Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik. Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände: Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration) Liefergegenstand 2: Dienstleistungen (Feinkonzeption, Projektmanagement) Liefergegenstand 3: Schulungen Liefergegenstand 4: Spezifische Schnittstellen Liefergegenstand 5: Systemservice über einen Zeitraum von 4 Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: 2000005348 / S813036
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände:
Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration)
Liefergegenstand 2: Dienstleistungen (Feinkonzeption, Projektmanagement)
Liefergegenstand 3: Schulungen
Liefergegenstand 4: Spezifische Schnittstellen
Liefergegenstand 5: Systemservice über einen Zeitraum von 4 Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände:
Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration)
Liefergegenstand 5: Systemservice über einen Zeitraum von 4 Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 89-233-784990 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
1. Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → eInvoicing zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
2. Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 11.12.2017, 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
3. Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft natürlich alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbständig und in alleiniger Verantwortung.
4. Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB iVm. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware für Eingangsrechnungsverarbeitung, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Der Auftragsgegenstand beruht auf einer Gesetzesvorgabe, welche Ende 2019 in Kraft tritt und deutlich in bestehende Standardprozesse zur Rechnungsverarbeitung eingreift. Laut Marktanalyse gibt es weder bereits ausgereifte Standardlösungen, die sich an bayer. Gesetzgebung orientieren und sich auf dem Markt durchsetzen konnten, noch Best Practices anderer vergleichbarer Kommunen. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
5. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Auch wenn alle Eigenbetriebe ein eigenes SAP-System nutzen, in welches das eInvoicing-System integriert werden muss, erwartet der AG Synergieeffekte und soweit möglich, ein einheitliches eInvoicing-System, das parallel für alle Eigenbetriebe genutzt werden kann. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
1. Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → eInvoicing zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
2. Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 11.12.2017, 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
3. Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft natürlich alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbständig und in alleiniger Verantwortung.
4. Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB iVm. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware für Eingangsrechnungsverarbeitung, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Der Auftragsgegenstand beruht auf einer Gesetzesvorgabe, welche Ende 2019 in Kraft tritt und deutlich in bestehende Standardprozesse zur Rechnungsverarbeitung eingreift. Laut Marktanalyse gibt es weder bereits ausgereifte Standardlösungen, die sich an bayer. Gesetzgebung orientieren und sich auf dem Markt durchsetzen konnten, noch Best Practices anderer vergleichbarer Kommunen. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
5. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Auch wenn alle Eigenbetriebe ein eigenes SAP-System nutzen, in welches das eInvoicing-System integriert werden muss, erwartet der AG Synergieeffekte und soweit möglich, ein einheitliches eInvoicing-System, das parallel für alle Eigenbetriebe genutzt werden kann. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände:
Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration)
Die genannten Eigenbetriebe schreiben die Lieferung, Installation, Anpassung (Customizing) und Pflege einer Standardanwendung zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration aus. Unter Vollintegration wird verstanden, dass alle Funktionsbausteine des eInvoicing-Systems so in SAP integriert sind, dass ein Anwender diese direkt in der SAP-GUI nutzen kann. Dies gilt auch für die Steuerung der Scan-Funktionen, die OCR/Validierung und die Teilnahme an SAP-Workflow (Freigabeprozesse).
Die genannten Eigenbetriebe schreiben die Lieferung, Installation, Anpassung (Customizing) und Pflege einer Standardanwendung zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration aus. Unter Vollintegration wird verstanden, dass alle Funktionsbausteine des eInvoicing-Systems so in SAP integriert sind, dass ein Anwender diese direkt in der SAP-GUI nutzen kann. Dies gilt auch für die Steuerung der Scan-Funktionen, die OCR/Validierung und die Teilnahme an SAP-Workflow (Freigabeprozesse).
Ziel ist es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich muss das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System muss spätestens ab dem 2.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag möglich ist. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw. mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wird erwartet, dass dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des Bieters Berücksichtigung findet.
Ziel ist es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich muss das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System muss spätestens ab dem 2.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag möglich ist. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw. mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wird erwartet, dass dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des Bieters Berücksichtigung findet.
Leistungsgegenstand sind hierbei:
Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration):
Der Liefergegenstand 1 umfasst die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung, die Erstellung des Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft in allen Eigenbetrieben (inkl. Test und Dokumentation). Im Einzelnen sind folgende Bestandteile beinhaltet: SAP-integriertes eInvoicing-Produktiv-, Test- sowie Entwicklungs-/Customizingsystem, Scan-Lösung, OCR- und Validierungslösung, Installation und Customizing aller eInvoicing-Softwarekomponenten, Einrichten der Berechtigungsstrukturen und SAP Workflow-Prozesse, Testunterstützung, Dokumentation.
