PISA 2018 Moduseffekt-Studie

Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung

Neben der regulären PISA-Haupterhebung ist eine nationale Ergänzungsstudie geplant. Diese wird im Rahmen der Haupterhebung von PISA 2018 durchgeführt. Das generelle Ziel der Ergänzungsstudie ist es, die nach PISA 2015 noch offen gebliebenen Fragen zum Moduswechsel von papierbasiertem Assessment (PBA) zu computerbasiertem Assessment (CBA) eingehend zu beantworten. Dazu ist geplant, dass an PISA-Schulen zusätzlich zur computerbasierten PISA-Haupterhebung an einem 2. Testtag Testhefte in Papierform bearbeitet werden. An etwa der Hälfte der PISA-Schulen werden 30 SchülerInnen, die an der PISA 2018 Haupterhebung teilgenommen haben, an einem 2. Testtag PISA-Aufgaben auf Papier lösen sowie einen kurzen Fragebogen ausfüllen. An der anderen Hälfte der PISA-Schulen werden bis zu 30 SchülerInnen ausgewählt, die nicht an der PISA 2018 Haupterhebung teilgenommen haben. Sie bearbeiten PISA-Aufgaben auf Papier und füllen einen Fragebogen aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-16 Auftragsbekanntmachung
2017-10-23 Ergänzende Angaben
2017-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 2017/24
Kurze Beschreibung:
Neben der regulären PISA-Haupterhebung ist eine nationale Ergänzungsstudie geplant. Diese wird im Rahmen der Haupterhebung von PISA 2018 durchgeführt. Das generelle Ziel der Ergänzungsstudie ist es, die nach PISA 2015 noch offen gebliebenen Fragen zum Moduswechsel von papierbasiertem Assessment (PBA) zu computerbasiertem Assessment (CBA) eingehend zu beantworten. Dazu ist geplant, dass an PISA-Schulen zusätzlich zur computerbasierten PISA-Haupterhebung an einem 2. Testtag Testhefte in Papierform bearbeitet werden. An etwa der Hälfte der PISA-Schulen werden 30 SchülerInnen, die an der PISA 2018 Haupterhebung teilgenommen haben, an einem 2. Testtag PISA-Aufgaben auf Papier lösen sowie einen kurzen Fragebogen ausfüllen. An der anderen Hälfte der PISA-Schulen werden bis zu 30 SchülerInnen ausgewählt, die nicht an der PISA 2018 Haupterhebung teilgenommen haben. Sie bearbeiten PISA-Aufgaben auf Papier und füllen einen Fragebogen aus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
Postanschrift: Schloßstr. 29
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.dipf.de 🌏
E-Mail: vergabe@dipf.de 📧
Telefon: +49 6924708227 📞
Fax: +49 6924708444 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4833-22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-20 📅
Datum des Beginns: 2017-11-17 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 202-416003
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffern III.1.1) bis III. 1.3): Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber nicht ausdrücklich anderes vorbehalten hat. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebotes (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV). Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anderes gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.1.2) und III.1.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen (Formblatt VHB 235). Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Fall der Auftragserteilung ist nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.1.1) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung. Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Subkontraktor der PISA 2018 Zusatzstudie soll ein Dienstleister mit der Datenerhebung für die Studie beauftragt werden. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen gewährleistet der Auftragnehmer die Umsetzung der standardisierten Verfahren zur Durchführung aller Erhebungen, zur Erfassung der Daten und zum Datenmanagement.
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Folgende Aufgaben sollen als Gesamtpaket im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Studie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers übernommen werden:
Zur Erfüllung des komplexen Studiendesigns müssen 4800 Schülerinnen und Schüler an den 234 PISA-Schulen rekrutiert werden. Zudem sieht das Design eine zusätzliche Ziehung von 10 weiteren Schulen vor. Die Schulen müssen angeschrieben, sowie die Schülerinnen und Schülern sowie die Eltern separat angeschrieben und über die Teilnahme informiert sowie ihr Einverständnis eingeholt werden. Zur Vorbereitung der Durchführung der Datenerhebung müssen verlässliche TestleiterInnen rekrutiert werden, die möglichst schon Erfahrungen in der Datenerhebung in PISA-Studien nachweisen können. Diese TestleiterInnen müssen für die Moduseffektstudie entsprechend geschult werden und ihr Einsatz für die Datenerhebung koordiniert werden. Die rekrutierten Schulen (PISA-Schulen sowie zusätzliche Schulen) müssen während des gesamten Projektes engmaschig betreut werden (Rückfragen beantworten, evtl. auch Auskünfte vor Ort erteilen etc.). Der Druck von Materialien (Anschreiben, Testhefte) sowie die Beschaffung von ergänzenden Materialien (u. a.
