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Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die folgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
— ausreichend Erfahrung in der Durchführung von Evaluierungen und Befragungen im Bereich Energieeffizienz,
— ausreichend Erfahrung in der Anwendung methodischer Kenntnisse hinsichtlich Evaluationen.
Zur Prüfung der o. g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Evaluierungs- und Befragungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Evaluierungs- und Befragungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder p...