FE 07.0287/2016/BGB Einfluss des Füller-Bitumen-Verhältnisses auf die Gebrauchseigenschaften von Asphalt

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 07.0287/2016/BGB Einfluss des Füller-Bitumen-Verhältnisses auf die Gebrauchseigenschaften von Asphalt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-05 Auftragsbekanntmachung
2017-07-28 Ergänzende Angaben
2018-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5g-FE 07.0287/2016/BGB
Kurze Beschreibung:
FE 07.0287/2016/BGB Einfluss des Füller-Bitumen-Verhältnisses auf die Gebrauchseigenschaften von Asphalt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=165408 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 129-263771
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.2.7) Die Projektlaufzeit ist anzubieten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 184873.95 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Eigenschaften der Walz- und Gussasphalte werden sowohl bei der Herstellung und der Verarbeitung als auch während der Nutzung von den Eigenschaften des Asphaltmörtels bestimmt. Beim Einbau kommt es vor allem bei Gussasphalt auf die Viskosität an, bei Walzasphalt stehen die Entmischungsneigung und das Bindemittelablaufen im Vordergrund. Während der Nutzung beeinflusst der Asphaltmörtel praktisch alle Eigenschaften des Asphaltes, insbesondere aber den Widerstand gegen bleibende Verformungen und die Dauerhaftigkeit.
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Deshalb müssen Qualitäts-Schwankungen während der Asphaltproduktion durch nicht berücksichtigte Füller-Bitumen-Einflüsse und deren mögliche negativen Auswirkungen auf die Nutzungsdauer einer Asphaltbefestigung vermieden werden.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen in der Praxis übliche Füller mit verschiedenen Bindemitteln und auch in verschiedenen Bitumen-Füller-Verhältnissen mit dem Zug-Retardationsversuch prüftechnisch angesprochen werden.
Die Erkenntnisse werden möglicherweise im bestehenden Regelwerk berücksichtigt, um eine lange Nutzungsdauer von Asphaltbefestigungen unter Verwendung von geeigneten Mörteln sicherzustellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 184873.95 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Zusätzliche Informationen: Hinweis zu II.2.7) Die Projektlaufzeit ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Keine Anforderungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrung mit der Bearbeitung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Asphalt- und Bitumenuntersuchungen, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (s. Referenzblatt 1)
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens eine Veröffentlichung (Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten aus den letzten fünf Jahren (s. Referenzblatt 2)
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— Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen.
— Bei nicht zugänglicher Literatur ist ein Belegexemplar, bevorzugt als CD-ROM, beizufügen.
Bei BMVI/BMVBS/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.).
Ausreichende personelle Kapazität und technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung und namentliche Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter
Kompetenz hinsichtlich Bitumen- und Asphaltprüfung, nachzuweisen durch Eigenerklärung oder Vorlage der Anerkennung nach RAP Stra und/oder DIN EN ISO/IEC 17025.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Bergisch Gladbach.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=165408 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
3.1 Form
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 07.0287/2016/BGB
„Einfluss des Füller-Bitumen-Verhältnisses auf die Gebrauchseigenschaften von Asphalt“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
14.8.2017; 15:00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen,
Brüderstraße 53,
51427 Bergisch Gladbach.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw.www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
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Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.
1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/
Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2017/S 129-263771 (2017-07-05)
Ergänzende Angaben (2017-07-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 145-300111
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 129-263771
ABl. S-Ausgabe: 145
Quelle: OJS 2017/S 145-300111 (2017-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FE 07.0287/2016/BGB Einfluss des Füller-Bitumen-Verhältnisses auf die Gebrauchseigenschaften von Asphalt
Gesamtwert des Auftrags: 184873.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-026174
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Eigenschaften der Walz- und Gussasphalte werden sowohl bei der Herstellung und der Verarbeitung als auch während der Nutzung von den Eigenschaften des Asphaltmörtels bestimmt. Beim Einbau kommt es vor allem bei Gussasphalt auf die Viskosität an, bei Walzasphalt stehen die Entmischungsneigung und das Bindemittel ablaufen im Vordergrund. Während der Nutzung beeinflusst der Asphaltmörtel praktisch alle Eigenschaften des Asphaltes, insbesondere aber den Widerstand gegen bleibende Verformungen und die Dauerhaftigkeit.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
„Einfluss des Füller-Bitumen-Verhältnisses auf die Gebrauchseigenschaften von Asphalt“.
4.9.2017; 15.00 Uhr
– Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen –
Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 013-026174 (2018-01-17)