Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler”
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Region: Thüringen🏙️
URL: https://plus.aok.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung Rahmenvereinbarung „Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer“
18/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Informationstechnologie. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Informationstechnologie können Freelancereinsätze über diese Rahmenvereinbarung bis zu einer Höhe von ca. 3 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Organisationsentwicklung/Management
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management können Freelancereinsätze bis zu einer Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Personalentwicklung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Personalentwicklung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Personalentwicklung können Freelancereinsätze bis zu einer Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 125-285285
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Informationstechnologie
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: iSAX GmbH & Co. KG
Postanschrift: Weinbergstraße 15
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Organisationsentwicklung/Management
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hays AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Personalentwicklung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VTS Consulting GmbH
Postanschrift: Schumannstraße 65
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60325
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“1) Neben den unter Punkt V.2.3) in den jeweiligen Losen genannten Wirtschaftsteilnehmern wurde im Rahmen des ausgeschriebenen Mehrpartnermodells folgenden...”
1) Neben den unter Punkt V.2.3) in den jeweiligen Losen genannten Wirtschaftsteilnehmern wurde im Rahmen des ausgeschriebenen Mehrpartnermodells folgenden Wirtschaftsteilnehmern der Zuschlag erteilt:
Los 1:
— U.N.P. – Software GmbH, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf (NUTS-Code: DEA11, KMU: ja),
— Hays AG, Willy-Brandt-Platz 1-3, 68161 Mannheim (NUTS-Code: DE126, KMU: nein).
Los 2:
— VTS Consulting GmbH, Schumannstraße 65, 60325 Frankfurt (NUTS-Code: DE712, KMU: nein).
Los 3:
— Hays AG, Willy-Brandt-Platz 1-3, 68161 Mannheim (NUTS-Code: DE126, KMU: nein).
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY360
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 78
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat… § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
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Quelle: OJS 2018/S 204-465910 (2018-10-19)