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Stifte für die Schülerinnen und Schüler) müssen organisiert und überwacht werden, sowie die Kostenabwicklung durchgeführt werden. Über dies muss eine Sicherstellung der anonymisierten Datenerhebung gewährleistet werden. Die Dateneingabe, Kodierung, Datenaufbereitung sowie Übermittlung der Daten an die beteiligten Institutionen muss unter Sicherstellung der notwendigen Datensicherheit zuverlässig erfolgen. Das Erhebungsmaterial soll bis ein Jahr nach Studienabschluss gelagert werden. Als Auftragnehmer müssen die Bereitschaft und Kapazitäten zu kurzfristigen und flexiblen Absprachen selbstverständlich sein. Der abgestimmte Zeitplan zur Datenerhebung muss zwingend eingehalten werden.
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Die Dienstleistung soll Mitte November 2017 beginnen und Ende Mai 2019 abgeschlossen sein. Wesentliche Meilensteine dabei sind:
— Rekrutierung Schulen sowie SchülerInnen (Bis Ende November 2017),
— Anschreiben an Schulen, Eltern und SchülerInnen (Bis Ende November 2017),
— Rekrutierung der TestleiterInnen (Bis Ende 2017),
— Druck und Beschaffung der Testmaterialien (Bis Ende Februar 2018),
— Schulung und Koordination der TestleiterInnen (Bis Ende März 2018),
— Durchführung der Studie (April und Mai 2018),
— Datenauswertung und -aufbereitung (ab Juni 2018 bis spätestens Mai 2019 abgeschlossen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB;
2. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister;
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-
Endsendegesetz. Erklärungen darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014 bis 2016) soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis einschlägiger Erfahrung durch eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Durchführung von komplexen und großen Schulstudien im deutschen Bildungssystem) vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe – je Referenz – eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie Beschreibung/näheren Erläuterung der Referenzprojekte in Bezug auf
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a) Rekrutierung von Schulen sowie in der Kommunikation mit Schulen sowie Schülerinnen und Schülern und deren Eltern;
b) bundeslandspezifische Besonderheiten zur Rekrutierung der Schulen;
c) Expertise im Bereich der Rekrutierung sowie Schulung von TestleiterInnen;
d) Kodierung und Aufbereitung des Datenmaterials/Anwendung der Qualitätsstandards zur Datenqualität und Datensicherung entsprechend der großen Schulstudien (z. B. PISA).
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen nachweisen können. Diese müssen mindestens den unter a) bis d) dargestellten Leistungsbestandteile umfassen (Mindestanforderungen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener
vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren.
2. Anforderungen an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Dringlichkeit.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.dipf.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4833-22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffern III.1.1) bis III. 1.3):
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber nicht ausdrücklich anderes vorbehalten hat. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebotes (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV). Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anderes gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
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Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.1.2) und III.1.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
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Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen (Formblatt VHB 235). Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Fall der Auftragserteilung ist nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.1.1) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
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Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als
Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 202-416003 (2017-10-16)
Ergänzende Angaben (2017-10-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 206-426111
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 202-416003
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Bei den Zuschlagskriterien, sind die geänderten Unterkriterien zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 206-426111 (2017-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 256 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 242-503709
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffern III.1.1) bis III. 1.3): Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber nicht ausdrücklich anderes vorbehalten hat. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebotes (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV). Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anderes gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.1.2) und III.1.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen (Formblatt VHB 235). Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Fall der Auftragserteilung ist nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.1.1) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung. Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erfüllung des komplexen Studiendesigns müssen 4 800 Schülerinnen und Schüler an den 234 PISA-Schulen rekrutiert werden. Zudem sieht das Design eine zusätzliche Ziehung von 10 weiteren Schulen vor. Die Schulen müssen angeschrieben, sowie die Schülerinnen und Schülern sowie die Eltern separat angeschrieben und über die Teilnahme informiert sowie ihr Einverständnis eingeholt werden. Zur Vorbereitung der Durchführung der Datenerhebung müssen verlässliche TestleiterInnen rekrutiert werden, die möglichst schon Erfahrungen in der Datenerhebung in PISA-Studien nachweisen können. Diese TestleiterInnen müssen für die Moduseffektstudie entsprechend geschult werden und ihr Einsatz für die Datenerhebung koordiniert werden. Die rekrutierten Schulen (PISA-Schulen sowie zusätzliche Schulen) müssen während des gesamten Projektes engmaschig betreut werden (Rückfragen beantworten, evtl. auch Auskünfte vor Ort erteilen etc.). Der Druck von Materialien (Anschreiben, Testhefte) sowie die Beschaffung von ergänzenden Materialien (u.a. Stifte für die Schülerinnen und Schüler) müssen organisiert und überwacht werden, sowie die Kostenabwicklung durchgeführt werden. Überdies muss eine Sicherstellung der anonymisierten Datenerhebung gewährleistet werden. Die Dateneingabe, Kodierung, Datenaufbereitung sowie Übermittlung der Daten an die beteiligten Institutionen muss unter Sicherstellung der notwendigen Datensicherheit zuverlässig erfolgen. Das Erhebungsmaterial soll bis ein Jahr nach Studienabschluss gelagert werden. Als Auftragnehmer müssen die Bereitschaft und Kapazitäten zu kurzfristigen und flexiblen Absprachen selbstverständlich sein. Der abgestimmte Zeitplan zur Datenerhebung muss zwingend eingehalten werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
Quelle: OJS 2017/S 242-503709 (2017-12-13)