Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen. Der FB 53 plant den Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung. Erwartet werden: — Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix), — Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen, — Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: VgV-2017-0010
Kurze Beschreibung:
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Der FB 53 plant den Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Der FB 53 plant den Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne – Fachbereich Personal und Zentraler Service
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.herne.de🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de📧
Telefon: +49 2323162139📞
Fax: +49 2323162972 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YLH6🌏
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Der FB 53 plant den Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Der FB 53 plant den Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne plant die Anschaffung einer standardisierten Software zur Verwaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur in Form eines IT-basierten Strassen-managementsystems (SMS) mit den im Folgenden beschriebenen sechs Leistungsbereichen.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne plant die Anschaffung einer standardisierten Software zur Verwaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur in Form eines IT-basierten Strassen-managementsystems (SMS) mit den im Folgenden beschriebenen sechs Leistungsbereichen.
Straßenkataster [LB 1]
Hier wird vom Bieter das Angebot zu einer leistungsstarken Straßeninformationsdatenbank erwartet, welche es erlaubt, die grundlegenden Straßendaten sach- und fachgerecht unter Führung einer Historie zu pflegen und unter Einbeziehung von georeferenzierter Karten entsprechend übersichtlich zu visualisieren und zu bearbeiten.
Hier wird vom Bieter das Angebot zu einer leistungsstarken Straßeninformationsdatenbank erwartet, welche es erlaubt, die grundlegenden Straßendaten sach- und fachgerecht unter Führung einer Historie zu pflegen und unter Einbeziehung von georeferenzierter Karten entsprechend übersichtlich zu visualisieren und zu bearbeiten.
Straßenzustandserfassung und – bewertung [LB 2]
Im LB 2 erwartet die Stadt Herne die elektronische Erfassung und Verwaltung der Straßenzustandsdaten in Form von Zustandsgrößen bzw. -werten zur Darstellung des baulichen Zustands nach von ihr vorgegebenen Kriterien.
Schadenerfassung und -behebung [LB 3]
Die Umsetzung einer revisionssicheren Datenvorhaltung und -verarbeitung in Bezug auf Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Form von einer zumeist kleinflächigen Schadensbehebung von Oberflächenschäden stellt den zentralen Punkt des LB 3 dar.
Die Umsetzung einer revisionssicheren Datenvorhaltung und -verarbeitung in Bezug auf Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Form von einer zumeist kleinflächigen Schadensbehebung von Oberflächenschäden stellt den zentralen Punkt des LB 3 dar.
Aufbruchsmanagement [LB 4]
Der LB 4 beinhaltet als Kernprozess die Verwaltung der Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenraum von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Abnahme und Dokumentation von Aufbrüchen sowie der Verwaltung von eigeninitiierten (Neu-)Baumaßnahmen.
Der LB 4 beinhaltet als Kernprozess die Verwaltung der Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenraum von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Abnahme und Dokumentation von Aufbrüchen sowie der Verwaltung von eigeninitiierten (Neu-)Baumaßnahmen.
Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung [LB 5]
Die von der Stadt Herne erwarteten Leistungen in Bezug auf die Erstellung von mittel- und langfristigen Straßenbauprogrammen werden im Leistungsbereich 5 dargestellt. Aus den in den anderen Leistungsbereichen gesammelten Zustandsdaten sind auf Basis von durch den Benutzer konfigurierbaren Vorgaben Schaden- und Erhaltungsklassen abzuleiten, die dann IT-unterstützt zu Baumaßnahmen umgewandelt werden und in eine abgeleitete Planung münden. Im Ergebnis wird die Erstellung eines Bauprogramms für bis zu 5 Jahren erwartet, welches jahresgenau ein Budget für geplante/ festgelegte Maßnahmen berechnet aber auch umgekehrt auf Basis von festgelegten Jahresbudgets einen Maßnahmenkatalog vorschlägt.
