Beschaffung von einem hochgeländegängigen Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) – Beschaffung von einem hochgeländegängigen Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000)

Stadt Bad Oeynhausen über den Kreis Minden-Lübbecke

Beschaffung von einem hochgeländegängigen Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-19 Auftragsbekanntmachung
2018-01-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung: Beschaffung von einem hochgeländegängigen Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Minden-Lübbecke 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Oeynhausen über den Kreis Minden-Lübbecke
Postanschrift: Portastraße 13
Postleitzahl: 32423
Postort: Minden
Kontakt
Internetadresse: http://www.badoeynhausen.de/ 🌏
E-Mail: submissionen@minden-luebbecke.de 📧
Telefon: +49 57180724400 /+49 57180724401 📞
Fax: +49 57180730863 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-22 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 182-372238
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die Eröffnung findet nicht öffentlich statt. Es sind keine Bieter zur Eröffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochgeländegängiges Fahrgestell, passend für einen feuerwehrtechnischen Aufbau TLF 3000
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Hochgeländegängiges Fahrgestell, passend für einen feuerwehrtechnischen Aufbau TLF 3000.
Dauer: 140 Tage
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau TLF 3000 für ein hochgeländegängiges Fahrgestell
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Feuerwehrtechnischer Aufbau TLF 3000 für ein hochgeländegängiges Fahrgestell.
Bezeichnung des Loses: Beladung für ein TLF 3000
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Beladung für ein TLF 3000.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Eröffnung findet nicht öffentlich statt. Es sind keine Bieter zur Eröffnung zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Submissionsstelle des Kreises Minden-Luebbecke
Dokumente URL: www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1
genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB
nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der Bieter den geltend gemachten Verstoß
gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist dann nicht mehr
rechtzeitig, wenn:
— der Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt, jedoch nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle
gerügt hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke
Postanschrift: Portastraße 13
Postort: Minden
Postleitzahl: 32423
Telefon: +49 57180724450 📞
E-Mail: submissionen@minden-luebbecke.de 📧
Fax: +49 57180734450 📠
Internetadresse: http://minden-luebbecke.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 182-372238 (2017-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von einem hochgeländegängigen Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000)
Gesamtwert des Auftrags: 310 132 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-036705
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 182-372238
ABl. S-Ausgabe: 18

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochgeländegängiges Fahrgestell, passend für einen feuerwehrtechnischen Aufbau TLF 3000
Feuerwehrtechnischer Aufbau TLF 3000 für ein hochgeländegängiges Fahrgestell
Beladung für ein TLF 3000

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Einfache Richtwertmethode
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-18 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist dann nicht mehr rechtzeitig, wenn:
— Der Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, jedoch nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 018-036705 (2018-01-24)