Gegenstand des Auftrags ist die Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen für die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg-GmbH im Rahmen einer Full-Service-Betreuung als Hauptagentur. Der Auftragnehmer erbringt marketingspezifische,
werbliche und kommunikative Beratungs-, Kreativ- und Umsetzungsleistungen für interne und externe Kommunikationszwecke. Das Leistungsspektrum umfasst alle Disziplinen: Above the Line, Below the Line und Online (außer Webseitenprogrammierung und Events). Mit Hilfe dieser Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen sollen das Image, die Marke und die Produkte des Auftraggebers weiterhin am Markt platziert und verstetigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen für die Energie- und Wasserversorgung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen für die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg-GmbH im Rahmen einer Full-Service-Betreuung als Hauptagentur. Der Auftragnehmer erbringt marketingspezifische,
“1. Die EU-Kommission hat Auftraggeber bei Beschaffungen, die dem Vertrieb von Strom und Gas an Letztverbraucher dienen, mit Beschluss vom 15. September 2016...”
1. Die EU-Kommission hat Auftraggeber bei Beschaffungen, die dem Vertrieb von Strom und Gas an Letztverbraucher dienen, mit Beschluss vom 15. September 2016 (2016/1674/EU) weitgehend vom Vergaberecht freigestellt. Aus diesem Grund unterfällt auch der hier ausgeschriebene Auftrag nicht dem Kartellvergaberecht, die Auftraggeberin führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Verfahren in Anlehnung an die SektVO durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV und des TVgG-NRW finden jedoch keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung haben und den Vierten Teil des GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein darauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln), Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Tel.: +49 2211473116, E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de. Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegenheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 119-240965 (2017-06-21)