Die von der Stadt Herne erwarteten Leistungen in Bezug auf die Erstellung von mittel- und langfristigen Straßenbauprogrammen werden im Leistungsbereich 5 dargestellt. Aus den in den anderen Leistungsbereichen gesammelten Zustandsdaten sind auf Basis von durch den Benutzer konfigurierbaren Vorgaben Schaden- und Erhaltungsklassen abzuleiten, die dann IT-unterstützt zu Baumaßnahmen umgewandelt werden und in eine abgeleitete Planung münden. Im Ergebnis wird die Erstellung eines Bauprogramms für bis zu 5 Jahren erwartet, welches jahresgenau ein Budget für geplante/ festgelegte Maßnahmen berechnet aber auch umgekehrt auf Basis von festgelegten Jahresbudgets einen Maßnahmenkatalog vorschlägt.
Um eine Wertermittlung/-fortschreibung in der Anlagenbuchhaltung sicher zu stellen, erwartet die Stadt Herne im LB 6 die Realisierung / Lieferung einer Datenexportschnittstelle, die einen konfigurierbaren Export von Daten (hauptsächlich) aus dem LB 2 in ein nachbearbeitbares Standardformat produziert.
Um eine Wertermittlung/-fortschreibung in der Anlagenbuchhaltung sicher zu stellen, erwartet die Stadt Herne im LB 6 die Realisierung / Lieferung einer Datenexportschnittstelle, die einen konfigurierbaren Export von Daten (hauptsächlich) aus dem LB 2 in ein nachbearbeitbares Standardformat produziert.
Über die Lieferung der Software für das SMS hinaus erwartet die Stadt Herne vom Anbieter die Installation der Software auf Basis der IT-technischen Infrastruktur der Stadt Herne (Terminal-Server Umgebung [Citrix] mit Thin und Fat Clients) sowie die Durchführung eines Einführungsprojektes. Innerhalb des Projektes ist durch den Anbieter die Übernahme von Datenbeständen der Stadt Herne sowie die Schulung von Mitarbeitern des FBs Tiefbau und Verkehr zum Umgang mit dem neuen SMS umzusetzen. Nach sukzessiver Produktivsetzung des Gesamtsystems erbringt der Anbieter für die Vertragslaufzeit Wartungs- und Support-Dienstleistungen für das SMS.
Über die Lieferung der Software für das SMS hinaus erwartet die Stadt Herne vom Anbieter die Installation der Software auf Basis der IT-technischen Infrastruktur der Stadt Herne (Terminal-Server Umgebung [Citrix] mit Thin und Fat Clients) sowie die Durchführung eines Einführungsprojektes. Innerhalb des Projektes ist durch den Anbieter die Übernahme von Datenbeständen der Stadt Herne sowie die Schulung von Mitarbeitern des FBs Tiefbau und Verkehr zum Umgang mit dem neuen SMS umzusetzen. Nach sukzessiver Produktivsetzung des Gesamtsystems erbringt der Anbieter für die Vertragslaufzeit Wartungs- und Support-Dienstleistungen für das SMS.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren, wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern eine entsprechend ausführlichere Leistungsbeschreibung zugänglich gemacht.
Dauer: 54 Monate
Zusätzliche Informationen:
Laufzeiterläuterung:
54 Monate = 6 Monate Einführungsprojekt und 48 Monate Vertragslaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herne.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters:
(Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VgV – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
(Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VgV – siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Folgende Unterlagen sind spätestens mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Nachweis über Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe),
— Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, und Beteiligungen des Bieters),
— Eigenerklärung bzgl. der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
— Eigenerklärung bzgl. der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
— Aktuelle amtliche Bescheinigung darüber, dass…
… kein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitet wurde und die Einleitung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (nicht älter als 3 Monate),
… der Bewerber sich nicht in Liquidation (bei juristischen Personen) befindet (nicht älter als 3 Monate).