Der Liefergegenstand 1 umfasst die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung, die Erstellung des Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft in allen Eigenbetrieben (inkl. Test und Dokumentation). Im Einzelnen sind folgende Bestandteile beinhaltet: SAP-integriertes eInvoicing-Produktiv-, Test- sowie Entwicklungs-/Customizingsystem, Scan-Lösung, OCR- und Validierungslösung, Installation und Customizing aller eInvoicing-Softwarekomponenten, Einrichten der Berechtigungsstrukturen und SAP Workflow-Prozesse, Testunterstützung, Dokumentation.
Der Bieter verpflichtet sich, das Gesamtsystem zusammen mit Vertretern der Eigenbetriebe im Detail zu planen und diese Planung in Form eines Feinkonzeptes zu dokumentieren.
Seitens des Bieters gibt es eine Projektleitung, die als Single Point of Contact für die Projektleitung des Auftraggebers die Bereitstellung der Liefergegenstände beim Auftraggeber koordiniert und während der Projektlaufzeit ansprechbar ist.
Liefergegenstand 3: Schulungen: Der Liefergegenstand umfasst die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulungen zum eInvoicing-System für:
— technische Administratoren,
— fachliche Administratoren,
— Mitarbeiter Kreditorenmanagement,
— Feststellungsbefugte.
Liefergegenstand 5: Systemservice: Service und Wartung des Gesamtsystems sind für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems zu erbringen. Zu den Aufgaben des Systemservice gehören die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Liefergegenstand 5: Systemservice: Service und Wartung des Gesamtsystems sind für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems zu erbringen. Zu den Aufgaben des Systemservice gehören die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen:
— Optionale Dienstleistungen: Der Bieter steht auch über die Abnahme hinaus für Aufgaben z.B. für die individuelle Weiterentwicklung des Systems bereit.
— Optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen sollte, dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind.
— Optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key User-Schulung), welche als Multiplikator dient.
— Optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 377493.20 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der vierjährigen Vertragslaufzeit ist eine viermalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr möglich.
Beschreibung der Optionen:
Die Inanspruchnahme folgender Leistungen behält sich der Auftraggeber vor:
a) Optionale Dienstleistungen: Der Bieter steht auch über die Abnahme hinaus für Aufgaben z. B. für die individuelle Weiterentwicklung des Systems bereit.
b) Optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen sollte, dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind.
c) Optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key User-Schulung), welche als Multiplikator dient.
d) Optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen www.muenchen.de/vgst3 -> eInvoicing. Der Link gilt auch für III.1.2
und III.1.3.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → eInvoicing zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
1. Die in nachfolgender Beschreibung genannten zusätzlichen Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → eInvoicing zum Download bereitgestellt. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten weiterhin auch Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
2. Eventuell auftretende Bewerberfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 11.12.2017, 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
3. Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft natürlich alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbständig und in alleiniger Verantwortung.
3. Der Auftraggeber (AG) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insb. bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtl. aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge/Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der AG trifft natürlich alle relevanten Entscheidungen dieses Verfahrens selbständig und in alleiniger Verantwortung.
4. Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB iVm. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware für Eingangsrechnungsverarbeitung, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Der Auftragsgegenstand beruht auf einer Gesetzesvorgabe, welche Ende 2019 in Kraft tritt und deutlich in bestehende Standardprozesse zur Rechnungsverarbeitung eingreift. Laut Marktanalyse gibt es weder bereits ausgereifte Standardlösungen, die sich an bayer. Gesetzgebung orientieren und sich auf dem Markt durchsetzen konnten, noch Best Practices anderer vergleichbarer Kommunen. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
4. Abweichung vom Standardverfahren: Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und Nicht Offenes Verfahren“ gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB iVm. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware für Eingangsrechnungsverarbeitung, die in einer Vielzahl von spezifischen Anforderungen angepasst werden muss. Der Auftragsgegenstand beruht auf einer Gesetzesvorgabe, welche Ende 2019 in Kraft tritt und deutlich in bestehende Standardprozesse zur Rechnungsverarbeitung eingreift. Laut Marktanalyse gibt es weder bereits ausgereifte Standardlösungen, die sich an bayer. Gesetzgebung orientieren und sich auf dem Markt durchsetzen konnten, noch Best Practices anderer vergleichbarer Kommunen. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
5. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Auch wenn alle Eigenbetriebe ein eigenes SAP-System nutzen, in welches das eInvoicing-System integriert werden muss, erwartet der AG Synergieeffekte und soweit möglich, ein einheitliches eInvoicing-System, das parallel für alle Eigenbetriebe genutzt werden kann. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
5. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Auch wenn alle Eigenbetriebe ein eigenes SAP-System nutzen, in welches das eInvoicing-System integriert werden muss, erwartet der AG Synergieeffekte und soweit möglich, ein einheitliches eInvoicing-System, das parallel für alle Eigenbetriebe genutzt werden kann. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige
Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben
und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den
Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der
betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 226-470245
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangs-rechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände:
Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration)
Liefergegenstand 2: Dienstleistungen (Feinkonzeption, Projektmanagement)
Liefergegenstand 3: Schulungen
Liefergegenstand 4: Spezifische Schnittstellen
Liefergegenstand 5: Systemservice über einen Zeitraum von 4 Jahren mit der Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Liefergegenstand 6: optionale Leistungen
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangs-rechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Auftragsgegenstand sind die folgenden Liefergegenstände:
Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration)
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um Pflichtfelder handelt, wird jeweils der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um Pflichtfelder handelt, wird jeweils der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangs-rechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer Standardsoftware zur IT-gestützten Eingangs-rechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration – „eInvoicing-System“ – für die folgenden Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München (LHM): Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Münchner Stadtentwässerung (MSE), Markthallen München (MHM), Münchner Kammerspiele (MK) sowie it@M – Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik.
