EKF – Energie- und Klimafonds - Begleitforschung zum KfW-Programm Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager und Energetische Quartiersversorgung (Nr. 432 und IKK Nr. 201/IKU Nr. 202)

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

6 Jahre nach dem Start hat sich das Förderprogramm KfW 432 hinsichtlich möglicher Gebietskulissen, technischer Quartierslösungen, Wirtschaftlichkeitsfragen und Akteurskonstellationen einerseits etabliert, andererseits aber auch aufgrund seines offenen Förderansatzes in seiner Konsistenz und Zielorientierung deutlich weiterentwickelt. Vielfältige Fragestellungen - insbesondere auch zur Umsetzung der Konzepte in den Quartieren - machen eine Fortführung einer Begleitforschung sinnvoll. Eine zeitnahe Rückkopplung und öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von lokalen Ergebnissen zum Beispiel zur Eigentümeransprache oder im Zusammenhang mit Finanzierungsstrukturen und Wirtschaftlichkeitsfragen hat sich bewährt. Eine fortgeführte, der Programmentwicklung entsprechend angepasste verbreiterte Analyse soll weiterhin im Selbstverständnis des „lernenden Programms“ zur Verbesserung der Abläufe bei der KfW, in den Förderquartieren, zur weiteren Verbreitung des Programms und damit der Optimierung der CO-Reduktion auf Basis von quartiersbezogenen Sanierungsmaßnahmen führen. Das soll Gegenstand und Aufgabe der „Begleitforschung KfW 432 Energetische Stadtsanierung II“ sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
1. ProjektdarstellungDas KfW-Programm Energetische Stadtsanierung hat sich mit den Bestandteilen Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager sowie der energetischen Quartiersversorgung seit der Einführung 2011 als zentrales Förderprogramm zur integrierten energetischen Quartierssanierung und -versorgung in den Kommunen etabliert. Das Programm KfW 432 verfolgt einen integrierten Ansatz: Unter Einbindung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Aspekte werden Energiesparpotenziale im Rahmen von Sanierungskonzepten aufgezeigt und konkrete Umsetzungsmaßnahmen abgeleitet. Mit mittlerweile rund 700 geförderten Konzepten, rund 170 Sanierungsmanagements und rund 360 Projekten der energetischen Quartiersversorgung haben die Förderprogramme mittlerweile bundesweite Bedeutung erlangt. Für sie werden jährlich Fördermittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung gestellt.Als zentrale Ressortforschungseinrichtung u. a. für Fragen einer nachhaltig integrierten Stadtentwicklung hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Auftrag des BMUB seit 2013 eine Begleitforschung beauftragt. Kernaufgabe dieser ersten Begleitforschung war die Begleitung und Auswertung von bundesweit 63 Pilotquartieren, die zum Programmstart gemeinsam mit den Ländern ausgewählt und auf den Weg gebracht wurden. Darüber hinaus hat die Begleitforschung auch Aufgaben der programmbezogenen Kommunikation und Wissenstransfers übernommen und erste Erkenntnisse zur Umsetzung der Konzepte und zum Aufgabenfeld des Sanierungsmanagements zusammengestellt (www.energetische-stadtsanierung.info).6 Jahre nach dem Start hat sich das Förderprogramm KfW 432 hinsichtlich verschiedener Gebietskulissen, technischer Quartierslösungen, Wirtschaftlichkeitsfragen und Akteurskonstellationen einerseits etabliert, andererseits aber weiterentwickelt. Vielfältige Fragestellungen - insbesondere auch zur Umsetzung der Konzepte in den Quartieren - machen die Fortführung einer Begleitforschung auf Basis der Weiterentwicklung des Programms notwendig und sinnvoll. Auch die Programme KfW 201/202 haben ihre Förderansätze verändert und sollen im Rahmen der Begleitforschung untersucht werden. Die Ergebnisse der laufenden Evaluierungen durch die KfW werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.Bewährt hat sich eine zeitnahe Rückkopplung und öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von Ergebnissen zum Beispiel zur Eigentümeraktivierung oder im Zusammenhang mit Finanzierungsstrukturen und Wirtschaftlichkeitsfragen. Vor dem Hintergrund des integrierten energetischen Ansatzes und der heterogenen Förderlandschaft in den Ländern besteht auf bei den Akteuren vor Ort ein besonderer Bedarf an qualifiziert und strukturiert aufbereiteten Informationen und Arbeitshilfen. Dies betrifft insbesondere Fragen zum Einsatz und zur Kombination von Fördermitteln, zu Fachveranstaltungen sowie Fragen zu Literatur und Methoden. Auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit steigt das Interesse an den Programmen, ein Teil der Materialien ist daher auch auf Englisch zu erstellen.Die beabsichtigte verbreiterte Analyse des Programms KfW 432 soll zur Verbesserung der Verfahrensabläufe, zur weiteren öffentlichkeitswirksamen Verbreitung des Programms und damit der Optimierung der CO2-Reduktion auf Basis von quartiersbezogenen Sanierungsmaßnahmen führen. Gegenstand und Aufgabe der Begleitforschung ist daher sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Einbringung von fachlicher Expertise in nationale und mögliche internationale Anfragen und Projekte. Darüber hinaus soll mit der Begleitforschung II der investive Programmteil der Energetischen Stadtsanierung „IKK/IKU Quartiersversorgung“ (KfW-Progranmm-Nr.:201/202) zur Förderung nachhaltiger Investitionen in die Energieeffizienzverbesserung kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser-, und Abwassersysteme verstärkt analysiert werden. Alle Aktivitäten sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.Um dem Anforderungsprofil gerecht werden zu können, wird eine Agentur/ein Forschungsnehmer gesucht, die/der fachlich-wissenschaftliche, organisatorisch-koordinierende sowie medien-kommunikative und moderierende Kompetenzen bündeln kann. Die Bildung von Bietergemeinschaften und/oder die Einbindung von Unterauftragnehmern wird als sinnvoll erachtet.2. Aufgabendarstellung2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, ZeitschieneFür das Programm KfW 432 soll die zweite Phase der Begleitforschung die Herangehensweise der ersten Begleitforschungsperiode fortsetzen und weiterentwickeln. Bei der Auswahl der näher zu untersuchenden Projekte ist der Weiterentwicklung des Programms in den vergangenen Jahren Rechnung zu tragen. Für die Programme KfW 201/202 sind Herangehensweisen zu entwickeln, die den unten aufgeführten Forschungsfragen gerecht werden.Folgende Teilschritte sollen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Sie sind im Laufe des Verhandlungsverfahrens ggf. zu konkretisieren und zu modifizieren.A) Aufbereitung und Strukturierung der Pilotprojekte— Eine repräsentative Auswahl der Förderanträge für Quartierskonzepte soll nach Quartierstypen, Konzeptformen, Handlungsansätzen, Akteursgruppen und Finanzierungsformen kategorisiert, mit einem Beobachtungsraster ausgewertet und dokumentiert werden. Dabei können BBSR-Wohnungsmarktindikatoren zusätzliche Differenzierungsmerkmale darstellen. Bereisungen und Onlinebefragungen sollen bei bis zu 20- 30 Förderquartieren stattfinden. Die Dauer und Intensität der Beobachtung einzelner Quartiere soll im Projektverlauf mehrfach neu bewertet werden,— Eine Abstimmung bei der Entwicklung des Beobachtungsrasters mit den Bundesländern als Co-Finanzierer und verantwortlichen Instanzen für andere stadtentwicklungsspezifische Förderinstrumente ist sicherzustellen.B) Fachlicher Austausch und Unterstützung— Die Basis der Begleitforschung liegt in der beratenden Vernetzung und gegenseitiger positiver Beeinflussung innerhalb einzelner Förderquartiere im Sinne des „voneinander Lernens“. Über ein generelles Anspracheangebot durch den Auftragnehmer an die Akteure und Förderinteressierten in den Quartieren vor Ort hinaus sind die vorgesehenen Veranstaltungen und Workshops geeignete Austauschplattformen. Sie münden in einer online- und printbasierten Ergebnisaufbereitung, die sowohl für die Förderquartiere als auch für die Institutionen im Programmumfeld verwertbar sind. Dazu sind die in Teilschritt A) aufbereiteten Inhalte in einschlägigen Medienformen so zu organisieren, zu moderieren und publizistisch aufzubereiten, dass eine für alle beteiligten Quartiere und den Auftraggeber transparente, erkenntnisreiche Informationsbasis zu den vorhandenen Förderinhalten entsteht. Vorhandene Formate sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.C) Fachliche Ergebnisaufbereitung— siehe auch Print und Online.Interne und externe programmbegleitende UnterstützungZur weiteren Verbreitung des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ soll eine öffentlichkeitswirksame Aufbereitung laufender Ergebnisse dienen.Konkret gehören dazu u. a.:— Unterstützung und Teilnahme an regelmäßigen Jour-Fixe-Terminen des BMUB mit den jeweiligen zuständigen Landesministerien (2 x jährlich),— Zuarbeit zu Expertenrunden,— Zuarbeit zur vorgesehenen Programmevaluierung durch die KfW,— Teilnahme und Ergebnisaufbereitung für die regelmäßigen Jour-Fixe-Termine mit BBSR/BMUB/KfW (4 x jährlich),— Vorbereitung und Teilnahme an einem jährlich durch die BMUB-Klimaschutzinitiative im Herbst durchgeführten Erfahrungsaustausch zwischen Sanierungs- und Klimaschutzmanagern,— Vertretung des Programms bei nationalen und internationalen Veranstaltungen in enger Absprache mit dem AG (ist zu dokumentieren),— Erstellung von Beiträgen in Fachpublikationen und laufende fachliche Unterstützung des Aufraggebers.Optionale LeistungenDer AG stellt einen gesonderten Betrag zur Finanzierung von forschungsbedingten Zusatzaufwendungen für die Modell-/Pilotquartiere (Aufwandsentschädigungspauschalen für Sach- und Reisekosten für die aktive Beteiligung bei Veranstaltungen, Bereisungen und der Bearbeitung von Forschungsfragen durch den AN) sowie für andere zusätzlich anfallende Aufwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit u. ä. zur Verfügung. Die Bewirtschaftung dieses Budgets ist vom AN durchzuführen.Die hierfür vom AN zu erbringende Leistung ist nach Stunden zu kalkulieren und wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.ForschungsfragenEinstieg in die energetische Quartierssanierung— Welche Faktoren begünstigen die Entscheidung für eine energetische Quartierssanierung/die Erstellung von Sanierungskonzepten?— Welche Rolle spielen neue Geschäftsmodelle in der Energieversorgung, z.B. bei lokalen Energieversorgungsunternehmen oder Wohnungsgesellschaften bei der Entscheidung, ein Konzept zu beantragen?— Inwieweit unterscheidet sich die Bearbeitungstiefe und die Ausarbeitung von unterschiedlichen Versorgungsvarianten in den einzelnen Quartierskonzepten? Besteht die Gefahr, dass in den Konzepten „Standardlösungen“ vorgeschlagen werden, die ggf. zu schlechteren Ergebnissen/weniger Energieeinsparungen führen?— Potentialermittlung und energetische Quartiersbilanz: Welche Bilanzierungstools zur Feststellung der Ausgangsbasis und erreichten Einsparungen werden genutzt? Worin liegen die wesentlichen Unterschiede der verwendeten Methoden, insbesondere der CO2-Bilanzierung? Spielt die Art des Quartiers bei der Wahl des Bilanzierungs-Ansatzes eine Rolle? Kann die Begleitforschung mit weiteren Erkenntnissen zur Entwicklung einer standardisierten Bilanzierungsmethode beitragen ohne die Anwendungsvielfalt des Förderprogramms einzuschränken?— Wie viele Kommunen haben die Förderung mehrerer Quartierskonzepte (Folgequartiere) beantragt? Welche Faktoren spielten dabei eine Rolle?— Konnten die Folgequartiere von den Vorgänger-Quartieren lernen?— Welche Faktoren begünstigen interkommunale Konzeptansätze bzw. die parallele, abgestimmte Erstellung von Quartierskonzepten in mehreren Kommunen? Welche Rolle spielen Landkreise dabei?— Welche Faktoren begünstigen eine zügige Umsetzung der Konzepte? Wie lassen sich die oft langen Zeiträume bis zur Umsetzung verkürzen? Welche Konzepte haben sich für die Ansprache einzelner Akteursgruppen besonders bewährt?— Welche Erkenntnisse ergeben sich in Bezug auf Umsetzung, Verstetigung und Einsparzielen aus der fortgeführten Beobachtung einzelner erster Pilotquartiere?Das Sanierungsmanagement— Sind Defizite/Abweichungen bei der Umsetzung der Konzepte durch das Sanierungsmanagement erkennbar? Wie sind diese ggf. begründet? In welchem Umfang werden die Konzepte tatsächlich umgesetzt?— Warum kommt es ggf. nicht zu einer Umsetzung? Oder zu einer Umsetzung ohne Sanierungsmanagement?— Wie sind Sanierungsmanagements fachlich und personell aufgestellt? Welche Berufsgruppen sind vertreten? Sind Defizite erkennbar?— Lassen sich Unterschiede bzgl. der Umsetzungsgeschwindigkeit von Konzepten erkennen? Wie häufig werden Unteraufträge vergeben?Synergieeffekte/Kooperationen/übergreifende Themen— Wie viele Projekte kombinieren das Programm mit anderen Förderprogrammen?— Mit welchen Aktivitäten unterstützen die Bundesländer und ggf. Kommunen das Programm?— Gibt es Synergieeffekte mit der EFRE-Förderung?— Welche Kooperationsstrukturen entwickeln sich vor Ort zwischen Akteuren aus unterschiedlichen Förderprogrammen (z.B. Sanierungs-/Klimaschutzmanager)?— Lässt sich die Entstehung einer „Kultur der energetischen Stadtentwicklung“ beobachten?— Welche übergreifenden Themen bieten Kooperationsmöglichkeiten und wie lassen sich diese gezielt nutzen? (Beispiele: Smart City, Altersgerechte und sichere Gebäude und Quartiere, bezahlbares Wohnen, kommunaler Klimaschutz),— Welche laufenden Forschungsprogramme lassen Ergebnisse erwarten, die für den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung des Programms genutzt werden können?Energetische Quartiersversorgung (KfW 201/202)— Welche Faktoren begünstigen die Beantragung von Projekten im Rahmen der Quartiersversorgungen (KfW 201/202)?— Welche Synergieeffekte werden zwischen den Programmen KfW 432 und KfW 201/202 deutlich?— In welchen Quartierstypen werden bevorzugt Wärme bzw. Kälteversorgungsprojekte beantragt? In welchen Wasserver-/Abwasserentsorgungsprojekten? Wo liegen unerschlossene Potenziale?— Inwieweit spielen in den Projekten innovative Lösungen wie Nutzung von Abwärme/Power to Gas/Power to Heat/Kälteversorgung/andere Technologien eine Rolle?— Wie viele Projekte nutzten weitere Fördermöglichkeiten, d.h. über KfW 201/202 hinaus? Welche werden genutzt? Welche Rolle spielen Eigenmittel?2.2 Veranstaltungen (bei einer Projektlaufzeit von 3 Jahren, 8 Monaten)— 4 Regionalkonferenzen (jeweils 2 pro Jahr mit jeweils ca. 80 Teilnehmern in den ersten drei Jahren 2018-2020) sollen organisiert und durchgeführt werden.Bewährt hat sich eine dezentrale Ausrichtung in Kooperation mit den jeweiligen Landesministerien oder regionalen Akteuren zur besseren Erreichbarkeit der Zielgruppen aus Vertretern vorhandener und zukünftiger Fördergebiete. Sinnvoll kann ggf. auch eine thematische Schwerpunktsetzung sein. Die Einbeziehung politischer Vertreter/innen aus Bund, Ländern und Kommunen soll Bestandteil der Veranstaltung sein. Eine professionelle Vorbereitung inkl. Einladungsverteiler, Presse- u. Medieninformationen, Tagesordnung und Rahmenorganisation wird erwartet.— 4 Fachkonferenzen (ca. 50 Teilnehmer) mita) Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Betreibergesellschaften u. –genossenschaften, Schornsteinfegern;b) privaten u. kommunalen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, WEG/Verwaltungen;c) kommunalen Entscheidungsträgern, Fördermittelgebern und Finanzierern;d) Vertretern von Multiplikatoren von Einzeleigentümern (z. B. Haus & Grund, Verb. Priv. Bauherren, Kirchen bei Wohneigentumsgemeinschaften, Vereinen, Siedlerbünden),— Netzwerktreffen der Sanierungsmanagements: Abstimmung und Koordination, Zuarbeit zu und Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen der Klimaschutzinitiative des BMUB, der Länder bzw. deren thematisch damit Beauftragten und Koordination auf Bundesebene; ggf. Ausrichtung eines Netzwerktreffens pro Jahr, soweit Bedarf besteht.— 6 Fachwerkstätten (30-50 Teilnehmer), mit exemplarischen Fachbeiträgen aus den Förderquartieren und verschiedenen Themenschwerpunkten— Schließlich soll eine große Abschlussveranstaltung voraussichtlich Mai/Juni 2021 (ca. 200 Teilnehmer) in Berlin im BMUB unter Mitwirkung der KfW die zweite Phase der Begleitforschung finalisieren. Für diese Veranstaltung sind entsprechend vorzusehen:— Einladungen an Pilotprojekte, Ländervertreter/innen, Verbände, Fachöffentlichkeit— Ergebnispräsentation ausgewählter Konzepte aus den Pilotprojekten— Exemplarische Fachbeiträge aus den Pilotprojekten zu verschiedenen Förderkonzepten und Planungen— Podiumsdiskussion mit Akteuren aus den Quartieren, Verbandsvertretern, PolitikDie Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand von Einladungen und Programmflyer (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.Die Kosten für Catering, Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind ebenfalls gesondert auszuweisen und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis erstattet.Eine Konkretisierung wird im Angebot erwartet.3. Ergebnistransfer3.1 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für InternetbeiträgenFür die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell> Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:Monate nach Projektstart Form der BerichterstattungVoraussichtlich: 1.3.2018 Projektstart6 Monate 1. Aktualisierung18 Monate 2. Aktualisierung30 Monate 3. Aktualisierung44 Monate ArchivfassungBei Projektabschluss ist die Archivfassung für das Internet zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.Darüber hinaus ist das etablierte Internetportal www.energetische-stadtsanierung.info fortzuführen und einem Relaunch zu unterziehen (inhaltlicher Ausbau, modernerer Auftritt). Fortführung und Relaunch sollen auch die kürzere, englischsprachige Version der Seite umfassen. Das etablierte Logo ist weiter zu verwenden.— Zwecks Erhaltung anschaulich aufbereiteter Quartiersbeispiele sollten ausgewählte Pilotquartiere der ersten Begleitforschung in Abstimmung mit dem AN in ihrer Umsetzungsentwicklung weiterbeschrieben werden. Die anderen sollten als Anschauungsbeispiele erhalten werden.— Neue Projektbeispiele aus den aktuellen und laufenden Förderquartieren sollen indikatorengestützt als fachliche Stellvertreter identifiziert und aufbereitet werden.— Veranstaltungsdokumentationen der Regional- und Fachveranstaltungen sowie der Abstimmungs- gespräche— Zu den vorhandenen Arbeitshilfen (Ausschreibungen; Kooperationsvereinbarungen; Datenerhebungen) sind 4 – 5 weitere zu entwickeln und als pdf-Download aufzubereiten.— Standardplakate zur Unterstützung lokaler Veranstaltungen in den Quartieren sind zu erstellen und als pdf-Download aufzubereiten.— Der Flyer zum KfW-Programm 432 ist zu überarbeiten und neu aufzulegen (online barrierefrei und in 3 500 Druckexemplaren).— Einen Wissenspool zu online publizierten Fachthemen, Foren und wissenschaftlichen Quellen ist zu erstellen und einmal im Quartal zu aktualisieren; Querbezüge zu anderen Informationsportalen sind zu prüfen. Ein wöchentlich zu aktualisierender Veranstaltungskalender mit Hinweisen zu quartiers- und fachbezogenen Themenveranstaltungen ist aufzubauen bzw. vorzuhalten (ggf. regional u. thematisch zu strukturieren).— Das eingerichtete Fachforum auf der Internetseite für den Austausch der Quartiere untereinander und mit der Begleitforschung soll moderiert und mit verschiedenen Themensetzungen attraktiv gestaltet werden. Weitere web-basierte Formate (Twitter / Blogs) sind vorstellbar.— 3-4 Newsletter pro Jahr mit Themen aus den Projekten und dem Projektumfeld— Weitere oder alternative Vorschläge können im Angebot dargestellt werden.3.2 Publikationen – gemäß Gestaltungsrichtlinien des BMUB bzw. des BBSRDie Erstellung von Publikation(en) ist ein optionaler Bestandteil des Vertrags. Vorgesehen ist die Fortführung des Formats der bereits vorliegenden BMUB-Broschüren „Energetische Stadtsanierung in der Praxis I-III“ (abrufbar unter www.energetische-stadtsanierung.info sowie www.bmub.bund.de als Print bestellbar über www.bundesregierung.de). Es sind drei weitere Broschüren vorstellbar. Um flexibel auf individuelle Entwicklungen reagieren zu können, sind die Broschüren einzeln und optional zu kalkulieren. Ob und welche Leistungen beauftragt werden, entscheidet der Auftraggeber mit einem Vorlauf von 3 Monaten. Eine fachliche Abnahme erfolgt über das BBSR bzw. das BMUB-Fachreferat durch das Referat ÖA/BMUB und deren Gestaltungsrichtlinien zum Zeitpunkt der Umsetzung. Vorzusehen ist jeweils ein Druck von 5 000 Exemplaren sowie eine barrierefreie Online-Version.Eine englischsprachige Broschüre ist im DIN A 5 Format zu erstellen, die die wesentlichen Informationen zum Programm sowie einige ausgewählte Beispiele beinhaltet. 2 000 Druckexemplare sind vorzusehen. Die Broschüre kann sich an den Inhalten der bestehenden Ausstellung zu dem Programm orientieren.Zum Abschluss der Begleitforschung II ist ein Endbericht als BBSR-Onlinepublikation vorzulegen. Daneben sind in Absprache mit dem AG in einem gesonderten Papier Handlungsempfehlungen aufzubereiten.Bis zu 3 Veröffentlichungen in der Schriftenreihe des BMUB— Umfang: ca. 40 Seiten— Auflage: ca. 5 000 StückVeröffentlichung in der Schriftenreihe BMUB (Englisch)— Umfang: ca. 20 Seiten— Auflage: ca. 2 000 StückVeröffentlichung in der Schriftenreihe BBSR-Online-Publikation— Umfang: ca. 100 SeitenDie/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsschritte auszuführen (ggf.: jeweils für deutsche und - nach gesonderter Beauftragung - englische Fassung):— Redaktion— Graphische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter www.bbsr.bund.de Aktuell >Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) oder den dann geltenden Gestaltungsrichtlinien des BMUB— Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen, barrierefreien PDF (gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0). Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.— Druck (optional)— Versand (optional)Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Kurzfristiger Datenaustausch für Medien kann über den vom AG bereitgestellten BSCW-Server erfolgen.3.3 Weitere Aktivitäten für den Wissenstransfer— Kurzfilm zur Vorstellung des Förderprogramms, ggf. zweisprachigAnforderung an das Video nach den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Vorgaben des BMUB:— Auflösung: mind. 720p, besser 1 080p— Containerformat: MP4— Video-Codec: H.264— Videobitrate: 4-6 Mbps (720p), 6-8 Mbps (1 080p)— Feldreihenfolge: Progressiv— Bildfrequenzen: mind. 23,976 fps, max. 60 fps— Audioeinstellungen: AAC, 48 kHz, Stereo, 320 kbps— Untertitel: sind Pflicht und müssen ein und ausschaltbar sein.— Untertitelformate: SRT, WebVTT (empfohlen), DFXP/TTML, SCC, SAMI— Kurzlogo (Schriftzug „BMUB“) als dauerhafte oder temporäre Einblendung in einer der oberen Bildschirmecken erlaubt. Ein Planspiel anhand eines Modellquartiers soll als Grundvorlage zur lokalen Anwendung für förderinteressierte Kommunen bzw. Quartiere konzipiert werden. Das Planspiel soll Akteure auf Quartiersebene auf die Arbeit und Problemstellungen in der Energetischen Stadtsanierung vorbereiten. Der o.g. Kurzfilm kann dem Planspiel als Einführung vorangestellt werden, sollte aber auch ohne Planspiel verwendbar sein. Eine Arbeitshilfe zur eigenständigen Durchführung eines Planspiels auf Akteursebene ist zu entwickeln. Digitales Informationssystem inkl. digitaler Karte zu den Projekten des Förderprogramms Aktualisierung der BMUB-Wanderausstellung mit maximal 10 Roll Up-Tafeln (bisher 20 Roll Ups), davon sind 6 Tafeln auch auf Englisch zu produzieren. Erstellung von downloadfähigen Standardinformations-Roll-Ups zur Unterstützung von lokalen Veranstaltungen zu den Programmen4. BerichterstattungDie Berichte sind jeweils zu folgenden Zeitpunkten und in folgender Anzahl/folgendem Format vorzulegen:Zeitpunkt (Monate nach Projektbeginn) Art der Berichterstattung Anzahl/Format03 Monate 1. Sachstandsbericht pdf-Datei06 Monate 1. Zwischenbericht pdf-Datei12 Monate 2. Sachstandsbericht pdf-Datei18 Monate 2. Zwischenbericht pdf-Datei24 Monate 3. Sachstandsbericht pdf-Datei30 Monate 3. Zwischenbericht pdf-Datei36 Monate 4. Sachstandsbericht pdf-Datei40 Monate vorläufiger Endbericht pdf-Datei41 Monate Layout Endbericht BBSR-Onlinepublikation pdf-DateiDie Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:1. laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums2. tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte3. Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen4. Ergebnisse5. ZusammenfassungEventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).Auf die Erstellung des Endberichtes (Umfang: ca. 100 Seiten) ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR).Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:• Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.• Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.• Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.• Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.• Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.• Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.• Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.• Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.• Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt.• Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte, einschl. Fotos und Grafiken vorzulegen.• Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie pdf-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage).Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.Getrennt vom Endbericht sind- in einem gesonderten Papier - aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM oder über den benannten BSCW-Server zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Referat SD abzustimmen.Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente.Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu erbringen.Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen.Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC 2.0) sowie der Vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden. Der Auftraggeber lässt die gelieferten Dokumente durch einen externen Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC 2.0, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch SWD.Weiterführende Links.Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0:https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 – PDF/UA:https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf756 302,52
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Gesamtwert des Auftrags: 756 302,52 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de 🌏
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-491527
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/. Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html - Aktenzeichen: 10.08.80-17.1 und umfassen. Leistungsbeschreibung - Stand 30.11.2017; Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb; Angebotsformular; Roter Aufkleber; Mustervertrag;; Muster Bietergemeinschaftserklärung; Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien. Form der Teilnahmeanträge: Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Bewerbungsbogens zu erstellen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans. Oder Kopien sind nicht ausreichend. Er ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen. Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften, Fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das. Beifügen von AGBs des Bewerbers) führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Erläuterungen zur Bewertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind den, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Anlagen "Eignungskriterien" /. "Zuschlagskriterien" zu entnehmen. Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an. rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist Vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der Internetseite des BBSR. Veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen. Seiten veröffentlicht werden. Bewerber/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich. Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene. Teilnahmeanträge werden von der Vergabe ausgeschlossen. Sonstige Teilnahmebedingungen: Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung, der Leistungsbeschreibung -Stand: 30.11.2017 und den Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise beizufügen. Eine Vergütung für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge erfolgt nicht. Die eingereichten Teilnahmeanträge werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR. Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bewerbers an derselben Ausschreibung. — z.B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Abgabe des Teinahmeantrags der Gegenbeweis. Zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb. Gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die. Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Ein Muster für eine Bietergemeinschaftserklärung ist unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/ Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html -. Aktenzeichen: 10.08.84-17.1 abrufbar. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff. III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Eigenerklärungen. Von JEDEM Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.3 geforderten Eignungsnachweise. Sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, Nachzuweisen. Vertragsbedingungen: BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, die Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen. Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart. Hinweis zum Verfahren. Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren. Im Rahmen des jetzigen Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) ist zunächst lediglich der Teilnahmeantrag einzureichen. Ein qualifiziertes Angebot ist erst nach Aufforderung in der 2. Stufe des Verfahrens abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
6 Jahre nach dem Start hat sich das Förderprogramm KfW 432 hinsichtlich möglicher Gebietskulissen, technischer Quartierslösungen, Wirtschaftlichkeitsfragen und Akteurskonstellationen einerseits etabliert, andererseits aber auch aufgrund seines offenen Förderansatzes in seiner Konsistenz und Zielorientierung deutlich weiterentwickelt. Vielfältige Fragestellungen - insbesondere auch zur Umsetzung der Konzepte in den Quartieren - machen eine Fortführung einer Begleitforschung sinnvoll. Eine zeitnahe Rückkopplung und öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von lokalen Ergebnissen zum Beispiel zur Eigentümeransprache oder im Zusammenhang mit Finanzierungsstrukturen und Wirtschaftlichkeitsfragen hat sich bewährt. Eine fortgeführte, der Programmentwicklung entsprechend angepasste verbreiterte Analyse soll weiterhin im Selbstverständnis des „lernenden Programms“ zur Verbesserung der Abläufe bei der KfW, in den Förderquartieren, zur weiteren Verbreitung des Programms und damit der Optimierung der CO
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Menge oder Umfang:
1. Projektdarstellung
Das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung hat sich mit den Bestandteilen Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager sowie der energetischen Quartiersversorgung seit der Einführung 2011 als zentrales Förderprogramm zur integrierten energetischen Quartierssanierung und -versorgung in den Kommunen etabliert. Das Programm KfW 432 verfolgt einen integrierten Ansatz: Unter Einbindung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Aspekte werden Energiesparpotenziale im Rahmen von Sanierungskonzepten aufgezeigt und konkrete Umsetzungsmaßnahmen abgeleitet. Mit mittlerweile rund 700 geförderten Konzepten, rund 170 Sanierungsmanagements und rund 360 Projekten der energetischen Quartiersversorgung haben die Förderprogramme mittlerweile bundesweite Bedeutung erlangt. Für sie werden jährlich Fördermittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung gestellt.
