Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3 Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen. Das umfasst im Wesentlichen die Prüfung: — des Hauptstromversorgungssystems für allgemeine Stromversorgung, für Sicherheitsstromversorgung und für USV-gestützte Verteilernetze, — der im System angeordneten Stromkreisverteiler, — der Einzelstromkreise. Nicht zum Leistungsumfang gehören systeminterne Installationen anderer Anlagengruppen wie Lüftung, Wärmeversorgung, Aufzüge, Schwachstromanlagen, Generatoren etc. sowie Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit integrierten Stromkreismodulen. Verteiler in konventioneller Technik sind dagegen mitzuprüfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Niederspannungsarbeiten
Referenznummer: Vergabe-Nr. OV-152-17
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3
Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen.
Das umfasst im Wesentlichen die Prüfung:
— des Hauptstromversorgungssystems für allgemeine Stromversorgung, für Sicherheitsstromversorgung und für USV-gestützte Verteilernetze,
— der im System angeordneten Stromkreisverteiler,
— der Einzelstromkreise.
Nicht zum Leistungsumfang gehören systeminterne Installationen anderer Anlagengruppen wie Lüftung, Wärmeversorgung, Aufzüge, Schwachstromanlagen, Generatoren etc. sowie Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit integrierten Stromkreismodulen.
Verteiler in konventioneller Technik sind dagegen mitzuprüfen.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3
Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen.
Das umfasst im Wesentlichen die Prüfung:
— des Hauptstromversorgungssystems für allgemeine Stromversorgung, für Sicherheitsstromversorgung und für USV-gestützte Verteilernetze,
— der im System angeordneten Stromkreisverteiler,
— der Einzelstromkreise.
Nicht zum Leistungsumfang gehören systeminterne Installationen anderer Anlagengruppen wie Lüftung, Wärmeversorgung, Aufzüge, Schwachstromanlagen, Generatoren etc. sowie Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit integrierten Stromkreismodulen.
Verteiler in konventioneller Technik sind dagegen mitzuprüfen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederspannungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Kontrolle und Tests📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-15 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 241-500602
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
(3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-152-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
(3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-152-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3
Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen.
Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen.
Das umfasst im Wesentlichen die Prüfung:
— des Hauptstromversorgungssystems für allgemeine Stromversorgung, für Sicherheitsstromversorgung und für USV-gestützte Verteilernetze,
— der im System angeordneten Stromkreisverteiler,
— der Einzelstromkreise.
Nicht zum Leistungsumfang gehören systeminterne Installationen anderer Anlagengruppen wie Lüftung, Wärmeversorgung, Aufzüge, Schwachstromanlagen, Generatoren etc. sowie Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit integrierten Stromkreismodulen.
Verteiler in konventioneller Technik sind dagegen mitzuprüfen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude H A, AB
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an 2 Standorten (Hauptgebäude Teil Altbau (H A) und Gebäudekomplex Angewandte Botani (AB)), ca. 5 650 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude EB, WG-K
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an 2 Standorten (Gebäude Erweiterungsbau (EB) und im Bootshaus (WG-K)), ca. 5 800 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude E-N
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 1 Gebäude der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Elektrotechnische Institute Neubau (E-N)), ca. 11 200 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude C
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 1 Gebäude der TU Berlin an einem Standort (Chemiegebäude (C)), ca. 7 200 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude A
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 1 Gebäude der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Architektur (A)), ca. 1 550 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude PC, M, K, KF, SE-RH, V
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 6 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Physikalische Chemie (PC), Gebäude Mechanik (M), Gebäude Kraftfahrzeug (K), Kraft- und Fernheizwerk (KF), Reuleaux-Haus (SE-RH) und Verformungskunde (V)), ca. 2 400 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 6 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Physikalische Chemie (PC), Gebäude Mechanik (M), Gebäude Kraftfahrzeug (K), Kraft- und Fernheizwerk (KF), Reuleaux-Haus (SE-RH) und Verformungskunde (V)), ca. 2 400 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude VWS, L
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau (VWS) und Lebensmittelchemie (L)), ca. 3 100 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau (VWS) und Lebensmittelchemie (L)), ca. 3 100 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, SG-Gebäude
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen auf dem Severin-Gebäuden (SG) der TU Berlin, ca. 3 100 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude AM, ER, B
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 3 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Alte Mineralogie (AM), Ernst-Ruska-Gebäude (ER) und Bauingenieurgebäude (B)), ca. 4 300 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 3 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Alte Mineralogie (AM), Ernst-Ruska-Gebäude (ER) und Bauingenieurgebäude (B)), ca. 4 300 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung
Bezeichnung des Loses: TU Berlin – Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude W-Halle, KT, BEL
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 3 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Wasserbau und Wasserwirtschaft (W), Gebäude Kernkraft (KT) und in der Villa Bell (BEL)).
Ca. 1500 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort Gebäude H:
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Standort Gebäudekomplex AB:
Rothenburgstr. 12
12165 Berlin
Standort Gebäude EB:
Straße des 17. Juni 145
Standort Gebäude WG-K:
Siemenswerderweg 27
13595 Berlin
Standort Gebäude E-N:
Einsteinufer 19
10587 Berlin
Standort Gebäude C:
Straße des 17. Juni 115
Standort Gebäude A:
Straße des 17. Juni 152
Standort Gebäude PC, M, K, SE-RH, V:
Standort Gebäude KF:
Fasanenstraße 18
Standort Gebäude VWS:
Müller-Breslau-Straße 15
Standort Gebäude L:
Müller-Breslau-Straße 10
Standort SG-Gebäude:
Salzufer 17-19
Standort Gebäude AM:
Hardenbergstraße 36
Standort Gebäude ER:
Hardenbergstraße 38
Standort Gebäude B:
Hardenbergstraße 40
Standort Gebäude W: Straße des 17. Juni 144, 10623 Berlin.
