Mit dem Sanierungsfortschritt am Standort Königstein erfolgt eine Reduzierung der Betriebsfläche sowie Zentralisierung der Teilanlagen. In diesem Zusammenhang werden Bestandsanlagen umgebaut, neue Gebäude und Anlagentechnik sowie zugehörige Infrastruktur errichtet und teilweise bestehende Gebäude und Anlagentechnik zurückgebaut. Die Gesamtmaßnahme findet bei laufendem Betrieb der derzeitigen AAF mit einer geplanten Bauzeit von fast 24 Monaten statt. Es erfolgt der Abbruch und die Errichtung von Gebäuden, die Errichtung neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, elektrotechnischer Anlagen sowie Anlagen der Automatisierungstechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 –...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 – Elektro-/Automatisierungstechnik
1194494-U53
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Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen📦
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 –Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 –...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 –Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 – Elektro-/Automatisierungstechnik
Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbauarbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; Zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
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Datum des Beginns: 2018-05-02 📅
Datum des Endes: 2020-04-23 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 070-154453
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3216753-U53
Los-Identifikationsnummer: 03 - 05
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 – Bauleistungen, Los 04 – Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 –...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 – Bauleistungen, Los 04 – Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 – Elektro-/Automatisierungstechnik
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Krause & Co. Hoch-, Tief- und Anlagenbau GmbH
Postanschrift: Klaffenbacher Straße 5
Postort: Neukirchen
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37212640📞
E-Mail: krause-adorf@krauseundco.de📧
Fax: +49 3721264100 📠
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: wks Technik GmbH
Postanschrift: Gasanstaltstraße 10
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Telefon: +49 35125088510📞
E-Mail: technik@wksgroup.de📧
Fax: +49 35125088520 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 148-338030 (2018-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-06) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbauarbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; Technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; Zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 173-391912 (2018-09-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-09117
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 - Bautechnik, Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 –...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 - Bautechnik, Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 – Elektro-/Automatisierungstechnik
1194494-U53
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH,
Bereich Sanierung Aue/Königstein,
Standort Königstein,
Königsteiner Straße 45,
01824 Königstein / OT Leupoldishain.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 211-481668 (2018-10-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 231-527170 (2018-11-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-09) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH,
Bereich Sanierung Aue/Königstein,
Standort Königstein,
Königsteiner Straße 45,
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Auftragsvergabe
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 – Bauleistungen, Los 04 – Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 – Bauleistungen, Los 04 – Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 –Elektro-/Automatisierungstechnik
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 007-010949 (2019-01-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 –...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 – Elektro-/Automatisierungstechnik
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 058-133216 (2019-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 –Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 –...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 – Bautechnik, Los 4 –Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 – Elektro-/Automatisierungstechnik.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbauarbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 071-167178 (2019-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-18) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein,
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbauarbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; Technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 079-189238 (2019-04-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 118-288941 (2019-06-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 9117
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 130-318219 (2019-07-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 144-353966 (2019-07-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 169-412409 (2019-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 220-539065 (2019-11-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 225-551155 (2019-11-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-19) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbau arbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; Technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; Zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 226-553393 (2019-11-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-11) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH,
Bereich Sanierung Aue/Königstein,
Standort Königstein,
Königsteiner Straße 45,
01824 Königstein/OT Leupoldishain.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 242-594024 (2019-12-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-20) Auftragsvergabe
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 - Bauleistungen, Los 04 - Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 -...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 - Bauleistungen, Los 04 - Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 - Elektro-/Automatisierungstechnik
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2019/S 248-611984 (2019-12-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 — Bautechnik, Los 4 — Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 —...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 — Bautechnik, Los 4 — Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 — Elektro-/Automatisierungstechnik
1194494-U53
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 — Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 — Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbau arbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 — Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; Technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; Zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 — Bauleistungen, Los 04 - Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 —...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03 — Bauleistungen, Los 04 - Maschinen-/Verfahrenstechnik, Los 05 — Elektro-/Automatisierungstechnik
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 017-035653 (2020-01-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-12) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein / OT Leupoldishain.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 033-076900 (2020-02-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2020/S 107-258712 (2020-06-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 - Bautechnik, Los 4 - Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 -...”
