6-zügige Realschule Aschauer Straße mit Dreifach-Sporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder; Neubau; Elektroinstallationsarbeiten; Vergabe-Nr.: H23166818
Ergänzende Angaben (2018-05-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.muenchen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“6-zügige Realschule Aschauer Straße mit Dreifach-Sporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder; Neubau; Elektroinstallationsarbeiten — Vergabe-Nr.: H23166818”
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 089-199172
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-08-13 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-10-04 📅
Quelle: OJS 2018/S 102-232399 (2018-05-29)
Ergänzende Angaben (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“6-zügige Realschule Aschauer Straße mit Dreifach-Sporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder; Neubau; Elektroinstallationsarbeiten; Vergabe-Nr.: H23166818”
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-06-14 📅
Zeit: 10:20
Neuer Wert
Datum: 2018-06-26 📅
Zeit: 15:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-06-14 📅
Zeit: 10:20
Neuer Wert
Datum: 2018-06-26 📅
Zeit: 15:00
Quelle: OJS 2018/S 112-254368 (2018-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199172
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“6-zügige Realschule Aschauer Straße mit Dreifach-Sporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder; Neubau; Elektroinstallationsarbeiten; Vergabe-Nr.: H23166818”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kuhn Elektro-Technik GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“...”
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 003-002695 (2019-01-03)