Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl. www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe aus drei etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils drei Jahre im Panel verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten aus dem Panel aus und wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über drei Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Siehe VU.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Servicestelle Vergabe
Telefon: +49 228-300-3771📞
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bmvi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1833/G13: Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2018
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und...”
Kurze Beschreibung
Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl. www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe aus drei etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils drei Jahre im Panel verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten aus dem Panel aus und wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über drei Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 281 891 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn bzw. Sitz des AN.
Beschreibung der Beschaffung:
“Wiederholungsleistungen:
Der AN hat folgende Leistungen zu erbringen:
AP 1: Festnetz-Stichprobe/Anwerbung/Erhebung
AP 2: Mobilfunk-Stichprobe...”
Beschreibung der Beschaffung
Wiederholungsleistungen:
Der AN hat folgende Leistungen zu erbringen:
AP 1: Festnetz-Stichprobe/Anwerbung/Erhebung
AP 2: Mobilfunk-Stichprobe /Anwerbung/Erhebung
AP 3: Online-Fragebogen für das Internet und für mobile Endgeräte
AP 4: Aufbereitung und Weitergabe der Daten
AP 5: Dokumentationen/Abstimmungsgespräche
Verfahren Art des Verfahrens
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die eine Wiederholung bestehender Bauleistungen/Dienstleistungen darstellen und unter den strengen Bedingungen der Richtlinie in Auftrag gegeben werden
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Bei der Ausschreibung der MOP-Erhebung Kohorte 2017 wurde in der Auftragsbekanntmachung unter Abschnitt II.2.14) sowie unter Punkt 4 der...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Bei der Ausschreibung der MOP-Erhebung Kohorte 2017 wurde in der Auftragsbekanntmachung unter Abschnitt II.2.14) sowie unter Punkt 4 der Leistungsbeschreibung auf ein weiteres Vergabeverfahren mit folgendem Wortlaut hingewiesen: „Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung wird dem AG gem. § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, die o.a. Leistungen, für eine neue Kohorte, binnen drei Jahre nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wiederholt an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat."
Die für die „MOP-Erhebung Kohorte 2018“ zu erbringenden Leistungen sind identisch zu den Leistungen der „MOP-Erhebung Kohorte 2017“ – nur für eine weitere Kohorte (Kohorte 2018). Um zeitnah mit der Anwerbung der Kohorte 2018 beginnen zu können und so den Fortbestand der MOP-Zeitreihe zu gewährleisten, soll der bisherige AN der „MOP-Erhebung Kohorte 2017“ (FE 70.936/2017) ebenfalls die Leistungen der „MOP-Erhebung Kohorte 2018“ (FE 70.937/2018) erbringen und schnellstmöglich mit der Arbeit beginnen.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 080-154288
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1833/G13
Titel: Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2018
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kantar Deutschland GmbH
Postanschrift: Landsberger Straße 284
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 281 891 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 228-300-3774📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2018 - Erhebung der Alltagsmobilität (2018-2020) sowie der Pkw-Fahrleistungen und...”
Titel
„Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2018 - Erhebung der Alltagsmobilität (2018-2020) sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche
2018/S156-358587
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Titel:
“„Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2018 - Erhebung der Alltagsmobilität (2018-2020) sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn bzw. Sitz des AN
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl. www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe aus drei etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils 3 Jahre im Panel verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten aus dem Panel aus und wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Die befragten Haushalte und Personen zeichnen ihre Mobilität eine Woche in einem Tagebuch auf.
Haushalte mit mindestens einem Pkw in der Stichprobe sollen außerdem ein Tankbuch bzw. ein Ladebuch über acht Wochen führen. Das MOP ermöglicht mit diesem Ansatz insbesondere die Identifizierung von Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Weil jeder Haushalt 3 Jahre an der Erhebung teilnimmt, sind auch Analysen individueller Verhaltensänderungen – beispielsweise Reaktionen auf veränderte Kraftstoffpreise – möglich. Im Zusammenspiel mit der MiD als großer Querschnittserhebung (vgl. www.mobilitaet-in-deutschland.de) ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und verkehrsplanerische Entscheidungen.
Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über drei Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Institut wird die anonymisierten Daten in die Zeitreihe des Mobilitätspanels einspeisen. Die entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen anonymisierten Datensätze des Mobilitätspanels werden Dritten über die Clearingstelle Verkehr im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gemäß den Datennutzungsbedingungen des BMVI zur Verfügung gestellt.
Um die Konsistenz der Längsschnitterhebung zu sichern, wird das bisherige Erhebungsdesign für eine Kohorte im gleichen Umfang wie ab der Kohorte 2013 fortgeführt. Dabei sollen die ergänzten Erhebungsbausteine und realisierten Anpassungen an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen beibehalten werden:
— zur Erhöhung der Belastbarkeit bzw. der Differenzierungsmöglichkeiten der Analysen soll die ab Kohorte 2013 erhöhte Fallzahl der Nettostichprobe beibehalten werden;
— zur Verbesserung der Repräsentativität soll die Festnetz-Stichprobe ebenfalls durch eine Mobilfunk-Stichprobe ergänzt sowie ein Online-Fragebogen angeboten werden;
— für Elektrofahrzeuge der Haushalte ist ein Ladebuch alternativ zum Tankbuch anzubieten.
Der Vertrag wird für eine Kohorte (Kohorte 2018) für eine Laufzeit von drei Erhebungsjahren geschlossen (Erhebungsjahre der Alltagsmobilität 2018-2020 sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche 2020-2021).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-358587
Auftragsvergabe
Titel:
“„Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2018 - Erhebung der Alltagsmobilität (2018-2020) sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: München, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 281 891 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 179-432893 (2020-09-10)