Liefergegenstand 6: optionale Leistungen
Ziel ist es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich muss das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System muss spätestens ab dem 02.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag möglich ist. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw. mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wird erwartet, dass dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des Bieters Berücksichtigung findet.
Ziel ist es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich muss das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System muss spätestens ab dem 02.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag möglich ist. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw. mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wird erwartet, dass dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des Bieters Berücksichtigung findet.
Liefergegenstand 3: Schulungen: der Liefergegenstand umfasst die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulungen zum eInvoicing-System für:
Liefergegenstand 4: spezifische Schnittstellen
Liefergegenstand 5: Systemservice: Service und Wartung des Gesamtsystems sind für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Zu den Aufgaben des Systemservice gehören die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Liefergegenstand 5: Systemservice: Service und Wartung des Gesamtsystems sind für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit einer optionalen viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Zu den Aufgaben des Systemservice gehören die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Liefergegenstand 6: optionale Leistungen:
— optionale Dienstleistungen: der Bieter steht auch über die Abnahme hinaus für Aufgaben z. B. für die individuelle Weiterentwicklung des Systems bereit,
— optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen sollte, dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind,
— optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key User-Schulung), welche als Multiplikator dient,
— optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
a) optionale Dienstleistungen: der Bieter steht auch über die Abnahme hinaus für Aufgaben z. B. für die individuelle Weiterentwicklung des Systems bereit;
b) optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen sollte, dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind;
c) optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key User-Schulung), welche als Multiplikator dient;
d) optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-15 📅
Name: Conet Business Consultants GmbH
Postanschrift: Schwieberdinger Str. 52
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2018/S 239-545835 (2018-12-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wiederherstellung nach Software-Versagen📦
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M, Geschäftsleitung
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um Pflichtfelder handelt, wird jeweils der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der Wert der Änderung wurde in tatsächlicher Höhe erfasst.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um Pflichtfelder handelt, wird jeweils der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der Wert der Änderung wurde in tatsächlicher Höhe erfasst.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Eigenbetriebe der LHM (AWM, MSE, it@M) schrieben die Lieferung, Installation, Anpassung (Customizing) und Pflege einer Standardanwendung zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration aus. Unter Vollintegration wurde verstanden, dass alle Funktionsbausteine des eInvoicing-Systems so in SAP integriert sind, dass ein Anwender diese direkt in der SAP-GUI nutzen kann. Dies galt auch für die Steuerung der Scan Funktionen, die OCR/Validierung und die Teilnahme an SAP-Workflow (Freigabeprozesse). Ziel war es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich musste das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System musste spätestens ab dem 2.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt werden. Dabei war zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag möglich war. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw. mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wurde erwartet, dass dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des Bieters Berücksichtigung findet. Leistungsgegenstand waren hierbei:
