Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen Los 1 Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarke-ting-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH Los 2 Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- Und Offlinemdien Regional in Hamburg Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, die unter der Vergabenummer VL-160147 auf https://www.lotto-hh.de/unternehmen/ausschreibungen_aktuell/bekanntmachung_aktueller_ausschreibungen/bekanntmachung_aktueller_ausschreibungen.jsp herunter geladen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: VL-160147
Kurze Beschreibung:
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen
Los 1
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarke-ting-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH
Los 2
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- Und Offlinemdien Regional in Hamburg
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, die unter der Vergabenummer VL-160147 auf https://www.lotto-hh.de/unternehmen/ausschreibungen_aktuell/bekanntmachung_aktueller_ausschreibungen/bekanntmachung_aktueller_ausschreibungen.jsp herunter geladen werden können.
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen
Los 1
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarke-ting-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH
Los 2
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- Und Offlinemdien Regional in Hamburg
Der unter Ziff. II.2.6) angegebene Schätzwert bezieht sich auf die maximal mögliche Laufzeit des Vertrages in Höhe von 6 Jahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen
Los 1
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarke-ting-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH
Los 2
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- Und Offlinemdien Regional in Hamburg
Geschätzter Gesamtwert: 12 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarketing-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme für LOTTO Hamburg GmbH
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarketing-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme für LOTTO Hamburg GmbH.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragszeiträume gekündigt wird. Nach spätestens 72 Monaten endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragszeiträume gekündigt wird. Nach spätestens 72 Monaten endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Der unter Ziff. II.2.6) angegebene Schätzwert bezieht sich auf die maximal mögliche Laufzeit des Vertrages in Höhe von 6 Jahren.
Bezeichnung des Loses: Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- Und Offlinemdien Regional in Hamburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- Und Offlinemdien Regional in Hamburg.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 000 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister bzw. vergleichbares Register gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU
Hier ist ein Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister zu führen oder alternativ unter Angabe des/der Grundes/Gründe zu erklären, warum kein Eintrag vorhanden ist.
2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der für den Bewerber / Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: S. Teilnahmebedingungen.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Internetadresse: http://www.fhh.hamburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber oder Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße nach dem GWB und der VgV an die Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11), Große Bleichen 27, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 42823-1448, Fax: +49 40 42823-2020 wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. der Abgabe des Angebotes wird dieser Teilnahmeantrag bzw. dieses Angebot in die Akte der LOTTO Hamburg GmbH aufgenommen. Jeder Bewerber bzw. Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers bzw. Bieters, schon in seinen Bewerbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Bewerbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber oder Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße nach dem GWB und der VgV an die Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11), Große Bleichen 27, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 42823-1448, Fax: +49 40 42823-2020 wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. der Abgabe des Angebotes wird dieser Teilnahmeantrag bzw. dieses Angebot in die Akte der LOTTO Hamburg GmbH aufgenommen. Jeder Bewerber bzw. Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers bzw. Bieters, schon in seinen Bewerbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Bewerbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Des weiteren ist gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsvertrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bewerbungen bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber bzw. Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des weiteren ist gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsvertrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bewerbungen bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber bzw. Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Quelle: OJS 2017/S 130-265981 (2017-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen.
Los 1.
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarketing-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH.
Los 2.
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg.
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen.
Los 1.
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarketing-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH.
Los 2.
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg.
Gesamtwert des Auftrags: 12 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Regionale Marketing-, Werbe- und Medialeistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Off- und Onlinewerbemaßnahmen für die LOTTO Hamburg GmbH in Hamburg in 2 Losen.
Los 1.
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarketing-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme, für LOTTO Hamburg GmbH.
Los 2.
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg.
Regionale Marketing- und Werbeberatung einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Direktmarketing-, Offline- und Onlinewerbemaßnahme für LOTTO Hamburg GmbH
Bezeichnung des Loses: Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg
Kurze Beschreibung:
Media-Leistungen, Inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber oder Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße nach dem GWB und der VgV an die Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11), Große Bleichen 27, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 42823-1448, Fax: +49 40 42823-2020 wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchfüh-rung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. der Abgabe des Angebotes wird dieser Teilnahmeantrag bzw. dieses Angebot in die Akte der LOTTO Hamburg GmbH aufgenommen. Jeder Bewerber bzw. Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers bzw. Bieters, schon in seinen Bewerbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Be-werbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber oder Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße nach dem GWB und der VgV an die Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11), Große Bleichen 27, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 42823-1448, Fax: +49 40 42823-2020 wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchfüh-rung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. der Abgabe des Angebotes wird dieser Teilnahmeantrag bzw. dieses Angebot in die Akte der LOTTO Hamburg GmbH aufgenommen. Jeder Bewerber bzw. Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers bzw. Bieters, schon in seinen Bewerbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Be-werbungsunterlagen bzw. Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Ver-stoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Ver-stoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Des weiteren ist gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsvertrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bewerbungen bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämp-fung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber bzw. Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des weiteren ist gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsvertrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bewerbungen bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämp-fung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber bzw. Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: a
Quelle: OJS 2018/S 007-011825 (2018-01-09)