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Als zentrale Ressortforschungseinrichtung u. a. für Fragen einer nachhaltig integrierten Stadtentwicklung hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Auftrag des BMUB seit 2013 eine Begleitforschung beauftragt. Kernaufgabe dieser ersten Begleitforschung war die Begleitung und Auswertung von bundesweit 63 Pilotquartieren, die zum Programmstart gemeinsam mit den Ländern ausgewählt und auf den Weg gebracht wurden. Darüber hinaus hat die Begleitforschung auch Aufgaben der programmbezogenen Kommunikation und Wissenstransfers übernommen und erste Erkenntnisse zur Umsetzung der Konzepte und zum Aufgabenfeld des Sanierungsmanagements zusammengestellt (www.energetische-stadtsanierung.info).
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6 Jahre nach dem Start hat sich das Förderprogramm KfW 432 hinsichtlich verschiedener Gebietskulissen, technischer Quartierslösungen, Wirtschaftlichkeitsfragen und Akteurskonstellationen einerseits etabliert, andererseits aber weiterentwickelt. Vielfältige Fragestellungen - insbesondere auch zur Umsetzung der Konzepte in den Quartieren - machen die Fortführung einer Begleitforschung auf Basis der Weiterentwicklung des Programms notwendig und sinnvoll. Auch die Programme KfW 201/202 haben ihre Förderansätze verändert und sollen im Rahmen der Begleitforschung untersucht werden. Die Ergebnisse der laufenden Evaluierungen durch die KfW werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
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Bewährt hat sich eine zeitnahe Rückkopplung und öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von Ergebnissen zum Beispiel zur Eigentümeraktivierung oder im Zusammenhang mit Finanzierungsstrukturen und Wirtschaftlichkeitsfragen. Vor dem Hintergrund des integrierten energetischen Ansatzes und der heterogenen Förderlandschaft in den Ländern besteht auf bei den Akteuren vor Ort ein besonderer Bedarf an qualifiziert und strukturiert aufbereiteten Informationen und Arbeitshilfen. Dies betrifft insbesondere Fragen zum Einsatz und zur Kombination von Fördermitteln, zu Fachveranstaltungen sowie Fragen zu Literatur und Methoden. Auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit steigt das Interesse an den Programmen, ein Teil der Materialien ist daher auch auf Englisch zu erstellen.
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Die beabsichtigte verbreiterte Analyse des Programms KfW 432 soll zur Verbesserung der Verfahrensabläufe, zur weiteren öffentlichkeitswirksamen Verbreitung des Programms und damit der Optimierung der CO2-Reduktion auf Basis von quartiersbezogenen Sanierungsmaßnahmen führen. Gegenstand und Aufgabe der Begleitforschung ist daher sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Einbringung von fachlicher Expertise in nationale und mögliche internationale Anfragen und Projekte. Darüber hinaus soll mit der Begleitforschung II der investive Programmteil der Energetischen Stadtsanierung „IKK/IKU Quartiersversorgung“ (KfW-Progranmm-Nr.:201/202) zur Förderung nachhaltiger Investitionen in die Energieeffizienzverbesserung kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser-, und Abwassersysteme verstärkt analysiert werden. Alle Aktivitäten sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
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Um dem Anforderungsprofil gerecht werden zu können, wird eine Agentur/ein Forschungsnehmer gesucht, die/der fachlich-wissenschaftliche, organisatorisch-koordinierende sowie medien-kommunikative und moderierende Kompetenzen bündeln kann. Die Bildung von Bietergemeinschaften und/oder die Einbindung von Unterauftragnehmern wird als sinnvoll erachtet.
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2. Aufgabendarstellung
2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
Für das Programm KfW 432 soll die zweite Phase der Begleitforschung die Herangehensweise der ersten Begleitforschungsperiode fortsetzen und weiterentwickeln. Bei der Auswahl der näher zu untersuchenden Projekte ist der Weiterentwicklung des Programms in den vergangenen Jahren Rechnung zu tragen. Für die Programme KfW 201/202 sind Herangehensweisen zu entwickeln, die den unten aufgeführten Forschungsfragen gerecht werden.
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Folgende Teilschritte sollen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Sie sind im Laufe des Verhandlungsverfahrens ggf. zu konkretisieren und zu modifizieren.
A) Aufbereitung und Strukturierung der Pilotprojekte
— Eine repräsentative Auswahl der Förderanträge für Quartierskonzepte soll nach Quartierstypen, Konzeptformen, Handlungsansätzen, Akteursgruppen und Finanzierungsformen kategorisiert, mit einem Beobachtungsraster ausgewertet und dokumentiert werden. Dabei können BBSR-Wohnungsmarktindikatoren zusätzliche Differenzierungsmerkmale darstellen. Bereisungen und Onlinebefragungen sollen bei bis zu 20- 30 Förderquartieren stattfinden. Die Dauer und Intensität der Beobachtung einzelner Quartiere soll im Projektverlauf mehrfach neu bewertet werden,
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— Eine Abstimmung bei der Entwicklung des Beobachtungsrasters mit den Bundesländern als Co-Finanzierer und verantwortlichen Instanzen für andere stadtentwicklungsspezifische Förderinstrumente ist sicherzustellen.
B) Fachlicher Austausch und Unterstützung
— Die Basis der Begleitforschung liegt in der beratenden Vernetzung und gegenseitiger positiver Beeinflussung innerhalb einzelner Förderquartiere im Sinne des „voneinander Lernens“. Über ein generelles Anspracheangebot durch den Auftragnehmer an die Akteure und Förderinteressierten in den Quartieren vor Ort hinaus sind die vorgesehenen Veranstaltungen und Workshops geeignete Austauschplattformen. Sie münden in einer online- und printbasierten Ergebnisaufbereitung, die sowohl für die Förderquartiere als auch für die Institutionen im Programmumfeld verwertbar sind. Dazu sind die in Teilschritt A) aufbereiteten Inhalte in einschlägigen Medienformen so zu organisieren, zu moderieren und publizistisch aufzubereiten, dass eine für alle beteiligten Quartiere und den Auftraggeber transparente, erkenntnisreiche Informationsbasis zu den vorhandenen Förderinhalten entsteht. Vorhandene Formate sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
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C) Fachliche Ergebnisaufbereitung
— siehe auch Print und Online.
