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Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Hinweise und Angaben zur Nachweiserbringung:
Hinweis: Eigenerklärung nachfolgend „EE“, Formblatt „FB“ abgekürzt.
Die Eignung ist durch EE zur Eignung gemäß FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE) oder durch Vorlage eines entspr. gültigen Zertifikats zur Präqualifikation nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE) angegebenen Bescheinigungen/Nachweise nach Aufforderung innerhalb der von Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen:
1. EE über Eintragung in einem Berufsregister. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt eine ent-sprechende Erklärung;
2. EE, ob über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt ist und/oder ein Insolvenzplan rechtskräftig festgestellt ist (FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE);
3. EE, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE);
4. EE zur Zuverlässigkeit, wonach:
a) nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Be-werber in Frage stellt (z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 Strafgesetzbuch StBG), wirksa-mes vorläufiges Berufsverbot (§ 132a Strafprozessordnung StPO), wirksame Gewerbeun-tersagung (§ 35 Gewerbeordnung GewO) oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteils-gewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpres-sung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung techni-scher Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (FB „EE zur Eignung“);
b) der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. (FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE);
5. Eigenerklärung, wonach die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Bei-träge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ord-nungsgemäß erfüllt wurde (FB „EE zur Eignung“ (KommEU(L)EigE);
6. EE über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (FB „EE zur Eignung“ (Kom-mEU(L)EigE);
7. EE:
a) dass keine wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen wurden (FB „Befähigung zur Berufsausübung und Vergabesperre“) und
b) ob eine Vergabesperre besteht (FB „Befähigung zur Berufsausübung und Vergabesperre“);
8. EE, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. bei Vorliegen von Ausschlussgründen Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen wurden (FB „Erklärung zu §§ 123 ff. GWB“).