Vergabeverfahren Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen / Vergabenummer: 201.LEA – Sicherheit 2017
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort ankommenden Personen und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des in diesem Verfahren gesuchten Auftragnehmers gewährleistet. Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 201.LEA - Sicherheit 2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum.
Die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort ankommenden Personen und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des in diesem Verfahren gesuchten Auftragnehmers gewährleistet.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum.
Die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort ankommenden Personen und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des in diesem Verfahren gesuchten Auftragnehmers gewährleistet.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 18.8.2017 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Angebote können schriftlich sowie elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden. Die Angebotsfrist gilt in beiden Fällen gleichermaßen.
6. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen. Ferner ist ein Organigramm einzureichen, aus der sich die Aufteilung ergibt. Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
8. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
9. Von Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, der von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 18.8.2017 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Angebote können schriftlich sowie elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden. Die Angebotsfrist gilt in beiden Fällen gleichermaßen.
6. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen. Ferner ist ein Organigramm einzureichen, aus der sich die Aufteilung ergibt. Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
8. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
9. Von Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, der von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum.
Die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort ankommenden Personen und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des in diesem Verfahren gesuchten Auftragnehmers gewährleistet.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat eine eine Festlaufzeit von 2 Jahren und kann durch den Auftraggeber 2 Mal um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 1.12.2017.
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW; Bochum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
(2) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
(3) Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen).
(3) Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen).
(4) Darüber hinaus muss jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Erklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) zur Einwilligung vorlegen, dass für den Gewerbetreibenden des bietenden Sicherheitsdienstes eine Unbedenklichkeitsprüfung durch die zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz und das zuständige Landeskriminalamt durchgeführt wird. Die Vergabestelle wird im Rahmen der Auswertung eine Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems bei der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz veranlassen.
(4) Darüber hinaus muss jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Erklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) zur Einwilligung vorlegen, dass für den Gewerbetreibenden des bietenden Sicherheitsdienstes eine Unbedenklichkeitsprüfung durch die zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz und das zuständige Landeskriminalamt durchgeführt wird. Die Vergabestelle wird im Rahmen der Auswertung eine Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems bei der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz veranlassen.
Als Gewerbetreibender in diesem Sinne sind anzusehen:
— bei natürlichen Personen diese selbst,
— bei nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten die Gesellschafter,
— bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten.
Mindestanforderung:
zu (3) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.)
zu (3) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.)
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung zu (2) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern; siehe ferner die Ausführungen unter „Weitere Angaben“.
Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Erklärungen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, aufgeteilt jeweils für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016); als vergleichbar ange-sehen werden Sicherheitsdienstleistungen bei Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, aufgeteilt jeweils für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016); als vergleichbar ange-sehen werden Sicherheitsdienstleistungen bei Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Mindeststandards:
Zu (1) Der Bieter/die Bietergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) einen Jahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR (netto) erzielt haben (Mindestanforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten 3 Kalenderjahren (2014, 2015, 2016) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte, sonstige Angestellte) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(1) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten 3 Kalenderjahren (2014, 2015, 2016) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte, sonstige Angestellte) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Darstellung der Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 3 Jahren (seit 8 / 2014) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern mit Angabe insbesondere
(2) Darstellung der Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 3 Jahren (seit 8 / 2014) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz,
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft,
cc) Zeitraum der Leistungserbringung,
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Anga-ben zu:
— Belegung (Anzahl der untergebrachten Personen),
— Art der Unterbringungseinrichtung,
— erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
— Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
— Name der Sicherheitsdienstleitung (falls gestellt),
— Anzahl der in der Unterbringungseinrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft.
(3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Mindeststandards:
Zu (1) Der Bieter muss bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 48 Beschäftigte verfügen, die mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen verfügen: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfte Werkschutzfachkraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
Zu (1) Der Bieter muss bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 48 Beschäftigte verfügen, die mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen verfügen: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfte Werkschutzfachkraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfälle Nachweise hierzu zu verlangen. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zusammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfälle Nachweise hierzu zu verlangen. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zusammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen.
zu (2) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 8 / 2014) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monate organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und dass die Referenzeinrichtung jeweils eine Belegungszahl von mindestens 500 Personen (Regelbelegung) hat.
zu (2) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 8 / 2014) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monate organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und dass die Referenzeinrichtung jeweils eine Belegungszahl von mindestens 500 Personen (Regelbelegung) hat.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte verfügen.
zu (3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.
zu (3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.
(1) Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die Verpflichtungserklärungen gem. § 4 TVgG-NRW abzugeben;
(2) Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die Verpflichtungserklärungen gemäß § 8 TVgG-NRW abzugeben;
Die vorgenannten Erklärungen sind gemäß § 9 TVgG-NRW noch nicht mit dem Angebot vorzulegen, s. Vergabeunterlagen.
(3) Von Bietern bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung über die Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in der jeweils gültigen Fassung vorzulegen;
(4) Von Bietern bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sich die im Projekt zum Einsatz kommenden Beschäftigten nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichten werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum 18.8.2017 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Angebote können schriftlich sowie elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden. Die Angebotsfrist gilt in beiden Fällen gleichermaßen.
6. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen. Ferner ist ein Organigramm einzureichen, aus der sich die Aufteilung ergibt. Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
6. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen. Ferner ist ein Organigramm einzureichen, aus der sich die Aufteilung ergibt. Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
8. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
8. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
9. Von Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, der von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YL3S.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 144-297303 (2017-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge