Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: van der Laan, Mareike
Telefon: +49 892108-0📞
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de📧
Fax: +49 892108-1344 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.mpg.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Einrichtung des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallation
Z.PSKL.A.000307.417.VOB
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Ausführung am Max-Planck-Institut für Psychiatrie
Elektroinstallation Neubau Gebäude mit ca. folgenden Umfang:
— ca. 280 St. LED Pendel-Rohrleuchte Tunable...”
Kurze Beschreibung
Ausführung am Max-Planck-Institut für Psychiatrie
Elektroinstallation Neubau Gebäude mit ca. folgenden Umfang:
— ca. 280 St. LED Pendel-Rohrleuchte Tunable White als Sonderleuchte Steuerbar über Dali. Blitzschutzanlage Klasse 3,
— Allgemeine ELT-Installation 400 St. Steckdosen (230 V/400 V), ca. 270 St. EDV-Buchsen, Potentialausgleich,
— ca. 15 000 m Kabel- und- Leitungen bis 6 mm,
— ca. 13 500 m Kat 7 Leitungen, ca. 900 m Kabelrinnen,
— ca. 50 m Brüstungskanal, KNX-Programmierung Beleuchtung Labore und Tierhaltung,
— Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage,
— Video-Gegensprechanlage mit 3 Stk. Außensprechstellen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 248-522477
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Elektroinstallation
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GES – Gesellschaft für Elektro- und Sicherheitstechnik mbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberbayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 987493.23 💰
“Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte...”
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Singnatur ist nicht zwingend notwendig. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Das Angebot ist im Vergabeassistenten der Deutsche eVergabe hochzuladen/zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 245-560223 (2018-12-17)