1) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch über das AI BieterCockpit/AI Bieterwerkzeug, abrufbar auf
http://vergabe.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs in den Vergabeunterlagen;
2) Der Bewerber sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen eine Eigenerklärung hierüber abzugeben. Diese Erklärung findet sich für den Bewerber im Dokument Belege der Eignung und für die anderen Unternehmen in der Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Teilnahmeantragsunterlagen;
3) Siehe II.1.6
Los 1 (Scrum) und Los 3 (Agile Methoden) werden in einem separaten Verfahren abgebildet, da die eingesetzte Vergabesoftware eine losweise Vergabe im Nicht offenen Verfahren nicht ordnungsgemäß abbilden kann;
4) Die Angebotsabgabe ist für sowohl für ein als auch für mehrere Lose möglich. Es besteht demnach keine Angebotslimitierung. Allerdings besteht eine Zuschlagslimitierung: sollte ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für diese Lose. Es sei denn, aus dem Teilnahmeantrag (Dokument „Belege der Eignung“) wird ersichtlich, dass der Bieter nicht über die erforderliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Anzahl der Fachkräfte für die Leistungserbringung verfügt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bieter losübergreifend identische natürliche Personen zur Erfüllung der Mindestanforderung an die Anzahl der Fachkräfte für die Leistungserbringung heranzieht. Der Zuschlag wird in diesem Fall wie folgt limitiert:
Sofern Bieter angeben, dass Sie die zur Erfüllung der Mindestanforderung herangezogenen Personen losübergreifend ganz oder teilweise doppelt gezählt haben, so kann der Bieter – gemäß dem Fall, dass die betreffenden Angebote in den betreffenden Losen unter den wirtschaftlichsten 5 Angeboten liegen – nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Auf welches Los der Zuschlag erteilt wird, wird anhand der folgenden Reihenfolge bestimmt:
1) Los 1: Beratungs-, Unterstützungs- und Coachingleistungen im Scrum-Umfeld;
2) Los 2: Beratungs-, Unterstützungs- und Coachingleistungen im Design Thinking Umfeld;
3) Los 3: Übergreifende Beratungs- und Coachingleistungen im agilen Umfeld.
Die Zuschläge in dem Los (bzw. in den Losen) – in denen der Bieter aufgrund der Doppelzählung unberücksichtigt geblieben ist, werden nach Maßgabe der ermittelten Rangfolge für dieses Los (bzw. diese Lose) erteilt, d. h. Bieter, deren Angebote nicht unter den 5 wirtschaftlichsten Angeboten liegen, rücken für die – aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht berücksichtigten Bieter – auf;
5) Siehe III.2.2
Verpflichtung des Auftragnehmers, bei der Ausführung des Auftrags alle Wirtschaftsteilnehmer in ihrem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden;
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats);
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182);
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105);
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILOÜbereinkommen Nr. 100 und 111)
einzuhalten;
6)
Wirksames Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gem. ISO/IEC 27001 und zur Einhaltung von gültigen Standards und Best Practices zur Informations- und IT-Sicherheit bei der Auftragsausführung in KfW-fremden Räumlichkeiten und/oder KfW-fremder Hard- und Software.