Digitaler Medienspiegel

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei

Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abruf berechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-11 Auftragsbekanntmachung
2018-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
Referenznummer: 1064-17-V-09-10
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt. Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abruf berechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Postanschrift: Jüdenstr. 1
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/senatskanzlei 🌏
E-Mail: daniel.kaempfe-fehrle@senatskanzlei.berlin.de 📧
Telefon: +49 309026-2283 📞
Fax: +49 309026-2285 📠
URL der Dokumente: https://data.jakobyrechtsanwaelte.de/index.php/s/72xpbwFCZb6kMrm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-13 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 176-399152
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS
1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abruf berechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Erstellen des werktäglichen Pressespiegels
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der digitale Medienspiegel muss von Montag bis Freitag täglich bis 7.30 Uhr elektronisch zur Verfügung stehen und standardmäßig die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Print- und Online-Medien auswerten. Die Auswertungen von Samstag und Sonntag müssen bis Montagmorgen 7.30 Uhr vorliegen. An gesetzlichen Feiertagen ist kein digitaler Medienspiegel zu erstellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit für den AG den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option).
Bezeichnung des Loses: Zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung LOS 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abrufberechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
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Alle mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlin aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abruf berechtigt. Jeder Abrufberechtigte erhält ein eigenes Konto, das ihm Zugang zum Medienbeobachtungsportal gewährt. Jeder Abrufberechtigte kann im Medienbeobachtungsportal bis zu zwei Ersteller anlegen und erhält auf seine Kosten eine Abrechnung für seine erstellten digitalen Medienspiegel. Dabei steht es jedem Abruf berechtigten frei einen PMG-Vertrag abzuschließen. Es muss auch möglich sein einen digitalen Medienspiegel ohne Vertrag mit der PMG zu erstellen. Darüber hinaus kann jeder Abrufberechtigte die Anzahl der Leser und damit Lizenzen festlegen (maßgeblich für die jeweilige Abrechnung) und Empfängerlisten anlegen.
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Jeder Ersteller eines Mandanten muss auch auf die Leser anderer Mandanten zugreifen können, um diese als Empfänger auszuwählen. Das Medienbeobachtungsportal muss insofern mandantenfähig sein und die einzelnen Einrichtungen des Landes Berlin im System mit bereichs- bzw. behördenscharfer Abgrenzung abbilden und diesen gegenüber einzeln abrechnen. Weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtverliegen von Ausschlussgründen nach 123 und 124 GWB, § 21 Abs. I AeNtG, § 19 Abs. 1 MiLOG, § 98c Abs. I AufenthG, keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister, zur ordnungsgemäßen gewerblichen Anmeldung/Registereintragung;
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2) Angabe der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen"
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung sind u. a. die Zahlungsbedingungen geregelt.
Einzureichen sind:
1) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 1 Abs. 2, 4, 6 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG);
2) Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 Frauenförderungsverordnung (FFV);
3) nur Los 1: Angaben von zwei perönlichen Referenzen im Bereich Politik und/oder für die öffentliche Verwaltung für mindestens zwei Mitarbeiter, die für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind unter Verwendung der Anlage „Persönliche Referenzen";
4) nur Los 1: Angabe der Anzahl von fachlich qualifizierten Mitarbeitern, damit eine Leistungserbringung auch im Urlaubsfall und Krankheitsfall gewährleistet ist unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen";
5) Sofern eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist Eigenerklärung Bietergemeinschaft.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatskanzlei – II A 26
Internetadresse: www.berlin.de/senatskanzlei 🌏
Dokumente URL: https://data.jakobyrechtsanwaelte.de/index.php/s/72xpbwFCZb6kMrm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 176-399152 (2018-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt. Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los 2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abrufberechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
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Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558942
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 176-399152
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung Los
1 ist die Erstellung eines werktäglichen digitalen Medienspiegels, den die Senatskanzlei an einen festgelegten Benutzerkreis vorwiegend den Senatsverwaltungen, mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins zur Verfügung stellt.
2 ist das zur Verfügung stellen eines IT-gestützten Informations-Services (Browser-basierte Web-Applikation) zum Monitoring und zur Erstellung eines täglichen oder periodischen digitalen Medienspiegels oder Sondermedienspiegels (nachfolgend „Medienbeobachtungsportal“ genannt) für die einzelnen mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlins (nachfolgend „Abrufberechtigte“), die durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit erhalten sollen auf das Medienbeobachtungsportal zuzugreifen und dieses selbständig zu nutzen.
Alle mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen des Landes Berlin aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abrufberechtigt. Jeder Abrufberechtigte erhält ein eigenes Konto, das ihm Zugang zum Medienbeobachtungsportal gewährt. Jeder Abrufberechtigte kann im Medienbeobachtungsportal bis zu zwei Ersteller anlegen und erhält auf seine Kosten eine Abrechnung für seine erstellten digitalen Medienspiegel. Dabei steht es jedem Abrufberechtigten frei einen PMG-Vertrag abzuschließen. Es muss auch möglich sein einen digitalen Medienspiegel ohne Vertrag mit der PMG zu erstellen. Darüber hinaus kann jeder Abrufberechtigte die Anzahl der Leser und damit Lizenzen festlegen (maßgeblich für die jeweilige Abrechnung) und Empfängerlisten anlegen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung (siehe Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Name: cognita Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
200 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 244-558942 (2018-12-14)