Neubau 2-gleisige Triebwagenwerkstatt mit Betriebsgebäude sowie Außenreinigungsanlagen mit Funktionsgebäude in Korbach
Hier Vergabeeinheit Technische Ausrüstung bestehend aus TGA (Heizung, Wasser, Abwasser, Lüftung, Klima, Druckluft, 50 Hz., TK, ELT).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Werkstatt Korbach VE 2 Technische Ausrüstung.
17FEI29316
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau 2-gleisige Triebwagenwerkstatt mit Betriebsgebäude sowie Außenreinigungsanlagen mit Funktionsgebäude in Korbach
Hier Vergabeeinheit Technische...”
Kurze Beschreibung
Neubau 2-gleisige Triebwagenwerkstatt mit Betriebsgebäude sowie Außenreinigungsanlagen mit Funktionsgebäude in Korbach
Hier Vergabeeinheit Technische Ausrüstung bestehend aus TGA (Heizung, Wasser, Abwasser, Lüftung, Klima, Druckluft, 50 Hz., TK, ELT).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 188-385696
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-10-27 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-11-01 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 202-416763 (2017-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Werkstatt Korbach VE 2 Technische Ausrüstung
17FEI29316
Kurze Beschreibung:
“Neubau 2-gleisige Triebwagenwerkstatt mit Betriebsgebäude sowie Außenreinigungsanlagen mit Funktionsgebäude in Korbach.
Hier Vergabeeinheit Technische...”
Kurze Beschreibung
Neubau 2-gleisige Triebwagenwerkstatt mit Betriebsgebäude sowie Außenreinigungsanlagen mit Funktionsgebäude in Korbach.
Hier Vergabeeinheit Technische Ausrüstung bestehend aus TGA (Heizung, Wasser, Abwasser, Lüftung, Klima, Druckluft, 50 Hz., TK, ELT).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Ab- und Wasseranlagen:
— 25 Sanitärobjekte mit den entspr. Ver- und Entsorgungsleitungen,
— Trinkwarmwassererzeugung mit Verteilnetz im Betriebsgebäude und der Werkhalle (Ringleitung),
— Trinkwasser- und Brauchwasserverteilnetze in dem Funktionsgebäude und der ARA,
— Schmutz- und Abwassernetze in allen Gebäuden, mit Grundleitungen im Erdreich.
Wärmeversorgungsanlagen:
— Wärmeerzeugung mit Brennwertkessel (118 kW) und BHKW (39 / 20 kW),
— Wärmeverteilnetze für statische Heizflächen (Betriebs- und Funktionsgebäude),
— Fußbodenheizung (Sozialräume und Arbeitsgruben),
— Deckenstrahlplatten (Werkhalle und ARA).
Lufttechn. Anlagen:
6 Lufttechn. Anlagen inkl. Kanalnetz,
5 Be-/Entlüftungsanl.,
1 Absauganlage,
1 Mono-Splitanlage 10kW,
Druckluftanlage,
Drucklufterzeugungsstation.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau elektrotechnischer Anlagen in Werkstatthalle, Betriebsgebäude, Außenreinigungsanlage und Funktionsgebäude u. a.:
— Verteileranlage (Haupt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau elektrotechnischer Anlagen in Werkstatthalle, Betriebsgebäude, Außenreinigungsanlage und Funktionsgebäude u. a.:
— Verteileranlage (Haupt und Unterverteilungen),
— Beleuchtungsanlagen einschließlich Sicherheitsbeleuchtung,
— Steckdosenanlagen (Elektranten),
— elektrotechn. Anschlüsse beigestellter Betriebsmittel,
— Kabelanlagen für die o.g. Starkstromanlagen,
— Erdung / Potentialausgleich.
Telekomunikation:
Neue anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung (strukturierte Verkabelung) in Werkstatt u. Betriebsgebäude.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 188-385696
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-05 📅
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 027-059586 (2018-02-07)