Interne und externe programmbegleitende Unterstützung
Zur weiteren Verbreitung des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ soll eine öffentlichkeitswirksame Aufbereitung laufender Ergebnisse dienen.
Konkret gehören dazu u. a.:
— Unterstützung und Teilnahme an regelmäßigen Jour-Fixe-Terminen des BMUB mit den jeweiligen zuständigen Landesministerien (2 x jährlich),
— Zuarbeit zu Expertenrunden,
— Zuarbeit zur vorgesehenen Programmevaluierung durch die KfW,
— Teilnahme und Ergebnisaufbereitung für die regelmäßigen Jour-Fixe-Termine mit BBSR/BMUB/KfW (4 x jährlich),
— Vorbereitung und Teilnahme an einem jährlich durch die BMUB-Klimaschutzinitiative im Herbst durchgeführten Erfahrungsaustausch zwischen Sanierungs- und Klimaschutzmanagern,
— Vertretung des Programms bei nationalen und internationalen Veranstaltungen in enger Absprache mit dem AG (ist zu dokumentieren),
— Erstellung von Beiträgen in Fachpublikationen und laufende fachliche Unterstützung des Aufraggebers.
Optionale Leistungen
Der AG stellt einen gesonderten Betrag zur Finanzierung von forschungsbedingten Zusatzaufwendungen für die Modell-/Pilotquartiere (Aufwandsentschädigungspauschalen für Sach- und Reisekosten für die aktive Beteiligung bei Veranstaltungen, Bereisungen und der Bearbeitung von Forschungsfragen durch den AN) sowie für andere zusätzlich anfallende Aufwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit u. ä. zur Verfügung. Die Bewirtschaftung dieses Budgets ist vom AN durchzuführen.
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Die hierfür vom AN zu erbringende Leistung ist nach Stunden zu kalkulieren und wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Forschungsfragen
Einstieg in die energetische Quartierssanierung
— Welche Faktoren begünstigen die Entscheidung für eine energetische Quartierssanierung/die Erstellung von Sanierungskonzepten?
— Welche Rolle spielen neue Geschäftsmodelle in der Energieversorgung, z.B. bei lokalen Energieversorgungsunternehmen oder Wohnungsgesellschaften bei der Entscheidung, ein Konzept zu beantragen?
— Inwieweit unterscheidet sich die Bearbeitungstiefe und die Ausarbeitung von unterschiedlichen Versorgungsvarianten in den einzelnen Quartierskonzepten? Besteht die Gefahr, dass in den Konzepten „Standardlösungen“ vorgeschlagen werden, die ggf. zu schlechteren Ergebnissen/weniger Energieeinsparungen führen?
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— Potentialermittlung und energetische Quartiersbilanz: Welche Bilanzierungstools zur Feststellung der Ausgangsbasis und erreichten Einsparungen werden genutzt? Worin liegen die wesentlichen Unterschiede der verwendeten Methoden, insbesondere der CO
— Wie viele Kommunen haben die Förderung mehrerer Quartierskonzepte (Folgequartiere) beantragt? Welche Faktoren spielten dabei eine Rolle?
— Konnten die Folgequartiere von den Vorgänger-Quartieren lernen?
— Welche Faktoren begünstigen interkommunale Konzeptansätze bzw. die parallele, abgestimmte Erstellung von Quartierskonzepten in mehreren Kommunen? Welche Rolle spielen Landkreise dabei?
— Welche Faktoren begünstigen eine zügige Umsetzung der Konzepte? Wie lassen sich die oft langen Zeiträume bis zur Umsetzung verkürzen? Welche Konzepte haben sich für die Ansprache einzelner Akteursgruppen besonders bewährt?
— Welche Erkenntnisse ergeben sich in Bezug auf Umsetzung, Verstetigung und Einsparzielen aus der fortgeführten Beobachtung einzelner erster Pilotquartiere?
Das Sanierungsmanagement
— Sind Defizite/Abweichungen bei der Umsetzung der Konzepte durch das Sanierungsmanagement erkennbar? Wie sind diese ggf. begründet? In welchem Umfang werden die Konzepte tatsächlich umgesetzt?
— Warum kommt es ggf. nicht zu einer Umsetzung? Oder zu einer Umsetzung ohne Sanierungsmanagement?
— Wie sind Sanierungsmanagements fachlich und personell aufgestellt? Welche Berufsgruppen sind vertreten? Sind Defizite erkennbar?
— Lassen sich Unterschiede bzgl. der Umsetzungsgeschwindigkeit von Konzepten erkennen? Wie häufig werden Unteraufträge vergeben?
Synergieeffekte/Kooperationen/übergreifende Themen
— Wie viele Projekte kombinieren das Programm mit anderen Förderprogrammen?
— Mit welchen Aktivitäten unterstützen die Bundesländer und ggf. Kommunen das Programm?
— Gibt es Synergieeffekte mit der EFRE-Förderung?
— Welche Kooperationsstrukturen entwickeln sich vor Ort zwischen Akteuren aus unterschiedlichen Förderprogrammen (z.B. Sanierungs-/Klimaschutzmanager)?
— Lässt sich die Entstehung einer „Kultur der energetischen Stadtentwicklung“ beobachten?
— Welche übergreifenden Themen bieten Kooperationsmöglichkeiten und wie lassen sich diese gezielt nutzen? (Beispiele: Smart City, Altersgerechte und sichere Gebäude und Quartiere, bezahlbares Wohnen, kommunaler Klimaschutz),
— Welche laufenden Forschungsprogramme lassen Ergebnisse erwarten, die für den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung des Programms genutzt werden können?
Energetische Quartiersversorgung (KfW 201/202)
— Welche Faktoren begünstigen die Beantragung von Projekten im Rahmen der Quartiersversorgungen (KfW 201/202)?
— Welche Synergieeffekte werden zwischen den Programmen KfW 432 und KfW 201/202 deutlich?
— In welchen Quartierstypen werden bevorzugt Wärme bzw. Kälteversorgungsprojekte beantragt? In welchen Wasserver-/Abwasserentsorgungsprojekten? Wo liegen unerschlossene Potenziale?
— Inwieweit spielen in den Projekten innovative Lösungen wie Nutzung von Abwärme/Power to Gas/Power to Heat/Kälteversorgung/andere Technologien eine Rolle?
— Wie viele Projekte nutzten weitere Fördermöglichkeiten, d.h. über KfW 201/202 hinaus? Welche werden genutzt? Welche Rolle spielen Eigenmittel?
2.2 Veranstaltungen (bei einer Projektlaufzeit von 3 Jahren, 8 Monaten)
— 4 Regionalkonferenzen (jeweils 2 pro Jahr mit jeweils ca. 80 Teilnehmern in den ersten drei Jahren 2018-2020) sollen organisiert und durchgeführt werden.
