BLB AC/Aachen/RWTH Cluster Aix la Chapelle (CLAIX)/MSR-Technik-Gebäudeautomation 005-17-00655

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen

Im IT-Center der RWTH Aachen wird ein neuer Hochleistungsrechner im Bestandrechnzentrum aufgebaut. Für den neuen Hochleistungsrechner wird eine neue Versorgungsstruktur im Bestand errichtet.
Elektroinstallation und Nachrichtentechnik.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Schaltanlagen
Referenznummer: 005-17-00655
Kurze Beschreibung:
Im IT-Center der RWTH Aachen wird ein neuer Hochleistungsrechner im Bestandrechnzentrum aufgebaut. Für den neuen Hochleistungsrechner wird eine neue Versorgungsstruktur im Bestand errichtet. Elektroinstallation und Nachrichtentechnik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Schaltanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW NL Aachen
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Str.10
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPUYYNYLT2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 137-280524
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 228-414664
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYLT2.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im IT-Center der RWTH Aachen wird ein neuer Hochleistungsrechner im Bestandrechnzentrum aufgebaut. Für den neuen Hochleistungsrechner wird eine neue Versorgungsstruktur im Bestand errichtet.
Elektroinstallation und Nachrichtentechnik.
Im IT-Center der RWTH Aachen wird ein neuer Hochleistungsrechner
standsrechenzentrum aufgebaut. Für den
neue Versorgungsstruktur im Bestand
— Schaltschank mit 6 Feldern,
— Erneuerung der Kabel von sich im Bestand befindlichen Komponenten,
— ca. 3 Brandschutzklappen,
— 1 EC Ventilator,
— ca. 4 Rauchmelder,
— ca. 1 Zuluftklappe,
— ca. 26 Pumpenanschlüsse,
— ca. 45 Temperaturfühler,
— ca. 4 Druckwächter,
— ca. 4 Frostwächter,
— ca. 3 Klappen,
— ca. 4 Ventile,
— ca. 2 Mischventile,
— 6 Präzisionsklimaschrank,
— ca. 3 Differenzdruckfühler,
— ca. 4 Kombifühler Raum Fe,
— ca. 4 Kombifühler Warmgang Feuchte und Temperatur,
— ca. 4 Kombifühler Doppelboden Feuchte und Temperatur,
— 1 Wandschrank,
— Fernkälte Provisorium mit Regelung,
— ca. 58m Kabeltrasse 100x100,
— ca. 3m Steigetrasse 100x100,
— ca. 75m Kabeltrasse 150x60,
— ca. 1m Steigetrasse 150x60,
— ca. 13m Kabeltrasse 200x60,
— ca. 2m Steigetrasse 200x60,
— ca. 60m Kabeltrasse 300,
— ca. 14m Steigetrasse 300x100,
— ca. 6m Kabeltrasse 600x,
— ca. 1m Steigetrasse 600x60.
Dienstleistung Programmierung und Inbetriebnahme
— Dienstleistung Aufschaltung auf Gebäudetechnik.
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Cluster Aix la Chapelle (CLAIX); Seffenter Weg 23; 52070; Aachen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Mehr anzeigen
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des TVgG NRW in den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen sowie Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Mehr anzeigen
Die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben auf besonderes Verlangen der Vergabestellt innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist eine Verpflichtungserklärung zu „Tariftreue und Mindestentlohnung“ und eine Verpflichtungserklärung „Frauenförderung/Beruf/Familie“ abzugeben. Die ent-sprechenden Muster finden Sie bei den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Aachen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
Kontakt
Internetadresse: www.evergabe.nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPUYYNYLT2 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 137-280524 (2017-07-18)