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VgV siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VgV siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
1. Zertifizierungen (nicht älter als 3 Jahre):
— DIN EN ISO 27001 oder gleichwertige Zertifizierung (Informationssicherheits-Management-System).
2. Eigenerklärungen:
— Erklärung über die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW,
— Erklärung, dass die IT-Prozesse (eigene und von Dritten bei Bietergemeinschaften) an ITIL oder einem anderen vergleichbaren Qualitätsmanagementsystem (zu benennen) ausgerichtet sind,
— Erklärung über die Bereitstellung eines rollenbasierten Berechtigungskonzepts zur Abbildung von Fachabteilungen mit unterschiedlichen Schreib-/Leserechten,
— Erklärung über die Lauffähigkeit der Software(-module) in einer Terminal-Server Umgebung (hier: Citrix),
— Erklärung darüber, dass die Sprache für die Benutzerdokumentationen und die Benutzeroberflächen der Software(-module) sowie die Kommunikation (mündlich oder schriftlich) mit den Mitarbeitern der Stadt Herne „Deutsch“ ist,
— Erklärung darüber, dass Programmänderungen für den Kunden dokumentiert und inhaltlich auf die Funktion „Sachbearbeiter“ abgestellt werden – Änderungen die Verfahrensbetreuer betreffen werden gesondert ausgewiesen,
— Erklärung über die Konfigurierbarkeit von Datenimporten aus mobilen Geräten mit Geo-Positionierung in der Form, dass eine Übernahme von kompletten Bewegungsprofilen der Nutzer vermieden wird aber gleichzeitig die Übergabe von Positionsdaten zu technischen (Bestands-) Aufnahmen (z. B. Straßenschäden) erfolgt,
— Erklärung über die Konfigurierbarkeit von Datenimporten aus mobilen Geräten mit Geo-Positionierung in der Form, dass eine Übernahme von kompletten Bewegungsprofilen der Nutzer vermieden wird aber gleichzeitig die Übergabe von Positionsdaten zu technischen (Bestands-) Aufnahmen (z. B. Straßenschäden) erfolgt,
— Erklärung über die Offenlegung von Berechnungs- und Bewertungswegen gegenüber dem Auftraggeber speziell in den Leistungsbereichen 2, 5 und 6, sowie Zusicherung der jeweiligen Konfigurierbarkeit (kein Black-Box-Verfahren) verbunden mit der Erklärung, dass keine proprietären Daten der Stadt Herne zu Berechnungs- oder anderen Zwecken aus dem Herner IT-Infrastrukturbereich ausgelagert werden,
— Erklärung über die Offenlegung von Berechnungs- und Bewertungswegen gegenüber dem Auftraggeber speziell in den Leistungsbereichen 2, 5 und 6, sowie Zusicherung der jeweiligen Konfigurierbarkeit (kein Black-Box-Verfahren) verbunden mit der Erklärung, dass keine proprietären Daten der Stadt Herne zu Berechnungs- oder anderen Zwecken aus dem Herner IT-Infrastrukturbereich ausgelagert werden,
— Erklärung, dass ein Knoten-Kanten-Modell als Grundlage des Straßenkatasters (LB1) in die Software eingelesen (vorliegend im Shape-File-Format) und weiter verwaltet werden kann und ebenso als Grundlage für die anderen Leistungsbereiche, soweit notwendig, zum Einsatz kommt,
— Erklärung, dass ein Knoten-Kanten-Modell als Grundlage des Straßenkatasters (LB1) in die Software eingelesen (vorliegend im Shape-File-Format) und weiter verwaltet werden kann und ebenso als Grundlage für die anderen Leistungsbereiche, soweit notwendig, zum Einsatz kommt,
— Erklärung darüber, dass die Software über eine WMS (Web Map Service) Verarbeitungsfunktionalität verfügt, die dem OGC-Standard (Open Geospatial Consortium) entspricht.