Bewährt hat sich eine dezentrale Ausrichtung in Kooperation mit den jeweiligen Landesministerien oder regionalen Akteuren zur besseren Erreichbarkeit der Zielgruppen aus Vertretern vorhandener und zukünftiger Fördergebiete. Sinnvoll kann ggf. auch eine thematische Schwerpunktsetzung sein. Die Einbeziehung politischer Vertreter/innen aus Bund, Ländern und Kommunen soll Bestandteil der Veranstaltung sein. Eine professionelle Vorbereitung inkl. Einladungsverteiler, Presse- u. Medieninformationen, Tagesordnung und Rahmenorganisation wird erwartet.
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— 4 Fachkonferenzen (ca. 50 Teilnehmer) mit
a) Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Betreibergesellschaften u. –genossenschaften, Schornsteinfegern;
b) privaten u. kommunalen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, WEG/Verwaltungen;
c) kommunalen Entscheidungsträgern, Fördermittelgebern und Finanzierern;
d) Vertretern von Multiplikatoren von Einzeleigentümern (z. B. Haus & Grund, Verb. Priv. Bauherren, Kirchen bei Wohneigentumsgemeinschaften, Vereinen, Siedlerbünden),
— Netzwerktreffen der Sanierungsmanagements: Abstimmung und Koordination, Zuarbeit zu und Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen der Klimaschutzinitiative des BMUB, der Länder bzw. deren thematisch damit Beauftragten und Koordination auf Bundesebene; ggf. Ausrichtung eines Netzwerktreffens pro Jahr, soweit Bedarf besteht.
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— 6 Fachwerkstätten (30-50 Teilnehmer), mit exemplarischen Fachbeiträgen aus den Förderquartieren und verschiedenen Themenschwerpunkten
— Schließlich soll eine große Abschlussveranstaltung voraussichtlich Mai/Juni 2021 (ca. 200 Teilnehmer) in Berlin im BMUB unter Mitwirkung der KfW die zweite Phase der Begleitforschung finalisieren. Für diese Veranstaltung sind entsprechend vorzusehen:
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— Einladungen an Pilotprojekte, Ländervertreter/innen, Verbände, Fachöffentlichkeit
— Ergebnispräsentation ausgewählter Konzepte aus den Pilotprojekten
— Exemplarische Fachbeiträge aus den Pilotprojekten zu verschiedenen Förderkonzepten und Planungen
— Podiumsdiskussion mit Akteuren aus den Quartieren, Verbandsvertretern, Politik
Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand von Einladungen und Programmflyer (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
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Die Kosten für Catering, Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind ebenfalls gesondert auszuweisen und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis erstattet.
Eine Konkretisierung wird im Angebot erwartet.
3. Ergebnistransfer
3.1 Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträgen
Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell> Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
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Monate nach Projektstart Form der Berichterstattung
Voraussichtlich: 1.3.2018 Projektstart
6 Monate 1. Aktualisierung
18 Monate 2. Aktualisierung
30 Monate 3. Aktualisierung
44 Monate Archivfassung
Bei Projektabschluss ist die Archivfassung für das Internet zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
Darüber hinaus ist das etablierte Internetportal www.energetische-stadtsanierung.info fortzuführen und einem Relaunch zu unterziehen (inhaltlicher Ausbau, modernerer Auftritt). Fortführung und Relaunch sollen auch die kürzere, englischsprachige Version der Seite umfassen. Das etablierte Logo ist weiter zu verwenden.
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— Zwecks Erhaltung anschaulich aufbereiteter Quartiersbeispiele sollten ausgewählte Pilotquartiere der ersten Begleitforschung in Abstimmung mit dem AN in ihrer Umsetzungsentwicklung weiterbeschrieben werden. Die anderen sollten als Anschauungsbeispiele erhalten werden.
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— Neue Projektbeispiele aus den aktuellen und laufenden Förderquartieren sollen indikatorengestützt als fachliche Stellvertreter identifiziert und aufbereitet werden.
— Veranstaltungsdokumentationen der Regional- und Fachveranstaltungen sowie der Abstimmungs- gespräche
— Zu den vorhandenen Arbeitshilfen (Ausschreibungen; Kooperationsvereinbarungen; Datenerhebungen) sind 4 – 5 weitere zu entwickeln und als pdf-Download aufzubereiten.
— Standardplakate zur Unterstützung lokaler Veranstaltungen in den Quartieren sind zu erstellen und als pdf-Download aufzubereiten.
— Der Flyer zum KfW-Programm 432 ist zu überarbeiten und neu aufzulegen (online barrierefrei und in 3 500 Druckexemplaren).
— Einen Wissenspool zu online publizierten Fachthemen, Foren und wissenschaftlichen Quellen ist zu erstellen und einmal im Quartal zu aktualisieren; Querbezüge zu anderen Informationsportalen sind zu prüfen. Ein wöchentlich zu aktualisierender Veranstaltungskalender mit Hinweisen zu quartiers- und fachbezogenen Themenveranstaltungen ist aufzubauen bzw. vorzuhalten (ggf. regional u. thematisch zu strukturieren).
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— Das eingerichtete Fachforum auf der Internetseite für den Austausch der Quartiere untereinander und mit der Begleitforschung soll moderiert und mit verschiedenen Themensetzungen attraktiv gestaltet werden. Weitere web-basierte Formate (Twitter / Blogs) sind vorstellbar.
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— 3-4 Newsletter pro Jahr mit Themen aus den Projekten und dem Projektumfeld
— Weitere oder alternative Vorschläge können im Angebot dargestellt werden.
3.2 Publikationen – gemäß Gestaltungsrichtlinien des BMUB bzw. des BBSR
Die Erstellung von Publikation(en) ist ein optionaler Bestandteil des Vertrags. Vorgesehen ist die Fortführung des Formats der bereits vorliegenden BMUB-Broschüren „Energetische Stadtsanierung in der Praxis I-III“ (abrufbar unter www.energetische-stadtsanierung.info sowie www.bmub.bund.de als Print bestellbar über www.bundesregierung.de). Es sind drei weitere Broschüren vorstellbar. Um flexibel auf individuelle Entwicklungen reagieren zu können, sind die Broschüren einzeln und optional zu kalkulieren. Ob und welche Leistungen beauftragt werden, entscheidet der Auftraggeber mit einem Vorlauf von 3 Monaten. Eine fachliche Abnahme erfolgt über das BBSR bzw. das BMUB-Fachreferat durch das Referat ÖA/BMUB und deren Gestaltungsrichtlinien zum Zeitpunkt der Umsetzung. Vorzusehen ist jeweils ein Druck von 5 000 Exemplaren sowie eine barrierefreie Online-Version.
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Eine englischsprachige Broschüre ist im DIN A 5 Format zu erstellen, die die wesentlichen Informationen zum Programm sowie einige ausgewählte Beispiele beinhaltet. 2 000 Druckexemplare sind vorzusehen. Die Broschüre kann sich an den Inhalten der bestehenden Ausstellung zu dem Programm orientieren.
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Zum Abschluss der Begleitforschung II ist ein Endbericht als BBSR-Onlinepublikation vorzulegen. Daneben sind in Absprache mit dem AG in einem gesonderten Papier Handlungsempfehlungen aufzubereiten.
Bis zu 3 Veröffentlichungen in der Schriftenreihe des BMUB
— Umfang: ca. 40 Seiten
— Auflage: ca. 5 000 Stück
Veröffentlichung in der Schriftenreihe BMUB (Englisch)
— Umfang: ca. 20 Seiten
— Auflage: ca. 2 000 Stück
Veröffentlichung in der Schriftenreihe BBSR-Online-Publikation
— Umfang: ca. 100 Seiten
Die/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsschritte auszuführen (ggf.: jeweils für deutsche und - nach gesonderter Beauftragung - englische Fassung):
— Redaktion
— Graphische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter www.bbsr.bund.de Aktuell >Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) oder den dann geltenden Gestaltungsrichtlinien des BMUB
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— Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen, barrierefreien PDF (gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0). Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.
