Gesundheitsservice

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissendatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-29 Auftragsbekanntmachung
2017-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
Referenznummer: KRF_PluS 01/2017
Kurze Beschreibung:
Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissendatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Rollwiesenweg 1
Postleitzahl: 35039
Postort: Marburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: qualitaet@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSY4FF%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122413
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Online – Portal dtvp (https://www.dtvp.de/) zu finden. Die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren (z. B. „Fragen stellen“) auf dieser Plattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die gesamten Vergabeunterlagen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich (während und nach Ablauf der Angebotsfrist bzw. bis zum Ablauf der Bindefrist). (2) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) Ziffer 5 verwiesen (vgl. auch Pkt. I.7 als auch auf Pkt. II.1 der Angebotsaufforderung). (3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften. Bietergemeinschaften haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Bietergemeinschaften haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit dem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft von diesen Mitgliedern im Teil II A und B als auch m Teil III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs. Darüber hinaus sind die in Pkt. III.1.2), III.1.3) und VI. 3) Ziffer 5 geforderten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen (vgl. auch Pkt. I.8 der Angebotsaufforderung). (4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtig, hat der Bieter dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen wird auf Pkt. III. 1.1), III.1.2), III.1.3) und VI. 3) Ziffer 5 verwiesen (vgl. auch Pkt. I. 6 und Pkt. II. 2 der Angebotsaufforderung). (5) Sofern Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte für einzelne Teilleistungen eingeschaltet werden sollen, sind diese nach näherer Maßgabe der Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen zu benennen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat/haben in diesem Fall nach näherer Maßgabe der Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY4FF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin bietet ihren Versicherten einen Service an, mit dem Patienten mit einer schwerwiegenden und lebensverändernden Diagnose Entscheidungshilfe und die richtige und bestmögliche Versorgung durch qualitativ gute Leistungserbringer finden. Dazu bedient sie sich eines Auftragnehmers, der diese Aufgabe zentral übernimmt.
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Neben der Entgegennahme von Versichertenanfragen, die nebst Diagnose online oder telefonisch an den Auftragnehmer durch die Versicherten selbst gestellt werden (sog. „Versichertenanfragen“), gehört zu der Aufgabe des Auftragnehmers insbesondere die
Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens zwei Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissendatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Anmeldung und die Registrierung der Versicherten beim Auftragnehmer erfolgt online auf der Internet – Landingpage, die der Auftragnehmer für die Versicherte der Auftraggeberin kostenlos einzurichten hat, oder telefonisch über die eigens für die Versicherte der Auftraggeberin eingerichtete kostenlose Hotline – Telefonnummer bei dem Auftragnehmer.
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Die Betreuung des Versicherten beträgt zwei Jahre ab Eingang der Versichertenanfrage.
Für die Durchführung der vorgenannten Leistungen muss der Auftragnehmer über einer Wissensdatenbank – im Sine eines lernenden Systems – verfügen und diese entsprechend weiterausbauen. Ebenfalls muss der Auftragnehmer über ein Expertengremium, auf das der Auftragnehmer für die Beantwortung der Versichertenanfragen zurückgreifen kann, verfügen und dieses weiterausbauen. Zudem wird der Auftraggeberin ein umfassendes Reporting zur Verfügung gestellt. Schließlich ist die Evaluation der Versorgung durch die empfohlenen Leistungserbringerkontakte zu erheben.
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Für die Durchführung der vorgenannten Leistungen hat der Auftragnehmer somit sämtliche Kapazitäten in Bezug auf das Arztpersonal, IT-System, Reporting-System und Expertengremium zur Verfügung zu stellen.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zum Datenschutz sind durch den Auftragnehmer zwingend einzuhalten.
Medizinische Untersuchungen oder Behandlungen zählen nicht zu den Dienstleistungen des Auftragnehmers.
Die Auftraggeberin rechnet jährlich mit 2 500 bis 4 000 Versichertenanfragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Anfragen zur ärztlichen Zweitmeinung die Anzahl der Anfragen zu Spezialisten übersteigen.
Eine exakte Benennung des Anteils ist nicht vorhersagbar und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise letztlich dem Verhalten der Versicherten.
Die aufgeführten Mengengerüste dienen lediglich der Kalkulation und sind daher nur als Rahmen zu verstehen. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge – weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Abnahmegarantie – ist damit nicht verbunden.
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Beschreibung der Verlängerungen: Ja. Siehe Optionen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 4 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal ist eine Verlängerung möglich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB sowie Erklärung zu Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B).
