TLF 3000 Gemeinde Rommerskirchen

Gemeinde Rommerskirchen

Lieferung eines TLF 3000 bestehend aus:
Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-22 Auftragsbekanntmachung
2018-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines TLF 3000 bestehend aus: Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Rommerskirchen
Postanschrift: Bahnstraße 51
Postleitzahl: 41569
Postort: Rommerskirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kommunalagenturnrw.de 🌏
E-Mail: feuerwehr@kommunalagenturnrw.de 📧
Telefon: +49 211/43077-273 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32875947 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 163-335738
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines TLF 3000 bestehend aus:
Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell TLF 3000
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Fahrgestells für ein TLF 3000.
Dauer: 18 Monate
Bezeichnung des Loses: Aufbau TLF 3000
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Aufbaus für ein TLF 3000.
Bezeichnung des Loses: Beladung TLF 3000
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für ein TLF 3000.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Rommerskirchen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach dem TVgG – NRW sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 4 TVgG – NRW.
— Verbot der Verwendung von Waren, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt oder gewonnen wurden nach § 7 TVgG – NRW.
— Einleitung und/oder Durchführung von Maßnahmen der Frauenförderung nach § 8 TVgG – NRW.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sven Gohrbandt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32875947 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalagentur NRW GmbH
Postanschrift: Cecilienallee 59
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 163-335738 (2017-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines TLF 3000 bestehend aus: Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.
Gesamtwert des Auftrags: 3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 011-020573
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 163-335738
ABl. S-Ausgabe: 11

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Aufbau
Los 3 Beladung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeidne Rommerskirchen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 011-020573 (2018-01-15)