Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“020.2.1 Neubau Schulzentrum Deggendorf – BA 2 – Neubau Berufsschule I – Teil 1 Gewerk 3060-027 MSR-Technik”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Schaltanlagen📦
Kurze Beschreibung: 3060-027 MSR-Technik
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 308 322 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Egger Straße 30
94469 Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufteilung auf sechs ISP´s.
Ca. 1 700 Hardwaredatenpunkte.
MOD-Bus Anbindung dezentrale Lüftungsanlagen.
Einzelraumregelung über KNX.
Zähleraufschaltung...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufteilung auf sechs ISP´s.
Ca. 1 700 Hardwaredatenpunkte.
MOD-Bus Anbindung dezentrale Lüftungsanlagen.
Einzelraumregelung über KNX.
Zähleraufschaltung über M-Bus.
Aufschaltung der gesamten MSR auf die bestehende GLT (GLT nicht Bestandteil der Ausschreibung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-263140
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 083-3060-027
Titel: MSR-Technik
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weikl Automatisierungstechnik GmbH
Postanschrift: Moosweg 8
Postort: Bodenmais
Postleitzahl: 94249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 308 322 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.