Evaluierung der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2353)

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 (AZ 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11; BVerfGE 133, 168) hat die Evaluierung maßgeblich der Frage nachzugehen, ob in der strafgerichtlichen Praxis die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2353) – kurz: Verständigungsgesetz – eingehalten werden. Beabsichtigt ist eine aufwendige rechtstatsächliche Untersuchung in Form einer entsprechenden empirischen Studie.
Die im Rahmen der Evaluierung zu untersuchenden Fragen zum Verständigungsgesetz sind den Angaben zu II.2.4 und im Einzelnen dem Ausschreibungstext (abrufbar ab dem 5.4.2017 unter www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-30 Auftragsbekanntmachung
2018-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 (AZ 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11; BVerfGE 133, 168) hat die Evaluierung maßgeblich der Frage nachzugehen, ob in der strafgerichtlichen Praxis die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2353) – kurz: Verständigungsgesetz – eingehalten werden. Beabsichtigt ist eine aufwendige rechtstatsächliche Untersuchung in Form einer entsprechenden empirischen Studie. Die im Rahmen der Evaluierung zu untersuchenden Fragen zum Verständigungsgesetz sind den Angaben zu II.2.4 und im Einzelnen dem Ausschreibungstext (abrufbar ab dem 5.4.2017 unter www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Telefon: +49 22899410-5295 📞
Fax: +49 22899410-5592 📠
URL der Dokumente: https://www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 066-124385
ABl. S-Ausgabe: 66

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 (AZ 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11; BVerfGE 133, 168) hat die Evaluierung maßgeblich der Frage nachzugehen, ob in der strafgerichtlichen Praxis die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2353) – kurz: Verständigungsgesetz – eingehalten werden. Beabsichtigt ist eine aufwendige rechtstatsächliche Untersuchung in Form einer entsprechenden empirischen Studie.
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Die im Rahmen der Evaluierung zu untersuchenden Fragen zum Verständigungsgesetz sind den Angaben zu II.2.4 und im Einzelnen dem Ausschreibungstext (abrufbar ab dem 5.4.2017 unter www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen) zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 243 697 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Untersuchung soll auf alle in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgeworfenen Fragestellungen, die sich systematisieren lassen, wie im Folgenden dargestellt, eingehen. Dabei sollten auch stets mögliche Unterschiede zwischen der Praxis der Amtsgerichte und derjenigen der Landgerichte herausgearbeitet werden. Der Erhebungszeitraum soll mit der oben genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 beginnen. Die vorherige Praxis ist nicht (erneut) zu erheben.
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Sofern die Evaluation ein fortbestehendes erhebliches Vollzugsdefizit ergeben sollte, kann dies daraufhin deuten, dass der gesetzliche Rahmen den Bedürfnissen der Rechtspraxis nicht entspricht. Daher ist – gerade auch im Hinblick auf eine dann erforderliche Neuregelung – jeweils auch zu eruieren, warum und unter welchen äußeren Umständen es zu entsprechenden Rechtsverstößen kommt. Die Evaluierung soll daher folgende Themenbereiche abdecken:
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1. Allgemeines zur Verständigungspraxis
2. Exklusivität der gesetzlichen Regelung – Befundsituation zu gesetzwidrigen ‚Deals‘
3. Zulässiger Gegenstand bzw. Inhalt von Verständigungen
4. Verständigung und gerichtliche Aufklärungspflicht
5. Transparenz und Dokumentation des Verständigungsgeschehens
6. Überprüfung der Gesetzeskonformität von Verständigungen
Eine detaillierte Darstellung der in den einzelnen Themenbereichen zu evaluierenden Fragen ist den auf der Homepage des Bundesamts für Justiz ab dem 5.4.2017 eingestellten Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3. der Ausschreibung (Leistungsbeschreibung), abrufbar unter der in I.3. [Kommunikation] genannten Internetadresse, zu entnehmen.
