Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abruf berechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitaler Medienspiegel
1064-17-V-09-10
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abruf berechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellen des werktäglichen Pressespiegels
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zeitungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
Der digitale Medienspiegel muss von Montag bis Freitag täglich bis 7.30 Uhr elektronisch zur Verfügung stehen und standardmäßig die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Print- und Online-Medien auswerten. Die Auswertungen von Samstag und Sonntag müssen bis Montagmorgen 7.30 Uhr vorliegen. An gesetzlichen Feiertagen ist kein digitaler Medienspiegel zu erstellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit für den AG den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option).”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder...”
Titel
Zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abrufberechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
Alle mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlin aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abruf berechtigt. Jeder Abrufberechtigte erhält ein eigenes Konto, das ihm Zugang zum Medienbeobachtungsportal gewährt. Jeder Abrufberechtigte kann im Medienbeobachtungsportal bis zu zwei Ersteller anlegen und erhält auf seine Kosten eine Abrechnung für seine erstellten digitalen Medienspiegel. Dabei steht es jedem Abruf berechtigten frei einen PMG-Vertrag abzuschließen. Es muss auch möglich sein einen digitalen Medienspiegel ohne Vertrag mit der PMG zu erstellen. Darüber hinaus kann jeder Abrufberechtigte die Anzahl der Leser und damit Lizenzen festlegen (maßgeblich für die jeweilige Abrechnung) und Empfängerlisten anlegen.
Jeder Ersteller eines Mandanten muss auch auf die Leser anderer Mandanten zugreifen können, um diese als Empfänger auszuwählen. Das Medienbeobachtungsportal muss insofern mandantenfähig sein und die einzelnen Einrichtungen des Landes Berlin im System mit bereichs- bzw. behördenscharfer Abgrenzung abbilden und diesen gegenüber einzeln abrechnen. Weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtverliegen von Ausschlussgründen nach 123 und 124 GWB, § 21 Abs. I AeNtG, § 19 Abs. 1 MiLOG, § 98c Abs. I AufenthG,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtverliegen von Ausschlussgründen nach 123 und 124 GWB, § 21 Abs. I AeNtG, § 19 Abs. 1 MiLOG, § 98c Abs. I AufenthG, keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung;
2) Angabe der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen"
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung sind u. a. die Zahlungsbedingungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung sind u. a. die Zahlungsbedingungen geregelt.
Einzureichen sind:
1) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 1 Abs. 2, 4, 6 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG);
2) Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 Frauenförderungsverordnung (FFV);
3) nur Los 1: Angaben von zwei perönlichen Referenzen im Bereich Politik und/oder für die öffentliche Verwaltung für mindestens zwei Mitarbeiter, die für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind unter Verwendung der Anlage „Persönliche Referenzen";
4) nur Los 1: Angabe der Anzahl von fachlich qualifizierten Mitarbeitern, damit eine Leistungserbringung auch im Urlaubsfall und Krankheitsfall gewährleistet ist unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen";
5) Sofern eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist Eigenerklärung Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-18
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 176-399152 (2018-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abrufberechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 500 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
Der digitale Medienspiegel muss von Montag bis Freitag täglich bis 7.30 Uhr elektronisch zur Verfügung stehen und standardmäßig die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Print- und Online-Medien auswerten. Die Auswertungen von Samstag und Sonntag müssen bis Montagmorgen 7.30 Uhr vorliegen. An gesetzlichen Feiertagen ist kein digitaler Medienspiegel zu erstellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung (siehe Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation)...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abrufberechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
Alle mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlin aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abrufberechtigt. Jeder Abrufberechtigte erhält ein eigenes Konto, das ihm Zugang zum Medienbeobachtungsportal gewährt. Jeder Abrufberechtigte kann im Medienbeobachtungsportal bis zu zwei Ersteller anlegen und erhält auf seine Kosten eine Abrechnung für seine erstellten digitalen Medienspiegel. Dabei steht es jedem Abrufberechtigten frei einen PMG-Vertrag abzuschließen. Es muss auch möglich sein einen digitalen Medienspiegel ohne Vertrag mit der PMG zu erstellen. Darüber hinaus kann jeder Abrufberechtigte die Anzahl der Leser und damit Lizenzen festlegen (maßgeblich für die jeweilige Abrechnung) und Empfängerlisten anlegen.
Jeder Ersteller eines Mandanten muss auch auf die Leser anderer Mandanten zugreifen können, um diese als Empfänger auszuwählen. Das Medienbeobachtungsportal muss insofern mandantenfähig sein und die einzelnen Einrichtungen des Landes Berlin im System mit bereichs- bzw. behördenscharfer Abgrenzung abbilden und diesen gegenüber einzeln abrechnen. Weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 176-399152
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Erstellen des werktäglichen Pressespiegels
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: cognita Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder...”
Titel
Zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels
Mehr anzeigen Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 244-558942 (2018-12-14)