Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf). Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Referenznummer: 18/2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-285285
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung;
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYKKF
1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung;
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYKKF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Bezeichnung des Loses: Informationstechnologie
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Informationstechnologie. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Informationstechnologie. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Informationstechnologie können Freelancereinsätze über diese Rahmenvereinbarung bis zu einer Höhe von ca. 3 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Informationstechnologie können Freelancereinsätze über diese Rahmenvereinbarung bis zu einer Höhe von ca. 3 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Bezeichnung des Loses: Organisationsentwicklung/Management
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management können Freelancereinsätze bis zu einer Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management können Freelancereinsätze bis zu einer Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Bezeichnung des Loses: Personalentwicklung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Personalentwicklung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet Personalentwicklung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern geschlossen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Personalentwicklung können Freelancereinsätze bis zu einer Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Der konkrete Bedarf an Freelancern ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Im Fachgebiet Personalentwicklung können Freelancereinsätze bis zu einer Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlagen;
2) Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich „Auswahl und Einsatz von Freelancern" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu 1): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können:
Los 1: 1 500 000 EUR
Los 2: 1 250 000 EUR
Los 3: 750 000 EUR
Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten würde, hat er den addierten Umsatz für diese Lose nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von Freelancern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe des Auftraggebers (einschließlich des Ansprechpartners mit Telefonnummer), der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes (einschließlich Tätigkeitsbereich der Freelancer) sowie der detaillierten Darstellung der Qualifikationen der eingesetzten Freelancer, der Anzahl der eingesetzten Freelancer und des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 6-1 bis 6-3 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist.
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von Freelancern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe des Auftraggebers (einschließlich des Ansprechpartners mit Telefonnummer), der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes (einschließlich Tätigkeitsbereich der Freelancer) sowie der detaillierten Darstellung der Qualifikationen der eingesetzten Freelancer, der Anzahl der eingesetzten Freelancer und des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 6-1 bis 6-3 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist.
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Umfang vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von Freelancern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen im Fachgebiet Informationstechnologie (Los 1), für Los 2 im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management und für Los 3 im Fachgebiet Personal-entwicklung nachweisen.
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Umfang vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von Freelancern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen im Fachgebiet Informationstechnologie (Los 1), für Los 2 im Fachgebiet Organisationsentwicklung/Management und für Los 3 im Fachgebiet Personal-entwicklung nachweisen.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRYYKKF🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung;
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYKKF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 78
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2018/S 125-285285 (2018-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können/werden von der AOK PLUS Einzelabrufe bedarfsorientiert beauftragt. Dies erfolgt nach Durchführung eines erneuten Vergabefahrens zwischen den Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf).
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Neben den unter Punkt V.2.3) in den jeweiligen Losen genannten Wirtschaftsteilnehmern wurde im Rahmen des ausgeschriebenen Mehrpartnermodells folgenden Wirtschaftsteilnehmern der Zuschlag erteilt:
Los 1:
— U.N.P. – Software GmbH, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf (NUTS-Code: DEA11, KMU: ja),
— Hays AG, Willy-Brandt-Platz 1-3, 68161 Mannheim (NUTS-Code: DE126, KMU: nein).
Los 2:
— VTS Consulting GmbH, Schumannstraße 65, 60325 Frankfurt (NUTS-Code: DE712, KMU: nein).
Los 3:
— Hays AG, Willy-Brandt-Platz 1-3, 68161 Mannheim (NUTS-Code: DE126, KMU: nein).
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY360
1) Neben den unter Punkt V.2.3) in den jeweiligen Losen genannten Wirtschaftsteilnehmern wurde im Rahmen des ausgeschriebenen Mehrpartnermodells folgenden Wirtschaftsteilnehmern der Zuschlag erteilt:
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch Freelancer mit anderen Qualifikationen in anderen Fachgebieten im dann dort notwendigen Umfang. Im Falle des Abrufs eines Freelancers soll dieser zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme der Vergütung erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY360
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch den Einsatz qualifizierter Freelancer sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Freelancer im Fachgebiet…
… Informationstechnologie. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
… Organisationsentwicklung/Management. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
… Personalentwicklung. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für dieses Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern geschlossen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Name: iSAX GmbH & Co. KG
Postanschrift: Weinbergstraße 15
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Hays AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Name: VTS Consulting GmbH
Postanschrift: Schumannstraße 65
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60325
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Neben den unter Punkt V.2.3) in den jeweiligen Losen genannten Wirtschaftsteilnehmern wurde im Rahmen des ausgeschriebenen Mehrpartnermodells folgenden Wirtschaftsteilnehmern der Zuschlag erteilt:
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY360
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat… § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.