Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung für die FF Waldkirchen

Stadt Waldkirchen

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-23 Auftragsbekanntmachung
2018-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind gem.DIN 14530-22, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tanklöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waldkirchen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 94065
Postort: Waldkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.waldkirchen.de 🌏
E-Mail: guenter.schoenberger@waldkirchen.de 📧
Telefon: +49 858120221 📞
Fax: +49 858120213 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-524467
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind gem.DIN 14530-22, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung gem.DIN 14530-22, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Aufbaus ür ein Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung gem.DIN 14530-22, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Beladung gem.DIN 14530-22, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Referenznummer: 10-2244.324-49
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waldkirchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung oder EEE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben in den letzten drei Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzangaben gleichen Normtyps (mindestens drei)
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-08 📅
Öffnungsort: Besprechungsraum Rathaus Stadt Waldkirchen
Ort des Eröffnungstermins: Besprechungsraum Rathaus Stadt Waldkirchen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Waldkirchen
Herrn Günter Schobesberger
Adresse des Käuferprofils: https://www.dittlmann.de/downloads.html 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dittlmann.de/tlf-3000-fuer-die-stadt-waldkirchen.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10-2244.324-49

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 248-524467 (2017-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 626,74 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-114097
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 248-524467
ABl. S-Ausgabe: 51

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (700)
2. Technische Beschafenheit/Ausführung/Verarbeitung (100)
3. Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit (25)
4. Funktionalität/Einsetzbarkeit/Handling (50)
5. Umweltverträglichkeit (100)
6. Kundendienst/Garantie (25)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-28 📅
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Graf Arco Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: Albert Ziegler GmbH
Postanschrift: Memminger Straße 28
Postort: Giengen/Brenz
Postleitzahl: 89537
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 051-114097 (2018-03-12)