Pfortendienst Studienzentrum/ Landesfinanzschule Rotenburg

Land Hessen vertreten durch das Hessisches Competence Center -Zentrale Beschaffung-

Pfortendienst für das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz (SZ) Rotenburg a. d. Fulda und die Landesfinanzschule in Rotenburg an der Fulda (LFS) ab 2017 ff.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-30 Auftragsbekanntmachung
2017-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienste
Referenznummer: VG-0437-2017-0012
Kurze Beschreibung:
Pfortendienst für das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz (SZ) Rotenburg a. d. Fulda und die Landesfinanzschule in Rotenburg an der Fulda (LFS) ab 2017 ff.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Empfangsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Empfangsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hersfeld-Rotenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen vertreten durch das Hessisches Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Telefon: +49 611/6939-0 📞
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15962ffe20e-25f3a370cd2c2503 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-02 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 023-039698
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung des Pfortendienstes im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda (Josef-Durstewitz-Str. 2-6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda) und in der Landesfinanzschule (Am Schlosstor 5 – 7, 36199 Rotenburg a. d. Fulda) mit ca. 4 100 Jahresstunden. Die regelmäßigen Dienstzeiten beschränken sich auf die Zeit von: Freitag 20:30 Uhr bis einschließlich Sonntag 22:00 Uhr sowie ggf. an Feiertagen im Studienzentrum und Sonntag 17:00 Uhr bis 22:30 Uhr in der Landesfinanzschule.
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Optionaler Pfortendienst während der Woche mit einem Umfang von ca. 770 Jahresstunden.
Innerhalb der Hausferien ist kein Pfortendienst auszuführen (3 bzw. 4 Wochen im Sommer).
Der Pfortendienst umfasst Schließdienst, Entstörungen, Kontrollgänge (nachts und an Wochenenden), Fenster- und Türkontrolle, Einhaltung der Nachtruhe, Winterdienst, Telefondienst, Schlüsselausgabe, Verwaltung Waschmaschinenchips, Verleih von Fahrrädern, Verwaltung der Kegelbahn, Post-/Paketannahme, Führen des Pförtnerbuchs, Türen freischalten bei Brandalarm, Sicherstellen der Rettungskette, Einweisung des Rettungsdienstes, Fahrstuhlbefreiung, Kopieren, Unterrichtsmaterialien in Lehrsäle bringen, Flaggen am Wochenende und Einsehen der Videoüberwachung.
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Beschreibung der Verlängerungen: Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 5 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda Josef-Durstewitz-Str. 2-6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda,
Landesfinanzschule, Am Schlosstor 5 – 7, 36199 Rotenburg a. d. Fulda.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkenden Absprachen/ Nachweisen Sozialversicherung/ Beachtung Arbeitnehmervorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben/ Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft/ abgeschlossene Haftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung gelten die besondere Bedingungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Für jeden schuldhaften Verstoß gegen einen sich aus der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15962ffe20e-25f3a370cd2c2503 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre sowie die Erklärung Unternehmensdaten beizulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer mit Abschluss des Gebäudemanagementvertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung unterziehen zu können. Der Auftragnehmer darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Land Hessen eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126601 📞
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessisches Competence Center – Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Telefon: +49 611/6939-0 📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
Quelle: OJS 2017/S 023-039698 (2017-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pfortendienst für das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz (SZ) Rotenburg a.d.Fulda und die Landesfinanzschule in Rotenburg an der Fulda (LFS) ab 2017 ff.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 088-172351
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 023-039698
ABl. S-Ausgabe: 88

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung des Pfortendienstes im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda und in der Landesfinanzschule mit ca. 4 100 Jahresstunden. Die regelmäßigen Dienstzeiten sind Freitag 20:30 Uhr bis einschließlich Sonntag 22:00 Uhr. Optionaler Pfortendienst während der Woche mit einem Umfang von ca. 770 Jahresstunden. Innerhalb der Hausferien ist kein Pfortendienst auszuführen (3 bzw. 4 Wochen im Sommer). Der Pfortendienst umfasst Schließdienst; Entstörungen; Kontrollgänge; Fenster- und Türkontrolle; Einhaltung der Nachtruhe; Winterdienst; Telefondienst; Schlüsselausgabe; Verwaltung Waschmaschinenchips; Verleih von Fahrrädern; Verwaltung der Kegelbahn; Post-/Paketannahme; Führen des Pförtnerbuchs; Türen freischalten bei Brandalarm; Sicherstellen der Rettungskette; Einweisung des Rettungsdienstes; Fahrstuhlbefreiung; Kopieren; Unterrichtsmaterialien in Lehrsäle bringen; Flaggen am Wochenende und Einsehen der Videoüberwachung.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen (Option zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr; maximale Vertragslaufzeit 5 Jahre).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda Josef-Durstewitz-Str. 2-6
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Landesfinanzschule
Am Schlosstor 5 – 7
36199 Rotenburg a. d. Fulda.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-25 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessisches Competence Center – Zentrale Beschaffung -
Quelle: OJS 2017/S 088-172351 (2017-05-04)