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Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Besprechungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Berlin statt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Bewerberin oder der Bewerber soll neben juristischen Kenntnissen auch über ausreichende rechtstatsächliche Expertise verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Während der Laufzeit des Forschungsvorhabens werden zwei Zwischenberichte vorzulegen sein. Der Abschluss des Forschungsvorhabens erfolgt mit der Abgabe des Schlussberichts, der auch eine internetfähige Zusammenfassung enthalten soll. Die Erstellung der druckfähigen Vorlagen für einen möglichen Druck und eine Online-Version sind von der/dem Auftragnehmer/in zu erbringen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die Auftraggeberin die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, und wählt nach Maßgabe der unter Ziffer 4.1.3. des Ausschreibungstextes in Verbindung mit Anlage 4 festgelegten Eignungsbewertungskriterien diejenigen aus, die sie zur Abgabe eines Angebots auffordert. Sofern genügend Bewerber zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf maximal 7 zu begrenzen (§ 51 VgV).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalt des Forschungsgegenstandes/Methodik/Organisatorische Bearbeitungsaspekte (Arbeitsplan, Zugang zum Forschungsfeld, Arbeitsstruktur etc.)/Kostenplanung/Aufbau des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Gewichtung des Preises: 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Dokumente URL: https://www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
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Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
— Referat R B 2 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-0
oder
Bundesamt für Justiz
— Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1.) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22899410-5295 📞
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Internetadresse: https://www.bundesjustizamt.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 066-124385 (2017-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 124385-2017
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 (AZ 2 BvR 2628/10, 2 BvR2883/10, 2 BvR 2155/11; BVerfGE 133, 168) hat die Evaluierung maßgeblich der Frage nachzugehen, ob in der strafgerichtlichen Praxis die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2353) - kurz: Verständigungsgesetz - eingehalten werden. Beabsichtigt ist eine aufwendige rechtstatsächliche Untersuchung in Form einer entsprechenden empirischen Studie. Die im Rahmen der Evaluierung zu untersuchenden Fragen zum Verständigungsgesetz sind den Angaben zu II.2.4) und im Einzelnen dem Ausschreibungstext (abrufbar ab dem 5.4.2017 unter www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen) zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 251 880 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 009-016243
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 066-124385
ABl. S-Ausgabe: 9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013 (AZ 2 BvR 2628/10, 2 BvR2883/10, 2 BvR 2155/11; BVerfGE 133, 168) hat die Evaluierung maßgeblich der Frage nachzugehen, ob in der strafgerichtlichen Praxis die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2353) - kurz: Verständigungsgesetz - eingehalten werden. Beabsichtigt ist eine aufwendige rechtstatsächliche Untersuchung in Form einer entsprechenden empirischen Studie.
Mehr anzeigen
Die im Rahmen der Evaluierung zu untersuchenden Fragen zum Verständigungsgesetz sind den Angaben zu II.2.4) und im Einzelnen dem Ausschreibungstext (abrufbar ab dem 5.4.2017 unter www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen) zu entnehmen.
Sofern die Evaluation ein fortbestehendes erhebliches Vollzugsdefizit ergeben sollte, kann dies darauf hindeuten, dass der gesetzliche Rahmen den Bedürfnissen der Rechtspraxis nicht entspricht. Daher ist – gerade auch im Hinblick auf eine dann erforderliche Neuregelung – jeweils auch zu eruieren, warum und unter welchen äußeren Umständen es zu entsprechenden Rechtsverstößen kommt. Die Evaluierung soll daher folgende Themenbereiche abdecken:
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2. Exklusivität der gesetzlichen Regelung - Befundsituation zu gesetzwidrigen „Deals”
Eine detaillierte Darstellung der in den einzelnen Themenbereichen zu evaluierenden Fragen ist den auf der Homepage des Bundesamts für Justiz ab dem 5.4.2017 eingestellten Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3. der Ausschreibung (Leistungsbeschreibung), abrufbar unter der in I.3) (Kommunikation) genannten Internetadresse, zu entnehmen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalt des Forschungsgegenstandes/Methodik/OrganisatorischeBearbeitungsaspekte (Arbeitsplan, Zugang zum Forschungsfeld, Arbeitsstruktur etc.)/Kostenplanung/Aufbau des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz— Referat R B 2
Bundesamt für Justiz— Referat III 3
Quelle: OJS 2018/S 009-016243 (2018-01-11)