Kurze Beschreibung
Vor dem Hintergrund der im EntsorgFondsG aufgestellten Anforderungen an das berufliche Profil sind 3 Vorstände für den einzurichtenden „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ zu ermitteln. Hierfür ist externer Sachverstand erforderlich. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Suche nach geeigneten Vorstandsmitgliedern auch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Besetzung eines Anlageausschusses identifiziert werden.
Hinweis zum Auftragswert: Der unten angegebene Auftragswert ist lediglich fiktiv benannt worden. Eine konkrete Schätzung des Auftragswertes ist aufgrund branchenüblicher großer Schwankungen nicht möglich und würde zudem die freie Preisbildung beeinträchtigen.