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— Druck (optional)
— Versand (optional)
Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.
Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Kurzfristiger Datenaustausch für Medien kann über den vom AG bereitgestellten BSCW-Server erfolgen.
3.3 Weitere Aktivitäten für den Wissenstransfer
— Kurzfilm zur Vorstellung des Förderprogramms, ggf. zweisprachig
Anforderung an das Video nach den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Vorgaben des BMUB:
— Auflösung: mind. 720p, besser 1 080p
— Containerformat: MP4
— Video-Codec: H.264
— Videobitrate: 4-6 Mbps (720p), 6-8 Mbps (1 080p)
— Feldreihenfolge: Progressiv
— Bildfrequenzen: mind. 23,976 fps, max. 60 fps
— Audioeinstellungen: AAC, 48 kHz, Stereo, 320 kbps
— Untertitel: sind Pflicht und müssen ein und ausschaltbar sein.
— Untertitelformate: SRT, WebVTT (empfohlen), DFXP/TTML, SCC, SAMI
— Kurzlogo (Schriftzug „BMUB“) als dauerhafte oder temporäre Einblendung in einer der oberen Bildschirmecken erlaubt.
Ein Planspiel anhand eines Modellquartiers soll als Grundvorlage zur lokalen Anwendung für förderinteressierte Kommunen bzw. Quartiere konzipiert werden. Das Planspiel soll Akteure auf Quartiersebene auf die Arbeit und Problemstellungen in der Energetischen Stadtsanierung vorbereiten. Der o.g. Kurzfilm kann dem Planspiel als Einführung vorangestellt werden, sollte aber auch ohne Planspiel verwendbar sein. Eine Arbeitshilfe zur eigenständigen Durchführung eines Planspiels auf Akteursebene ist zu entwickeln.
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Digitales Informationssystem inkl. digitaler Karte zu den Projekten des Förderprogramms
Aktualisierung der BMUB-Wanderausstellung mit maximal 10 Roll Up-Tafeln (bisher 20 Roll Ups), davon sind 6 Tafeln auch auf Englisch zu produzieren.
Erstellung von downloadfähigen Standardinformations-Roll-Ups zur Unterstützung von lokalen Veranstaltungen zu den Programmen
4. Berichterstattung
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Zeitpunkten und in folgender Anzahl/folgendem Format vorzulegen:
Zeitpunkt (Monate nach Projektbeginn) Art der Berichterstattung Anzahl/Format
03 Monate 1. Sachstandsbericht pdf-Datei
06 Monate 1. Zwischenbericht pdf-Datei
12 Monate 2. Sachstandsbericht pdf-Datei
18 Monate 2. Zwischenbericht pdf-Datei
24 Monate 3. Sachstandsbericht pdf-Datei
30 Monate 3. Zwischenbericht pdf-Datei
36 Monate 4. Sachstandsbericht pdf-Datei
40 Monate vorläufiger Endbericht pdf-Datei
41 Monate Layout Endbericht BBSR-Onlinepublikation pdf-Datei
Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
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1. laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
2. tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
3. Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
4. Ergebnisse
5. Zusammenfassung
Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
Auf die Erstellung des Endberichtes (Umfang: ca. 100 Seiten) ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR).
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Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
• Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.
• Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
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• Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
• Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.
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• Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
• Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.
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• Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.
• Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
• Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt.
• Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte, einschl. Fotos und Grafiken vorzulegen.
• Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie pdf-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage).
Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.
Getrennt vom Endbericht sind- in einem gesonderten Papier - aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
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Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM oder über den benannten BSCW-Server zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
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Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Referat SD abzustimmen.
Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente.
Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu erbringen.
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Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen.
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Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
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Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.
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Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC 2.0) sowie der Vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden. Der Auftraggeber lässt die gelieferten Dokumente durch einen externen Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC 2.0, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
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Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch SWD.
Weiterführende Links.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0:
Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 – PDF/UA:
Beschreibung der Optionen:
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung zu II.2.1). Es handelt sich um.
Leistungen zu Ziffer2.1.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 44 Monate
Dauer: 44 Monate
Referenznummer: SWD - 10.08.84-17.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§.
42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Hierzu kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden. Sie ist in der Form des Anhangs.
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu.
Übermitteln.
Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online Formular zur Verfügung unter https://.
Ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§.
42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Hierzu kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden. Sie ist in der Form des Anhangs.
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu.
Übermitteln.
Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online Formular zur Verfügung unter https://.
Ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird anhand der.
In der Anlage "Eignungskriterien" aufgeführten Kriterien.
Beurteilt (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/.
BBSR/DE/Aktuell/.
Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html -.
Aktenzeichen: 10.08.80-17.1).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu.
Entnehmen. Diese sind abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/.
Forschungsprojekte_node.html - Az.: 10.08.84-17.1.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in.
In parallelen Angeboten als Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle betroffenen.
Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen mehrere Teilnehmer die in der Anlage "Eignungskriterien" aufgeführten Kriterien (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/ BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html - Aktenzeichen: 10.08.84-17.1), werden diejenigen Teilnehmer (mindestens 3 - höchstens 5) zur Angebotserstellung aufgefordert, die anhand der Gewichtung gemäß der Anlage "Eignungskriterien" die höchste Punktzahl erreichen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Forschungsverwaltung
Name: Bundesinstitut für Bau- Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, SWD-Forschungsverwaltung

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SWD - 10.08.84-17.1
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/.
Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html - Aktenzeichen: 10.08.80-17.1 und umfassen.
Leistungsbeschreibung - Stand 30.11.2017; Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb; Angebotsformular; Roter Aufkleber;
Mustervertrag;; Muster Bietergemeinschaftserklärung; Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
Form der Teilnahmeanträge:
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Bewerbungsbogens zu erstellen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans.
Oder Kopien sind nicht ausreichend. Er ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen.
Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften,
Fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das.
Beifügen von AGBs des Bewerbers) führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Erläuterungen zur Bewertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind den, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Anlagen "Eignungskriterien" /.
"Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an.
rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist
Vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der Internetseite des BBSR.
Veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen.
Seiten veröffentlicht werden. Bewerber/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich.
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge:
Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene.
Teilnahmeanträge werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung, der Leistungsbeschreibung -Stand: 30.11.2017 und den Anlagen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise beizufügen.
Eine Vergütung für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge erfolgt nicht.
Die eingereichten Teilnahmeanträge werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bewerbers an derselben Ausschreibung.
— z.B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Abgabe des Teinahmeantrags der Gegenbeweis.
Zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb.
Gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die.
Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Ein Muster für eine Bietergemeinschaftserklärung ist unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/ Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html -.
Aktenzeichen: 10.08.84-17.1 abrufbar.
Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff. III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Eigenerklärungen.
Von JEDEM Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.3 geforderten Eignungsnachweise.
Sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird,
Nachzuweisen.
Vertragsbedingungen:
BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, die Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen.
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Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
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Hinweis zum Verfahren.
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren. Im Rahmen des jetzigen Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) ist zunächst lediglich der Teilnahmeantrag einzureichen. Ein qualifiziertes Angebot ist erst nach Aufforderung in der 2. Stufe des Verfahrens abzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der.
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 236-491527 (2017-12-04)