Standort Gebäude KT: Marchstraße 18, 10587 Berlin.
Standort Gebäude B: Marchstraße 6, 10587 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden);
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden);
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei);
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei);
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 326] liegt den Vergabeunterlagen bei);
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei);
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei);
5. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft;
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen.
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärunggemäß § 50 VgV vorlegen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum…
… § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 sowie III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
7. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung;
8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unterlehmen ausgeführten Leistungen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unterlehmen ausgeführten Leistungen.)
Mindeststandards:
Zu 7) Mindestdeckungssummen je Schadensfall für die Betriebshaftpflichtversicherung:
— mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
— mind. 250 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Auftragnehmer wird im Wege der Eigenerklärung verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung dem AG nachweist bzw. bei Anpassung der Deckungssummen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.
Der Auftragnehmer wird im Wege der Eigenerklärung verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung dem AG nachweist bzw. bei Anpassung der Deckungssummen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Zu 8) Der Umsatz muss den doppelten der Auftragssumme entsprechen, je nachdem für wie viele Lose er sich bewirbt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/die Bieterin hat mit dem Angebot anzugeben:
9. Referenzliste über erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben zu den Referenzobjekten sind erforderlich:
— Bezeichnung des Bauvorhabens,
— Kurzbeschreibung des Referenzobjektes,
— Ort der Ausführung,
— Angabe des Auftragswertes in Euro (netto),
— Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer),
— Angaben zum Leistungszeitraum.
10. Erklärung, dass die ausführende Person/Personen eine Elektrofachkraft im Sinne der EN 50110-1:2008-09-01 sind (z. B Ausbildung Elektromonteur Handwerksmeister im Bereich Elektrotechnik);
11. Erklärung über die Eintragung im Elektro-Installateurverzeichniss vom Stromnetz Berlin oder vergleichbaren Netzbetreibern;
12. Erklärung des Bieters über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie über das jährliche Mittel der Beschäftigtenanzahl mit der Eignung als Elektrofachkraft in den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards:
Zu 12) für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen müssen mindestens 2 Arbeitskräfte mit der Eignung als Elektrofachkraft durchgehend angestellt sein.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Raum H 1073
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
(3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-152-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-152-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 241-500602 (2017-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV-152-17
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3.
Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen.
Das umfasst im Wesentlichen die Prüfung:
— des Hauptstromversorgungssystems für allgemeine Stromversorgung, für Sicherheitsstromversorgung und für USV-gestützte Verteilernetze,
— der im System angeordneten Stromkreisverteiler,
— der Einzelstromkreise.
Nicht zum Leistungsumfang gehören systeminterne Installationen anderer Anlagengruppen wie Lüftung, Wärmeversorgung, Aufzüge, Schwachstromanlagen, Generatoren etc. sowie Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit integrierten Stromkreismodulen.
Verteiler in konventioneller Technik sind dagegen mitzuprüfen.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3.
Der Auftragnehmer soll zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (darunter ca. 1 800 Stromkreisverteiler, ca. 13 560 Schuko-Steckdosen und CCE-Steckdosen, ca. 29 000 Leuchten) Prüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Stand 10/2009) Abschnitt 5.3 durchführen, welche das Besichtigen, Erproben und Messen umfassen.
Das umfasst im Wesentlichen die Prüfung:
— des Hauptstromversorgungssystems für allgemeine Stromversorgung, für Sicherheitsstromversorgung und für USV-gestützte Verteilernetze,
— der im System angeordneten Stromkreisverteiler,
— der Einzelstromkreise.
Nicht zum Leistungsumfang gehören systeminterne Installationen anderer Anlagengruppen wie Lüftung, Wärmeversorgung, Aufzüge, Schwachstromanlagen, Generatoren etc. sowie Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung mit integrierten Stromkreismodulen.
Verteiler in konventioneller Technik sind dagegen mitzuprüfen.
Gesamtwert des Auftrags: 186011.22 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an zwei Standorten (Hauptgebäude Teil Altbau (H A) und Gebäudekomplex Angewandte Botani (AB)).
Ca. 5 650 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an zwei Standorten (Gebäude Erweiterungsbau (EB) und im Bootshaus (WG-K)).
Ca. 5 800 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 1 Gebäude der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Elektrotechnische Institute Neubau (E-N)).
Ca. 11 200 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 1 Gebäude der TU Berlin an einem Standort (Chemiegebäude (C)).
Ca. 7200 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Bezeichnung des Loses: TU Berlin - Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen, Gebäude A
Kurze Beschreibung:
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 1 Gebäude der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Architektur (A)).
Ca. 1 550 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 6 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Physikalische Chemie (PC), Gebäude Mechanik (M), Gebäude Kraftfahrzeug (K), Kraft- und Fernheizwerk (KF), Reuleaux-Haus (SE-RH) und Verformungskunde (V)).
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 6 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Physikalische Chemie (PC), Gebäude Mechanik (M), Gebäude Kraftfahrzeug (K), Kraft- und Fernheizwerk (KF), Reuleaux-Haus (SE-RH) und Verformungskunde (V)).
Ca. 2 400 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 2 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau (VWS) und Lebensmittelchemie (L)).
Ca. 3 100 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen auf dem Severin-Gebäuden (SG) der TU Berlin.
Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen in 3 Gebäuden der TU Berlin an einem Standort (Gebäude Alte Mineralogie (AM), Ernst-Ruska-Gebäude (ER) und Bauingenieurgebäude (B)).
Ca. 4 300 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Ca. 1 500 Steckdosen und Lampen mit zugehöriger Unterverteilungen und Hauptverteilung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort Gebäude H: Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin.