Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss losspezifischer Rahmenvereinbarungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) für losspezifische IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Beratung
Referenznummer: 0230/232
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss losspezifischer Rahmenvereinbarungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) für losspezifische...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss losspezifischer Rahmenvereinbarungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) für losspezifische IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war der Abschluss losspezifischer Rahmenvereinbarungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) für losspezifische...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war der Abschluss losspezifischer Rahmenvereinbarungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) für losspezifische IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Auftraggeberin/Entleiherin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer/Verleiher auch in anderen Dienststellen und...”
Die Auftraggeberin/Entleiherin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer/Verleiher auch in anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 156-358916 (2018-08-14)