Hinwiese:
1. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Erklärungen auch von den Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
3. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind diese Erklärungen auch von Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
4. Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert und vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung und in der Angebotsaufforderung geforderten Erklärungen und Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereits gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen und einzureichen.
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5. Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d Vorschrift des § 19 Abs.4 Mindestlohngesetz (MiLoG) für die Bieter, die den Zuschlag jeweils erhalten sollen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach §150 a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz einzuholen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
Hinwiese:
1. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die vorgenannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, ist diese Erklärunge auch von den Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen, sofern sich ihr Einsatz auf die Teilleistung bezieht, für die dieser Nachweis erforderlich ist.
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3. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist diese Erklärung, auch von Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen; sofern sich ihr Einsatz auf die Teilleistung bezieht, für die dieser Nachweis erforderlich ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mindestens 2 Referenzen; Eigenerklärung gem. Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen.
— Anzahl der beschäftigten approbierten Ärzte/ durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Ärzte/ Fachgebiete gem. Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen;
— Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins eines Expertengremiums gem. Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen.
1. Im Falle der Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter III.1.3) erster Spiegelstrich (Referenzen) sowie unter III.1.3) dritter Spiegelstrich (Vorhandensein eines Expertengremiums) geforderten Erklärungen können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden.
2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Erklärungen auch von den Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen, sofern sich ihr Einsatz auf die Teilleistung bezieht, für die diese Nachweise erforderlich sind.
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3. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind diese Erklärungen, auch von Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen, sofern sich ihr Einsatz auf die Teilleistung bezieht, für die diese Nachweise erforderlich sind.
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Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzen nach III.1.3) erster Spiegelstrich (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) als auch ein Expertengremium nach III.1.3) dritter Spiegelstrich (Vorhandensein eines Expertengremium, Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Christina Grün
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSY4FF%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Online – Portal dtvp (https://www.dtvp.de/) zu finden. Die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren (z. B. „Fragen stellen“) auf dieser Plattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die gesamten Vergabeunterlagen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich (während und nach Ablauf der Angebotsfrist bzw. bis zum Ablauf der Bindefrist).
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(2) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) Ziffer 5 verwiesen (vgl. auch Pkt. I.7 als auch auf Pkt. II.1 der Angebotsaufforderung).
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(3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften. Bietergemeinschaften haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
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Bietergemeinschaften haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit dem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft von diesen Mitgliedern im Teil II A und B als auch m Teil III ausgefüllte und in Teil VI
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unterschriebene EEEs. Darüber hinaus sind die in Pkt. III.1.2), III.1.3) und VI. 3) Ziffer 5 geforderten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen (vgl. auch Pkt. I.8 der Angebotsaufforderung).
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtig, hat der Bieter dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen wird auf Pkt. III. 1.1), III.1.2), III.1.3) und VI. 3) Ziffer 5 verwiesen (vgl. auch Pkt. I. 6 und Pkt. II. 2 der Angebotsaufforderung).
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(5) Sofern Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte für einzelne Teilleistungen eingeschaltet werden sollen, sind diese nach näherer Maßgabe der Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen zu benennen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat/haben in diesem Fall nach näherer Maßgabe der Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY4FF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartelamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2017/S 065-122413 (2017-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst insbesondere die Entgegennahme von Versichertenanfragen als auch die Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens zwei Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissendatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“). Das Ergebnis der Leistungserbringerauskunft ist dem Versicherten innerhalb von 48-Stunden nach der Erhebung des Krankheitsbildes durch den Auftragnehmer schriftlich in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 113-228022
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 065-122413
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
HINWEIS: Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um Pflichtfelder des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert in Höhe von 1.00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYEMK.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erteilung einer individuellen, auf die Diagnose des jeweiligen Versicherten bezogene schriftliche Benennung von mindestens zwei Spezialisten für eine Zweitmeinung oder Behandlung bzw. Operation nach Maßgabe der jeweiligen Versichertenanfrage und auf Basis einer internen Wissendatenbank, Recherchen sowie unter Einbindung eines Expertengremiums („sog. Leistungserbringerauskunft“).
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal ist eine Verlängerung möglich.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Telefonsiche Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Online – Antwortverhalten
Evaluation der Versorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundenzufriedenheit
Gewichtung des Preises: 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-07 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
HINWEIS: Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um Pflichtfelder des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert in Höhe von 1.00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYEMK.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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‚(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat...‘
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“...
Quelle: OJS 2017/S 113-228022 (2017-06-13)