Gemeinsame Notstromversorgung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Bundesministerium für Landwritscahft elektrische Kabel- und Leitungsanlagen – USV-Anlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben”
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat A 4.1 – Vergabesachgebiet
Telefon: +49 30-184010📞
E-Mail: elke.swade@bbr.bund.de📧
Fax: +49 30-184018450 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BMEL-BMAS Gemeinsame Notstromversorgung – Ertüchtigung statische USVen
1510/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Niederspannungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gemeinsame Notstromversorgung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Bundesministerium für Landwritscahft
Elektrische Kabel- und...”
Kurze Beschreibung
Gemeinsame Notstromversorgung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Bundesministerium für Landwritscahft
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen – USV-Anlagen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 198080.79 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmstraße/Französische Straße
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) soll die statische USV-Versorgung ausgebaut bzw....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) soll die statische USV-Versorgung ausgebaut bzw. ertüchtigt werden. Hierzu sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
BMAS
— 1 St. Modulare USV-Anlage (2 x 20 kW) inkl. Handumgehung,
— 1 St. Batterieschrank,
— 2 St. Batteriesatz (30 Min),
— 2 St. Neue Unterverteilung,
— 400 m Leistungskabel.
BMEL
— 2 St. Modulare USV-Anlage (2 x 20 kW) inkl. Handumgehung,
— 3 St. Batterieschrank,
— 4 St. Batteriesatz (30 Min),
— 1 St. Batteriesatz (80 Min),
— 550 m Leistungskabel,
— 50 m Steuerkabel.
Ausführungsfristen
Ausführungsbeginn: 09/2018
Ausführungsende: 10/2018
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-267321
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1510/2018
Titel: BMEL-BMAS Gemeinsame Notstromversorgung – Ertüchtigung statische USVen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Engie Deutschland GmbH NL Berlin
Postanschrift: Pascalstr. 10 F
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 198080.79 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 198080.79 💰
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen...”
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 13.7.2018
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundversorgung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
Achtung
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Ab dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – A 4.1 – Vergabe
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 30-184018450 📠
Quelle: OJS 2018/S 195-440741 (2018-10-09)