Titel
Umbau und Optimierung der AAF am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 3 - Bautechnik, Los 4 - Maschinen- und Verfahrenstechnik, Los 5 - Elektro-/Automatisierungstechnik
1194494-U53
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH,
Bereich Sanierung Aue/Königstein,
Standort Königstein,
Königsteiner Straße 45,
01824 Königstein/ OT Leupoldishain.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 - Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 - Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Abbruch Gebäude und Anlagenteile; Gründung; Baugrube; Erdarbeiten; Gerüstbauarbeiten; Stahlbetonarbeiten; Blitzschutz, Erdung; Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten; Fenster, Türen, Tore, Geländer; Stahl- und Metallbauarbeiten; Systembau; Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse; Sanierung; Betonarbeiten; Außenanlagen; Verkehrsanlagen; Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten; Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 - Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation; Rückbau technische Ausrüstung; Messtechnik; Technologischer Stahlbau; Rohrleitungsbau/-Rückbau; TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen; Mittelspannungsverteilung; Transformatoren; Fertigteilgebäude; Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Niederspannungsschaltanlagen; Niederspannungsinstallation; Doppelboden; Beleuchtungsanlagen; Zentraler Potentialausgleich; Automatisierungshardware; Automatisierungsverkabelung; SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 112-271128 (2020-06-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 124-303089 (2020-06-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-10) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 - Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 - Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
— Allgemeine Leistungen;
— Abbruch Gebäude und Anlagenteile;
— Gründung;
— Baugrube;
— Erdarbeiten;
— Gerüstbauarbeiten;
— Stahlbetonarbeiten;
— Blitzschutz, Erdung;
— Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten;
— Fenster, Türen, Tore, Geländer;
— Stahl- und Metallbauarbeiten;
— Systembau;
— Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse;
— Sanierung;
— Betonarbeiten;
— Außenanlagen;
— Verkehrsanlagen;
— Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten;
— Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 - Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen.
Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
— Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik;
— Anlagentechnik: Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation;
— Rückbau technische Ausrüstung;
— Messtechnik;
— Technologischer Stahlbau;
— Rohrleitungsbau/-Rückbau;
— TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
— Allgemeine Leistungen;
— Mittelspannungsverteilung;
— Transformatoren;
— Fertigteilgebäude;
— Blitzschutz- und Erdungsanlagen;
— Niederspannungsschaltanlagen;
— Niederspannungsinstallation;
— Doppelboden;
— Beleuchtungsanlagen;
— Zentraler Potentialausgleich;
— Automatisierungshardware;
— Automatisierungsverkabelung;
— SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2020/S 179-431411 (2020-09-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2020/S 205-497967 (2020-10-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 250-623398 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2021/S 038-094239 (2021-02-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2021/S 065-162936 (2021-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2021/S 090-232278 (2021-05-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag zu Los 3 – Bautechnik umfasst den Abbruch und die Errichtung von Gebäuden und Anlagenteilen sowie den Straßenbau und beinhaltet nachfolgend aufgeführte Leistungen:
— Allgemeine Leistungen,
— Abbruch Gebäude und Anlagenteile,
— Gründung,
— Baugrube,
— Erdarbeiten,
— Gerüstbauarbeiten,
— Stahlbetonarbeiten,
— Blitzschutz, Erdung,
— Mauerwerk, Trockenbau, Fußboden, Malerarbeiten,
— Fenster, Türen, Tore, Geländer,
— Stahl- und Metallbauarbeiten,
— Systembau,
— Arbeiten für Trink-, Ab- und Regenwasseranschlüsse,
— Sanierung,
— Betonarbeiten,
— Außenanlagen,
— Verkehrsanlagen,
— Abdichtungs-, Dämm- und Entwässerungsarbeiten,
— Heizungsinstallation.
Der Auftrag zu Los 4 – Maschinen- und Verfahrenstechnik umfasst die Lieferung und Montage neuer Maschinen- und Verfahrenstechnik, als auch den Umbau sowie die Weiternutzung und Integration bestehender Anlagen. Los 4 beinhaltet folgende Leistungen:
Allgemeine Leistungen Maschinen- und Verfahrenstechnik; Anlagentechnik:
— Sedimentation, Schlammentwässerung, Entmanganung, Chemikalienbereitstellung, schwimmende Pumpstation,
— Rückbau technische Ausrüstung,
— Messtechnik,
— Technologischer Stahlbau,
— Rohrleitungsbau/-Rückbau,
— TGA Heizung, Lüftung, Sanitär.
Das Los 5 umfasst die Werksplanung sowie das Liefern, Installieren und die Inbetriebnahmen der Elektro- und Automatisierungstechnik und umfasst folgende Leistungen:
— Allgemeine Leistungen,
— Mittelspannungsverteilung,
— Transformatoren,
— Fertigteilgebäude,
— Blitzschutz- und Erdungsanlagen,
— Niederspannungsschaltanlagen,
— Niederspannungsinstallation,
— Doppelboden,
— Beleuchtungsanlagen,
— zentraler Potentialausgleich,
— Automatisierungshardware,
— Automatisierungsverkabelung,
— SPS-Programmierung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2021/S 141-372274 (2021-07-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 2289/499-400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 153-406207 (2021-08-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2021/S 215-564212 (2021-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2021/S 246-649202 (2021-12-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5930135.23 💰
Quelle: OJS 2022/S 057-148452 (2022-03-17)