3. Referenzen:
a) Nachweis von bis zu 5 Referenzprojekten für den LB 1 mit zumindest 3 Jahren Produktivzeit,
b) Nachweis von bis zu 3 Referenzprojekten für den LB 2 mit zumindest 1 Jahr Produktivzeit,
c) Nachweis von bis zu 3 Referenzprojekten für den LB 3 mit zumindest 2 Jahren Produktivzeit,
d) Nachweis von bis zu 3 Referenzprojekten für den LB 4 mit zumindest 1 Jahr Produktivzeit,
e) Nachweis von bis zu 3 Referenzprojekten für den LB 5 mit zumindest 1 Jahr Produktivzeit,
f) Nachweis von bis zu 3 Referenzprojekten für den LB 6 mit zumindest 1 Jahr Produktivzeit,
g) Nachweis von Referenzprojekten mit integrierter LBs unter einer Benutzeroberfläche,
h) Nachweis von Referenzprojekten mit Schulungsaktivitäten zu den LBs.
Für die Bewertung der Referenzprojekte siehe das veröffentlichte „Eingabe- und Bewertungsraster Referenzen“ (MS-Excel Datei) auf www.vergabe.nrw.de
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend Bietergemeinschaft(en)) ist zulässig (§ 43 (2) VGV). Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 47 VGV) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgegeben wird.
— Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend Bietergemeinschaft(en)) ist zulässig (§ 43 (2) VGV). Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 47 VGV) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgegeben wird.
(siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
— Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgt in deutscher Sprache.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs:
Eignung der Bieter
(siehe Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben)
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Erfüllung der formalen Auflagen (z. B. Nachweise und Eigenerklärungen),
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— Erfüllung der geforderten Mindeststandards,
— Bewertung der angeforderten Referenzen
(Kriterien siehe III.1.3 – Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien)
Im Verhandlungsverfahren:
— Prüfung der Angebote auf Formfehler,
— Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises,
— Bewertung nach den in den Vergabeunterlagen zu veröffentlichenden Zuschlagskriterien zum wirtschaftlichsten Angebot.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-15 📅
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeaufforderung sind spätestens bis zum 4.10.2017 bei der Submissionsstelle anzufordern.
Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu stellen und werden auch nur dort beantwortet. Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, sich dort regelmäßig über den Sachstand zu informieren.
2. Vertragsbedingungen
— § 17 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B
— Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Herne sowie die Vertragsbedingungen mit den darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen der Stadt Herne (siehe Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
3. Weitere Hinweise an die Bewerber / Bieter:
3.1 Angebote, Teilnahmeanträge und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Wir verweisen auch auf Ziff. IV.2.4 der Bekanntmachung. Gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen der Nachweise sind (unbeglaubigt) vorzulegen.
3.1 Angebote, Teilnahmeanträge und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Wir verweisen auch auf Ziff. IV.2.4 der Bekanntmachung. Gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, deutsche Übersetzungen der Nachweise sind (unbeglaubigt) vorzulegen.
3.2 Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer / ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3.2 Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer / ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3.3. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge gemeinsam gewertet. Die Angaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
3.3. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge gemeinsam gewertet. Die Angaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
3.4 Einzureichende Unterlagen:
(Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VgV siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
(Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VgV siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen bzw. der Veröffentlichung auf www.vergabe.nrw.de)
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) (als Gesamtpaket hinterlegt),
— Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit.