Die Eigenbetriebe der LHM (AWM, MSE, it@M) schrieben die Lieferung, Installation, Anpassung (Customizing) und Pflege einer Standardanwendung zur IT-gestützten Eingangsrechnungsverarbeitung mit SAP-Vollintegration aus. Unter Vollintegration wurde verstanden, dass alle Funktionsbausteine des eInvoicing-Systems so in SAP integriert sind, dass ein Anwender diese direkt in der SAP-GUI nutzen kann. Dies galt auch für die Steuerung der Scan Funktionen, die OCR/Validierung und die Teilnahme an SAP-Workflow (Freigabeprozesse). Ziel war es, den Bearbeitungsprozess von Eingangsrechnungen in den Eigenbetrieben komplett digital abzubilden und dabei den Erfassungsaufwand von Rechnungsdaten, die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten sowie die Buchungsqualität zu optimieren. Zusätzlich musste das Einbinden von internen Belegen möglich sein. Das System musste spätestens ab dem 2.11.2019 in allen Eigenbetrieben produktiv genutzt werden. Dabei war zu berücksichtigen, dass eine rollierende Einführung (die Eigenbetriebe nacheinander anzubinden) bis zu diesem Stichtag möglich war. Durch eine stufenweise Einführung wird das System mit Produktivsetzung zunächst von einem eingeschränkten Nutzerkreis bzw. mit einem begrenzten Belegvolumen eingesetzt. Es wurde erwartet, dass dies bei der Abrechnung der Lizenz- und Supportkosten seitens des Bieters Berücksichtigung findet. Leistungsgegenstand waren hierbei:
— Liefergegenstand 1: System (Standardsoftware, Konfiguration, Customizing, Integration):
Der Liefergegenstand 1 umfasst die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung, die Erstellung des Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft in allen Eigenbetrieben (inkl. Test und Dokumentation). Im Einzelnen waren folgende Bestandteile beinhaltet: SAP-integriertes eInvoicing Produktiv-, Test- sowie Entwicklungs-/Customizingsystem, Scan-Lösung, OCR- und Validierungslösung, Installation und Customizing aller eInvoicing-Softwarekomponenten, Einrichten der Berechtigungsstrukturen und SAP Workflow-Prozesse, Testunterstützung, Dokumentation.
Der Liefergegenstand 1 umfasst die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung, die Erstellung des Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft in allen Eigenbetrieben (inkl. Test und Dokumentation). Im Einzelnen waren folgende Bestandteile beinhaltet: SAP-integriertes eInvoicing Produktiv-, Test- sowie Entwicklungs-/Customizingsystem, Scan-Lösung, OCR- und Validierungslösung, Installation und Customizing aller eInvoicing-Softwarekomponenten, Einrichten der Berechtigungsstrukturen und SAP Workflow-Prozesse, Testunterstützung, Dokumentation.
Der Bieter verpflichtete sich, das Gesamtsystem zusammen mit Vertretern der Eigenbetriebe im Detail zu planen und diese Planung in Form eines Feinkonzeptes zu dokumentieren. Seitens des Bieters gibt es eine Projektleitung, die als Single Point of Contact für die Projektleitung des Auftraggebers die Bereitstellung der Liefergegenstände beim Auftraggeber koordiniert und während der Projektlaufzeit ansprechbar ist.
Der Bieter verpflichtete sich, das Gesamtsystem zusammen mit Vertretern der Eigenbetriebe im Detail zu planen und diese Planung in Form eines Feinkonzeptes zu dokumentieren. Seitens des Bieters gibt es eine Projektleitung, die als Single Point of Contact für die Projektleitung des Auftraggebers die Bereitstellung der Liefergegenstände beim Auftraggeber koordiniert und während der Projektlaufzeit ansprechbar ist.
— Liefergegenstand 3: Schulungen:
Der Liefergegenstand umfasste die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulungen zum eInvoicing-System für:
—— technische Administratoren;
—— fachliche Administratoren;
—— Mitarbeiter Kreditorenmanagement;
—— Feststellungsbefugte.
— Liefergegenstand 4: Spezifische Schnittstellen.
— Liefergegenstand 5: Systemservice:
Service und Wartung des Gesamtsystems sind für einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abnahme des Gesamtsystems zu erbringen. Zu den Aufgaben des Systemservice gehören die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
— Liefergegenstand 6: Optionale Leistungen:
—— Optionale Dienstleistungen: Der Bieter steht auch über die Abnahme hinaus für Aufgaben z. B. für die individuelle Weiterentwicklung des Systems bereit;
—— Optionale Lizenzen für Scan-Clients, falls sich herausstellen sollte, dass die vorhandenen Scan-Clients nicht ausreichend sind;
—— Optionale Schulungen für eine bestimmte Anwendergruppe (Key User-Schulung), welche als Multiplikator dient;
—— Optionaler Systemservice für das eInvoicing-System: Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit kann der Vertrag für den laufenden Systemservice viermalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M, Geschäftsleitung
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Wert der Änderung wurde in tatsächlicher Höhe erfasst.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge) im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge) im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).