Auf EU-Ebene ist eine Harmonisierung von Luftgrenzwerten für chemische Stoffe am Arbeitsplatz aktuelles Thema, da sich für einzelne Stoffe aus den Verfahren im Rahmen des Arbeitsschutzrechts einerseits und des Chemikalienrechts andererseits unterschiedliche Grenzwerte ergaben. Dieses Projekt soll die Unterschiede zwischen den aktuellen Methoden der Grenzwertableitung und die dementsprechend unterschiedlichen Schutzniveaus transparent machen. Dazu sollen Verteilungen der zur Grenzwertableitung verwendeten Extrapolationsfaktoren einzelner, zur Überbrückung von Datenlücken notwendiger Extrapolationsschritte, erstellt, sowie Verknüpfungen dieser Verteilungen abgeleitet werden. Die zugrunde liegende Datenbasis soll hierfür aktualisiert werden. Übergeordnetes Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für die notwendigen Festlegungen bei der Grenzwertsetzung und damit eine Grundlage zur Harmonisierung der Grenzwertableitung für den Arbeitsplatz in der EU zu schaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postanschrift: Nöldnerstraße 40-42
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle, Berlin
Telefon: +49 30-515484521📞
E-Mail: z2b@baua.bund.de📧
Fax: +49 30-51548173 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.baua.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vorhaben F 2437 „Ableitung von Luftwertgrenzen für chemische Stoffe am Arbeitsplatz – Vergleich von Methoden und Schutzniveaus“
Z2b.Ah-531363-F2437”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Auf EU-Ebene ist eine Harmonisierung von Luftgrenzwerten für chemische Stoffe am Arbeitsplatz aktuelles Thema, da sich für einzelne Stoffe aus den Verfahren...”
Kurze Beschreibung
Auf EU-Ebene ist eine Harmonisierung von Luftgrenzwerten für chemische Stoffe am Arbeitsplatz aktuelles Thema, da sich für einzelne Stoffe aus den Verfahren im Rahmen des Arbeitsschutzrechts einerseits und des Chemikalienrechts andererseits unterschiedliche Grenzwerte ergaben. Dieses Projekt soll die Unterschiede zwischen den aktuellen Methoden der Grenzwertableitung und die dementsprechend unterschiedlichen Schutzniveaus transparent machen. Dazu sollen Verteilungen der zur Grenzwertableitung verwendeten Extrapolationsfaktoren einzelner, zur Überbrückung von Datenlücken notwendiger Extrapolationsschritte, erstellt, sowie Verknüpfungen dieser Verteilungen abgeleitet werden. Die zugrunde liegende Datenbasis soll hierfür aktualisiert werden. Übergeordnetes Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für die notwendigen Festlegungen bei der Grenzwertsetzung und damit eine Grundlage zur Harmonisierung der Grenzwertableitung für den Arbeitsplatz in der EU zu schaffen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 289 235 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf EU-Ebene ist eine Harmonisierung von Luftgrenzwerten für chemische Stoffe am Arbeitsplatz aktuelles Thema, da sich für einzelne Stoffe aus den Verfahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf EU-Ebene ist eine Harmonisierung von Luftgrenzwerten für chemische Stoffe am Arbeitsplatz aktuelles Thema, da sich für einzelne Stoffe aus den Verfahren im Rahmen des Arbeitsschutzrechts einerseits und des Chemikalienrechts andererseits unterschiedliche Grenzwerte ergaben. Dieses Projekt soll die Unterschiede zwischen den aktuellen Methoden der Grenzwertableitung und die dementsprechend unterschiedlichen Schutzniveaus transparent machen. Dazu sollen Verteilungen der zur Grenzwertableitung verwendeten Extrapolationsfaktoren einzelner, zur Überbrückung von Datenlücken notwendiger Extrapolationsschritte, erstellt, sowie Verknüpfungen dieser Verteilungen abgeleitet werden. Die zugrunde liegende Datenbasis soll hierfür aktualisiert werden. Übergeordnetes Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für die notwendigen Festlegungen bei der Grenzwertsetzung und damit eine Grundlage zur Harmonisierung der Grenzwertableitung für den Arbeitsplatz in der EU zu schaffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Wie gut sind die Kenntnisse in Toxikologie und Probalistik die zur Bearbeitung des Projekts eingesetzt werden?”
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name):
“kann auf Vorarbeiten im Bereich Extrapolationsfaktoren oder probalistische grenzwertableitung zurück gegriffen werden?”
Kostenkriterium (Name):
“Erwartete Qualität der Projektorganisation (Beurteilung u.a. anhand der Plausibilität des Zeitplans, des Personaleinsatzes, der Projektstruktur)”
Kostenkriterium (Name):
“Erwartete Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse (Beurteilung u.a. anhand der Beschreibung der Vorgehensweisen und genannten Quellen)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 3
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 230-479666
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z2b.Ah-531363-F2437
Titel:
“Vorhaben F 2437 „Ableitung von Luftwertgrenzen für chemische Stoffe am Arbeitsplatz – Vergleich von Methoden und Schutzniveaus“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG)
Postanschrift: Klarastraße 63
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 289 235 💰
“Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes...”
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabeonline.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 05.01.2018 eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Veröffentlichung der Antworten zu den Bieterfragen erfolgt bis 19.01.2018 ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vertragsunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht werden.
Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 134 Abs. 1 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 137-313572 (2018-07-18)