4. Allgemeine Hinweise:
— Sämtliche Eigenerklärungen sind von evtl. Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen,
— Die Bewertungsmatrix für die Referenzen im öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind auf www.vergabe.nrw.de veröffentlicht,
— Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Bei Bedarf nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
— Verzeichnis der vorgesehen Nachunternehmer
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YLH6.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 173-354603 (2017-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations- und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (– 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 –Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 –Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations- und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (– 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 –Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 –Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Gesamtwert des Auftrags: 169531.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de🌏
Telefon: +49 2323163155📞
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations- und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations- und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (– 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 –Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 –Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Kauf von Software zur Verwaltung der städt. Verkehrsinfrastruktur (– 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 –Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 –Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne plante die Anschaffung einer standardisierten Software zur Verwaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur in Form eines IT-basierten Straßenmanagementsystems (SMS) mit den im Folgenden beschriebenen 6 Leistungsbereichen.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne plante die Anschaffung einer standardisierten Software zur Verwaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur in Form eines IT-basierten Straßenmanagementsystems (SMS) mit den im Folgenden beschriebenen 6 Leistungsbereichen.
Hier wurde vom Bieter das Angebot zu einer leistungsstarken Straßeninformationsdatenbank erwartet, welche es erlaubt, die grundlegenden Straßendaten sach- und fachgerecht unter Führung einer Historie zu pflegen und unter Einbeziehung von georeferenzierter Karten entsprechend übersichtlich zu visualisieren und zu bearbeiten.
Hier wurde vom Bieter das Angebot zu einer leistungsstarken Straßeninformationsdatenbank erwartet, welche es erlaubt, die grundlegenden Straßendaten sach- und fachgerecht unter Führung einer Historie zu pflegen und unter Einbeziehung von georeferenzierter Karten entsprechend übersichtlich zu visualisieren und zu bearbeiten.
Straßenzustandserfassung und -bewertung [LB 2]
Im LB 2 erwartete die Stadt Herne die elektronische Erfassung und Verwaltung der Straßenzustandsdaten in Form von Zustandsgrößen bzw. -werten zur Darstellung des baulichen Zustands nach von ihr vorgegebenen Kriterien.
Der LB 4 beinhaltet als Kernprozess die Verwaltung der Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenraum von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Abnahme und Dokumentation von Aufbrüchen sowie der Verwaltung von eigeninitiierten (Neu-) Baumaßnahmen.
Der LB 4 beinhaltet als Kernprozess die Verwaltung der Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenraum von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Abnahme und Dokumentation von Aufbrüchen sowie der Verwaltung von eigeninitiierten (Neu-) Baumaßnahmen.
Die von der Stadt Herne erwarteten Leistungen in Bezug auf die Erstellung von mittel- und langfristigen Straßenbauprogrammen wurden im Leistungsbereich 5 dargestellt. Aus den in den anderen Leistungsbereichen gesammelten Zustandsdaten sind auf Basis von durch den Benutzer konfigurierbaren Vorgaben Schaden- und Erhaltungsklassen abzuleiten, die dann IT-unterstützt zu Baumaßnahmen umgewandelt werden und in eine abgeleitete Planung münden. Im Ergebnis wird die Erstellung eines Bauprogramms für bis zu 5 Jahren erwartet, welches jahresgenau ein Budget für geplante/ festgelegte Maßnahmen berechnet aber auch umgekehrt auf Basis von festgelegten Jahresbudgets einen Maßnahmenkatalog vorschlägt.
Die von der Stadt Herne erwarteten Leistungen in Bezug auf die Erstellung von mittel- und langfristigen Straßenbauprogrammen wurden im Leistungsbereich 5 dargestellt. Aus den in den anderen Leistungsbereichen gesammelten Zustandsdaten sind auf Basis von durch den Benutzer konfigurierbaren Vorgaben Schaden- und Erhaltungsklassen abzuleiten, die dann IT-unterstützt zu Baumaßnahmen umgewandelt werden und in eine abgeleitete Planung münden. Im Ergebnis wird die Erstellung eines Bauprogramms für bis zu 5 Jahren erwartet, welches jahresgenau ein Budget für geplante/ festgelegte Maßnahmen berechnet aber auch umgekehrt auf Basis von festgelegten Jahresbudgets einen Maßnahmenkatalog vorschlägt.
