und Schlammweg)) mit Angabe des Rechnungswertes, der Auftraggeberin und der Leistungszeit gemäß Formblatt F1 (§ 6a EU Nr. 3a) VOB/A).
Bei vorgesehenen Unternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
Bei vorgesehenen Unternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
b) Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal gemäß Formblatt F3 (§ 6a EU Nr. 3g) VOB/A).
b) Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal gemäß Formblatt F3 (§ 6a EU Nr. 3g) VOB/A).
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die das Unternehmen des Bauwerks verfügt (§ 6a EU Nr. 3b) VOB/A).
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die das Unternehmen des Bauwerks verfügt (§ 6a EU Nr. 3b) VOB/A).
d) Nachweis der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht verfügt.
e) Es sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen anhand eines Lebenslaufs nachzuweisen (§ 6a EU Nr. 3e) VOB/A).
f) Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz (Formblatt F7).
Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 4 VOB/A).
Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 4 VOB/A).
g) Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gemäß Formblatt F6.
h) Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft (Formblatt F8).
i) Eigenerklärung nach § 15 Abs. 5 TVgG – NRW i. V. m. § 19 Abs. 3 MiLoG anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges gemäß Formblatt F9.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach §5 Abs. 1 des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu ersetzen (§ 6a Abs. (2) Nr. 7 VOB/A).
Die AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen in der Regel von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen, jedoch nicht von der Beachtung der Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW).
Mindeststandards:
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 9 TVgG – NRW davon abhängig gemacht, dass die gemäß der §§ 4 und 8 TVgG – NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen eingereicht werden.
Wird eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, oder 8 TVgG – NRW nicht innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin und von dieser auch für die bereits bekannten Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften vorgelegt oder werden die nach § 7 TVgG NRW i. V. m. § 6 Verordnung zur Durchführung des TVgG NRW zu erbringenden Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin vorgelegt, so wird ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Wird eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, oder 8 TVgG – NRW nicht innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin und von dieser auch für die bereits bekannten Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften vorgelegt oder werden die nach § 7 TVgG NRW i. V. m. § 6 Verordnung zur Durchführung des TVgG NRW zu erbringenden Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin vorgelegt, so wird ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
a) Verpflichtungserklärung der Bieterin nach § 4 TVgG – NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen
b) Verpflichtungserklärung der Bieterin nach § 8 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Famili.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Bieter anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0211475-3131📞
E-Mail: vkrhld-d@bezrg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 211475-3989 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Ausschlusswirkungen des §160 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Ausschlusswirkungen des §160 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 157-324768 (2017-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau der Kläranlage Duisburg-Huckingen durch Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (SBR-Pufferbiologie) und Verfahrenstechnische Anpassung der vorhandenen Festbettfiltrationsanlage in Teilbereichen.
Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlage für folgende wesentliche Anlagenteile:
— Vorklärung,
— Zwischen- und Schlammpumpwerk,
— Neubau Schlamm- und Beschickungspumpwerk mit Schaltanlagenraum,
— SBR-Becken,
— Sauerstoffeintrag,
— Festbettanlage inkl. Rohabwasserpumpwerk, Spülwasserbehandlung und Prozesswasserspeicher,
— Schieber und Kontrollschächte,
— Kabelschacht- und Leerrohrsystem,
— Die Leistungen sind in bestehenden und in neu erstellten Bauwerken auszuführen.
Umbau der Kläranlage Duisburg-Huckingen durch Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (SBR-Pufferbiologie) und Verfahrenstechnische Anpassung der vorhandenen Festbettfiltrationsanlage in Teilbereichen.
Elektro- und MSR-technische Ausrüstung zum Umbau und Erweiterung der Kläranlage inkl. peripherer Anlage für folgende wesentliche Anlagenteile:
— Vorklärung,
— Zwischen- und Schlammpumpwerk,
— Neubau Schlamm- und Beschickungspumpwerk mit Schaltanlagenraum,
— SBR-Becken,
— Sauerstoffeintrag,
— Festbettanlage inkl. Rohabwasserpumpwerk, Spülwasserbehandlung und Prozesswasserspeicher,
— Schieber und Kontrollschächte,
— Kabelschacht- und Leerrohrsystem,
— Die Leistungen sind in bestehenden und in neu erstellten Bauwerken auszuführen.
Gesamtwert des Auftrags: 1680095.43 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragserfüllung:
5 % der Brutto-Angebotssumme
Gewährleistung:
3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme
Vertragsstrafen:
1.) Leistungsverzug: 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme/Werktag max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme;
2.) Verstoß gem. der §§ 4 oder 8 TVgG-NRW. 1 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, bei mehreren Verstößen max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme.
1.) Leistungsverzug: 0,3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme/Werktag max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme;
2.) Verstoß gem. der §§ 4 oder 8 TVgG-NRW. 1 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, bei mehreren Verstößen max. 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Zwischen- und Schlammpumpwerk,
— 3 Schaltanlagen mit insgesamt ca. 37 Schalt- und Verteilerschränke,
— 13 Frequenzumrichter bis 55 kW,
— 4 USV-Anlagen,
— Ausrüstungen für die Anbindung der Anlagen an den vorhandenen redundanten Zentralrechner (redundantes S7-417H-System) und Leittechnik, bestehend aus ET200M –, E/A- und Feldbus Systemen für die Anbindungen der Peripherie, mit Anbindung über einen redundanten Bus an das bestehende Leitsystem der Kläranlage, Umfang ca. 15 000 Datenpunkte.
— Ausrüstungen für die Anbindung der Anlagen an den vorhandenen redundanten Zentralrechner (redundantes S7-417H-System) und Leittechnik, bestehend aus ET200M –, E/A- und Feldbus Systemen für die Anbindungen der Peripherie, mit Anbindung über einen redundanten Bus an das bestehende Leitsystem der Kläranlage, Umfang ca. 15 000 Datenpunkte.
— Mess- und Analysengeräte B. 8 St. Sauerstoffmessungen, 8 St. Niveauerfassungen, 1 St. Phosphatmessung, 2 St. Feststoffmessung, 5 St. Redox- und Leitfähigkeitsmessung, 8 St. MID – und eine Sonden-Mengenmessungen bis DN 900, 4 St. pH-Messungen, 4. St. NOx-N-Messungen, 4 St. NH4-N-Messungen, 4 St. Schlammspiegelmessungen, 6 St. Überflutungsmeldungen, 6 St. Trockenlaufschutz in Pumpensaugleitungen, 2 Drucküberwachungen, Anschluss beigestellter Mess- und Steuergeräten
— Mess- und Analysengeräte B. 8 St. Sauerstoffmessungen, 8 St. Niveauerfassungen, 1 St. Phosphatmessung, 2 St. Feststoffmessung, 5 St. Redox- und Leitfähigkeitsmessung, 8 St. MID – und eine Sonden-Mengenmessungen bis DN 900, 4 St. pH-Messungen, 4. St. NOx-N-Messungen, 4 St. NH4-N-Messungen, 4 St. Schlammspiegelmessungen, 6 St. Überflutungsmeldungen, 6 St. Trockenlaufschutz in Pumpensaugleitungen, 2 Drucküberwachungen, Anschluss beigestellter Mess- und Steuergeräten
— Beleuchtung (40 St. Außenleuchten, 20 St. Lichtmasten), Steckdosenkombinationen usw.,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 211475-3131📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.