Um eine Wertermittlung/-fortschreibung in der Anlagenbuchhaltung sicher zu stellen, erwartete die Stadt Herne im LB 6 die Realisierung / Lieferung einer Datenexportschnittstelle, die einen konfigurierbaren Export von Daten (hauptsächlich) aus dem LB 2 in ein nachbearbeitbares Standardformat produziert.
Um eine Wertermittlung/-fortschreibung in der Anlagenbuchhaltung sicher zu stellen, erwartete die Stadt Herne im LB 6 die Realisierung / Lieferung einer Datenexportschnittstelle, die einen konfigurierbaren Export von Daten (hauptsächlich) aus dem LB 2 in ein nachbearbeitbares Standardformat produziert.
Über die Lieferung der Software für das SMS hinaus erwartete die Stadt Herne vom Anbieter die Installation der Software auf Basis der IT-technischen Infrastruktur der Stadt Herne (Terminal-Server Umgebung [Citrix] mit Thin und Fat Clients) sowie die Durchführung eines Einführungsprojektes. Innerhalb des Projektes ist durch den Anbieter die Übernahme von Datenbeständen der Stadt Herne sowie die Schulung von Mitarbeitern des FBs Tiefbau und Verkehr zum Umgang mit dem neuen SMS umzusetzen. Nach sukzessiver Produktivsetzung des Gesamtsystems erbringt der Anbieter für die Vertragslaufzeit Wartungs- und Support-Dienstleistungen für das SMS.
Über die Lieferung der Software für das SMS hinaus erwartete die Stadt Herne vom Anbieter die Installation der Software auf Basis der IT-technischen Infrastruktur der Stadt Herne (Terminal-Server Umgebung [Citrix] mit Thin und Fat Clients) sowie die Durchführung eines Einführungsprojektes. Innerhalb des Projektes ist durch den Anbieter die Übernahme von Datenbeständen der Stadt Herne sowie die Schulung von Mitarbeitern des FBs Tiefbau und Verkehr zum Umgang mit dem neuen SMS umzusetzen. Nach sukzessiver Produktivsetzung des Gesamtsystems erbringt der Anbieter für die Vertragslaufzeit Wartungs- und Support-Dienstleistungen für das SMS.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-22 📅
Name: Siemens AG
Postanschrift: Kruppstraße 16
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 169531.93 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: VgV-2017-0010
Kontakt
Internetadresse: www.submission.herne.de🌏
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 231-528253 (2018-11-27)
Ergänzende Angaben (2018-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Kauf von Software zur Verwaltung der Städte. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Kauf von Software zur Verwaltung der Städte. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Erwartet werden:
— Installation der Software mit Bereitstellung über eine Terminal-Server Umgebung (Citrix),
— Einführungsprojekt unter Übernahme von Datenbeständen und Durchführung von Schulungen,
— Erbringung von Wartungs- und Support-Dienstleistungen nach Produktivsetzung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur📦
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Anschaffung von kommunaler Verwaltungs-/Fachsoftware für den Fachbereich „Tiefbau und Verkehr“ der Stadt Herne – hier: StrassenManagementSystem (SMS) – Softwarelieferung mit Erbringung von Installations-und Einführungsleistungen sowie nachfolgenden Wartungs- und Support-Dienstleistungen.
Kauf von Software zur Verwaltung der Städte. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.
Kauf von Software zur Verwaltung der Städte. Verkehrsinfrastruktur (> 370 km Straßen und über 2 km Fußgängerzonen) mit den Leistungsbereichen (LB): LB 1 – Straßenkataster, LB 2 – Straßenzustandserfassung und -bewertung, LB 3 – Schadenerfassung und -behebung, LB 4 – Aufbruchsmanagement, LB 5 – Mittel- und langfristige Straßenbauprogrammplanung und LB6 – Wertermittlung/-fortschreibung Anlagenbuchhaltung.